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Private Krankenversicherung Voraus­setzungen

Beamte, Selbständige, Studenten und Freiberufler können ohne weitere Voraussetzungen in die Private Krankenversicherung eintreten. Angestellte müssen für einen möglichen PKV Beitritt über ein Brutto Jahreseinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verfügen. Stand 2020 sind das 62.550 Euro, für 2021 soll sie auf 64.350 Euro festgeschrieben werden. Die Grenze wird jährlich neu ermittelt und ist in den letzten Jahren immer angestiegen.

Die Versicherungspflichtgrenze wird auch JAEG bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt. Oft wird sie auch mit der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung verwechselt. Beide Grenzen bezeichnen jedoch grundlegend unterschiedliche Dinge.

Die Gretchenfrage: „Private Krankenversicherung – ab wann lohnt sich privat krankenversichern bzw. ab welchem Gehalt ist ein Wechsel in die PKV möglich und sinnvoll.“

Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung für 2021

PKV-WechselWollen Angestellte in die private Kranken­versicherung wechseln, ist die Versicherungs­pflicht­grenze ein maß­gebendes Kriterium. Zum einen muss das Bruttogehalt über der Versicherungspflicht­grenze liegen und zum anderen muss dies ein Jahr lang der Fall sein. Erst dann können sich Arbeitnehmer als Mitglieder in der GKV von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen.

Zur Berechnung des Bruttojahresentgeltes / Jahresarbeitsentgeltes (JAEG) werden folgende Einkünfte herangezogen:

Arten von Einkünften JA NEIN
laufendes Arbeitsentgelt (Lohn bzw. Gehalt)  –
regelmäßige Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)  –
Überstunden pauschal  –
Überstunden tatsächlich  ✔
Sachbezüge  –
Vermögenswirksame Leistungen  –
versicherungspflichtige Zweitbeschäftigung  –
Familienzuschläge (Verheirateten- und Kinderzuschläge)  ✔
pauschal besteuerte Bezüge ( z.B. Direktversicherung)  ✔

Aktuelle Höhe der PKV-Grenze

Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich angepasst. Die Berechnung orientiert sich am durchschnittlichen Bruttolohn eines Jahres (Jahresarbeitsentgelt). Seit 2011 ist die Versicherungspflichtgrenze von Jahr zu Jahr gestiegen, weil auch das durchschnittliche Einkommen jeweils höher ausfiel.

TIPP: Vorteile prüfen

Überlegen Sie, welche Vorzüge die private Krankenversicherung Ihnen persönlich bringt. Informieren Sie sich über die verschiedenen Tarife und Tarifkombinationen der privaten Krankenversicherer.

Versicherungspflichtgrenze für 2021 und 2020:

2021 2020
Jahresgrenze: 64.350,00 € Jahresgrenze: 62.550,00 €
Monatsgrenze: 5.362,50 € Monatsgrenze: 5.212,50 €

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Checkliste: Bedingungen für den PKV-Eintritt im Überblick

Je nach Beruf und Einkommen gibt es verschiedene Kriterien für den Wechsel in die PKV:

Berufsgruppe Bedingung

Freiwillig versicherte Arbeitnehmer

Einkommen mindestens in Höhe der Versicherungspflichtgrenze

Pflichtversicherte Arbeitnehmer

Einkommen mindestens in Höhe der Versicherungspflichtgrenze

Selbständige und Freiberufler

Wechsel ohne Bedingungen möglich, da keine Versicherungspflicht in der GKV

Gärtner, Landwirte, Künstler und Publizisten

Auch bei Selbständigkeit besteht Versicherungspflicht in der GKV

Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Tierärzte

Wechsel ohne Bedingungen möglich, wenn Selbständigkeit besteht. Angestellte müssen die Versicherungspflichtgrenze beachten

Angestellte des öffentlichen Dienstes und Beamte

Wechsel ohne Bedingungen möglich, Anspruch auf Beihilfe

Einkommensgrenze für den Lastenzuschuss in der PKV

TippFür Selbständige und Freiberufler, die nur ein geringes Einkom­men erzielen oder in Begriff sind ihr Geschäft aufzu­bauen, besteht die Möglich­keit einen Lastenzuschuss zu erhalten. Hiermit sollen die Betroffenen vor allem bei der Bezahlung ihres Wohnraumes unterstützt werden. Eine feste deutsch­landweite Einkom­mens­grenze gibt es für den Lasten­zuschuss nicht. Jedoch spielt das Einkommen und die Anzahl der Haushalts­mitglieder für die Berechnung einer individuelle Einkom­mens­grenze eine entscheidende Rolle. Diese Grenze wird des weiteren durch die durchschnittlichen Mieten der Gemeinden bestimmt.

Der Lastenzuschuss wird in Bezug auf § 10 Abs. 1 Wohngeldgesetz (WoGG) in Zusam­menhang mit der Belastung für den „Kapital­dienst“ und die „Bewirtschaftung des Wohn­raumes“ errechnet. Als Belastung gelten dabei auch die Tilgung von Zinsraten oder aber auch die Kosten für Versicherungen, wie die private Krankenversicherung. Der Gründer­zuschuss wird nicht als Einkommen angerechnet.

Im Basistarif versichern – ein Notnagel

Neueinsteiger sind mit normalen Tarifen zur Krankenvollversicherung meist am besten beraten, da die Kosten oft niedriger sind als im vielfach überteuerten Basistarif. Im Juli 2013 wurde der Basistarif zudem für einige Personengruppen teurer, auch wenn der Höchstbetrag unangetastet blieb. Betroffen sind davon vor allem Frauen, Kinder und Jugendliche.

Gesundheitszustand als Voraussetzung

Gesundheitszustand

Grundsätzlich werden die Kosten für die private Krankenversicherung nach dem Alter, dem Gesundheitszustand und den entsprechenden Tarifmerkmalen berechnet. Das entscheidende Merkmal ist der Gesundheitszustand bei Eintritt in die private Krankenversicherung. Hat eine Person beispielsweise eine chronische Krankheit oder leidet unter Folgeerkrankungen eines Unfalls, kann die Versicherung Risikozuschläge vereinbaren. Im härtesten Fall kann es zu einer Ablehnung durch die Versicherung kommen. In bestimmten Fällen gibt es einen sogenannten Kontrahierungszwang. Dadurch muss die private Krankenversicherung den Kunden unabhängig von der Vorerkrankung annehmen. Hierunter fallen insbesondere Personen bei der ersten Verbeamtung.

Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung

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Beitragsbemessungsgrenze 2021
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Beitragsbemessungsgrenze 2020

Eine der wichtigsten Rechengrößen im Bereich der Krankenver­sicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Sie bestimmt den Beitrag, der maximal in der gesetzlichen Krankenversiche­rung (GKV) entrichtet werden muss. Dieser Grenzwert gilt sowohl für die alten als auch neuen Bundesländer.

Für das Jahr 2021 wird die BBG voraussichtlich 58.050,00 Euro betragen, 2020 liegt sie bei 56.250,00 Euro jährlich. Sämtliches Einkommen darüber ist nicht beitragspflichtig.

Aktuelle Höhe der Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenzen für 2021 und 2020 im Vergleich in der Kranken- und Pflegeversicherung:

Krankenversicherung 2021

58.050,00 Euro jährlich / 4.837,50 € monatlich

(2020: 56.250,00 €; 4.687,50 €)

Neben dem Wert für die Kranken- und Pflegeversicherung gibt es auch noch eine entsprechende Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

Pflegeversicherung 2021

58.050,00 Euro jährlich / 4.837,50 € monatlich

(2020: 56.250,00 €; 4.687,50 €)

Wichtig: Die Beitragsbemessungsgrenze darf nicht mit der Versicherungspflichtgrenze verwechselt werden. Sie sind seit 2003 losgelöst voneinander zu betrachten.