Beitrag Höhe Riester Rente

Riester-Rente – Ratgeber 2021!

Die Riester-Rente ist eine privat finanzierte Rente. Sie wird vom Staat durch attraktive Zulagen und Sonderausgaben­abzugs­möglichkeiten gefördert.

Das Konzept ist grundsätzlich empfehlenswert, da die gesetzliche Rente im Alter nicht bei allen ausreichen wird und gut durch diese zusätzliche Absicherung ergänzt werden kann. Abhängig von Einkommen und Familiensituation berechnet sich die Höhe der Zulagen.

  • Staatliche Zulagen erhalten

  • Von Steuervorteilen profitieren

  • Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen

  • Rente mit mehr Geld genießen

rente

Die Bezeichnung dieser Altersvorsorge geht auf Walter Riester zurück. Dieser hat einst als Bundesminister für Arbeit und Soziales vorgeschlagen, die Förderung der freiwilligen privaten Rentenversicherung durch eine Altersvorsorgezulage zu gestalten.

2013 wurde im Koalitionsvertrag festgehalten, dass viel in die Rente investiert werden solle. Da bleibt für die Riester-Rente erstmal kein Geld übrig. Diese Art der privaten Rentenversicherung wurde direkt nicht einmal erwähnt. Eine Reform wäre aber notwendig, denn es werden immer weniger Neuverträge abgeschlossen.

In einem Punkt findet die Riesterrente dennoch Erwähnung. Dabei geht es um die Lebens­leistungs­rente von etwa 850 Euro, die zum Schutz vor der Altersarmut für Gering­verdiener da ist. Diese soll künftig nur noch jemand erhalten, der auch privat vorgesorgt hat.

Riester-Rente: Vergleich Online für staatliche Zulagen

Seit der Einführung der Riesterförderung steigt die Anzahl der abgeschlossenen Verträge immer weiter an, wie die folgende Tabelle zeigt:

Jahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Verträge (in Mio.) 3,37 3,92 4,19 5,63 8,05 10,76 12,15 13,25 14,36 15,31 15,68

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Die Leistungen im Alter

Die Leistungen der Riester-Rente sind normaler­weise vom jeweiligen Vertrag abhängig. Der übliche Rentenbeginn ist mit dem 67. Lebensjahr erreicht. Grundsätzlich gibt es folgende drei Möglichkeiten:

  • eine lebenslange monatliche Rentenzahlung (Rentenbeginn frühestens nach der Vollendung des 60. Lebensjahres)
  • die Teilkapitalisierung von maximal 30 Prozent des Kapitals zu Rentenbeginn
  • die Übertragung des Kapitals im Todesfall auf den hinterbliebenen Ehegatten, der dafür selbst auch einen Vertrag abgeschlossen haben muss

Egal wie schlecht ein Anbieter wirtschaftet oder wie teuer die Rentenversicherung ist, der Versi­cherer muss immer sicherstellen, dass der Ver­si­cher­te nach Laufzeitende mindestens seine ein­ge­­zahlten Beiträge und die Zulagen zurück erhält.

Höhe der Kinderzulage

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für Kinder (vor 2008 geboren)
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für Kinder (nach 2008 geboren)

Die jährliche Kinderzulage beträgt für Kinder, die vor 2008 geboren sind, 185 Euro. Für Kinder, die nach dem Jahr 2008 geboren sind, erhalten die Eltern 300 Euro im Jahr. Unter 25 jährige Sparer, bekommen zusätzlich zur Grundzulage einen einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro im ersten Beitragsjahr. Diese Zulage bleibt, unabhängig von der Veränderung der Zinsen, stabil. So machten sie 2014 bis zu 8,5 Prozent der Rendite im Jahr aus.

Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz

RechtMit diesem Gesetz, das am 24. Juni 2013 verab­schiedet wurde, soll die Riester-Rente kunden­freundlicher werden. So müssen alle wichtigen Kennzahlen des Vertrages auf einem Produkt­informations­blatt zusammengefasst werden. Darauf müssen außerdem die Abschluss- und Vertriebskosten transparent gemacht werden.

Bei einem Wechsel des Anbieters dürfen die Kosten 150 Euro nicht mehr übersteigen und der neue Anbieter darf maximal 50 Prozent der bisher veranschlagten Kosten für Abschluss und Vertrieb kassieren. Für den Fall, dass sich der Kunde über eine Riesterrente auch für die Berufs­unfähigkeit absichern möchte (Regelungen zur steuerlichen Behandlung einer BU), kann er dann dafür statt 15 nun 20 Prozent des Beitrages aufwenden. Zudem gab es Verbesserungen bei der Einbeziehung von selbst genutztem Wohneigentum. Die Verfahren dazu wurden vereinfacht.

Neuerungen seit 2014

Seit Januar 2014 gibt es Neuerungen, die beispielsweise die Absicherung bei Erwerbs­minderung betreffen. So können Versicherte, Aufwendungen für einen zertifizierten Absicherungsvertrag im Alter geltend machen. Dies  ist zusammenhängend mit dem Abzugsvolumen der Basisversorgung möglich. Im Vertrag muss aber die Zahlung einer lebenslangen Rente vereinbart sein.

Eine weitere Änderungen seit dem 1. Januar 2014 betrifft die Entnahmemöglichkeiten aus dem Wohn-Riester. So kann Vermögen aus der Alters­vorsorge dann flexibler für den Bau von Wohn­eigentum genutzt werden, wenn es für den Eigengebrauch bestimmt ist. Das Kapital kann für die Umschuldung eines aufgenommenen Darlehens zu jeder Zeit genutzt werden. Zudem kann es für die Finanzierung eines barrierefreien Umbaus von Wohnräumen dienen, ohne dass dabei Einbußen bei der Förderung befürchtet werden müssen.

Tarife finden

Altersvorsorge mit staatlicher Unterstützung

Stiftung Warentest:
„Die Riester-Rente ist schon fast ein Muss für jeden, der sie bekommen kann.“ (test.de)

Focus Money:
„Riester ist ein Renner: Mehr als 12,5 Millionen Verträge der (…) staatlich geförderten Altersvorsorge gibt es inzwischen.“ (focus.de)

Tarife finden

Flexibilität beim Banksparplan

Ein Banksparplan der Riester-Versicherung ist ein Sparvertrag mit einem variablen Zins. Die Zinsen folgen abhängig vom Angebot langsam oder schnell dem aktuellen Zinsniveau. Interessant ist dies oft aber nur für Kunden ab 40 Jahren. Der Banksparplan eignet sich auch besonders für Immobilienkäufer.

Aktuelle und frühere Testsieger

Regelmäßig nimmt die Stiftung Warentest die Tarife der Riester-Rentenversicherung unter die Lupe. Trotz der Verbesserungen durch das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz, gibt es immer noch keinen Tarif, der mit „sehr gut“ abschließen konnte. Die Kritik häuft sich immer weiter. Testkriterien beim aktuellen Test der Ausgabe 12/2013 waren zum Beispiel die Rentenzusage und die Kosten, der  Anlageerfolg, die Transparenzund die Flexibilität der Verträge. Die folgende Tabelle zeigt die Testsieger bei Stiftung Warentest:

Test 12/2013 10/2012 10/2010 10/2008
1. Rang Huk24 Huk24 Alte Leipziger CosmosDirekt
2. Rang Alte Leipziger Alte Leipziger Debeka HanseMerkur
3. Rang Hannoversche Debeka HanseMerkur Debeka
4. Rang Hannoversche Hannoversche PBV Asstel
5. Rang HanseMerkur HanseMerkur Asstel PBV

In der Ausgabe 10/2013 hat Finanztest die Riester-Fondssparpläne genauer betrachtet. Dabei wurde nicht wie üblich eine Endnote vergeben, sondern die unterschiedlichen Varianten wurden unter die Lupe genommen und es wurde jeweils ein Kommentar zu diesen abgegeben. Ein wichtiges Ergebnis dieser Untersuchung ist, dass Versicherte bei Beginn einer solchen Ansparphase mindestens 20 bis 30 Jahre Zeit bis zur Rente haben sollten. Gute Verträge sind laut Finanztest zum Beispiel die DWS TopRente Dynamik oder die UniProfiRente.

Beiträge zu dieser privaten Altersvorsorge

Riester Rente Icon

Die Riester-Rente ist (neben anderen Arten der Altersvorsorge) eine der wenigen staatlich geförderten Rentenformen. Um aber die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr eingezahlt werden, maximal jedoch 2.100 Euro. Daher muss der Beitrag bei einer Gehaltserhöhung unbedingt angepasst werden. Zu den Einzahlungen werden die Grundzulage und die Kinderzulage angerechnet. Können nicht die vollen vier Prozent eingezahlt werden, so werden die Zulagen nur anteilig ausgezahlt. Die volle Förderung wird erst bei einer Einzahlung von mindestens 2.100 Euro im Jahr ausgeschöpft.

Unterschiedliche Möglichkeiten für das „Riestern“

Rentenversicherung

Eine Riester-Rente kostet beim Abschluss und in der Verwaltung viel Geld. Daher fallen oft 15 Prozent der Beiträge nur auf diese Kosten ab.

Banksparplan

Die Kosten für einen Banksparplan sind vergleichsweise niedrig, so dass die Banken laufende Kosten über einen Zinsabschlag finanzieren. Auch die Kosten für den Wechsel sind vergleichsweise gering und Abschluss- oder Verwaltungskosten gibt es oft gar nicht.

Fondssparplan

Die Kosten für einen Fondssparplan sind eher hoch. So beträgt der Ausgabeaufschlag beim Kauf eines Fonds bis zu fünf Prozent der Rate. Das Management der Fonds kostet im Jahr bis zu 1,94 Prozent der Anlagesumme.

Bausparvertrag

Die Kosten für den Abschluss eines Baussparvertrages belaufen sich auf ein Prozent der Bausparsumme und sind damit sehr niedrig. Für Kontogebühren können im Jahr bis zu 30 Euro anfallen. Falls es später ein Darlehen gibt, können eventuell auch Zinsen und Darlehensgebühren anfallen.

Wohn-Riester/Riester-Darlehen

Mit einem Riester-Darlehen können die Kosten für die Finanzierung von Wohneigentum gesenkt werden. Es werden, wie bei einem normalen Darlehen, Zins und Tilgung gezahlt. Hinzu kommen die staatliche Förderung und möglicherweise Steuererspanisse, die die Rückzahlung mit tilgen.

Checkliste: Der Weg zur Vorsorge

Was muss vor dem Abschluss der Riester-Rente beachtet werden?

1. Ermittlung des Rentenanspruchs: Wie viel gesetzliche Rente wird es voraussichtlich im Alter geben? Informationen darüber gibt es in der jährlichen Renteninformation, welche von der gesetzlichen Rentenversicherung verschickt wird. Dazu werden mögliche Betriebsrenten addiert, sodass sich die voraussichtliche Rentenhöhe im Alter ergibt.

2. Bestimmung der Versorgungslücke: Die Versorgungslücke ist die Differenz zwischen dem aktuellen Nettoeinkommen und den voraussichtlichen Rentenleistungen.

3. Prüfung der verfügbaren finanziellen Mittel: Um die Versorgungslücke später schließen zu können, sollte eine private Rentenversicherung abgeschlossen werden. Dazu muss jedoch zunächst geprüft werden, wie viel Geld zur Verfügung steht, um solch eine Altersvorsorge zu treffen. Es muss also der Haushaltsüberschuss berechnet werden, wobei Dinge wie der Jahresurlaub oder der mögliche Kauf eines neuen Autos nicht vergessen werden dürfen. Denn größere einmalige Ausgaben kann es immer geben.

4. Wahl des Produktes: Welche Vorsorgeprodukt passt zu der jeweiligen Lebenssituation?

  1. Wie lange dauert es noch bis zum Renteneintritt?
  2. Soll es lebenslange Zahlungen geben oder solange, bis das Guthaben verbraucht ist?
  3. Soll es einen Hinterbliebenenschutz geben?
  4. Soll einmal in Wohneigentum investiert werden?

5. Staatliche Förderungen: Steuervorteile und staatliche Förderungen sollten unbedingt beantragt und damit ausgenutzt werden.

6. Vorsicht mit der Steuerbelastung: Diese Rente ist bei der Auszahlung zu 100 Prozent steuerpflichtig.

7. Überprüfung der Vorsorge: Nach dem Abschluss dieser privaten Altersvorsorge sollte diese trotzdem immer wieder kontrolliert werden. Ändern sich etwa die Lebensumstände, zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit, sollte der Vertrag angepasst werden.

Absicherung von Risiken: Achtung! Eine Riester-Rente sollte einer Risikolebensversicherung, einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer privaten Haftpflichtversicherung nicht vorgezogen werden.

Das Zulageverfahren: Wer ist zuständig?

Zuständig für die Zulagen des Staates ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie führt das Zulageverfahren durch, welches einer der wichtigsten Teile der Rentenreform 2001 war. Weitere Aufgabenbereiche sind:

  • Die Berechnung und Auszahlung der Zulagen zur Riester-Rente.
  • Eine eventuell notwendige Rückabwicklung von Zulagen, welche zu Unrecht gezahlt wurden.
  • Das Verfahren zur Verwendung von Altersvorsorgekapital zum Erwerb oder zum Bau von selbstgenutzten Immobilien.
  • Der Abgleich von Daten mit dem Rentenversicherungsträger, den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit, den zuständigen Besoldungsstellen und den Finanzämtern zur Überprüfung der Zulagen

Weitere Informationen gibt es auf den Seiten der Zulagenstelle für Altersvermögen.

Berechtigte Kritik an der Riester-Rente?

Fragen Riester-Rente Kritik

Oft gibt es die Kritik, dass sich die staatlich geförderte Riester-Rente nicht lohne. Dies kann aber auch nach Ansicht von Stiftung Warentest nicht pauschalisiert werden. Riester-Verträge lohnen sich vor allem für Menschen, die vorhaben, ein Haus zu bauen. Versicherte profitieren nicht nur von den Zulagen, sondern auch von diversen Steuervorteilen. Wichtig bei der Entscheidung für die Riester-Rente ist der Produkttyp. Je mehr ein Versicherter einzahlt, umso älter muss er letztendlich werden, damit er soviel Rente erhält, wie er eingezahlt und an staatlichen Zulagen erhalten hat. Nach Meinungen von Experten sollten solche Verträge nicht bei Versicherungen abgeschlossen werden, sondern eher bei Banken oder Sparkassen. Grund: Versicherungen erheben oftmals höhere Abschluss- und Verwaltungskosten. Grundsätzlich gilt, dass es vor dem Vertragsabschluss eine umfassende Beratung geben sollte.

EuroIst auf einem Vertrag dieser Art Geld angespart worden, so kann dieses als Eigenkapital für die Immobilienfinanzierung verwendet werden. Ebenso erhält man für die Tilgung des Darlehens die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie für den Riester-Sparvertrag. Diese Bausparverträge lohnen sich aber meist nur, wenn später wirklich eine Immobilie gebaut oder gekauft wird. Seit Jahresbeginn können viel mehr Hauseigentümer die Förderung nutzen, um damit ihre Schulden zu tilgen. Dies ist aktuell besser, da sie so Kreditzinsen sparen können und die Renditen der Riester-Verträge derzeit sehr gering sind.

Personen, die mit dem Vertrag ein Eigenheim gebaut haben, können dieses verkaufen und innerhalb der EU in ein neues Haus investieren. Die Besteuerung dieses Wohnförderkontos ist vom sogenannten Doppel­besteuerungs­abkommen abhängig. Nach dem Hausverkaufkann das Geld aber auch in einen anderen Vertrag investiert werden, um später eine Rente ausgezahlt zu bekommen.

Soll aber außerhalb der EU ein Haus gekauft werden, so muss das Wohnförderkontoauf einmal komplett mit der Einkommens­steuererklärung versteuert werden. Die staatliche Förderung können Sie dann ohne Abzüge behalten.

1. Die Riester-Rente ist teuer und nicht transparent.

Es gibt viele verschiedene Riester-Produkte. Daraus muss für jeden individuell das beste gefunden werden. Es gibt günstige und auch sehr transparente Produkte. Dies wurde auch von unabhängigen Testinstitutionen bereits mehrmals bestätigt.

2. Nicht jeder darf riestern.

Jeder darf riester, aber nicht jeder erhält eine staatliche Förderung. Sogar Kinder können einen Riester-Vertrag haben. Dann können Eltern und Familienangehörige dafür einzahlen.

3. Nur mit vielen Kindern lohnt sich riestern.

Auch für Kinderlose kann sich eine Riester-Rente lohnen, denn der Beitrag kann von der Steuer abgesetzt werden.

4. Damit sich Riestern auszahlt, muss der Sparer sehr alt werden.

Das stimmt nicht. Förderberechtigt sind beispielsweise auch Ehepartner, die die Kinder erziehen. Bei zwei Kindern und 60 Euro Einzahlung jährlich, besteht Anspruch auf 754 Euro Zulagen. Zahlt der Ehepartner nun zum Beispiel 25 Jahre ein, so hat er 1.500 Euro eingezahlt und zusammen mit den Zulagen ein Guthaben von 20.350 Euro. So hat diese Person bei Renten­bezug schon nach wenigen Jahren das eingezahlte Geld wieder raus.

5. Riestern ist unflexibel.

Bei der Wahl des richtigen und eines guten Tarifes, bietet die Riester-Rente sehr viel Flexibilität. Wichtig: Um ein gutes, bzw. passendes Produkt zu finden, ist eine Beratung vorab wichtig.

Zieht ein Rentner nach dem Rentenbeginn in ein Land, das zur Europäischen Union (EU) oder zum europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehört, muss die staatliche Förderung nicht zurückgezahlt werden. Steuern müssen diese Personen aber dennoch zahlen. In welchem Land Steuern zu entrichten sind, ist vom Doppel­besteuerungs­abkommen mit dem jeweiligen Land abhängig. Häufig muss aber im Land des neuen Wohnortes gezahlt werden. Rentner, die nach Amerika, Asien, Afrika oder in die Schweiz gehen, brauchen zwar keine Steuern zu zahlen. Aber Deutschland verlangt in diesem Fall sämtliche Fördergelder und Gelder durch Steuervorteile zurück. So werden von jeder Auszahlung 15 Prozent für die Zulagenstelle abgezogen, bis die gesamte Förderung zurückgezahlt ist.

Rechenbeispiel Riester-Rente

Eine Frau hat zwei Kinder: Kind 1 ist 2001 und Kind 2 2010 geboren. Also erhält die Mutter 185 Euro und 300 Euro jährliche Kinderzulage, das sind 485 Euro insgesamt. Zusammen mit der Grundzulage erhält sie also eine Förderung von 639 Euro. Die Frau hat ein Einkommen von 40.000 Euro im Jahr, muss also mindestens einen Beitrag von 1.600 Euro zahlen. Dazu muss sie wegen der Grundzulage und der Kinderzulagen aber nur 961 Euro selbst beitragen.

Alternative Vorsorgeformen zur Riester-Rente

Eine beliebte Alternative zur Riester Rente gibt es in Form der betrieblichen Altersvorsorge. Im folgenden finden Sie ein Rechenbeispiel zur Veranschaulichung der beiden Systeme. Dabei wird von einer 40-jährigen Ansparphase ausgegangen. Zudem gelten die aktuellen Steuer- und Beitragssätze. Der fiktive Sparer hat ein Jahreseinkommen von 45.000 Euro (laut Finanztest 5/2011):

Riester-Rente betriebliche Altersvorsorge
jährlicher Vorsorgeaufwand 1.151 € 1.151 €
Steuerersparnis 495 € 747 €
staatliche Zulage 154 €
Sozialversicherungsbeitrags-Ersparnis 487 €
gesamter Vorsorgeaufwand (Jahresbeitrag) 1.800 € 2.385 €
Anteil der staatlichen Förderung am Jahresbeitrag 36 % 52 %
Aufstockung der gesetzlichen Rente um…
mit garantierter Verzinsung 19 % 19 %
inklusive Überschüsse 32 % 36 %

Jeder, der einen Riester-Vertrag abschließt, hat das Recht auf eine staatliche Zulage, wenn er mindestens 4 Prozent des renten­versicherungs­­pflichtigen Einkommens einzahlt. Die jährliche Grundzulage beträgt 154 Euro. Zulagenberechtigte Personen sind:

  • rentenversicherungspflichtige Selbstständige
  • rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • über die Künstlersozialkasse versicherte Künstler,  geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit
  • Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
  • Bezieher von Arbeitslosengeld, ALG-II-Empfänger, Wehr- und Zivildienstleistende
  • Beamte, Richter und Soldaten, Amtsträger
  • Bezieher von Krankengeld, Kindererziehende
  • nicht erwerbsmäßig tätige Pflege­personen, vollständig erwerbs­geminderte oder dienstunfähige Personen
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld, sofern diese zuvor pflichtversichert waren

10 häufig gestellte Fragen zur Riester-Rente – FAQ

Grundsätzlich sollte immer ein Produkt gewählt werden, das zu der aktuellen Lebenssituation passt. Soll zum Beispiel in Wohneigentum investiert werden, so lohnt sich entweder ein Riester-Darlehen, ein Riester-Bausparvertrag oder auch ein Riester-Banksparplan. Dieser lohnt sich auch, wenn der Versicherte später eventuell das Produkt wechseln möchte. Der Fondssparplan ist gut, wenn der Versicherte die Chancen auf dem Aktienmarkt nutzen möchte. Hat der Versicherte ein gesichertes Einkommen und möchte jetzt schon wissen, wie hoch die Riester-Rente später mindestens sein wird, so sollte er eine Rentenversicherung abschließen.
Nein, denn gerade durch die staatlichen Förderungen lohnt sich eine Riester-Rente auch für Menschen mit einem niedrigen Einkommen. Vor allem bei niedrig verdienenden Versicherten mit Kindern sind die staatlichen Zuschüsse im Verhältnis zu den eingezahlten Beiträgen besonders hoch. Lediglich bei Menschen, die im Alter auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind, macht diese Rentenversicherung keinen Sinn. Dies könnte sich aber auch in Zukunft ändern, denn es gibt Reformvorschläge.
Ein Kunde, der einen teuren Tarif hat, muss tatsächlich älter werden als ein Kunde mit einem günstigen Tarif. Denn bei diesem dauert es länger, bis er so viel Rente erhalten hat, so dass er wenigstens seine Beiträge und die staatlichen Zulagen ausgezahlt bekommt. Als Richtlinie gilt, dass ein Versicherter mit einem günstigen Vertrag 82 Jahre alt werden muss, bis er seine Beiträge wieder erhalten hat. Bei einem teuren Tarif dagegen muss er etwa 85 Jahre alt werden. Gute Riester-Versicherer erwirtschaften aber auch Überschüsse und zahlen dann mehr als die bei Vertragsbeginn garantierte Rente aus.
Die Förderung passt sich immer an. Wenn ein Versicherter zum Beispiel eine Zeit nicht arbeitet, weil er Kinder erzieht oder einen Angehörigen pflegt, erhält er trotzdem weiter die Förderung. Die Ersparnisse aus der Riester-Rente können sogar eingesetzt werden, um eine Immobilie zu kaufen. Die Verträge an sich sind aber oft unflexibel. Wenn etwa ein Versicherter schon eher die Auszahlungen erhalten möchte oder den Anbieter wechselt, muss er oft Geld dafür bezahlen.
Für ein Kind wird die Kinderzulage pro Familie nur einmal gezahlt. Haben beide Eltern eine Riester-Rente abgeschlossen, so erhält in der Regel die Mutter die Förderung. Es kann aber auch eine andere Verteilung der Zulagen beantragt werden.
Wenn der Versicherte vor dem Beginn der Auszahlungen stirbt, kann der Ehepartner in den Vertrag einsteigen. Dann erhält dieser später selbst die Renten. Das ist auch möglich, wenn dieser selbst bereits eine Riester-Rente anspart. Das bis dahin angesparte Kapital des verstorbenen Ehepartners wird dann auf den Altervorsorgevertrag des anderen übertragen. Eine weitere Möglichkeit wäre die Auszahlung an die Erben. Dann müssen aber die Zulagen und Steuervergünstigungen zurückgezahlt werden. Gibt es Kinder, die noch einen Anspruch auf Kindergeld haben, kann das angesparte Kapital auch in eine Waisenrente umgewandelt werden.
Alle Auszahlungen aus der Riester-Rente sind voll steuerpflichtig. Lediglich Beiträge zur Krankenversicherung (Beitragssatz), d.h. zur gesetzlichen Krankenversicherung sind auf die Auszahlungen der Rente grundsätzlich nicht zu entrichten.
Jeder Versicherer handelt anders. Daher sind einige Riester-Anbieter transparenter als andere. Große Unterschiede gibt es auch in puncto Preis und Leistung.
Bisher gibt es mehr als 15 Millionen laufende Verträge (Stand 2012). Damit ist das Ziel der damaligen Regierung Schröder jedoch nicht erreicht, denn Ziel war es, dass die Riester-Rente als Vorsorge für alle eingesetzt wird, um damit Kürzungen der gesetzlichen Rente entgegen zu wirken. Der Nutzen der Verträge gilt allgemein als umstritten. Zudem zahlen viele auch nur so wenig Geld in diese Rentenform ein, sodass sie nicht die volle Förderung erhalten.
Für Auszahlungen aus der Riester-Rente gibt es keinen speziellen Pfändungsschutz. Das bedeutet, dass bei einer möglichen Pfändung die üblichen allgemeinen Pfändungsfreigrenzen gelten. Bei dem Anspruch auf die Grundsicherung im Alter wird die Rente als Einkommen angerechnet.

Das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) legt fest, dass das Altersvorsorgevermögen der Riester-Rente nur unter folgenden Voraussetzungen durch eine monatliche Leibrente ausgezahlt werden darf:

  • Vollendung des 60. Lebensjahres
  • Beginn der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Beginn einer Versorgung nach beamten- oder soldatenversorgungsrechtlichen Regelungen