Reiseversicherung: Effektive Absicherung im Ausland

am Flughafen

Eine Reiseversicherung soll verschiedene Risiken auf und vor einer Reise abdecken, dazu können einzelne Versicherungen oder auch Versicherungspakete bei Versicherungen oder auch Verkehrsclubs abgeschlossen werden.

Der Urlaub soll mit die schönste Zeit im Jahr sein. Er dient der Erholung und Entspannung und dem Kennenlernen neuer Kulturen. Dies soll natürlich durch nichts beeinflusst werden. Daher bieten Versicherungen oft viel Schutz an, dieser reicht von Krankheit über verlorenes Gepäck bis hin zum Abbruch des Urlaubs. Bedenken Sie, dass eine Reiseversicherung nicht immer notwendig ist. Ein Schutz im Ausland in der privaten Krankenversicherung ist zum Beispiel enthalten.

Infografik Reiseversicherung & Urlaub: Was vor der Reise wichtig ist

Die Höhe der Kosten für Reiseversicherungen lassen sich nicht pauschal beziffern, da sie von mehreren Faktoren abhängig sind. Dies sind zum Beispiel:

  • die Vertragslaufzeit
  • das Reiseland
  • die Dauer der Reise
  • das Alter des Versicherten

AuslandskrankenversicherungZudem kann beim Abschluss der Versicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Im Normalfall beträgt diese mindestens 25 Euro pro Schadensfall. Die Selbstbeteiligung bei der Reisegepäckversicherung liegt oft bei etwa 100 Euro. Wird ein prozentualer Selbstbehalt gewählt, so kann sich dieser, je näher die Reise rückt, erhöhen.

Wichtige Tipps zur Reiserücktrittsversicherung

  • Bei mehreren Reisen im Jahr sollte ein Jahresvertrag abgeschlossen werden. Einzelpolicen sind zwar möglich in der Summe aber meist teurer.
  • Aber: Ein Jahresvertrag endet nicht automatisch nach einem Jahr, sondern er muss rechtzeitig gekündigt werden.
  • Versicherungspakete, die häufig in Reisebüros angeboten werden, sind oft zu teuer und bieten meistens keinen optimalen Schutz. Sie decken oft nur Risiken ab, die schon andere Versicherungen, wie die Privathaftpflichtversicherung, einschließen.
  • Gibt es keine Reiserücktrittsversicherung und kann eine Reise nicht angetreten werden, so kann ein Ersatzreisender bestimmt werden, sodass keine Stornogebühren anfallen.
  • Achtung! Nicht jede Versicherung bietet auch Schutz bei Sportveranstaltungen im Ausland.
  • Auch die Hausratversicherung bietet mit der Außenversicherung einen Reiseschutz bei Reisen bis zu einer Dauer von drei Monaten, jedoch nur in einem bestimmten Rahmen.
  • Storno wegen Krankheit: Reiserücktrittsversicherungen zahlen in der Regel nur, wenn die Krankheit nach dem Vertragsbeginn diagnostiziert wurde.
  • Sollte während des Urlaubs ein Abbruch der Reise notwendig werden, benötigen Sie eine spezielle Reiseabbruchversicherung, die oft im Paket mit anderen Reisepolicen angeboten wird.

VergleichenEs gibt verschiedene Reise­versicherungen. Oft werden Kombinationstarife angeboten. Eine Reise­versicherung ist aber nicht in allen Fällen notwendig. Da der Markt schwer überschaubar ist, empfielt es sich, einen unabhängigen und unverbindlichen Vergleich der Anbieter und Tarife durchzuführen. Zudem sollten Sie sich genau im Vorfeld überlegen, welche Art der Reiseversicherung notwendig und nützlich ist. Auch da kann ein Vergleich und ein aktueller Test hilfreich sein. Bei einem Vergleich ist zu beachten, ob ein Vertrag für nur eine bestimmte Reise, ein Jahresvertrag oder sogar ein unbefristeter Vertrag gewählt wird, da dies Auswirkungen auf die Beiträge hat.

Alles über Reiserücktrittsversicherungen – Tipps und Hinweise für den sorglosen Urlaub

Reiserücktrittsversicherung im Test

In der Ausgabe 02/2014 Finanztest hat Stiftung Warentest die Reiserücktrittsversicherung getestet. Geprüft wurden dabei 97 Tarife der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung. Kriterien waren beispielsweise die Selbstbeteiligung, die Maximaldauer einer Reise und der Basisschutz bei Reiserücktritt. Zu den Testsiegern gehören der Tarif Topschutz von der TravelSecure/Würzburger, der Tarif Elvia Reiserücktritt-Vollschutz von AGA und der Tarif RRK + Urlaubsgarantie von der HanseMerkur.

Speziell für den Gesundheitsschutz im Ausland

Auslandskrankenversicherung: Viele Leistungen im Ausland

Bei einem Aufenthalt im Ausland übernimmt die Auslandskrankenversicherung alle Leistungen der Krankenversicherung in Deutschland.
Die Beiträge sind dabei von vielen Faktoren wie etwa dem Reiseland und dem Alter abhängig.

Andere Arten der Reiseversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung und die Auslandskrankenversicherung sind nicht die einzigen Reiseversicherungen. Auch das Gepäck und mögliche Unfälle können versichert werden. Zudem gibt es auch Gruppen- oder Schüler-Reiseversicherungen für Klassenfahrten.

Die Reisegepäckversicherung – bei Diebstahl oder Beschädigung

Ob ein Urlauber wirklich eine Reisegepäckversicherung braucht, sollte genau geprüft werden. Sie ist relativ teuer und oft springt sie nur unter sehr strengen Bedingungen ein. Es gibt sowohl Kurzzeitverträge, die nur für bestimmte Reisen gelten, als auch Jahresverträge für alle Reisen während der Vertragslaufzeit. Im Allgemeinen ist nur der Zeitwert des Gepäcks versichert. Gegen höhere Beiträge kann natürlich aber auch der Neuwert versichert werden. Abgedeckt sind zum Beispiel Schäden am Reisegepäck durch:

  • Diebstahl, Raub, vorsätzliche Sachbeschädigung
  • Transportmittelunfall
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Elementarschäden

Die Versicherung ist nicht immer sinnvoll, daher sollte jeder Interessierte vorher einen Reisegepäckversicherung-Vergleich durchführen.

Arten der Reiseversicherung

Die „Reiseversicherung“ ist ein Oberbegriff für verschiedene Versicherungen mit vielen unterschiedlichen Leistungen, wie ein Krankenversicherungsschutz, eine Absicherung bei Unfällen oder der Ersatz von gestohlenen Gepäckstücken. Dazu gehören zum Beispiel folgende Versicherungen:

  • Auslandskrankenversicherung
  • Ferienhaus-Versicherung
  • Gruppen-Reiseversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Reisekrankenversicherung
  • Reiserücktrittskostenversicherung
  • Reisestornoversicherung
  • Reiseunfallversicherung
  • Schüler-Reiseversicherung

InformationDer Hund ist das liebste Haustier der Deutschen. Daher können viele auch nicht darauf verzichten, ihr Tier mit in den Urlaub zu nehmen. Aber nicht nur Menschen, sondern auch Hunden kann ein Unfall passieren oder sie können plötzlich krank werden. Ebenso wie in Deutschland sind auch die Tierarztkosten im Ausland sehr hoch. Daher kann auch eine Reiseversicherung für Hunde abgeschlossen werden. Die Reiserücktrittsversicherung für Hunde tritt zum Beispiel in folgenden Fällen in Kraft:

  • Der Hund erkrankt plötzlich schwer und kann nicht mit in den Urlaub fahren.
  • Andere unvorhergesehene Ereignisse wie Schwangerschaft oder Todesfall.

Wichtig dabei ist, dass bei Vertragsabschluss alle mitreisenden Hunde genannt werden. Alles was man zur Tierkrankenversicherung wissen sollte und ob diese sinnvoll ist, erfahren Sie in unserem Podcast:

Die Reiseunfallversicherung – ob Behandlung oder Rücktransport

In bestimmten Situationen kann eine Reiseunfallversicherung durchaus sinnvoll sein. Oft kann man aber auch in Verbindung mit der normalen Unfallversicherung einen Schutz für die Reise mit abschließen. Dazu ist ein Vergleich der Tarife oder der Testergebnisse zum Beispiel von Finanztest hilfreich.

Es gibt Verträge mit einem weltweiten Reiseunfallschutz und welche, die nur auf bestimmte Länder begrenzt sind. Besonders während der An- und Abreise kann es oft zu kleineren oder leider auch größeren Unfällen kommen. Selbst günstige Kfz-Versicherungen können oft schon eine Absicherung für das Ausland bieten.

Ferienhaus Bad

Ferienhaus-Versicherung – das private Feriendomizil absichern

Eine Ferienhaus-Versicherung kann, ähnlich wie bei der Wohngebäudeversicherung, für die Ferienwohnung oder ein Ferienhaus sowie für Garagen und Nebengebäude (Gartenlauben, Geräteschuppen) gelten. Die Beiträge sind abhängig vom Gebäudewert und der Sturm- und Leitungswasserzone, in der sich die Immobilie befindet. Es werden Schäden am Gebäude, jedoch keine Einrichtungsgegenstände versichert.

Mitversichert in der Ferienhaus-Versicherung sind zum Beispiel:

in der allgemeinen Versicherung:

  • Klingeln, Briefkästen, Mülltonnen
  • Terassen
  • Außenverkleidungen aus Schiefer
  • Mietverlust für Wohnräume bis 12 Monate

in der Leitungswasserversicherung:

  • Fußbodenheizungen
  • Wärmetragende Flüssigkeiten
  • Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten
  • Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen

in der Feuerversicherung:

  • Schäden durch Verpuffung bis 500 Euro
  • Feuernutzwärmeschäden
  • Implosion
  • Aufprall einen Luftfahrzeuges
  • Überschallknall

Wenn es im Urlaub wirklich zu einem Schadensfall kommt, sollten folgende Dinge beachtet werden:

Notfallnummer anrufen:

Jeder Versicherer hat eine Notfallnummer, die im Schadensfall schnellstmöglich gewählt werden sollte, um diesen zu kontaktieren.

Rücktransport:

Sollte ein medizinischer Rück­trans­port notwendig sein, so ist dies unbedingt mit der Auslandsreise-Kranken­versicherung abzusprechen. Wird er eigenständig organisiert, kann es dazu kommen, dass diese Versicherung diese Kosten nicht trägt.

Aufbewahrung von Belegen:

Rechnungen für Behandlungen und Medikamente sollten unbedingt aufbewahrt werden, um die Kosten später erstattet zu bekommen.

Reiserücktritt wegen Krankheit:

Kann eine Reise wegen einer Krankheit erst gar nicht angetreten werden, so muss der Reiserücktrittsversicherung ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

keine Einigung in Sicht:

Können Sie sich einmal mit ihrer Reise­versicherung nicht über die Kosten­übernahme einigen, so schalten Sie zur Schlichtung den kostenlosen Ombuds­mann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung ein.

Reise ins Ausland mit dem Auto

Es gibt viele Möglichkeiten an das Reiseziel zu kommen. So nimmt zum Beispiel die Zahl der Flug­reisen immer weiter zu. Aber dennoch fahren viele Deutsche immer noch gerne mit dem Auto auf Reisen.

Dabei sollte unbedingt der Europäische Unfall­bericht mitgenommen werden. Dieser kann im Falle eines Unfalls helfen, diesen zu dokumentieren. Die jeweilige Versicherung stellt diesen Bericht zur Mitnahme bereit.

Die Jahresreiseversicherung: Schutz für ein ganzes Jahr

Eine Jahresreiseversicherung ist eine gute Alternative zu vielen anderen Reiseversicherungspaketen. Sie versichert alle Reisen in einem Jahr und ist dabei noch relativ günstig. Es gibt Verträge mit und ohne Selbstbehalt. Die Beiträge der Jahresreiseversicherungen sind abhängig von der maximalen Reisesumme. Sie gelten immer für mindestens ein Jahr. Um die günstigste und beste Versicherung zu finden, ist ein Vergleich sehr nützlich.

Die Reiseschutzversicherung: das Komplettpaket für unterwegs

In einer Reiseschutzversicherung werden oft viele Reiseversicherungen kombiniert. Dazu gehören zum Beispiel folgenden Versicherungen:

  • Auslandskrankenversicherung
  • Reiserücktrittskostenversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Reisehaftpflichtversicherung

Es sollte jedoch genau auf die Leistungen der Verträge geachtet werden, denn oft gibt es dabei große Abstriche. Ein entsprechender Tarifvergleich kann dabei sehr hilfreich sein.

Wann nicht gezahlt wird

Im Folgenden werden einige Fälle dargestellt, in denen die Reiseversicherung nicht zahlt:

  1. Bei Vertragsabschluss werden bestimmte Vorerkrankungen nicht angegeben.
  2. Ein Diebstahl während des Urlaubs wird nicht bei der Polizei angezeigt, aber trotzdem bei der Versicherung gemeldet.
  3. Es werden Aktivitäten durchgeführt, die von der Versicherung nicht abgedeckt werden.
  4. Ein Unfall findet aufgrund von Genussmittelmissbrauch statt.
  5. Ein Reiserücktritt findet aufgrund vor Angst vor inneren Unruhen statt.
  6. Schäden werden vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit angerichtet.
  7. Im Zusammenhang mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit kommt es zu Schäden.
  8. Folgeschäden werden oft nicht getragen. Bei Verlust des Schlüssels zum Beispiel werden die Kosten des Schlüssels ersetzt, aber nicht die Kosten der Auswechslung von Schlössern.
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10 häufig gestellte Fragen zur Absicherung der Reise – FAQ

Privat Krankenversicherte haben oft schon mit ihrer Krankenversicherung einen zweimonatigen weltweiten Krankenversicherungsschutz. Dies ist für gesetzlich Versicherte im Ausland nicht der Fall, denn es gibt nur in Deutschland den vollen Schutz. Innerhalb der EU gibt es leichte Einschränkungen beim Krankenversicherungsschutz. Oft muss man die Rechnungen im Ausland aber erstmal selbst zahlen. Ob hinterher alle erstattet werden, ist zudem nicht sicher. Außerhalb der EU ist der Schutz sehr stark eingeschränkt und bezieht sich oft nur auf Notfälle oder lebenserhaltende Maßnahmen. Deshalb sollten Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung eine Reisekrankenversicherung abschließen.
Wird eine Flugreise erst 14 Tage vor dem Reiseantritt gebucht, so kann bis zu drei Werktage nach der Buchung eine Last-Minute-Reiseversicherung für diese Reise abgeschlossen werden.
Nein, Reiseversicherungen können nicht nachträglich abgeschlossen werden. Sie müssen vor dem Beginn der Reise abgeschlossen werden. Eine Reiserücktrittskostenversicherung muss entweder 14, 21 oder 42 Tage nach der Buchung der Reise, bei der Buchung der Reise oder spätestens 30 Tage vor dem Beginn der Reise abgeschlossen werden.
Familie bedeutet, dass es maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes minderjähriges Kind gibt. Insgesamt dürfen es bis zu drei Kinder sein. Auch volljährige Kinder sind mitversichert, solange sie sich noch in der Ausbildung befinden. Das Verwandtschaftsverhältnis zu den Kindern ist in diesem Fall für die Versicherung unerheblich.
Fotoapparate, tragbare Videosysteme, Digitalkameras und Laptops sind in der Reiseversicherung mitversichert. Sie müssen allerdings bestimmungsgemäß gebraucht und sicher verwahrt werden. Je Schadensfall gibt es dann maximal 50 Prozent von der Versicherungssumme erstattet.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes informiert über die Gesundheitsrisiken in allen Urlaubsländernn. Zudem gibt es dort wichtige Informationen zu Verbeugungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Impfungen.
Über einen Vergleich der Tarife kann man, beispielsweise über Stiftung Warentest, den günstigsten Tarif der Reiseversicherung herausfinden und so Geld sparen. Auch bei der Bezahlung der Reise mit der Kreditkarte gibt es oft Sonderkondition durch das Kreditkartenunternehmen. Dies kann zum Beispiel eine Reiseversicherung sein. Aber die Konditionen sollten in diesem Fall genau geprüft werden, denn nicht immer gibt es dann auch einen umfassenden Schutz.
am Computer
Personen, die mitreisende oder nicht mitreisende pflegebedürftige oder auch minderjährige Angehörige der versicherten Personen betreuen, sind Betreuungspersonen im Zusammenhang mit der Reiseversicherung.
In der Reisekrankenversicherung und in der Gepäckversicherung gibt es keine Selbstbehalte. In der Reiserücktrittskostenversicherung, in der Last-Minute-Reiseversicherung und im Flugstornoschutz hingegen können Selbstbehalte vereinbart werden.
Eine Reiseversicherung kann im Prinzip für jeden Zeitraum abgeschlossen werden, so auch für ein ganzes Jahr. Auch für bestimmte Einzelreisen kann sie abgeschlossen werden, wobei dort normalerweise eine Laufzeit von 42 Tagen üblich ist.