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Versicherungspflichtgrenze 2021 – Die PKV Grenze!
Grundsätzlich können sich alle Personen privat versichern, die die notwendigen Voraussetzungen für die private Krankenversicherung (PKV) erfüllen. Denn anders als bei gesetzlichen Krankenkassen ist ihr Vertragsabschluss von verschiedenen Faktoren abhängig. Die PKV-Einkommensgrenze regelt die Versicherungspflicht und damit den Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Die Grenze beziffert ausschließlich für Angestellte die Einkommenshöchstgrenze, nach deren Überschreiten Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung besteht (§ 6 I Nr.1 SGB V). Für die anderen Berufsgruppen gilt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht. Sie genießen Versicherungsfreiheit und können eigenständig wählen, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern.

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Für Selbständige, Freiberufler und Beamte ist die PKV freiwillig und einkommensunabhängig. Angestellte, selbständig tätige Gärtner, Landwirte sowie Künstler und Publizisten unterliegen zunächst der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und können nur in die PKV wechseln, wenn sie die aktuelle Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze oder JAEG genannt) überschreiten. Diese gilt als maßgebliche PKV-Einkommensgrenze und wird häufig mit der Beitragsbemessungsgrenze verwechselt. Aber wieviel muss man verdienen, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können?
Aktuelle Höhe der Versicherungspflichtgrenze
Jahr | Jahresgrenze | Monatsgrenze |
---|---|---|
2021 | 64.350,00 € | 5.362,50 € |
2020 | 62.550,00 € | 5.212,50 € |
2019 | 60.750,00 € | 5.062,50 € |
2018 | 59.400,00 € | 4.950,00 € |
2017 | 57.600,00 € | 4.800,00 € |
2016 | 56.250,00 € | 4.687,50 € |
2015 | 54.900,00 € | 4.575,00 € |
2014 | 53.550,00 € | 4.462,50 € |
2013 | 52.200,00 € | 4.350,00 € |
2012 | 50.850,00 € | 4.237,50 € |
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) – Voraussetzungen für Eintritt in PKV
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Verkürzte Wechselfrist
Anlässlich der Gesundheitsreform galten Angestellte bzw. Arbeitnehmer ab 2. Februar 2007 lediglich dann als versicherungsfrei, wenn das regelmäßige Einkommen die Pflichtgrenze drei Jahre in Folge überschritten hatte. Wer als Berufsanfänger über der Grenze lag, konnte sich nicht sofort in der PKV krankenversichern. Zum 1. Januar 2011 wurde diese Regelung aber schließlich wieder aufgehoben. Heute kann in die PKV wechseln, wer die Einkommensgrenze ein Jahr überschreitet (Ein-Jahres-Wechselfrist).
Achtung: 2 Gehaltsgrenzen!
Die Versicherungspflichtgrenze zur privaten Krankenversicherung wird häufig mit der Beitragsbemessungsgrenze in Verbindung gebracht. Beide Grenzen waren lange identisch, wurden dann allerdings getrennt:
Beitragsbemessungsgrenze: deckelt die Beiträge zur Sozialversicherung; Berechnung erfolgt vom beitragspflichtigen Arbeitseinkommen der Versicherten in der GKV, Einkünfte darüber hinaus bedingen keine höheren Beiträge
Versicherungspflichtgrenze: PKV-Einkommensgrenze, nach deren Überschreiten der Eintritt in die PKV für Angestellte prinzipiell auch möglich ist
Keine Grenzen für Studierende
Wie für Beamte, Selbständige und Freiberufler gilt für Studenten keine Grenze in der privaten Krankenversicherung. Studierende, aber auch Praktikanten und Personen auf dem zweiten Bildungsweg, können sich von der Versicherungspflichtgrenze befreien lassen und, ohne ein bestimmtes Einkommen vorweisen zu müssen, in die PKV eintreten.
Checkliste – Bedingungen für den PKV-Wechsel
1.
Einkommensgrenze
Angestellte, die planen in eine private Krankenversicherungen zu wechseln, müssen zunächst folgende Punkte erfüllen:
- das jeweilige Bruttogehalt muss über der aktuellen Versicherungspflichtgrenze 2021 für die private Krankenversicherung liegen
- diese Einkommensgrenze muss für mindestens ein Jahr überschritten worden sein
2.
Berechnung des Bruttojahresentgeltes
Zur Berechnung des Bruttojahresentgeltes werden folgende Einkünfte herangezogen:
- monatliche Lohn- und Gehaltszahlungen
- wiederkehrende Einmalzahlungen (wie Weihnachts- und Urlaubsgeld)
- Sachbezüge
- vermögenswirksame Leistungen
- pauschale Überstundenvergütungen
- Arbeitsentgelt aus versicherungspflichtigen Zweitbeschäftigungen
3.
Jeweilige Lebenslage
Inwieweit die Bedingungen für eine PKV wirklich erfüllt wird, ist auch abhängig von der Lebenslage des Interessierten. Als Single, Doppelverdiener oder Familie mit ein bis zwei Kindern kann man zum Teil erheblich profitieren, wobei es hingegen bei vielen Kindern oder einem arbeitslosen Partner zu einer höheren Gesamtbelastung kommen kann, da die private Familienversicherung anders geregelt ist. Besonders lohnenswert ist die PKV hingegen für Beamte, da ihr Dienstherr für sie Beihilfe zahlt.
Auch Studenten erfüllen die notwendigen Anforderungen: Sie können sich zu Beginn ihres Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen. Sobald diese Voraussetzung erfüllt ist, ist eine private Krankenversicherung mit speziellen privaten Studententarifen möglich.
4.
Gesundheitscheck durch die private Krankenversicherung
Um festzustellen, wie es um die Gesundheit der zu versichernden Person bestellt ist, behält sich die PKV im Normalfall vor, eine Gesundheitsprüfung als weitere Bedingung für die private Krankenversicherung durchzuführen.
Anhand dieser Risikoprüfung wird ermittelt, ob die Versicherung der Aufnahme zustimmt und zu welchen Bedingungen. Liegen Vorerkrankungen vor, kann das zu Risikozuschlägen und damit zu höheren Beiträgen führen. Bei schwerwiegenden chronischen Krankheiten droht im schlimmsten Fall eine Verweigerung der Aufnahme.
5.
Formale Bedingungen
Der Wechsel in eine PKV als Vollversicherung ist in der Regel ein unkompliziertes und schnelles Verfahren. Formale Ansprüche der privaten Krankenversicherung sind lediglich das Einhalten der Fristen bei Wechsel und Kündigung. Folgende Schritte sollten Sie dabei berücksichtigen:
- Finden der gewünschten privaten Krankenkasse
- Durchführung der Gesundheitsprüfung
- Wahrheitsgemäßes Ausfüllen der Formulare und Zurücksendung an die Versicherung
- Erhalt der Bestätigung zur Aufnahme
- Kündigung bei der gesetzlichen Krankenkasse innerhalb der GKV Kündigungsfrist
FAQ – Die häufigsten Fragen zur PKV-Einkommensgrenze
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