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Zahnzusatzversicherung mit & ohne Wartezeit

Warteraum beim Zahnarzt

Bei der Suche nach einer passenden Zahnzusatzversicherung spielen die Wartezeiten für die Entscheidung oft eine wichtige Rolle:

  • Wartezeiten bis zu acht Monaten sind üblich – erst danach werden Zahnarztrechnungen erstattet.
  • Aber: Verträge ohne Wartezeit sind abschließbar.
  • Wichtig ist, das Gesamtpaket mit allen Leistungsmerkmalen genau anzuschauen.

Wartezeit immer noch der Normalfall

Noch immer gelten bei den meisten Zahnzusatzversicherungen Wartezeiten:

  • Zahnbehandlungen und Prophylaxe haben in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten (allgemeine Wartezeit).
  • Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie kann die Wartezeit sogar bis zu acht Monate betragen(besondere Wartezeit).

Wenn eine Wartezeit vereinbart wurde, dann bedeutet das für Sie: Während der Wartezeit zahlen die Zahnzusatzversicherungen nicht für Behandlungen oder Zahnersatz.

„Ich zahle schon und bekomme trotzdem keine Leistung – ist das gerecht?“

Diese Frage stellen sich natürlich viele, die eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben oder abschließen wollen und auf das Thema Wartezeiten stoßen. Allerdings müssen Sie bei Ihren Überlegungen drei Dinge beachten:

  • Wartezeiten lassen sich umgehen.
  • Es gibt Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeiten.
  • Es gibt viele weitere wichtige Leistungs­merkmale über die Wartezeiten hinaus.

Wie man Wartezeiten umgehen kann

Die Vereinbarung einer Wartezeit ist in den meisten Fällen keine Pflicht und lässt sich recht leicht umgehen: Bei Antragstellung legen Sie dann einen zahnärztlichen Bericht vor, aus dem hervorgeht, dass Ihre Zähne zum Stichtag der Bescheinigung nicht behandlungsbedürftig sind. So lässt sich fast jede Zahnzusatzversicherung zu einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit machen.

Leistungsstarke Zahnzusatz­versiche­rungen ohne Wartezeit im Überblick

BBKK ZahnPrivat Premium
BBKK ZahnPrivat Optimal
Deutsche Familienversicherung Zahnschutz exklusiv
Deutsche Familienversicherung Zahnschutz Premium
Deutscher Ring ZahnTOP
Deutscher Ring ZahnPlus
Deutscher Ring ZahnPluspur
Deutscher Ring ZahnTOPpur
Hallesche dentPRO 80, dentZB 100, dentZE 90
Hallesche dentPRO 80, dentZB 100, dentZE 100
Hallesche dentPRO 80, dentZE 90
Hallesche dentPRO 80, dentZE 100
Inter Z90, Zpro
R+V Comfort Plus U, ZahnVorsorge
R+V Premium Plus U, ZahnVorsorge
R+V Zahn comfort U, ZahnVorsorge
R+V ZahnPremium U, ZahnVorsorge
Signal ZahnTOP
Signal ZahnPlus
Signal ZahnPluspur
Signal ZahnTOPpur
UKV ZahnPrivat Premium
UKV ZahnPrivat Optimal
Württembergische ZBE, ZE 70
Württembergische ZBE, ZE 90
Württembergische ZE 70
Württembergische ZE 90

Tarife mit Leistungen für Zahnersatz/ Zahnbehandlungen, grundsätzlicher Verzicht auf Wartezeiten

Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit – wirklich ein Vorteil?

Heute versichern – morgen behandeln lassen. Das hört sich bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit erst einmal gut an. Allerdings gibt es neben der Wartezeit noch andere Kriterien, die die Zahlungsbereitschaft der Zahnzusatzversicherung – ohne Wartezeit oder mit Wartezeit – bremsen können.

Vorvertraglichkeit
Versicherer fragen in ihren Anträgen für die Zahnzusatzversicherung immer danach, ob zahnärztliche Behandlungen angeraten oder sogar bereits begonnen wurden. Ist das der Fall und bejahen Sie die Frage, werden die entsprechenden Zähne oder zumindest die konkreten Behandlungen in der Regel vom Versicherungsschutz ausgenommen. Ist das der Fall und verneinen Sie die Frage, wird das bei einer entsprechenden Behandlung anhand der Zahnarztdokumente schnell auffliegen – im schlimmsten Fall kündigt die Versicherung Ihnen dann wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung (§19 VVG). Waren tatsächlich keine Behandlungen angeraten oder vorgesehen, dann können Sie bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit tatsächlich vom ersten Tag an Behandlungen und Ersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen. Allerdings kann es sein, dass eine weitere Hürde die Umsetzung Ihrer geplanten Behandlungen schwierig macht:

Die Zahnstaffel
Die Zahnstaffel begrenzt in den ersten meist zwei bis fünf Jahren die Höhe der erstattungsfähigen Leistungen – und zwar bei Versicherungen mit und ohne Wartezeiten gleichermaßen. Dabei gilt: Pro Jahr können Sie eine Summe X an Kosten abrechnen mit der Zahnzusatzversicherung – machen Sie das nicht, wandert der Betrag ins folgende Jahr, und Sie können dort mehr ausgeben. Das typische Beispiel für eine Zahnstaffel eines großen Versicherers:

  1. Jahr: 1.000 Euro
  2. Jahr: 2.000 Euro
  3. Jahr: 3.000 Euro
  4. Jahr: 4.000 Euro
  5. Jahr, später und bei Unfall generell: unbegrenzt

Mit anderen Worten: Würde dieser Versicherer auf seine achtmonatige Wartezeit bei Zahnersatz verzichten, könnten Sie vom ersten Tag an zum Beispiel die Kosten für Zahnersatz abrechnen – begrenzt jedoch auf 1.000 Euro.

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Bei einem Versicherer mit Wartezeiten dagegen müssen Sie drei bis acht Monate warten, bis Sie Rechnungen erstatten lassen können – begrenzt ist die Erstattung dann aber ebenfalls auf 1.000 Euro.

Das leistet die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit im ersten Jahr!

Versicherer Tarif Höchstbetrag im ersten Jahr
BBKK ZahnPrivat Premium 1.000 €
BBKK ZahnPrivat Optimal 1.000 €
Deutsche Familienversicherung Zahnschutz exklusiv 1.000 €
Deutsche Familienversicherung Zahnschutz Premium 750 €
Deutscher Ring ZahnTOP 250 bis 1.000 €, je nach Vertragsbeginn
Deutscher Ring ZahnPlus 250 bis 1.000 €, je nach Vertragsbeginn
Deutscher Ring ZahnPluspur 250 bis 1.000 €, je nach Vertragsbeginn
Deutscher Ring ZahnTOPpur 250 bis 1.000 €, je nach Vertragsbeginn
Hallesche dentPRO 80, dentZB 100, dentZE 90 500 bis 1.000 €, je nach Maßnahme
Hallesche dentPRO 80, dentZB 100, dentZE 100 500 bis 1.000 €, je nach Maßnahme
Hallesche dentPRO 80, dentZE 90 1.000 €
Hallesche dentPRO 80, dentZE 100 1.000 €
Inter Z90, Zpro 750 €
R+V Comfort Plus U, Zahn Vorsorge 250 bis 1.000 €, je nach Maßnahme
R+V Premium Plus U, ZahnVorsorge 250 bis 1.000 €, je nach Maßnahme
R+V Zahn comfort U, ZahnVorsorge 250 bis 1.000 €, je nach Maßnahme
R+V ZahnPremium U, ZahnVorsorge 250 bis 1.000 €, je nach Maßnahme
Signal ZahnTOP 250 bis 1.000 €, je nach Vertragsbeginn
Signal ZahnPlus 250 bis 1.000 €, je nach Vertragsbeginn
Signal ZahnPluspur 250 bis 1.000 €, je nach Vertragsbeginn
Signal ZahnTOPpur 250 bis 1.000 €, je nach Vertragsbeginn
UKV ZahnPrivat Premium 1.000 €
UKV ZahnPrivat Optimal 1.000 €
Württembergische ZBE, ZE 70 500 € in den ersten 12 Monaten
Württembergische ZBE, ZE 90 2.000 € in den ersten 24 Monaten
Württembergische ZE 70 500 € in den ersten 12 Monaten
Württembergische ZE 90 2.000 € in den ersten 24 Monaten

Zahnzusatzversicherung: Was wirklich wichtig ist!

Der Verzicht auf eine Wartezeit bei der Zahnzusatzversicherung ist ein Leistungsmerkmal, das durchaus sinnvoll sein kann, wenn Sie sichergehen möchten, dass Sie vom ersten Tag an Leistungen abrechnen können. Das entscheidende Kriterium sollte es aber nicht sein – hier haben wir für Sie zusammengestellt, was bei einer Zahnzusatzversicherung wichtig oder wünschenswert ist und worauf Sie achten sollten.

Damit kann der Versicherer sich nicht einseitig vom Vertrag lösen. Priorität: wichtig

Ohne Verzicht auf Wartezeiten wird Zahnersatz erst acht Monate nach Vertragsabschluss erstattet, die Kosten für mitversicherte Zahnbehandlungen erst nach drei Monaten.
Priorität: wichtig

Damit wird sichergestellt, dass hochwertiger Zahnersatz und aufwendige Behandlungen getragen werden – wird nur die Regelversorgung aufgestockt, ist das nicht der Fall.
Priorität: wichtig

Viele Leistungen sind heute gar nicht mehr oder nur unter bestimmten Voraussetzungen Kassenleistungen bzw. können jederzeit gekürzt oder gestrichen werden.

  • Implantate (Priorität: wichtig)
  • Keramikverblendungen  (Priorität: wichtig)
  • Inlays  (Priorität: wichtig)
  • Kompositfüllungen  (Priorität: wichtig)
  • Wurzelbehandlungen  (Priorität: weniger wichtig)
  • Parodontalbehandlungen (Priorität: weniger wichtig)
  • Aufbissbehelfe und Schienen (Priorität: weniger wichtig)
  • Fissurenversiegelungen (Priorität: weniger wichtig)
  • Professionelle Zahnreinigung (Priorität: weniger wichtig)

Die häufigsten Fragen zu Wartezeiten bei der Zahnzusatzversicherung

Fragen zum Thema Wartezeiten und Zahnversicherung

Werden bereits beim Vorversicherer „absolvierte“ Wartezeiten beim Wechsel angerechnet?
Nein, wenn Sie einen neuen Vertrag abschließen, müssen Sie erneute Wartezeiten einplanen oder eine Zusatzversicherung ohne Wartezeit abschließen. Denken Sie im Übrigen auch daran, dass die Zahnstaffel erneut von vorne zu laufen beginnt!

Ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit teurer?
Nein, der Verzicht auf eine Wartezeit ist nur ein Kriterium, das nicht alleine beitragsbildend ist. Deswegen kann eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit sogar günstiger sein – wichtig ist bei einem Vergleich aber, dass Sie alle Leistungen im Fokus behalten, die den Beitrag mitbestimmen. Nur so lässt sich einschätzen, ob der Schutz günstig ist oder nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Wartezeit und Vorvertraglichkeit?
Eine Wartezeit beschreibt den Zeitraum, in dem die Zahnzusatzversicherung noch nicht zur Leistung verpflichtet ist – ist die Wartezeit abgelaufen, werden die Kosten dann im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung erstattet. Sind Zahnprobleme jedoch bereits vor Vertragsabschluss entstanden, muss die Zahnzusatzversicherung gar nicht leisten – auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt.

Verzichten Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit auch auf die Gesundheitsprüfung?
Nein, jede Zahnzusatzversicherung fragt den Zahn- und Behandlungsstatus ab, um das Risiko einschätzen zu können. Wer bereits Zahnprobleme mitbringt oder mit Zahn-Vorerkrankungen ein größeres Risiko darstellt, muss Zuschläge zahlen oder wird oft sogar abgelehnt.