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Private Krankenversicherung Wechsel & Tarifwechsel

Hohe PKV Beiträge und Wechsel

Werden die relevanten Bedingungen erbracht, kann ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) oder des Anbieters durchaus sinnvoll sein und einige Vorteile mit sich bringen: Es lassen sich Beiträge sparen und auch Leistungen optimieren.

Dieser Schritt sollte allerdings gründlich vorbereitet werden. Wir zeigen auf, worauf Sie achten sollten, bevor Sie Ihre PKV wechseln. Vor diesem Schritt sollten Versicherte vor allem klären, welche Leistungen sie von der neuen Krankenversicherung wünschen. Zu berücksichtigen sind dabei neben den gängigen Leistungen auch Zusatzleistungen und die Beiträge.

In Berücksichtigung der persönlichen Bedürfnisse, Ansprüche und gesundheitlichen Risiken erhält jeder Versicherte einen passenden Tarifvertrag für die private Krankenversicherung. Ein Wechsel in eine private Krankenkasse hat einige Vorzüge:

  • Kostenersparnis für einige Berufsgruppen (v.a. Selbständige, Freiberufler und Beamte)
  • individuell gestaltbarer Leistungskatalog
  • Beiträge richten sich nach dem Gesundheitszustand
  • Günstige Tarife, die solide Leistungen und langfristig stabile Beiträge bieten.

Wechsel von der Gesetzlichen Krankenkasse in die PKV

Jedes Jahr wechseln mehr Menschen von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung als umgekehrt. Grund sind häufig die Vorteile der PKV, die sich für viele ergeben. Neukunden profitieren zudem sehr häufig von jungen Tarifen zu günstigen Konditionen. Wer sich erstmals privat versichert sollte sich daher über folgende Punkte vorab informieren oder eine unabhängige PKV-Beratung nutzen:

  • Welche Leistungen werden benötigt? Es wird nur für versicherte Leistungen gezahlt. Wer zuviel absichert, zahlt oft auch zuviel.
  • Welche Kosten entstehen durch den Wechsel GKV-PKV? Kostenersparnis für bestimmte Berufsgruppen, Doppelverdiener und Gutverdiener. Auch Tarife für Familien bedenken
  • Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll? Das führt zu einer höheren Eigenbeteiligung, reduziert aber den Monatsbeitrag spürbar.

Bereits privat Versicherte sollten bei einem Wechsel einiges beachten. Wer alle erworbenen Rechte (Altersrückstellungen etc.) behalten möchte, sollte sich zuerst über Alternativen bei seiner eigenen PKV erkundigen.

Folgende Punkte müssen Sie nur bei einem Anbieterwechsel beachten!
Privatversicherte sollten in ihren Vertrag schauen, dort sind Kündigungsfrist und Sonderkündigung verankert.

  • Welche Leistungen sind gewünscht?
  • Welche private Krankenversicherung bietet Tarife mit solchen Leistungen?
  • Wer sind die aktuellen Testsieger in der PKV?

Für Neukunden: Eine private Versicherung lohnt vor allem in folgenden Fällen:

  • Mehr Leistungen als in GKV gewünscht
  • Für junge und gesunde Personen
  • Für bestimmte Berufsgruppen: Selbständige und Angestellte, Beamte
  • Kündigungsfrist beachten
  • Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an!
  • Kündigung wird erst wirksam, wenn eine neue Krankenvollversicherung nachgewiesen werden kann
  • In der privaten Krankenversicherung erfolgt in der Regel eine Gesundheitsprüfung vor dem Beitritt
  • Wechsel gegebenenfalls für mitversicherte Familienmitglieder beachten
  • Den Aufnahmeantrag muss der Hauptversicherte stellen

Die Aufnahmebestätigung der neuen Kasse muss rechtzeitig an die alte Krankenversicherung geschickt werden. Dann wird die Kündigung wirksam und der Krankenversicherungswechsel ist abgeschlossen. Leistungen können ab sofort bezogen werden, sofern keine Wartezeiten gelten.

Icon Tipp

Grundsätzlich kann in die PKV wechseln, wer die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung müssen einige Aspekte für einen lückenlosen Schutz beachtet werden. Folgende Kriterien gelten für die Mitgliedschaft bei einem privaten Kranken­versicherungs­unternehmen:

Kündigen Sie Ihre bestehende Krankenversicherung erst, wenn sie eine passende private Kasse gefunden haben.

Hintergrund: Wenn man seine Krankenversicherung kündigt, muss man aufgrund der seit 2009 bestehenden allgemeinen Krankenversicherungspflicht in Deutschland zwingend und lückenlos einen neuen Anbieter wählen. Bis zum letzten Versicherungstag muss daher beim früheren Versicherer ein Nachweis über die neue Versicherung erbracht werden, damit die Kündigung rechtskräftig werden kann.

Aktuell: Privatversicherte immer offener für PKV Wechsel

Icon Information1Immer häufiger ist der Mitgliederschwund Thema in der privaten Krankenversicherung. Dabei kehren Versicherte der PKV nicht komplett den Rücken, sondern nehmen einen PKV Wechsel in Anspruch und versichern sich zu verbesserten Konditionen bei anderen Anbietern. So verlor beispielsweise die Allianz in den Jahren 2010 – 2015 rund 66.000 Versicherte. Bei der DKV waren es ca. 96.800 Mitglieder, bei der Central sogar rund 166.900.

Allein im Jahr 2016 wanderten 19.000 Vollversicherte von der DKV ab. Ein Plus von rund 33.000 Abschlüssen konnte dagegen die Debeka im selben Jahr verzeichnen. Dabei handelte es sich nicht um gänzlich neue Privatversicherungen, sondern um Menschen, die von einer anderen Krankenversicherung wechselten.

Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist möglich, jedoch sind dafür einige Voraussetzungen zu erfüllen. Diese Voraussetzungen könne in verschiedenen Konstellationen erfüllt werden, vor allem wenn sich der Berufsstatus so ändert, dass die gesetzliche Pflichtversicherung wieder greift. Das kann z.B. in der Krankenversicherung für alle Selbständigen gelten, die wieder angestellt arbeiten, aber weniger als die aktuelle Versicherungspflichtgrenze verdienen. Auch für Angestellte, deren Einkommen wieder unter die Grenze rutscht, ist eine Rückkehr möglich. Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die GKV ist nur vor Vollendung des 55. Lebensjahres (also bis 54 Jahre) möglich.

Wer nach der Selbständigkeit eine befristete Stelle zu den o.g. Konditionen für unter ein Jahr antritt, muss im Anschluss nicht zurück in die private Krankenversicherung (gilt seit August 2013). Voraussetzung dafür ist, dass die Versicherung in der PKV nicht mehr besteht und auch nicht in eine Anwartschaft überführt wurde.

Desweiteren sollte beachtet werden, dass privat Versicherte nicht in die GKV wechseln können, auch wenn Sie sich dort freiwillig versichern möchten. Freiwillig in der GKV versichern lassen kann sich nur, wer sich im Vorfeld dafür entscheidet.

Möglichkeiten für Personen über 55 Jahre

Personen über 55 sind versicherungsfrei. Das bedeutet: Auch wenn alle Voraussetzungen für eine erneute Mitgliedschaft in der GKV erfüllt sein sollten, müssen diese Personen Mitglied der privaten Krankenversicherung bleiben.

Grund für die Reglementierung der Rückkehr ist laut Gesetzgeber, dass Versicherte nicht im Laufe des Lebens das jeweils günstigere Versicherungssystem wählen. So wird verhindet, dass junge und gesunde Personen die günstige private Krankenversicherung wählen und dann im Alter die Gesetzliche, um die Risiken und Kosten der Versichertengemeinschaft aufzubürden.

Hinweis: Wer vorsorglich plant in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren, um später in die Krankenversicherung der Rentner zu können, sollte sich vorher genau über die Bedingungen informieren. In die KVdR darf nur, wer in der zweiten Hälfte des Arbeitslebens mindestens 90 Prozent der Zeit in der gesetzlichen Kasse versichert gewesen ist (Diese Regelung ist meist ausschlaggebend für freiwillig Versicherte der GKV). Zweitens muss ein Anspruch auf Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen. Also Erwerbsminderungsrente, Altersrente oder Hinterbliebenenrente. Nicht zuletzt muss der Betroffene mindestens einen Tag innerhalb der letzten 5 Jahre in der GKV versichert gewesen sein. Die Rückkehr in die GKV ist außerdem ausgeschlossen, wenn in diesem Zeitraum mehr als die Hälfte der Zeit keine Versicherungspflicht bestand.

Wer seine private Krankenkasse verlassen möchte, muss Fristen einhalten: Bei ordentlicher Kündigung drei Monate zum Ablauf des Kalenderjahres. In einigen Fällen ist eine außerordentliche Kündigung möglich, z.B. bei Beitragserhöhungen. Dann ist die Kündigung außerhalb der Frist möglich.

Eine neue Regelung trat am 1. August 2017 in Kraft, welche die 9/10-Regelung entschärft. Bis dato regelte diese, dass Rentner nur in die KVdR wechseln können, wenn sie in der zweiten Hälfte ihres Lebens mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzliche versichert waren. Mit der Neuregelung werden nun auch Kinder berücksichtigt, denn pro Kind werden dem Wechselwilligen drei Jahre auf die benannte Vorversicherungszeit gut geschrieben. Dies gilt sowohl für Frauen, als auch Männer. Ob die Kinder adoptiert, verstorben oder nur bei einem Elternteil aufgewachsen sind, spielt dabei keine weiterführende Rolle. Zugute kommt die Regelung allen freiwillig Versicherten in der GKV.

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PKV-Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft gemäß VVG §204

Alternative Tarifwechsel – Wenn die Rückkehr mit Verlusten verbunden ist

zentrale frage wichtig3Ist ein Wechsel zurück in das gesetzliche System nicht möglich oder mit hohen Verlusten (Altersrückstellungen) verbunden, können Versicherte mithilfe eines Tarifwechsels innerhalb der Versicherung Einsparpotentiale ausschöpfen und einen kostengünstigeren Versicherungsschutz erzielen. Dieses Wechselrecht hat der Gesetzgeber in § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) festgeschrieben.

Während der Anbieter bei Versicherten über 60 Jahre ohnehin zur Information über günstigere Tarifalternativen verpflichtet ist, sollten jüngere Versicherte mit ausreichender Versicherungszeit diese Option regelmäßig selbst überprüfen oder sich von unabhängigen Versicherungsexperten beraten lassen. Der Vorteil an dieser Art der Tarif- und Beitragsoptimierung ist, dass bestehende Rückstellungen übertragen werden können und keine erneute Gesundheitsprüfung fällig wird.

Vorteile beim Tarifwechsel

Der Tarifwechsel innerhalb der bisherigen Krankenversicherung (KV) bietet verschiedene Vorteile. Wir haben 10 für Sie zusammengestellt:

  1. PKV-Wechsel ist nicht notwendig
  2. Ca. 2- bis 3-stellige Beitragsersparnis
  3. Leistungen bleiben gleichwertig
  4. Altersunabhängige Durchführbarkeit
  5. Neue Gesundheitsprüfung ist nicht notwendig
  6. Ihre Altersrückstellungen gehen nicht verloren
  7. Einfache Abwicklung über Tarifexperten
  8. Kostenfreie Recherche von Tarifalternativen
  9. Ihr KV-Ansprechpartner bleibt erhalten
  10.  Keine Begründung gegenüber der KV nötig

10 Tarifwechsel-Anbieter im Check

Icon Listen1Ein PKV-Tarifwechsel ist in der Regel mit einem nennenswerten Aufwand verbunden und erfordert entsprechende Fachkenntnisse, Erfahrung und nicht zuletzt Geduld. Für Versicherte kann daher gelten: Bei den vielen möglichen Stolperfallen auf diesem Gebiet ist es alles andere als einfach, den passenden Alternativ-Tarif selbständig zu ermitteln. Auch mögliche Vorschläge der eigenen privaten Krankenversicherung richtig einzuschätzen, kann somit eine Herausforderung sein, z.B. im Hinblick auf das Verhältnis von angebotenen Leistungen und Beiträgen.

Abgesehen von dem direkten Gespräch mit dem eigenen PKV-Anbieter besteht für die Versicherten auch die Möglichkeit, auf externe Hilfe zu setzen. Verschiedene Dienstleister bieten eine, Ihren Angaben zufolge, professionelle Unterstützung bei dem Analyse- und Umstellungsprozess an. Tarifwechsel-Dienstleister können etwa Versicherungsmakler, Rechtsanwälte, Versicherungsberater und entsprechende Experten bei Verbraucherzentralen sein.

Abzuwägen ist hierbei zum Beispiel, mit welchen Kosten die Inanspruchnahme dieser Anbieter verbunden ist und welche Leistungen der Versicherte im Verhältnis bekommen kann. Folgende Tabelle fasst besondere Leistungen und Konditionen bekannter Tarifwechsel-Anbieter, die zum Teil auch von Stiftung Warentest unter die Lupe genommen worden sind, exemplarisch zusammen. Die angebotenen Standard-Leistungen aller gelisteten Anbieter beinhalten sowohl die Tarifanalyse, als auch, in einem nächsten Schritt, die Tarifumstellung.

Wechseldienstleister Besondere Leistungen Spezielle Konditionen
Deutsche Gesellschaft für Privatpatienten mbH
  • keine Besonderheiten
  • Honorar bei Tarifwechsel = Beitragsersparnis von
    10 Monaten
expertennetzwerk24 GbR
  • Ersteinschätzung
  • im Anschluss 3 aufeinander folgende Beratungsmodule (einzeln buchbar)
  • Ersteinschätzung: 119,00 Euro inkl. 19%
    gesetzlicher MwSt.
  • 3 Beratungsmodule, die einzeln buchbar sind: Rahmen von rund 298 Euro bis 476 Euro
hc consulting AG
  • Leistung auf Basis von PKV-Makler-Vertrag: gültig für 22 PKV-Anbieter, zu denen eine Kooperation besteht
  • bedarfsgerechte Beratung: persönlich, schriftlich & webbasierte Vorschläge
  • Tarifwechsel-Service kostenlos
  • jeweilige PKV bezahlt Gebühren aus ihren Verwaltungskosten: entspricht ein bis zwei Prozent Beitragsanteil: Makler erhält dies als Bestandsprovision
Javier Garcia, Assekuranzmakler
  • keine Besonderheiten
  • Honorar bei Tarifwechsel = Beitragsersparnis von 5 Monaten zzgl. 19% gesetzlicher MwSt.
Maklerexperten GmbH
  • Sparpotenzial- und Honorar-Rechner auf dem Webportal
  • Ersparnisberechnung: Berücksichtigung von Selbstbehaltsveränderung
  • Honorar bei Tarifwechsel = einmalige Beitragsersparnis von 12 Monaten zzgl. gesetzlicher MwSt.
  • bei Umstellung des Vertrags: mindestens ein Monatsbeitrag der Krankenversicherung als Vergütung
Minerva KundenRechte GmbH
  • Leistungs- und Tarifvergleich via Gutachten
  • Ersparnisberechnung: Berücksichtigung von Selbstbehaltsveränderung & Rückerstattung von Beiträgen
  • Honorar bei Tarifwechsel = Beitragsersparnis von 6 Monaten (50% der Jahresersparnis) zzgl. gesetzlicher MwSt.
MLP Finanz­dienst­leistungen AG
  • keine Besonderheiten
  • Honorar (einmalig) bei Tarifwechsel = 420 Euro zzgl. 19% gesetzlicher MwSt. (sofern kein MLP-Kundenstatus gegeben)
PKV Tarifwechsel 50 Plus Kai Rosseborg und Florian Harries GbR
  • öffentlich auf dem Webportal zugänglich: Informationen zu Fallstricken beim Tarifwechsel
  • Honorar bei Tarifwechsel = Beitragsersparnis von 6 Monaten (50% der Jahresersparnis) zzgl. gesetzlicher MwSt.
Verbraucherzentrale Hamburg e. V.
  • Beratung auf Grundlage eines allgemeinen staatlichen Auftrags vom Verbraucherschutz
  • Beratungsgebühr: 50 Euro/45 Minuten (nach telefonischer Vereinbarung)
WIDGE.de GmbH®
  • keine Besonderheiten
  • Honorar bei Tarifwechsel = Beitragsersparnis von 10 Monaten

*Die Wechseldienstleister sind alphabetisch geordnet. Der Reihenfolge sowie der Nichtberücksichtigung weiterer Dienstleister ist keinerlei Wertung zu entnehmen.
** Quellen: Unternehmensangaben, Finanztest-Ausgabe: 3/2017

Möglichkeiten zur Tarifoptimierung für privat Versicherte

Um den steigenden Beitragskosten zu entkommen, gibt es einen sehr effektiven Weg – nämlich die Möglichkeit des Tarifwechsels innerhalb der PKV (Tarifoptimierung). Jeder Versicherte hat das gesetzlich festgelegte Recht nach § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), einen günstigeren Tarif mit den selben Leistungen in der eigenen Versicherungsgesellschaft abzuschließen – und das unter Mitnahme bereits erworbener Rechte (Altersrückstellung, Gesundheitzustand etc.). Damit umgehen Sie eine ungünstige Risiko- und Kostenverteilung Ihrer Tarifgruppe (siehe Abbildung).

Der Effekt der „Entmischung“ der Tarifkollektive

Wenn in bestimmten Tarifen mehr Gesunde abwandern als geplant und somit mehr Kranke als geplant in dem Tarif in einer Altersgruppe bleiben, sprechen Experten von „Entmischung“. Das heißt die Risiken (krank/gesund) sind nicht weiter so „vermischt“, dass sich Einnahmen und Kosten die Waage halten. Sogenannte schlechte Risiken und damit höhere Kosten gewinnen die Überhand – der Tarif wird teurer in der jeweiligen Altersgruppe.

Je länger Sie in Ihrem Tarif privat versichert sind und je mehr Beiträge Sie zahlen, desto vielversprechender ist die Tarifoptimierung und das finanzielle Einsparpotenzial durch den Tarifwechsel. Das können mehrere tausend Euro jährlich sein. Ein Tarifwechsel ist in der Regel dem Verlassen der PKV vorzuziehen, wenn Sie seit mindestens 7 Jahren Kunde sind.

Tarifwechsel Vergreisung

Lassen Sie sich nicht von folgenden Behauptungen Ihrer Versicherung irritieren:

  • nur gegen Gesundheitsprüfung
  • kleinere Beiträge und vergleichbarer Versicherungsschutz unvereinbar
  • Tarif nur für bestimmte Jahrgänge zu haben
  • Tarif nur für Neukunden offen
  • nur gegen Risikozuschlag
  • kompliziertes, äußerst zeitaufwändiges Verfahren

Denn all das stimmt nicht. Die Allianz scheiterte 2010 mit solch einem Fall vor Gericht. Der Kunde bekam Recht und durfte den Wechsel in einen günstigeren Tarif vornehmen.

50 Prozent Ersparnis sind keine Seltenheit

In einen günstigeren Tarif wechseln kann der Kunde im Grunde, so oft er möchte. Um bis zu 50 Prozent können viele Kunden die Kosten senken. Durchschnittlich zahlen Kunden, die den Tarifwechsel bereits vollzogen haben, 2.000 bis 2.500 Euro pro Jahr weniger. Laut Stiftung Warentest lassen sich in Einzelfällen sogar bis zu 500 Euro monatlich einsparen. Bei der Tarifoptimierung stellt sich aber neben dem undurchsichtigen Dickicht des Tarifdschungels noch eine weitere Schwierigkeit ein: Selten gibt es dieselben Leistungszusagen bei zwei verschiedenen Tarifen.

Unverbindliche Fallbeispiele zur Tarifoptimierung:

Tarifwechsel

minister-f1

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, CDU (12/2013-03/2018)

„Ein Tarifwechsel […] wird ihnen nicht gerade leicht gemacht. Vor allem ältere Versicherte mit einer kleinen Rente scheinen mir hiervon betroffen zu sein“

Copyright: Bundesregierung / Steffen Kugler

Stiftung Warentest (Ausgabe Finanztest 3/2017)

„ Kunden können aber bei ihrem Versicherer in einen güns­tigeren „gleich­artigen“ Tarif wechseln und behalten dabei alle im bisherigen Vertrag erworbenen Rechte“

Bund der Versicherten

„Um aktuell den Beitrag zu senken, gibt es die Möglichkeit des Tarifwechsels  innerhalb des gleichen Unternehmens.“

Verbraucherzentrale Bundesverband

„ bestätigen, dass mit den unterschiedlichsten Methoden versucht wird, die Kunden daran zu hindern, in günstigere Tarife zu wechseln. Obwohl den Versicherten dieses Recht nach dem Gesetz ausdrücklich zusteht.“

Spiegel Online (Beitrag v. 5/2016)

„Privatversicherte müssen teils drastische Beitragssteigerungen stemmen. Oft wird als Ausweg ein Tarifwechsel empfohlen.“

Karl Lauterbach, Gesundheitspolitiker (SPD) zur „Welt am Sonntag“ August 2017

„[…] Die Beiträge für Nicht-Beamte werden sich in den nächsten zehn Jahren fast verdoppeln“

Völlig problemlos ist ein Wechsel zu einem anderen Tarif, der genauso viel leistet wie der alte. Beinhaltet der billigere ins Auge gefasste Tarif jedoch mehr Leistungen, darf die Versicherungsgesellschaft für die Mehrleistung – und zwar nur dafür – eine neue Gesundheitsprüfung verlangen oder einen Risikozuschlag erheben. Wer eine Gesundheitsprüfung scheut oder diese nicht besteht, kann jedoch auf die Mehrleistung verzichten. Dann bleibt in dem neuen, günstigeren Tarif quasi der alte Leistungsumfang bestehen.

Beitragsentlastung im Alter für Personen ab 55 und Rentner

Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung gehen insbesondere für Rentner mit großen finanziellen Herausforderungen einher, denn ältere Menschen verfügen in der Regel über weniger Geld als während ihrer berufstätigen Zeit. Um die monatliche Belastung durch den Beitrag zu reduzieren und sich einen größeren finanziellen Spielraum zu verschaffen, gibt es theoretisch zwei Möglichkeiten; den PKV-Wechsel und den Tarifwechsel innerhalb der eigenen Gesellschaft.

Praktisch ist nur eine Möglichkeit attraktiv für Rentner: Um die über viele Versicherungsjahre bei ein- und derselben Privatversicherung angesparten Altersrückstellungen nicht zu verlieren, können auch Rentner am Beitrag sparen, indem sie altersunabhängig in einen kostengünstigeren Tarif ihrer Versicherung wechseln. Dabei müssen Sie nicht auf ihren bisherigen Leistungsumfang verzichten.

Die Tarifoptimierung ist altersunabhängig möglich für alle PKV-Versicherten. Lohnenswert ist sie besonders für Kunden ab 50 Jahren, die schon seit vielen Jahren bei einem Unternehmen versichert sind.

Die über mehrere Jahre im Rahmen der Beitragszahlungen angesparten Altersrückstellungen können problemlos in den neuen Tarif mitgenommen werden.

Die für den Eintritt in die PKV obligatorische Gesundheitsprüfung wird nicht erneut notwendig.

Der Versicherer ist bei Kunden ab dem 60. Lebensjahr dazu verpflichtet, konkrete Hinweise zu geben, wie sie den Beitrag optimieren können. Der neue Tarif sollte eine vergleichbare Absicherung bieten.

Checkliste: Voraussetzungen prüfen: Lässt sich Ihr Tarif optimieren?

Der Wechsel in einen Neutarif bei der bestehenden Versicherung verspricht hohe Einspareffekte. Doch für diesen Schritt sollten folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Private Krankenvollversicherung
  • Monatlicher Beitrag beträgt mindestens 400 Euro
  • Vertrag besteht seit mindestens 7 Jahren oder länger bei dieser Versicherungsgesellschaft

Für folgende Personen lohnt der Tarifwechsel besonders:

  • Versicherte mit geringer Selbstbeteiligung
  • Kunden von fusionierenden Unternehmen
  • Rentner, denn diese bezahlen sehr häufig zu hohe Beiträge
  • Frauen, die durch Unisex in der PKV günstiger wegkommen

Für folgende Personen verspricht eine Tarifoptimierung wenig Einsparungen:

  • Beamte mit Anspruch auf Beihilfe
  • Versicherte bestimmter Gesell­schaften, z.B. der Debeka, SDK, Alte Oldenburger und LVM. Der Grund dafür ist, dass diese Versicherungs­unternehmen ungünstige Tarifstrukturen haben bzw. selten neue Tarife auflegen. Daher stehen kaum Neutarife zur Verfügung, die Einsparpotenzial bieten.

Kosten senken durch Optimierung des Risikozuschlags

Außerdem ist es möglich, nur eine Optimierung seines PKV-Risikozuschlages vorzunehmen. Denn einmal vereinbarte Risikozuschläge für Vorerkrankungen sind nicht unabänderlich festgeschrieben und meist ohnehin zeitlich begrenzt. Der Versicherte kann die Herabsetzung seines Risikozuschlages verlangen, wenn seine Erkrankung die risikoerhöhende Bedeutung gemäß Vertrag verliert.

Hintergrund ist, dass die Versicherung nicht verpflichtet ist, den Kunden auf die Möglichkeit der Reduzierung oder Streichung des Zuschlags hinzuweisen. Einen Automatismus, wonach die Versicherung den Risikozuschlag gemäß Tarifvereinbarung nach eigener Entscheidung streicht, gibt es ebenfalls nicht. Dies passiert in der Regel nur auf Inititative des Kunden!

Zentrale Frage zur ZahnversicherungJedes Jahr aufs Neue gibt es bei vielen privaten Krankenversicherungen Beitragserhöhungen mit der Begründung, Medikamente, medizinisches Personal und medizinische Geräte würden ebenfalls teurer werden.

Davon sind in den vergangenen Jahren die größten PKV-Anbieter betroffen gewesen. Die Höhe der durchschnittlichen Erhöhungen schwankt bei Bestandskunden je nach Tarif und Anbieter zwischen 0,5 und sieben Prozent.

Stolperfallen: Lassen Sie sich vom Tarifwechselwunsch nicht abbringen

Viele Versicherte haben nach einer Anhebung der Beiträge den Impuls, das Unternehmen zu wechseln oder sogar in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Doch Vorsicht: Wer lange im jetzigen Tarif versichert ist, sollte beim gleichen Unternehmen bleiben und durch einen neuen Tarif die Beiträge reduzieren. Sonst gehen mühsam gesparte Altersrückstellungen und andere Rechte verloren. Nur wenn Sie die Voraussetzungen nicht mitbringen oder Sie erst kurzzeitig im aktuellen Tarif sind, sollten Sie den Anbieterwechsel als Alternative in Erwägung ziehen.

Der Basistarif ist vergleichsweise teuer und leistet wenig. Auch Stiftung Warentest und andere Verbraucherstellen bestätigen, dass der Basistarif kein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet und nur in Notfällen in Anspruch genommen werden sollte, z.B. bei Arbeitslosigkeit – dann zahlt das Jobcenter den Beitrag.
Eine Erhöhung des Selbstbehaltes reduziert häufig zwar die Beiträge. Allerdings ist die Wirkung eher kurzfristig, denn sobald die Selbstbeteiligung im Krankheitsfall voll ausgeschöpft werden muss, steigt die Eigenbeteiligung und damit die Kosten für den Versicherten.
Der Tarifwechsel ist völlig unabhängig vom Alter des Versicherten. Auch über 55 Jahren und bis ins hohe Alter können Sie diesen Schritt vollziehen. Gegenteilige Behauptungen sind falsch! Die Obergrenze von 55 Jahren gilt dagegen als Voraussetzung zum erstmaligen Eintritt in eine private Krankenversicherung.
Es kann vorkommen, dass Unternehmen (oder Makler) bessere, günstigere Tarife zurückhalten und stattdessen nur leicht günstigere Policen mit weniger Leistungen als Alternative aufzeigen. Wirklich gute Tarife mit Sparpotenzial werden vielen Versicherten daher nicht immer gezeigt. Ein anderer Versuch, Versicherte von der Tarifoptimierung abzubringen, sind sogenannte „Spartarife fürs Alter“. Hiermit lässt sich der Beitrag im Rentenalter zwar drücken, aber nur gegen teilweise kräftigen Aufpreis in der Gegenwart. Laut Stiftung Warentest ist diese Form der Beitragsreduzierung jedoch aufgrund geringer Transparenz mit Vorsicht zu genießen.
Viele Versicherer haben bereits versucht, durch einen Aufpreis („Tarifstrukturzuschlag“) den Tarifwechsel unattraktiv zu machen. Dies ist jedoch gesetzlich untersagt. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig bestätigte dies bereits 2010. Seitdem besteht Rechtssicherheit, dass der pauschale Risikozuschlags aus Anlass des Tarifwechsels unzulässig ist – so formulierten es die Leipziger Richter.
Die Behauptung, es gingen durch einen Tarifwechsel Leistungen und Privilegien verloren, sind falsch, sofern der Tarifwechsel richtig durchgeführt wird. Es ist daher ratsam, sich Unterstützung zu suchen, um nicht allein mit der Versicherung verhandeln zu müssen. Laut einer stichprobenhaften Erhebung der Verbraucherzentrale ist dies nur in 4 von 144 Fällen problemlos geglückt.
Gemäß einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 02.07.2013 dürfen Selbstbeteiligungen weder kombiniert, noch aneinandergereiht werden. In der Ergänzung eines BGH-Urteils vom 12.09.2013 (IV ZR 28/12) wurden doppelte Selbstbeteiligungen für nicht zulässig erklärt. Viele Privatversicherte haben somit über Jahre zu hohe PKV-Beiträge bezahlt und können Rückzahlungen fordern.
Fragen zur Privaten Krankenversicherung Onlinetipps

Häufige Fragen (FAQ) zum Wechsel der PKV

Oftmals lohnt sich der Schritt bei einem hohen Einkommen, für Doppelverdiener, bei Selbständigkeit sowie für Beamte. In der PKV richten sich die Beiträge dann nicht nach dem Einkommen, sondern den gewählten Leistungen. Ob für die private Krankenversicherung ein Wechsel lohnt, hängt auch davon ab, ob Zusatzleistungen in den Tarif aufgenommen werden sollen.

Im Gegensatz zum Anbieterwechsel müssen Sie beim Tarifwechsel Ihre bisherige private Kasse nicht verlassen, sondern lediglich den Tarif. Vorteil: Sie müssen nicht kündigen, keine Fristen einhalten, behalten Altersrückstellungen und müssen auch keine erneute Gesundheitsprüfung ablegen. Dieser Schritt eignet sich für langjährig Versicherte mit hohen Monatsprämien.
Vor der Entscheidung sollte ein unabhängiger Versicherungsvergleich durchgeführt werden. Unter Umständen sind durch einen Wechsel von privat zu privat hohe Einsparungen möglich. Wer auf bestimmte Anbieter setzt, kann gezielt Tarif-Angebote eines bestimmten Unternehmens anfordern. Im Einzelfall können Personen, die bereits privat versichert sind, einen Wechsel innerhalb der eigenen PKV-Gesellschaft prüfen. Oftmals ergibt sich dabei mehr Sparpotenzial als beim Wechsel des Anbieters.
Grundsätzlich nein. Es gibt aber Ausnahmen: Angestellte können in die GKV zurückkehren, wenn ihr Bruttoarbeitsentgelt wieder unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Dies trifft beispielsweise zu, wenn das Gehalt langsamer als die Gehaltsgrenze steigt oder von Vollzeit- auf Teilzeitbeschäftigung gewechselt wird. Selbständige können wieder zurück wenn sie ein Angestelltenverhältnis aufnehmen und unter der Versicherungspflichtgrenze verdienen. Studenten, die während ihres Studiums privat versichert waren, können nach ihrer Exmatrikulation in eine gesetzliche Krankenkasse zurückwechseln.
Angesparte Rückstellungen können bei einem Tarifwechsel innerhalb der eigenen privaten Krankenversicherung vollständig mitgenommen werden. Anders beim Wechsel zu einem anderen Unternehmen. Dann lassen sich die Rückstellungen entweder gar nicht, oder – wenn der Vertrag nach 2009 abgeschlossen wurde – in der Höhe des Basistarifs übertragen.
Für einen Wechsel in die private Krankenkasse gibt es Voraussetzungen (z.B. Einkommensgrenzen), die je nach Berufsgruppe variieren. Für einen Tarifwechsel gilt dagegen keine Grenze. Allerdings sollte der Vertrag mindestens sieben Jahre bestehen.