Private Unfallversicherung – Ratgeber 2021!

nach einem Unfall beginnt die Rehabilitation

Die Unfallversicherung hat die Aufgabe, Arbeits- und Schul­unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheits­gefahren abzusichern. Die gewerblichen Berufs­ge­nossen­schaften, die Unfallkassen und die Gemeinde­unfall­ver­si­che­rungs­verbände werden vom Spitzen­verband „Deutsche Gesetz­liche Unfallversicherung e.V. (DGUV)“ vertreten.

Eine Unfallversicherung muss regelmäßig an die aktuellen Verhältnisse angepasst werden, daher kann man bei Vertragsabschluss eine dynamische Versicherung vereinbaren. Dann wird die private dynamische Unfallversicherung jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz erhöht, dieser orien­tiert sich an der staatlichen Rentenversicherung.

  • Das eigene Leben optimal absichern

  • Vorsorge an jede Lebenslage anpassen

  • Von besten Leistungen profitieren

  • Volle Kostendeckung erreichen

erwerbsunfaehig arzt

Die Kosten

Die Beitäge für die private Unfallversicherung errechnen sich aus der Gefahrenklasse, der Anzahl der versicherten Personen, der Versicherungshöhe und den gewählten Leistungen. Die Beiträge der gesetzlichen Unfallversicherung richten sich nach der Arbeitsentgeltsumme und ebenfalls nach derGefahrenklasse. Sie werden ausschließlich vom Arbeitgeber getragen. Der durchschnittliche Beitragssatz liegt bei etwa 1,3 Prozent. Es gibt eine große Anzahl von Anbietern für die private Unfallversicherung. Aber: Eine billige Unfallversicherung ist nicht immer auch gleich gut und günstig. Daher sind eine Beratung und ein Vergleich unbedingt notwendig.

Gesetzliche Unfallversicherung: Leistungen im Versicherungsfall

Abgesichtert sind die Unfälle, die sich am Arbeits­platz, auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Weg von der Arbeit nach Hause ereignen. Ist ein Versi­cherungs­fall eingetreten, so hat der Versicherte bei der gesetz­lichen Unfall­versicherung (GUV) Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft
  • Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
  • Geldleistungen

Ist der Versicherte 26 Wochen nach einem Versicherungsfall immer noch erwerbsunfähig oder erwerbsgemindert, so hat er Anspruch auf eine Rente.

Im Falle des Todes oder der Invalidität bietet die Unfall­versicherung vor allem finanzielle Mittel, dies kann eine festgelegte Summe oder eine Rente sein. Dazu zählen zum Beispiel auch Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, eine sofortige Zahlung bei einer schweren Verletzung oder eine lebenslange Rente.

Die meisten Arbeitnehmer in Deutschland sind aufgrund der Sozial­versicherung auch gesetzlich unfallversichert. Dennoch bieten viele Krankenkassen eine zusätzliche freiwillige Unfall­versicherung an, die den Versicherungsschutz deutlich erweitert.

Berufsunfähigkeitsversicherung
Krankenversicherung Deutschland

Checkliste: Das sollte eine gute Unfallversicherung enthalten

  • Der Mitwirkungsanteil durch Krankheiten oder Gebrechen sollte kleiner als 50 Prozent sein
  • Die Gliedertaxe einschließlich Milz und Nieren (Invaliditätsgrade bei Verlust, Teilverllust, Funktionsuntüchtigkeit oder Funktionsbeeinträchtigung eines Organs oder Körperteils)

  • Unfälle, die durch Schlaganfall, Herzinfarkt oder Herz-Kreislaufstörungen verursacht werden

  • Knochen-, Bauch- oder Unterleibsbrüche und Schädigungen der Gliedmaßen oder der Wirbelsäule, die durch Eigenbewegungen verursacht wurden

  • Nahrungsmittelvergiftungen (auch bei Erwachsenen; keine Alkoholvergiftung)

  • Umschulungsmaßnahmen bei unfallbedingter Berufsunfähigkeit bis 6.000 Euro

  • Bergungskosten bis 1.000.000 Euro

  • typische Gesundheitskosten, die beim Tauchen entstehen, Druckkammerkosten

  • Gesundheitsschäden durch Erfrierungen

  • allergische Reaktionen durch Insektenstiche

  • Infektionen durch Haut- oder Schleimhautverletzungen

  • Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit (bis zu 12 Monate)

Interessante Urteile rund um die Unfallversicherung

  • Schüler sind bei Schulprojekten außerhalb der Schulzeiten unfallversichert. Das beschloss unter anderem das Bundessozialgericht. Einem Schüler, der bei einem Videodreh im Rahmen eines Schulprojektes schwer stürzte und seitdem im Rollstuhl sitzt, gab das Gericht damit recht. Die Schule hatte sich zuvor geweigert, die Kosten über die Unfallversicherung zu tragen.

  • Verwandte dürfen ohne Versicherungsschutz beim Hausbau helfen. Das entschied das Sozialgericht Heilbronn nach einem Rechtsstreit. Ein Ehepaar, welches ein Haus baute, wurde durch Familienangehörige unter anderem bei Maurer- und Betonarbeiten unterstützt. Die Bau-Berufsgenossenschaft forderte erfolglos die Entrichtung von Beiträgen zur Unfallversicherung. Nach Auffassung der Bau-BG galten die Helferstunden nicht mehr als Gefälligkeit. Dem stimmte das Gericht nicht zu.

Icon Recht1

InformationDie gesetzliche Unfall­versiche­rung wird im Siebten Buch des Sozial­gesetz­buches SGB VII (Artikel 1 des Gesetzes vom 7.8.1996, BGBI. I S. 1.254) geregelt. Auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz kann man sich das Gesetz zur gesetzlichen Unfallversicherung online anschauen. So kann man dort zum Beispiel folgenden Absatz finden: § 1 Prävention, Rehabilitation, Entschädigung: „Aufgabe der Unfallversicherung ist es, nach Maßgabe der Vorschriften dieses Buches mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufs­krankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten.“ Weiter zum Inhalt SGB VII

ChecklisteEinige Unternehmen bieten auch Unfall­versicherungen ohne Gesundheits­prüfung an. Diese sollten jedoch mit Vorsicht genossen werden, denn dies kann dazu führen, dass erst im Leistungsfall Vorerkrankungen zu Kür­zungen führen. Dennoch werden in den betroffenen Versicherungen nicht alle Antrag­steller aufgenommen. So lehnen oft Unternehmen Personen ab, die älter als 59 Jahre sind, eine Pflegebedürftigkeit aufweisen oder Personen mit einer Behinderung von mehr als 30 Prozent. Einige Versicherer ohne Gesund­heits­­prüfungen kürzen die Leistungen nur, sofern die Erkrankung ursächlich mitver­antwortlich für den Unfall ist (mindestens zu mindestens 50 Prozent).

Icon BUDie Gefahrenklassen der Unfall­versicherung ergeben sich wie folgt:

Gefahrengruppe A: kaufmännische oder verwaltende Tätigkeiten im Innen- und Außendienst, wie zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte, Fotografen, Optiker, Verkäufer, Schneider, Studenten, usw.

Gefahrengruppe B: körperliche oder handwerkliche Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Umgang mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder explosiven Stoffen, wie zum Beispiel Bergleute, Kellner, Landwirte, Sportlehrer, Tierärzte, Tänzer, Soldaten, Polizisten, Feuerwehrmänner oder Zollbeamte

Gefahrengruppe K: Kinder

Das System der privaten Unfallversicherung

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind nur Unfälle versichert, die auf der Arbeit, auf dem Weg dorthin oder auf dem Weg nach Hause geschehen. Es können aber auch in der Freizeit Unfälle passieren. Die Rate für solche Unfälle ist sogar höher. Folgende Tabelle zeigt eine Über­sicht über die Anzahl an Unfällen nach Ort, Ursache und Umfang. Die Gesamtwerte ergeben sich aus den statistischen Zahlen von 2015 bis 2017.

Unfallkategorie Arbeit* Schule* Verkehr** Haushalt*** Freizeit*** Gesamt
Tödliche Unfälle (absolut) 424 41 3.170 9.816 10.628 24.079
Tödliche Unfälle (prozentual) 1,76% 0,17% 13,16% 40,77% 44,14% 100%
Unfallverletzte in Millionen (absolut) 1,06 1,35 0,39 3,15 3,89 9,84
Unfallverletzte (prozentual) 10,77% 13,72% 3,96% 32,01% 39,53% 100%

* Werte für das Jahr 2016; Quelle (absolute Werte): DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
**Prognose-Werte für 2017; Quelle (absolute Werte): Statistisches Bundesamt
***Aktuellste Unfallstatistik aus dem Jahr 2015; Quelle (absolute Werte): Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Daher sollte jeder, egal ob Kind oder Erwachsener, Rentner oder Arbeitnehmer, zusätzlich eine Unfallversicherung privat abschließen. Keinerlei Schutz für Arbeitslose ist in der gesetzlichen Unfallversicherung inbegriffen, daher sollten diese sich unbedingt privat unfallversichern.

Tarife mit Beitragsrückgewähr

EuroBei der privaten Unfallversicherung werden abhängig von den Leistungen die Beiträge berechnet. Die privaten Unfallversicherungen werben immer wieder mit Tarifen mit Beitragsrückgewähr und ähnlichem, wie in der folgenden Tabelle beschrieben. Aber bei solchen Verträgen sollte man genau durchrechnen, was in der persönlichen Situation sinnvoll ist.

Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr:

Ein Teil der geleisteten Beiträge oder auch die volle Summe wird nach Vertragsende an den Versicherten zurückgezahlt. (Vertragslaufzeit mindestens 20 Jahre)

Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung:

Am Ende der Laufzeit werden die Beiträge zurückgezahlt.

Aber ACHTUNG!: Dies ist eine Kombination aus Risikoschutz und Kapitallebensversicherung. Versicherte erhalten dadurch Mehrleistungen, die entsprechend höhere Beiträge mit sich bringen.

Funktion der Progression für private Verträge

Wird bei Abschluss einer Unfallversicherung eine Progression vereinbart, so steigt im Falle der Invalidität die Invaliditätssumme an. Normalerweise liegt die Progression zwischen 300 und 500 Prozent. Die Progression beginnt aber erst ab einer Invalidität über 25 Prozent. Das folgende Beispiel zeigt, wie die Invaliditätsleistung bei unterschiedlichen Progressionen ansteigt (Invaliditäts-Grundsumme bei 100.000 Euro):

Invaliditätsgrad ohne Progr. 300 % 500 %
20% 20.000 20.000 20.000
30% 30.000 40.000 40.000
50% 50.000 100.000 100.000
70% 70.000 180.000 260.000
90% 90.000 260.000 420.000
100% 100.000 300.000 500.000

Spezielle Tarife für Senioren & Rentner

Schon ein kleiner Sturz kann bei älteren Menschen viel Schaden anrichten, sodass sie schnell auf Hilfe im Alltag angewiesen sind. Hilfe- und Pflegeleistungen direkt nach einem Unfall bieten sogenannte Senioren-Unfallversicherungen. Folgende Leistungen sollten in so einem Vertrag enthalten sein:

  • Kostenübernahmen von sogenannten Assisteuren im Alltag
  • Leistungsdauer mindestens bis 6 Monate nach dem Unfall
  • 24-Stunden-Hausnotrufdienst
  • Pflegeleistungen für den Versicherten (mind. 45 Minuten täglich Grundpflege entsprechend der Pflegestufe I)
  • Pflegeleistungen für pflegebedürftige Partner und/oder Verwandte ersten Grades, wenn diese bisher vom Versicherten gepflegt wurde und dieser nicht mehr dazu in der Lage ist)
  • einmal täglich Menüservice
  • einmal wöchentlich Übernahme von Einkäufen und nötigen Besorgungen (2 Stunden)
  • einmal wöchentlich Begleitung zu Arzt-, Therapie- und Behördengängen
  • einmal wöchentlich Reinigung der Wohnung (2 Stunden)
  • einmal wöchentlich Wäscheservice (2 Stunden)

Diese Leistungen und die dafür veranschlagten Zeiten richten sich nach den Empfehlungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherer (DGV).

Die 48-Stunden-Unfallversicherung

Aber nicht alle haben eine Unfallversicherung abgeschlossen. Dies wird vor allem kritisch, wenn ein mitunter gefährliches Erlebnis ansteht. Dies könnte zum Beispiel der Skiurlaub sein. Da kann es vorkommen, dass der Gedanke zur Unfallversicherung erst kommt, wenn man schon an der Skipiste steht. Dafür gibt es spezielle Unfallversicherungen, die nur 48 Stunden gültig sind und mit dem Smartphone schnell und bequem per App abgeschlossen werden können. Diese kostet oft nur etwa einen Euro, sichern aber auch nur ganz spezielle Risiken ab. So können sie zum Beispiel folgende Kosten übernehmen:

  • Rettungskosten
  • Krankenhausgeld
  • 50.000 Euro im Todesfall

Bleibende Schäden werden hiermit aber nicht abgesichert. Also macht es mehr Sinn, eine langfristige Unfallversicherung abzuschließen.

Der „Brustkrebs-Schutzbrief“

Für Frauen gibt es spezielle Tarife im Bereich der Unfallversicherung. Diese haben Namen wie „Ladylike“ oder „Womancare“. Im Falle eine Krebsdiagnose leisten sie eine Einmalzahlung. Dieses Geld könnte zum Beispiel für alternative Behandlungen, eine Haushaltshilfe oder die Kinder­betreuung hilfreich sein. Vor allem für Frauen mit einem erblich erhöhten Risiko ist diese Art der Versicherung interessant. Allerdings kann sie nicht mehr abgeschlossen werden, wenn es vorher bereits eine Krebserkrankung gab und es werden nur ganz bestimmte Krebsarten versichert.

Wichtige Fragen zur Unfallversicherung – FAQ

Abhängig von der Versicherungsgesellschaft ist der Abschluss einer Unfallversicherung bis zum 65. oder auch 70. Lebensjahr begrenzt. Danach gibt es spezielle Seniorentarife, die Leistungen enthalten, die genau auf Menschen höheren Lebensalters zugeschnitten sind.
Nach einem Unfall sollte die Versicherung so schnell wie möglich darüber informiert werden. Dies geschieht über eine Unfallanzeige, die der Versicherte an die Versicherung schickt. Darin müssen Informationen über den Unfallhergang, die Verletzungen und die behandelnden Ärzte sowie Krankenhäuser gegeben werden. Ein tödlicher Unfall ist der Versicherung innerhalb von 48 Stunden zu melden.
Normalerweise bestimmt der behandelnde Arzt die Versicherungsleistungen, da er den Invaliditätsgrad festlegt. Oft stellen die Versicherungen aber auch einen eigenen Arzt, der den Invaliditätsgrad beurteilen soll. Wie hoch dann letztendlich die Leistungen aus der Unfallversicherung sind, wird anhand der sogenannten Gliedertaxe errechnet. Unter den vielen Anbietern der Unfallversicherung gibt es große Unterschiede in der Gliedertaxe.
Die Versicherungssumme bei Kindern in der Unfallversicherung sollte höher sein, da diese noch ihr ganzes Leben vor sich haben. Wenn diese einen Unfall erleiden, der ihnen später keine Arbeit ermöglicht, haben sie keinen Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Zudem ist auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung oft noch nicht möglich, da Kinder keine Arbeit ausüben.
Viele Versicherungen verlangen oft einen höheren Beitrag, wenn eine Sportart ausgeführt wird. Dies trifft aber oft nur bei den sogenannten Risiko-Sportarten, wie Fallschirmspringen, Drachenfliegen, Rennfahren oder auch Tauchen, zu. Beim Abschluss einer Unfallversicherung sollte der Vertrag daher genau gelesen werden, damit auch Sportunfälle mitversichert werden.
Mit der Progression steigt die Leistungssumme an, je stärker die Verletzung des Versicherten ist. Die Vorteile dieser Regelung sind: Je höher der Invaliditätsgrad, umso höher ist die ausgezahlte Versicherungssumme. Außerdem kann die versicherte Invaliditätssumme niedrieger angesetzt werden und somit ist der Beitrag niedriger. Zu den Nachteilen gehört, dass die Progression erst bei Invaliditätsgraden über 25 Prozent greift. Wenn also eine niedrige Invaliditätsumme mit einer Progression gewählt wird, um Beiträge zu sparen, erhält der Versicherte bei einem niedrigen Invailiditätsgrad entsprechend weniger Geld.
Bei einem Berufswechsel kann sich die Gefahrenklasse ändern, was Einfluss auf die Beiträge für die Unfallversicherung hat. Der Versicherungsschutz muss sich immer an die veränderten Berufsbedingungen anpassen. Daher muss ein neuer Beruf der Versicherung direkt mitgeteilt werden. In den Verträgen sind Fristen für solche Fälle vermerkt.
Beiträge zur privaten Unfallversicherung können als Sonderausgaben im Zusammenhang mit dem Höchstbeitrag für Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden. Zudem kann man sie zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben aufteilen. Normalerweise können 50 Prozent der Beiträge als Werbungskosten abgesetzt werden.
Eine private Unfallversicherung bietet eine hohe Invaliditätssumme nach einem Unfall. Dazu gehören auch Kosten, die bei einem behindertengerechten Umbau der Wohnung entstehen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen zahlt dem Versicherten regelmäßige Renten nach einem Unfall oder auch nach einer schweren Krankheit, wenn der Versicherte dadurch seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Es ist empfehlenswert, beide Versicherungen abzuschließen.

In der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) sind folgende Personenkreise versichert:

  • Arbeitnehmer und Angestellte
  • Landwirte und deren Familienangehörige
  • Schüler und Studenten
  • Behinderte Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen
  • Helfer bei Unglücksfällen
  • Blut- und Organspender
  • Häuslich Pflegende und Haushaltshilfen
  • Helfer bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten
  • Personen, die für den Bund, ein Land, eine Gemeinde oder eine andere öffentlich-rechtliche Institution ehrenamtlich tätig sind
  • Zeugen vor Gericht
  • Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger bei Erfüllung ihrer Meldepflichten
  • Strafgefangene und Entwicklungshelfer
  • Freiwillig versicherte Unternehmer