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Zahnzusatzversicherung Wechsel

Wann er nötig ist und was Sie davon haben – Wer mit seiner Zahnzusatzversicherung unzufrieden ist, denkt natürlich an einen Wechsel. Dabei sind grundsätzlich die Vor- und Nachteile und die möglichen Alternativen abzuwägen.

  • Neue Verträge können bessere Leistungen bieten – bei geringeren Beiträgen.
  • Nachteil: Wartezeiten beginnen eventuell erneut zu laufen.

  • Ein Tarifwechsel beim aktuellen Versicherer kann eine Option sein.

Themen auf dieser Seite

Sie sehen: Es kann eine Vielzahl von Gründen für einen Wechsel geben. Wägen Sie aber die möglichen Vorteile genau ab – und lassen Sie sich für eine neue Zahnzusatzversicherung umfangreich beraten, bevor Sie eine Kündigung der bestehenden Versicherung aussprechen.

Gründe für eine Kündigung der Zahnzusatzversicherung

Grundsätzlich haben Sie nahezu jederzeit die Möglichkeit, Ihre Zahnzusatzversicherung zu wechseln und den alten Bestandsvertrag zu kündigen. Lediglich Mindestvertragslaufzeiten und die Kündigungsfristen sind eine – kleine – Hürde. Die wichtigere Frage ist aber, ob ein Wechsel überhaupt Sinn macht. Es gibt viele Gründe, die bestehende Zahnzusatzversicherung aufgeben zu wollen:

  1. Der Tarif leistet nur bei der Regelversorgung auf Kassenniveau.
  2. Ihre jetzige Zahnzusatzversicherung leistet auch für Privatbehandlungen – die Erstattungssätze inkl. der Kassenleistungen liegen allerdings unter 50 Prozent.
  3. Einzelne Leistungsbereiche – zum Beispiel beim Setzen von Implantaten – sind nicht oder nicht ausreichend versichert.
  4. Es gibt nicht versicherte Leistungsbereiche, die Ihnen während der Vertragslaufzeit wichtig geworden sind, etwa Kostenübernahme für Prophylaxe oder Zahnbehandlungen.
  5. Sie sind mit Ihrem jetzigen Versicherer unzufrieden: Der Service ist schlecht, oder es gibt bei eingereichten Rechnungen immer wieder Probleme.
  6. Ihre aktuelle Zahnzusatzversicherung ist einfach zu teuer geworden.

Tipp: Fristen und Vertragslaufzeit beachten

Direkt nach dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist eine Kündigung meist schwierig, weil die Verträge Mindestlaufzeiten von einem Jahr bis zu drei Jahren vorsehen. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit können die Zahnzusatzversicherungen meist zum Ende des Vertragsjahres gekündigt werden – hierbei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten. Eine Ausnahme sind Beitragserhöhungen – werden die von der Zahnzusatzversicherung ausgesprochen, können Sie mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Welche Leistungen sollte eine Zahnzusatzversicherung beinhalten?

Entscheidend ist natürlich, dass die neue Zahnzusatzversicherung nach dem Wechsel die Kriterien erfüllt, die Sie bei der bisherigen Zahnzusatzversicherung vermisst haben.

Leistungsspektrum

Beim gewünschten Leistungsspektrum ist es am einfachsten sicherzustellen, dass der neue Vertrag die gewünschten Leistungen beinhaltet – die wichtigsten und wünschenswerten Leistungsmerkmale finden Sie in der Übersicht.

70 % Erstattung möglich
  • Privatbehandlung und Kostenübernahme
  • Erstattungssätze: 70 % und mehr von Gesamtrechnung problemlos möglich
  • Implantate und Co.!
Damit kann der Versicherer sich nicht einseitig vom Vertrag lösen. Priorität: wichtig

Ohne Verzicht auf Wartezeiten wird Zahnersatz erst acht Monate nach Vertragsabschluss erstattet, die Kosten für mitversicherte Zahnbehandlungen erst nach drei Monaten.
Priorität: wichtig

Damit wird sichergestellt, dass hochwertiger Zahnersatz und aufwendige Behandlungen getragen werden – wird nur die Regelversorgung aufgestockt, ist das nicht der Fall.
Priorität: wichtig

Viele Leistungen sind heute gar nicht mehr oder nur unter bestimmten Voraussetzungen Kassenleistungen bzw. können jederzeit gekürzt oder gestrichen werden.

  • Implantate (Priorität: wichtig)
  • Keramikverblendungen  (Priorität: wichtig)
  • Inlays  (Priorität: wichtig)
  • Kompositfüllungen  (Priorität: wichtig)
  • Wurzelbehandlungen  (Priorität: weniger wichtig)
  • Parodontalbehandlungen (Priorität: weniger wichtig)
  • Aufbissbehelfe und Schienen (Priorität: weniger wichtig)
  • Fissurenversiegelungen (Priorität: weniger wichtig)
  • Professionelle Zahnreinigung (Priorität: weniger wichtig)
zahnversicherung sinnvoll trenner

Service des Versicherers

Dieser Punkt ist objektiv schwer zu fassen. Einen Anhaltspunkt bietet aber eine Untersuchung von DISQ, dem Deutschen Institut für Servicequalität. Es hat 2014 den Service der Krankenzusatz­ver­sicherung bewertet, wobei lediglich diese fünf privaten Versicherungsunternehmen

ein „ gut“ als Gesamtbewertung erhielten.

Beitragsstabilität

Dauerhaft niedrige Beiträge sind ein Wunsch vieler Kunden mit einer Zahnzusatzversicherung – das Risiko von Beitragssteigerungen lässt sich natürlich nie ganz ausschließen, aber doch minimieren:

  • Beitragssteigerung im Vertrag: Viele Verträge sehen bei Erreichen bestimmter Altersgrenzen eine Erhöhung der Beiträge vor, die bereits bei Vertragsabschluss bekannt ist. Fragen Sie bei der Beratung gezielt danach, ob das bei Ihrem Wunsch-Vertrag der Fall ist.
  • Tarife mit Altersrückstellungen: Wenn Tarife mit Altersrückstellung kalkuliert sind, reduziert das im Alter das Risiko möglicher Beitragssprünge. Vergleichen Sie deshalb immer Tarife ohne und mit Altersrückstellungen – diese sog. Tarife nach Art der Lebensversicherung müssen nicht einmal zwangsläufig teurer sein.
  • Der Blick auf die Versicherung: Das Rating zur Solidität von privaten Krankenzusatzversicherern verrät viel über die wirtschaftliche Situation der Zahnzusatzversicherung. Lassen Sie sich vom Berater zeigen, wie es um die Finanzstärke der einzelnen Versicherer bestellt ist – eine ausgezeichnete Finanzstärke ist ein wirkungsvoller Schutz vor steigenden Beiträgen.

Welche Nachteile gibt es bei einem Wechsel?

So verlockend auch der Wechsel in eine neue Zahnzusatzversicherung mit besseren Leistungen und günstigeren Beiträgen sein mag: Es gibt auch Nachteile, die Sie mit in Ihre Überlegungen einbeziehen müssen.

Erneute Gesundheitsprüfung: Wenn Sie bei einem neuen Versicherer eine Zahnzusatzversicherung abschließen wollen, durchlaufen Sie dort die Gesundheitsprüfung. Damit werden Sie vor allem danach gefragt, ob Zähne nicht mehr vorhanden sind, die dann durch Zahnersatz ergänzt werden sollen. Und Sie werden nach geplanten oder auch nur angeratenen Behandlungen gefragt. In beiden Fällen kann es schwierig werden, eine neue Zahnzusatzversicherung zu finden – oder Sie müssen mit Leistungsausschlüssen bzw. Risikozuschlägen rechnen. Ganz wichtig deshalb: Bei einem geplanten Wechsel immer erst den neuen Schutz sicherstellen, bevor der alte gekündigt wird.

Neue Zahnstaffel: Mit dem Wechsel zu einer neuen Zahnzusatzversicherung gilt dort auch die vertraglich vorgesehene Zahnstaffel – Sie haben also in den ersten meist drei bis fünf Jahren Höchstbeträge, die erstattet werden. Gerade, wenn Sie um mögliche Behandlungen wissen, kann das ein Argument gegen einen Wechsel sein.

Wartezeit: Auch eine Wartezeit kann eine Hürde sein, denn bei der neuen Zahnzusatzversicherung sind Behandlungen dann in den ersten drei bis acht Monaten nicht erstattungsfähig – bereits absolvierte Wartezeiten werden nicht angerechnet.

Warum in die Ferne schweifen …? Ein Tarifwechsel kann Geld sparen

wechsel zahnversicherung

Ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung muss nicht bedeuten, dass Sie gleich den Versicherer wechseln. Auch ein Tarifwechsel bei der jetzigen Zahnzusatzversicherung kann durchaus sinnvoll sein, wenn dort leistungsstarke oder stärkere Tarife zu günstigeren Beiträgen angeboten werden. Wenn der neue Tarif höherwertiger ist als der bisherige, müssen Sie allerdings damit rechnen, dass eine Gesundheitsprüfung durchgeführt wird. Die Vorteile:

  • Besserer Schutz – oft zu günstigeren Beiträgen

  • Altersrückstellungen bleiben bestehen
  • Meist Verzicht auf Wartezeiten

  • Keine Zahnstaffel und damit keine Beschränkung der Leistungen in den ersten Jahren