Aktuelle Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen

Seit Bestehen der Gesundheitsreform 2007 können gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten Wahltarife anbieten, die aber nicht verpflichtend sind. Entscheidet man sich für einen solchen Wahltarif, gibt es einige Dinge zu beachten, denn der Versicherte ist mindestens ein Jahr und maximal drei Jahre an den Wahltarif gebunden.

Mann telefoniert

Während dieser Zeit besteht zwar dennoch ein Sonderkündigungsrecht, aber keine Möglichkeit regulär zu einer anderen Krankenkasse zu wechseln. Wenn die Krankenkassen einen Wahltarif abschaffen, können die Leistungen gestrichen werden. Im Januar 2009 wurde der einheitliche Krankenkassenbeitragssatz eingeführt. Wahltarife sind eine Möglichkeit, den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung effektiv zu senken.

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Wahltarife der GKV im Überblick

Es gibt Wahltarife, die eine Krankenkasse anbieten muss, wobei der Versicherte nicht an eine Frist gebunden ist. Andere Wahltarife, die die gesetzlichen Krankenkassen anbieten können, ziehen wiederum eine Mindestbindungsfrist von drei Jahren nach sich.

Vorteile der Krankenkassen-Wahltarife:

  • Kostenersparnis
  • Auszahlung von Prämien
  • bessere Leistungen
  • eher Anspruch auf Krankengeld
Leistungen

Wahltarif für Hausarzt-Behandlungen

Der sogenannte Hausarzttarif beinhaltet, dass Patienten bei Beschwerden und Krankheiten immer zuerst den Hausarzt aufsuchen müssen. Abgesehen vom Frauen– und Augenarzt dürfen andere Fachärzte nur durch die Überweisung des Hausarztes aufgesucht werden. Dieser kennt so die gesamte Behandlungsgeschichte seines Patienten und kann ihn angemessen beraten. Der finanzielle Vorteil liegt in Prämienzahlungen oder Zahlungsermäßigungen für den Patienten (z.B. Wegfall der Praxisgebühr). Darüber hinaus können so auch mögliche Doppeluntersuchungen sowie gesundheitliche Belastungen durch beispielsweise mehrfaches Röntgen vermieden werden. Die gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet ihren Versicherten ein solches Modell anzubieten.

Wahltarife für Disease Management Programme

Ein sogenanntes Disease Management Programme (DMP) ist ein Wahltarif für strukturierte Behandlungsprogramme. Dieses Programm soll die Behandlung von chronisch Kranken durch regelmäßige Kontrolluntersuchungen, qualitativ hochwertige medizinische Leistungen und Schulungsprogramme deutlich verbessern. Folgende Krankheiten beinhaltet das DMP:

  • Diabetes mellitus Typ I + II
  • koronare Herzerkrankung
  • Asthma
  • chronische Lungenerkrankung (COPD)
  • Brustkrebs

Bei der ambulanten Versorgung schließen Ärzte direkt Verträge mit Krankenkassen ab und bieten beispielsweise bestimmte Angebote für ein spezifisches Krankheitsbild an. Zur ambulanten Behandlung gehören die Prävention, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten.

Viele Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern zahlreiche freiwillige Tarife an. Entscheidet man sich für einen Tarif, ist man für mindestens drei Jahre an diesen gebunden. Dazu zählt beispielsweise der Selbstbehalttarif. Gesetzlich Versicherte können den Tarif der Selbstbeteiligung wählen und sich somit verpflichten, einen Teil der Behandlungskosten im Krankheitsfall selbst zu übernehmen. Als Gegenleistung erhält er eine Prämie von der Krankenkasse.

Wahlleistungen für Kassenpatienten

Nicht zu verwechseln sind die Wahltarife mit den sogenannten Wahlleistungen, die über die herkömmlichen Leistungen der GKV hinausgehen. Wahlleistungen sind besondere Behandlungen, die in den meisten Fällen nur Privatpatienten vorbehalten sind. Will ein gesetzlich Versicherter von gewissen Wahlleistungen Gebrauch machen, so benötigt er entweder eine entsprechende Zusatzversicherung oder muss die Mehrkosten selbst tragen.

Wahlleistungen Regelungen
Beispiele Wahl zwischen Einzel- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, freie Arztwahl, Chefarztbehandlung
Abrechnungen gesonderte Abrechnung bzw. Selbstzahlung
Zusatzversicherung private Zusatzversicherungen ermöglichen zusätzliche Leistungen außerhalb des gesetzlichen Leistungskatalogs

Wahltarif für Krankengeld

EuroMit einem Krankengeldtarif haben Selbständige und nur kurzzeitig Beschäftigte Anspruch auf Krankengeld. Im Januar 2009 wurde die gesetzliche Krankengeld-Versicherung für Selbständige gestrichen. Ab August 2009 wurde diese Regelung wieder aufgehoben und die alten Wahltarife verloren ihre Gültigkeit. Nun gibt es ein Krankengeld ab der 7. Woche (43. Tag) der Arbeitsunfähigkeit, welches entweder 70 Prozent des regelmäßigen Brutto- oder 90 Prozent des Nettoeinkommens ausmacht, auf jeden Fall der geringere Betrag. Die vorherigen 6 Wochen (42 Tage) bezahlt der Arbeitgeber den normalen Lohn.

Beachten Sie: Das Krankengeld ist auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beschränkt.

Kostenerstattungstarif der Krankenkasse

Der Kostenerstattungstarif ist dem Kostenerstattungsprinzip der privaten Krankenversicherung angelehnt. Versicherte können die Kostenerstattung für einzelne Bereiche der Versorgung wählen wie beispielsweise für zahnmedizinische Behandlungen oder für Gesundheitsleistungen im Ausland. Nach einer Behandlung oder beim Kauf von Medikamenten erhalten sie meist eine Rechnung, die sie zunächst aus eigener Tasche zahlen müssen. Die Abrechnung können die Versicherten dann bei der jeweiligen Krankenkasse einreichen. Der Vorteil: Unter Umständen können Versicherte so schneller einen Termin beim Facharzt bekommen.

Vorsicht: Es kann vorkommen, dass die Krankenkasse die Kosten nur teilweise erstattet! Auch im Kostenerstattungstarif haben gesetzlich Versicherte keinen Anspruch auf Privatleistungen. Daher sollten Sie sich vorsorglich im Vorfeld einer bevorstehenden Behandlung informieren, ob die Leistung auch im gesetzlichen Leistungskatalog der Kassen enthalten ist. Ein weiteres Kostenrisiko besteht darin, dass der Arzt nach der Gebührenordnung für Privatpatienten abrechnen kann.