Schüler Absicherung

Schulunfähigkeitsversicherung: Kinder richtig absichern

Kinder sind besonders gefährdet: Auf dem Weg zur Schule kann ein Unfall passieren, beim Toben in der Freizeit können sie sich verletzen. Meist gehen solche Missgeschicke glimpflich aus – aber was, wenn nicht? Welchen Schutz genießen Kinder?

  • Gesetzliche Unfallversicherung: Auf dem Weg von und zur Schule sind Kinder bei Unfällen staatliche abgesichert.
  • Unfälle in der Freizeit: Hier greift der staatliche Schutz nicht.
  • Schwere Erkrankungen: Wenn Kinder so schwer erkranken, dass sie nicht mehr zur Schule gehen können, haben Sie keinen Anspruch auf eine Rente der Deutschen Rentenversicherung.

Das Fazit: Kinder sind nur auf dem Schulwege wirklich gegen Unfälle geschützt – bei Krankheit und in der Freizeit brauchen sie private Absicherung.

Schulunfähigkeitsversicherung: Ideale Lösung zur Absicherung?

Eine Lösung zur Absicherung der Kinder ist die Schulunfähigkeits­versicherung. Sie zahlt – ähnlich wie die Berufsunfähigkeitsversicherung – eine monatliche Rente, wenn die Kinder gesundheitsbedingt nicht mehr zur Schule gehen können. Hierbei ist es unerheblich, ob der Grund dafür eine Krankheit oder ein Unfall ist und ob die Ursache im privaten oder im schulischen Bereich liegt.

Wie unterscheiden sich Schulunfähigkeitsversicherungen?

Schulunfähigkeitsversicherung ist natürlich nicht gleich Schulunfähigkeitsversicherung: Es gibt sie in verschiedenen Varianten:

1. Klassische Berufsunfähigkeitsversicherung mit Schutz von Schülern
Eine solche BUV, die auch bereits für Schüler abgeschlossen werden kann, bietet zum Beispiel die Alte Leipziger. Einmal abgeschlossen, schützt sie den jeweils gerade ausgeübten Beruf – und dazu zählt auch die Tätigkeit als Schüler. Sie behalten diese Schul­unfähig­keits­versicherung quasi ein Leben lang und sie wandelt sich zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die einmal zugesagte Berufsgruppe bleibt auch dann erhalten, wenn später ein deutlich riskanterer Beruf ausgeübt wird – und es wird auf eine abstrakte Verweisung verzichtet: So wird auch gezahlt, wenn die Schulform gewechselt werden muss.

2. Separate Schulunfähigkeitsversicherung mit Umtauschoption
Eine andere Variante ist der Abschluss einer eigenständigen Schulunfähigkeitsversicherung, wie sie zum Beispiel die Nürnberger im Rahmen der Kindervorsorge anbietet. Hier ist die Schul­un­fähig­keit versichert, allerdings gibt es keinen Verzicht auf die abstrakte Verweisung: Muss das Kind als krankheitsbedingt das Gymnasium verlassen und an eine Hauptschule wechseln, löst das keine Rentenzahlung aus. Nach Abschluss der Schulausbildung kann vereinbart werden, dass die Schulunfähigkeitsversicherung in eine klassische Berufs­unfähigkeits­versicherung umgetauscht wird.

Das ist wichtig beim Abschluss einer Schulunfähigkeitsversicherung

  • Rentenhöhe mindestens 1.000 Euro
  • Jährliche Rentenanpassung im Leistungsfall vereinbaren
  • SUV sollte Nachversicherungsmöglichkeiten vorsehen
  • Übergang in eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Garantie der Berufsgruppe
  • Keine Kopplung mit Altersvorsorge oder Sparvorgänge

Schulunfähigkeit: Unterschätztes Risiko

Der Anteil der schwerbehinderten Kinder ist in Deutschland zwar gering: Aber Ende 2013 waren fast 170.000 junge Menschen in Deutschland schwerbehindert – viele von Ihnen werden nicht in der Lage sein, ihre Ausbildung zu beenden oder einen Beruf auszuüben. Mit einer Schulunfähigkeitsversicherung ist ihre finanzielle Zukunft gesichert.

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Welche Alternativen gibt es zur Schulunfähigkeitsversicherung?

Icon-Fragezeichen-V1Für 500 Euro Rente werden bei den Schul­unfähigkeitsversicherung 30 bis 50 Euro Beitrag monatlich fällig – viele Familien wird das vor allem dann über­fordern, wenn mehrere Kinder abzu­sichern sind. Es stellt sich deshalb die Frage nach Alternativen – gibt es einen Schutz, der die Schulun­fähigkeits­versicherung ersetzen kann?

Private Unfallversicherung

Sie kostet bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro kaum mehr als 100 Euro im Jahr – allerdings wird auch nur bei Unfällen gezahlt, nicht bei Krankheiten.

Das Fazit: Die Unfallversicherung ist eher eine Ergänzung zur Schulunfähigkeitsversicherung, als dass sie sie ersetzen kann.

Kinderinvaliditätsversicherung

Die Kinderinvaliditätsversicherung kämpft mit der Schulunfähigkeitsversicherung um die Gunst der zahlenden Eltern. Die Kosten liegen etwas unter denen einer Schulunfähigkeitsversicherung, gezahlt wird die vereinbarte lebenslange Rente und/oder die Kapitalleistung, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 % festgestellt wird – auf die Fähigkeit, weiter in die Schule gehen zu können, kommt es nicht an. Ein Wechsel in einer Berufsunfähigkeitsabsicherung ist in aller Regel bei den Kinderinvaliditäts­versicherungen nicht vorgesehen, dafür ist der Schutz bereits bei vielen Anbietern kurz nach der Geburt möglich. Vorsicht aber: Bestimmte Erkrankungen wie Neurosen, Psychosen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen sind oft genauso wenig versichert wie Angststörungen und ADHS – der Schutz ist also keinesfalls umfassend.

Das Fazit: Kinderinvaliditätsversicherung und Schulunfähigkeitsversicherung haben einen völlig unter­schiedlichen Absicherungs­zweck und lassen sich deshalb schwer als Alternativen vergleichen – die einen sollen helfen, wenn der Ausbildungsweg unterbrochen oder gar abgebrochen wird, die Kinder­invaliditäts­versicherung springt bei einer dauerhaften Behinderung ein.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Auch klassische Erwerbs­unfähigkeits­versicherungen werden immer wieder zur Absicherung von Kindern ins Spiel gebracht – allerdings eignen sie sich wenig. Denn die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt ja nur dann, wenn ein Versicherter auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr einsetzbar ist – unabhängig vom ausgeübten Beruf. Leistungen würde es also nur dann geben, wenn eine Erkrankung oder ein Unfall im Kindesalter bis ins Erwerbsleben fortwirkt und dort nicht gearbeitet werden kann.

Das Fazit: Gegenüber der Schulunfähigkeitsversicherung ist die Erwerbs­unfähigkeits­versicherung keine Option, weil sie keinen auf Schüler zugeschnittenen Schutz bietet.