Eine Absicherung, die zu meinem Leben passt!
Private Krankenversicherung im Vergleich:
Private Krankenversicherung für Selbständige
Bei der Krankenversicherung für Selbständige gilt: Freiberufler und Unternehmer müssen für die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung (PKV) keine Einkommensgrenzen beachten. Zudem können sie von vielen Vorteilen gegenüber Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse profitieren.
Einige Vorteile der PKV anhand von Beispielen sehen Sie hier:
Leistungsmerkmal | GKV | PKV |
---|---|---|
Kurze Wartezeiten bei Terminvergaben | Selten | Regelfall |
Nutzung privatärztlicher Sprechstunden | Nicht möglich | möglich |
Privatärztliche Behandlung | Kein Anspruch | Versichert |
Leistungen für Unterbringung im Ein- und Zweibettzimmer im Krankenhaus | Nicht inbegriffen | versichert |
Hohe Kostenerstattung bei Zahnersatz | Leistungen nur für Basisbehandlungen | Leistungen für Zahnersatz werden meist zu 80 Prozent von der PKV übernommen. |
Leistungen für Heilpraktiker | Nicht oder nur gering versichert | Die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker werden übernommen. |
Leistungen für alternative Heilmethoden | Nicht oder nur gering versichert | Die PKV übernimmt auch die Kosten für die Behandlung mit alternativen Heilmethoden. |
Leistung für Brillengestelle, Gläser und Kontaktlinsen | Nicht oder nur gering versichert | Die PKV trägt die Kosten |
Auslandsschutz (mind. sechs Monate) | Zusatzschutz sinnvoll | Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt von bis zu sechs Monaten besteht der Schutz der PKV uneingeschränkt fort. |
Private Krankenversicherung für Selbständige & Freiberufler
Zu beachten ist: Haben sich selbständig Tätige oder Freiberufler vor dem Hintergrund der Entscheidung für eine private Krankenversicherung einmal von der GKV befreien lassen, gilt dies unwiderruflich. Eine Rückkehr in das gesetzliche System kann erst dann noch einmal möglich werden, wenn sich der Versicherte in ein Angestelltenverhältnis begibt. Dann sind die Regelungen zur Krankenversicherung für Angestellte zu beachten. Bei Arbeitslosigkeit greift in der Regel das gesetzliche System als Krankenversicherungsschutz für Arbeitslose. Beachten Sie auch die Informationen bzgl. der Privaten Krankenversicherung für Arbeitslose.
Info: Wenn Sie nebenberuflich selbständig sind
Für die Krankenversicherung ist stets die hauptberufliche Tätigkeit ausschlaggebend. Sofern Sie lediglich nebenberuflich selbständig sind, gelten die hauptberuflichen Versicherungsregelungen, z.B. als Angestellter. Als Nebenberuf gilt, sofern maximal 18 Stunden pro Woche für die Selbständigkeit aufgewendet werden und das Einkommen nicht über dem der Haupttätigkeit liegt. Einkünfte aus der nebenberuflichen Selbständigkeit werden übrigens bei der Berechnung der gesetzlichen Krankenkassenbeiträge mit herangezogen. Deshalb muss eine Nebentätigkeit bei der Krankenkasse gemeldet werden.
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung
Der Anreiz für den Wechsel in die PKV ist ja meist die Kombination aus günstigen Beiträgen und deutlich stärkeren Leistungen. Im stationären Bereich entscheiden Sie sich, wie Sie im Krankenhaus behandelt und untergebracht werden – Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer sollten Standard sein. Beim Zahntarif wird die Kostenübernahme für Zahnbehandlungen, Prophylaxemaßnahmen und Zahnersatz geregelt – hier liegt der Erstattungssatz zwischen 80 Prozent bis zu 100 Prozent. Wenn Sie eine private Vollversicherung abschließen, denken Sie daran, auch den Anspruch auf Krankentagegeld mit abzusichern. Der Satz sollte so bemessen sein, dass er mit 30 mulitipliziert die Summe erreicht, die Sie monatlich aus dem Unternehmen entnehmen bzw. als Gehalt auszahlen.
Wichtig für Selbstständige ist die Regelung zur Selbstbeteiligung. Anders als bei Arbeitnehmern, die die Hälfte der Beiträge vom Arbeitgeber erstattet bekommen, müssen Selbstständige den Beitrag voll alleine tragen. Eine hohe Selbstbeteiligung an den Krankheitskosten von 600 bis 1.000 Euro jährlich senkt den Beitrag immens! Gleichzeitig bürden Sie sich aber auch das Risiko auf, dass Sie die Kosten bei einer Krankheit tatsächlich tragen müssen. Deshalb muss die Beitragsersparnis deutlich über der Selbstbeteiligung liegen.
Der Abschluss der privaten Krankenversicherung
Ist der richtige Tarif gefunden, geht es zum Abschluss oder auch dem Wechsel der privaten Krankenversicherung. Dabei sind unbedingt die Wartezeiten zu beachten, innerhalb deren keine oder nur begrenzte Leistungen getragen werden – vor allem bei Zahnersatz sind die Grenzen recht gering!
Wichtig ist aber auch die Gesundheitsprüfung: Die durchlaufen Sie, wenn Sie einen Neuantrag stellen, damit die private Krankenversicherung das Risiko abschätzen kann, das Sie darstellen. Beantworten Sie alle Fragen ehrlich und umfassend, damit die PKV keine Möglichkeit hat, sich später vom Vertrag zu lösen, weil Sie Falschangaben gemacht haben!
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PKV für Selbstständige: Das ist wichtig für die Steuer
Sie können die PKV-Kosten für Selbstständige für sich als steuerlich geltend machen. Grundsätzlich ist dabei ein sozialhilfegleiches Leistungsniveau entsprechend dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung steuerbegünstigt – und zwar für alle Familienmitglieder und Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft. Absetzbar sind damit die Kosten der privaten Krankenversicherung, die auf den Basisschutz entfallen. Als Faustformel gilt dabei: Je nach Versicherungsumfang sind mindestens 80 Prozent Ihrer gezahlten Krankenversicherungsbeiträge begünstigt und somit als Sonderausgaben absetzbar, die genaue Summe ermittelt die private Krankenversicherung jedes Jahr und stellt Ihnen dafür eine Steuerbescheinigung aus.
Dieser Steuervorteil ist möglich!
Ihr Beitrag für die PKV im Jahr: 8.880 Euro
davon Basisabsicherung: 6.926 Euro
Steuerersparnis bei 40 % Steuersatz: : 2.770 Euro
Tatsächlich zu zahlen: 6.110 Euro
PKV und Selbstständige: letzte Ausfahrt Basistarif
Der sogenannte Basistarif der privaten Krankenversicherung wurde eingeführt, um vor allem älteren Privatversicherten den Weg zu einer bezahlbaren privaten Krankenversicherung zu eröffnen. Der Beitrag für diesen Grundschutz auf dem Niveau der gesetzlichen Kassen ist gedeckelt und die private Krankenversicherung darf keinen Antragsteller ablehnen!
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