Private Krankenversicherung für Beamte / Beamtenanwärter (Beihilfe)

Die private Krankenversicherung (PKV) ist für Beamte in der Regel die bessere Wahl, wenn die Entscheidung ansteht, welche Krankenversicherung gewählt werden soll. Für keine andere Berufsgruppe bietet die PKV so eindeutige Vorteile wie für Beamte. Dies gilt ebenso für Beamtenanwärter als auch für Beamte auf Widerruf. 

TippDie private Krankenversicherung (PKV) für Beamte und Beamtenanwärter stellt eine günstige Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung dar. Sie beinhaltet sämtliche Leistungen einer Vollversicherung, kostet aufgrund des Anspruchs auf Beihilfe aber viel weniger, denn in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für Beamte kein Beihilfeanspruch. Meist zahlt die PKV bestimmte Leistungen, welche die staatliche Krankenkasse nicht übernimmt. Beliebte und daher häufig gewählte Tarife  in der Privaten Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter sind daher unter anderem solche mit voller Kostenabrechnung bei Zahnbehandlung und Zahnersatz.

Private Krankenversicherung für Beamte:
Beste PKV durch Vergleich ermitteln

Laut Angaben des PKV-Verbandes sind knapp 50 Prozent der Menschen, die eine private Krankenvollversicherung beanspruchen, Staatsdiener. Zu der betreffenden Gruppe gehören demnach eine Vielzahl Beschäftigte im einfachen und mittleren Dienst. Die private Krankenversicherung für Beamte bietet für folgende Gruppen spezielle Tarife an, die die Beihilfe ideal ergänzen:

  • verbeamtete Personen
  • Beamte auf Probe oder Widerruf
  • Beamtenanwärter

Im Allgemeinen gilt die Regel: Je niedriger das Eintrittsalter bei Vertragsbeginn ist, desto niedriger fallen die monatlichen Prämien aus, die für die Krankenversicherung aufgewendet werden müssen. Bei Beamtenanwärtern gilt dieses Prinzip allerdings nicht. Ob Anwärter für eine Beamtenlaufbahn oder bereits seit Jahren in diesem Beruf tätig: Um die beste Krankenversicherung für Beamte zu finden, sollte sich jeder Verbraucher genügend Zeit für einen PKV-Vergleich der Anbieter lassen.

Beamter vergleicht Versicherungen

Ein rechtzeitiger Wechsel in die private Kranken­versicherung stellt sicher, dass die PKV-Beiträge langfristig günstig bleiben. Durch die Öffnungsaktion leichter in die PKV eintreten können Beamte, die noch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dem PKV-Verband zufolge wird etwa kein Mitgliedsantrag aus Risikogründen abgelehnt.

PKV für Beamte und Beamtenanwärter im Test – Auswertung der besten Tarife

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Jeder möchte als Beamter für „seine“ private Krankenversicherung als Ergänzung zur Beihilfe den besten Tarif – am liebsten vom Testsieger:

Beihilfeanspruch mit einer privaten Krankenversicherung ergänzen

Umfassende Absicherung in allen Gesundheitsbereichen

Günstige Beiträge bei einem der Testsieger sichern

Viele Tests für private Krankenversicherungen sind aber nicht wirklich aussagekräftig: Denn Tests können nicht berücksichtigen, was Ihnen wichtig ist, sondern setzen bestimmte Leistungsmerkmale voraus. Sie sollten aber für sich wissen, was Ihnen bei der Zusatzabsicherung wichtig ist. Einen Überblick über die wichtigsten Leistungsmerkmale bekommen Sie hier – klopfen Sie den nächsten Test daraufhin ab, wie er die für Sie relevanten Punkte berücksichtigt.

Der Bemessungssatz – so hoch ist der Anspruch für Beamte

Die Bemessungssätze – also die Anspruchs­höhe der Beihilfe – sind in der Bundes­beihilfe­verordnung (BBhV) geregelt. Sie gelten in erster Linie für Beamte des Bundes und deren Angehörige. Auch die meisten Bundesländer orientieren sich an den Bemessungssätzen des Bundes. Grund­sätzlich berechtigt sind die Beamten selbst, die Ehepartner sowie deren Lebens­partner und Kinder sowie Beamte im Ruhestand bzw. deren Witwe(r). Auch die Beihilfe übernimmt nicht alle Kosten –einige Behandlungen, Medikamente und andere Gesundheits­leistungen müssen durch eine zusätzliche private Krankenversicherung abgedeckt werden. Dieser spezielle Tarif in der privaten Krankenversicherung für Beamte wird auch als Beihilfe­ergänzungstarif oder beihilfekon­former Ergänzungstarif bezeichnet.

Berechtigte Beamte ohne Kind 50%
Berechtigte Beamte mit 2 oder mehr Kindern 70%
(Ehe-) Partner 70%
je Kind 80%
Beamte im Ruhestand & deren Witwe(r) 70%
Halb- oder Vollwaisen 80%

Hilfs- und Heilmittel: Zuzahlung begrenzen

Auch Heil- und Hilfsmittel für Krankheiten und Beschwerden werden im Grundsatz von der Beihilfe getragen – allerdings mit deutlichen Einschränkungen:

  • Bezahlt wird eine zweckmäßige Versorgung.

  • Brillen und Kontaktlinsen werden in der Regel nicht mehr erstattet.

  • Typische Medikamente bei Bagatellerkrankungen, wie zum Beispiel einem grippalen Infekt, werden nicht mehr getragen.

Wichtig im Test für die PKV: Beamte können über die private Ergänzungsversicherung Tarife abschließen, die Heil- und Hilfsmittel komplett tragen. Im Test ist vor allem darauf zu achten, dass bei der Hilfsmittelversorgung durch die private Krankenversicherung ein offener Katalog verwendet wird, Hilfsmittel also immer zu erstatten sind, wenn sie medizinisch notwendig sind. Bei einem geschlossenen Katalog werden nur die Hilfsmittel erstattet, die im Katalog explizit genannt sind. Achten Sie beim Test aber auch darauf, welche Höchstbeträge für die Hilfsmittel vorgesehen sind – orthopädische Schuhe oder Rollstühle sollten zum Beispiel nicht nur mit wenigen 100 Euro erstattet werden, sondern mit Beträgen, die auch wirklich eine sinnvolle Versorgung ermöglichen.

Umfassende Absicherung im Krankenhaus

Geleistet wird für die zweckmäßige Versorgung auf Basis von Fallpauschalen, die Patientenrechte müssen dabei gewahrt bleiben. Die Beihilfe leistet bei einem Krankenhausaufenthalt von Beamten für:

  • die ärztliche Behandlung

  • die einzunehmenden Medikamente

  • die Leistungen von Dritten wie etwa Physiotherapeuten

  • die Unterbringung und Verpflegung

Wahlleistungen, wie zum Beispiel die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder auch die Behandlung durch bestimmte Ärzte, sind nicht durch die Beihilfe abgedeckt.

Wichtig im Test für die PKV: Die Chefarztbehandlung und auch die bessere Unterbringung sollten bei den getesteten Tarifen erstattet werden. Alternativ wird beim Verzicht auf die bessere Unterbringung und Behandlung meist ein Tagegeld ausgezahlt. Bei einem PKV-Test sollte ergänzend auch darauf geachtet werden, dass vorbereitende Behandlungen ebenso wie Anschlussbehandlungen mitversichert sind.

Anspruch auf freie Arztwahl

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Auch bei einem „normalen“ Arztbesuch erstattet die Beihilfe die Kosten für eine angemessene und medizinisch notwendige Behandlung in einem durch die Gebühren­ordnungen vorgegebenen Rahmen. Üblicher­weise ist die Kostenabrechnung auf das 2,3-fache des einfachen Gebühren­satzes beschränkt.

Wichtig im Test für die PKV: bei einem Test für die private Krankenversicherung sollten Beamte darauf achten, dass die Erstattung auf jeden Fall bis zum 3,5-fachen Satz garantiert ist. So ist sicher­gestellt, dass die meisten privatärztlichen Leistungen vergütet werden. Es sollte zudem im Test auf Versicherer geach­tet werden, die einen direkten Fach­arzt­besuch erlauben, ohne dass zuvor ein Primärarzt auf­gesucht wurde, der dann überweist. Eben­falls ein Testkriterium sollte die Höhe der möglichen Selbst­beteiligung bei Arztbesuchen sein!

Zahnbehandlungen & Zahnersatz

zahnersatz implantate

Auch wenn die Beihilfe die Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz grundsätzlich trägt, so ist die Versorgung
auch hier nur auf dem Grundniveau und auch begrenzt auf den 2,3-fachen Satz der GOZ – der Gebührenordnung für Zahnärzte, wenn höhere Kosten nicht nachvollziehbar begründet werden. Zahntechnische Maßnahmen wie etwa Abdrücke oder Kronen werden zudem auch noch auf 40 Prozent der Kosten gedeckelt.

Wichtig im PKV Test: Zahnbehandlungen sowie Ersatzmaß­nahmen sollten über die PKV für Beamte genauso versichert sein wie alle anderen Behandlungen – und auch der Erstattungssatz sollte entsprechend gewählt werden.

Alternative Therapien

alternativ

Grundsätzlich sind Besuche beim Heilpraktiker erstattungspflichtig – aber die Höhe der möglichen Erstattung ist sehr begrenzt. Mittlerweile bieten auch viele Ärzte Leistungen an, die in diese Kategorie fallen. So ist eine Übernahme der Kosten durch die Versicherung eher wahrscheinlich.

Wichtig im Test für die PKV: Im Test für ihre PKV sollten Beamte darauf achten, dass alternative Heilbehandlungen wie zum Beispiel Akupunktur, grundsätzlich erstattungsfähig sind – und zwar ohne Höchstbegrenzung auf Jahresbeträge und ohne Klausel, die die Erstattung nur dann erlaubt, wenn sich die Heilbehandlung in der Praxis als erfolgsversprechend erwie­sen hat. Eine solche Klausel schafft end­loses Diskussionsmaterial mit der PKV!

PKV Test für Beamte: Die Testsieger der Stiftung Warentest

Icon Test V3

Im September 2016 nahm Finanztest, das Magazin der Stiftung Warentest, die speziellen Beihilfe­ergän­zungs- und Wahl­leistungs­tarife der PKV-Anbieter genauer unter die Lupe. Die Details dieser Untersuchung und die Tarife der Testsieger können demnächst hier nachgelesen werden. In der Zwischenzeit gibt es dieses Video zum Thema von der Stiftung Warentest:

Im Test bei Focus Money: beste PKV Tarife für Beamte

Das Magazin Focus Money untersuchte zusammen mit Franke und Bornberg die Tarife und Konditionen der privaten Krankenversicherungen. Das Analysehaus Franke und Bornberg ist eines der Top-Institute, wenn es um die Einschätzung des Krankenversicherungsmarktes geht. Überprüft und bewertet wurden die Leistungsmerkmale und Bonität für Modellkunden: für die eigene Situation ist das eine Hilfestellung, die allemal der Orientierung dienen kann. Welche PKV-Tarife für Beamte und Beamtenanwärter am besten abgeschnitten haben, ist in Kürze hier nachzulesen.

Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter

Die meisten Beamtenanwärter haben grundsätzlich die Wahl zwischen der PKV und der GKV zur Gesundheitsabsicherung.

  • Die PKV ist für Beihilfeberechtigte meist die bessere Wahl, weil spezielle Anwärtertarife den Schutz sehr günstig machen.

  • Vorsicht ist nur bei Lockvogeltarifen geboten – und Sie sollten daran denken, dass eine Rückkehr  in die gesetzlichen Kassen schwierig ist.

  • Ohne Beihilfeberechtigung wird meist die GKV die bessere Wahl sein – ergänzen lässt sich der Basisschutz dann um private Zusatzversicherungen.

Beamtenanwärter sind in der Regel im Vorbereitungsdienst Beamte auf Widerruf. Aus diesem Beamtenstatus resultiert unter anderem in den meisten Ländern und im Bund der Anspruch auf Beihilfe. Wie Sie die Restkosten versichern, bleibt Ihnen überlassen – Sie haben diese Optionen:

Icon PKV Versicherung
Option 1

Alternativ können Sie die private Krankenversicherung wählen und ergänzen ihre Leistungen dann mit einem Restkostentarif.

Günstiger ist die PKV allemal, es ist aber auch eine bindende Entscheidung, die sich auch dann noch auswirkt, wenn der Beamtenstatus nicht mehr vorhanden ist. 

Nach einem Ausscheiden aus dem Beamtenstatus ist es nur dann möglich, wenn Sie sozialversicherungspflichtig angestellt werden und ein Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze haben – das sind aktuell 57.600 Euro brutto jährlich, also 4.800 Euro monatlich.

Icon GKV Versicherung
Option 2

Sie können in die gesetzliche Kasse wechseln – Sie zahlen aber den vollen Beitragssatz, denn es gibt keine Ergänzungstarife zur Beihilfe.

Liegen Sie über der Versicherungspflichtgrenze, müssen Sie in der PKV bleiben und dort vom Anwärtertarif in den regulären Tarif wechseln.

Ein möglicher Nachteil der PKV: Die Versicherer führen bei Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung durch – wer Vorerkrankungen mitbringt oder chronische Krankheiten, der muss mit Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder gar Ablehnungen rechnen.

Unterschiede in der PKV für Beamtenanwärter

Der Leistungskatalog der Anwärtertarife kann sich sehr voneinander unterscheiden. Die wichtigsten Leistungsmerkmale:

  • Kostenübernahme vieler alternativer Behandlungsmethoden: Anwärtertarife sollten die Kosten möglichst voll übernehmen – günstige Tarife erstatten hier gar nichts.

  • Erstattung von Kosten für Brillen und Kontaktlinsen: Leistungsstarke Tarife zahlen über einen Zeitraum von zwei Jahren meist 300 bis 400 Euro für Sehhilfen.

  • Kostenübernahme für Vorsorgeuntersuchungen: Während leistungsstarke Tarife die Kosten für Prävention voll tragen, sehen schwächere Tarife hier keine oder nur geringe Leistungen vor.

  • Keine Einschränkungen bei der Arztwahl: Weniger empfehlenswerte Tarife sehen vor dem Facharztbesuch den Besuch beim Primärarzt vor, der dann zum Experten überweisen muss.

  • Chefarztbehandlung und Ein- bzw. Zweibettzimmer im Krankenhaus: Die Kosten hierfür sollten von guten Tarifen getragen werden – Chefarztbehandlungen mindestens zum 3,5-fachen Satz der GoÄ.

  • Die Kosten für Zahnersatz sollten mindestens bis zu 90 Prozent von der PKV getragen werden.

  • Selbstbeteiligungen sollten immer so gestaltet sein, dass sie im Verhältnis zum Einkommen und der aus ihnen resultierenden Beitragsersparnis für den Anwärter noch attraktiv sind.

Referendare: Beihilfeberechtigung oder nicht?

Wer als Lehramts-Referendar seine Tätigkeit aufnimmt, muss natürlich auch seine Gesundheitsversorgung sicherstellen. Allerdings sind Lehramtsanwärter nicht in allen Bundesländern als Beamte auf Widerruf verpflichtet, sondern arbeiten zum Beispiel in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Baden-Württemberg in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Damit sind Sie ein sozialver­sicherungspflichtiger Angestellter im öffentlichen Dienst und profitieren nicht von den Beihilferegelungen des Dienstherrn! In aller Regel werden Sie dann in der GKV pflichtversichert sein und als Arbeitnehmer Ihren Anteil an den Beiträgen zu der gesetzlichen Kasse zahlen.

Beamtenanwärter für Lehramt

Während bei Lehramtsanwärtern das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis eher die Ausnahme ist, gilt es bei Rechtsreferendaren als Normalfall: Lediglich in Thüringen werden Rechtsreferendare noch als Beamte auf Widerruf eingestellt und profitieren von Beihilferegelungen. In allen anderen Bundesländern liegen öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnisse vor – mit den oben beschrieben Folgen für die Gesundheitsabsicherung.

Heilfürsorge als Fürsorgeprinzip im öffentlichen Dienst

RisikolebensversicherungDie sogenannte Heilfürsorge (auch freie Heilfürsorge) ist eine besondere Form der Fürsorge für bestimmte Beamte im aktiven Dienst, die einem besonderen Berufsrisiko ausgesetzt sind. Sie sieht die vollständige Erstattung der Krankheitskosten durch den Dienstherrn vor, Leistungen werden stets als Sachbezug gewährt. Anders als die Beihilfe erstreckt sich die Heilfürsorge jedoch nicht auf weitere Familienmitglieder. Folgende Personengruppen haben Anspruch auf die freie Heilfürsorge:

  • Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei
  • Polizeivollzugsbeamte der Länder
  • Beamte bei Berufsfeuerwehren oder bei Landesfeuerwehrschulen (Unterschiede je nach Bundesland)
  • Beamte in Justizvollzugsanstalten
  • Zivildienstleistende

Der Anspruch auf Heilfürsorge besteht jedoch nur, solange sich der Beamte nicht unwiderruflich für die Beihilfe entschieden hat. Soldaten erhalten demgegenüber eine eigenständige unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.

Höhe Beihilfeanspruch: 70 %

Der Anspruch auf Heilfürsorge geht mit der Pensionierung verloren. Dann greift der allgemeine Beihilfeanspruch, in der Regel in Höhe von 70 Prozent. Für die restlichen 30 Prozent sollte ein beihilfekonformer Tarif bei einer privaten Krankenversicherung der Wahl abgeschlossen werden. Aus diesem Grund ist so früh wie möglich der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung für das Rentenalter zu empfehlen.

Diskussion: Wahlfreiheit für Beamte?

Immer wieder gibt es eine Diskussion darüber, inwieweit Beamte eine echte Wahlfreiheit  haben bei der Entscheidung für das gesetzliche oder private Krankenversicherungs­system. Bündnis 90/Die Grünen bestreiten dies, denn ihrer Meinung nach alimentiere die Bundesregierung die private Krankenversicherung mit Beamten und benachteilige Staatsdiener, die sich freiwillig für das gesetzliche System entscheiden würden.

In der PKV seien fast die Hälfte der Versicherten Beamte. “Würde dieser Zustrom versiegen, sähe es zappenduster für die PKV aus”, so Maria Klein-Schmeink, gesundheits­politische Sprecherin der Grünen. Laut Emily Haber, Staatssekretärin im Bundesinnenministerum, haben Beamte durchaus eine Wahlfreiheit. Sie könnten im Rahmen ihrer Dispositionsfreiheit beim Eintritt in den öffentlichen Dienst über ihr künftiges

Krankenversicherungsverhältnis entscheiden, heißt es als Antwort auf die parlamentarische Anfrage der Partei der Grünen.

Hintergrund: Über 90 Prozent der Beamten sind in der PKV versichert und können nur dort die Beihilfe als Zuschuss zur Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Die etwa acht Prozent in der GKV müssen demgegenüber dort den gesamten Beitrag leisten.

Private Krankenversicherung für Beamte: Besonderheiten einzelner Berufe

Viele der typischen Berufe für Beamte im einfachen, mittleren oder auch gehobenem Dienst unterliegen den regulären Vorschriften der Bundesländer oder des Bundes. Manche bringen aber ‚berufsbedingt‘ Besonderheiten mit sich, auf die in den einzelnen Berufsfeldern genauer eingegangen wird.

Private Krankenversicherung für Feuerwehrleute

Feuerwehrmann

Die private Krankenversicherung ist auch für Beamte der Feuerwehr geöffnet. Die Gesundheit der Mitarbeiter ist allerdings besonderen Risiken ausgesetzt, eine reguläre PKV wäre wohl mit enorm hohen Risikozuschlägen verbunden.

Daher greift in diesem Beruf die Heilfürsorge, welche die Beamten unter besonderen Schutz stellt und den Krankenversicherungs­schutz in vollem Umfang gewährt. Gültig ist die Heilfürsorge ausschließlich während der aktiven Berufszeit und wird nur dem Versicherten selbst und nicht seinen Angehörigen gewährt.

PKV für Lehrer

Lehrerin

Als Beamte können Lehrer in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln und haben in vielen Bundesländern Anspruch auf Beihilfe des Dienstherren.

Lehrer profitieren aber nicht ausschließlich als Beamte von den Kostenvorteilen  in der PKV. Auch Lehrer, die sich im Angestellten­verhältnis befinden, zahlen häufig niedrigere Beiträge.

Die private Krankenversicherung für Lehrer sowie deren Leistungen und Services werden in einem anerkannten PKV-Test transparent.

PKV als Richter oder Staatsanwalt

Richter

Staatsanwälte und andere Juristen mit Beamtenstatus wie Richter können ebenfalls in die private Krankenversicherung eintreten. Sie profitieren von speziellen Tarifen, die den Beihilfeanspruch berücksichtigen.

Da die private Krankenversicherung für Richter den Kostenzuschuss in verschiedenen Tarifen einkalkuliert, kann dies die Beiträge erheblich senken. Besonders deutlich wird das, wenn man sich z.B. die Beitragssätze für die gesetzliche Krankenversicherung anschaut. Auch angestellte Richter können sich aufgrund der Versicherungspflichtgrenze privatversichern lassen.

Private Krankenversicherung für Polizisten

Polizist

Für Polizisten mit Beamtenstatus gilt: Sie können sich durch die private Krankenversicherung für Polizisten absichern und Vorteile gegenüber der GKV für Beamte nutzen.

Beihilfetarife für Polizisten werden von fast allen privaten Krankenversicherungen angeboten. Sie können sowohl in Preis als auch in Leistung individuell zugeschnitten werden. Für Angestellte im Polizeidienst (also im öffentlichen Dienst) ist ein PKV-Wechsel abhängig von der Versicherungspflichtgrenze möglich.

Private Krankenversicherung für Soldaten

Soldat

Grundsätzlich gilt für Soldaten und Solda­tinnen während ihrer Dienstzeit die truppenärztliche Versorgung, die unentgeltlich erfolgt. Im gleichen Zeitraum besteht allerdings keine Krankenversicherungspflicht für die Angehö­rigen der Bundeswehr.

Nach dem Ablauf der aktiven Laufbahn, z.B. bei Soldaten auf Zeit, richtet sich der Status der Krankenversicherung entweder nach der Mit­gliedschaft vor dem Eintritt in die Bundeswehr oder dem beruflichen Status nach Austritt.

Alternativ kann bereits zu Beginn der aktiven Dienstzeit in der Armee eine Anwartschaftsversicherung in der privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden. Meistens sind die Beiträge dann sehr gering.

Das hat auch den Vorteil, dass in jüngeren Jahren das Risiko von Vorerkrankungen geringer ist und somit die obligatorische Prüfung der Gesundheit eher positiv ausfällt. Zu einem späteren Zeitpunkt muss diese dann nicht wiederholt werden. Außerdem gibt es eine Über­gangszeitregelung, in der den ehema­ligen Soldaten Anspruch auf Beihilfe gewährt wird, versichert werden müssen dann nur noch die Restkosten in der PKV.

Unabhängig von der Art der Krankenver­siche­rung vor dem Eintritt in die Bundeswehr sollten sich die Soldaten bewusst sein, dass sie eine Krankenversicherung benötigen, wenn ihre Dienstzeit abgelaufen ist.

Empfohlen wird, sich bereits mit der Er­nennung zum Soldaten auf Zeit um die Absicherung der Gesundheit nach der aktiven Zeit zu küm­mern. Möglich ist zum Beispiel eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV anzutreten, sofern die Voraussetzungen es zulassen.

Private Krankenversicherung mit Beihilfe – Zuschuss für Beamte

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Beamte haben Anspruch auf die Beihilfe ihres Dienstherrn. Sie erhalten durch Zuschüsse einen gewissen Teil der Kosten für die Gesundheitsversorgung vom Arbeitgeber. Der Beihilfe­anspruch beläuft sich in der Regel auf zwischen 50 und 80 Prozent der Behandlungskosten. Wer verbeamtet ist, muss nur den verbleibenden Kostenanteil des Krankheitsrisikos tragen. Wir erklären, warum Staatsdiener eine private Kranken­versicherung mit Beihilfe wählen sollten.

Umfangreiche Leistungen, kurze Wartezeiten und schnelle Termine

Beihilfeanspruch und Vorteile für Beamte

Beamte erhalten für die Gesundheitsvorsorge die Unterstützung ihres Dienstherrn in Form der Beihilfe – sie stellt eine besondere Form der Krankenversicherung  für Beamte dar. Wie die konkret aussieht, richtet sich nach dem Dienstverhältnis.

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Beihilfeberechtigte erhalten Zuschuss vom Bund oder Land

Auf Bundesebene gibt es Beamte nicht nur in Behörden, sondern auch in Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. Rechtsgrundlage für die Gewährung der Beihilfe ist die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), die für Bundesbeamte gilt – und zwar für solche auf Lebenszeit ebenso wie für Beamte auf Widerruf, auf Probe oder auf Zeit.

Jedoch nicht nur der Bund kann Beamte ernennen, sondern auch die Länder und die dazugehörigen Institutionen. Wer Beamter werden kann, regelt das jeweilige Beamtengesetz des Landes. Grundvoraussetzung für die Gewährung von Beihilfe ist eine laufende Besoldung, zum Beispiel in Form von Dienstbezügen, Anwärterbezügen, Ruhegehalt oder Übergangsgeld. Die Voraussetzungen und den Umfang einer Beihilfe regeln die jeweiligen Beihilfeverordnungen der Länder – hier kann es in den einzelnen Ländern zum Teil gravierende Unterschiede geben.

Beamte und Familie – Beihilfe für Kinder und Ehepartner

Angehörige haben ebenfalls einen Beihilfeanspruch, wenn sie wirtschaftlich unselbstständig sind, also nur über ein geringes Einkommen verfügen. Beim Bund liegt die Einkommensgrenze bei aktuell 17.000 Euro im Jahr, in den einzelnen Bundesländern gibt es deutliche Unterschiede:

  • Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern 17.000 Euro
  • Bayern, Hamburg und Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Thüringen und Sachsen 18.000 Euro
  • Bremen und Baden-Württemberg 10.000 Euro
  • Hessen und Rheinland-Pfalz 8.822 Euro
Vater mit Kind in Kinderwagen
 Beihilfebemessungssatz Beamte/r Ehepartner bzw. Witwe/r Kinder bzw. Waisen
Kinderlos oder 1 Kind 50 % 70 % 80 %
2 oder mehr Kinder 70 % 70 % 80 %
Pensionäre 50 % 70 % 80 %
Hochschullehrer im entpflichtetem Status 50 % 70 % 80 %

Von dem vorbenannten Recht auf Beihilfe kann jedoch nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn die Familienmitglieder von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit sind und der Ehepartner eine festgesetzte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Ist ein Elternteil beihilfeberechtigt, so sind das die Kinder unter bestimmten Umständen auch.

So lange Kindergeld bezogen wird, kann das Recht auf Beihilfe für die Kinder in Anspruch genommen werden. Bis zum Jahr 2007 erhielten die Eltern bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres für ihre Kinder Beihilfe. Dies änderte sich mit einer Neuerung im Steuergesetzbuch im Jahr 2007. Seitdem wird das Kindergeld nur noch bis zu einem Alter von 25 gewährt, wobei auch das Alter für die Beihilfeberechtigung auf 25 Jahre sinkt. Sind beide Eltern Beamte im öffentlichen Dienst, so werden Kinder in der PKV des Elternteils versichert, der das monatliche Kindergeld bezieht.

Zuschuss für Anwärter und Referendare im Lehramt

Beamtenanwärter sind in der Regel als Beamte auf Widerruf verpflichtet – ist das der Fall, haben sie einen Anspruch auf Beihilfe. Referendare im Lehrbereich sind allerdings in einigen Bundesländern in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis angestellt – damit haben sie keinen Beihilfeanspruch und sind im Regelfall über einen der GKV-Anbieter pflichtversichert.

Checkliste

Anwärter erhalten in der Regel besonders günstige Anwärter­tarife. Diese sind jedoch bei vielen Anbietern an ein Höchst­alter ge­kop­pelt, das meist bei 34 Jahren liegt. Für Lehramtsanwärter kann es höher sein (bis zu 39 Jahren). Wichtig: Die Beihilfe muss innerhalb eines Jahres beantragt werden, ansonsten erlischt der Anspruch.

Anspruch auf Beihilfe und Restkosten der PKV richtig berechnen

Zur Berechnung der Versicherungskosten für Beamte werden für die private Kranken­versicherung ausschließlich Alter und Gesund­heits­zustand zu Grunde gelegt. Versicherungs­schutz und Beiträge werden in der PKV unter Berücksichtigung der Beamtenbeihilfe auf die Ansprüche des Versicherten zugeschnitten. Meist werden die Behandlungskosten zu je 50 Prozent durch die private Krankenversicherung für Beamte und die Beihilfe gewährt.

  • Beihilfeempfänger müssen sich nur noch zu dem Prozentsatz selbst versichern, für den die Beihilfe nicht aufkommt. Hier ein Beispiel: Ist eine Person zu 70 Prozent beihilfeberechtigt, so muss sie sich nur noch zu 30 Prozent bei einer privaten Krankenversicherung versichern.

  • Wohnsituation: Die Bundesländer verfügen über verschiedene Beihilfebemessungssätze.

  • Individuelle Merkmale: Krankheiten, Berufsleben, Kinder, Beruf des Ehepartners

Die Beihilfe, die der Privatversicherte von seinem Dienstherrn erhalten kann, ist mit dem Arbeitgeberzuschuss für Arbeitnehmer vergleichbar und muss schriftlich in Form einer Beihilfebescheinigung festgehalten werden. Diese wird in der Regel bei der Beihilfeberechtigungsstelle vorgelegt.

Tipps & Besonderheiten in der PKV

  • Nur in Verbindung mit einer PKV kann die Beihilfe wirksam werden.

  • Durch die Beihilfeberechtigung ist der Abschluss einer Teilversicherung ausreichend.

  • Die Beihilfepflicht des Dienstherrn heißt Alimentationspflicht.

  • Viele private Krankenversicherungen bieten spezielle Beihilfetarife an.

  • Personen mit Beamtenstatus können so zusätzliche medizinische Kosten abzüglich der Beihilfe versichern.
  • Die Beihilfetarife in der PKV sind häufig mit günstigen Prämien verbunden.

Beihilfe oder Freie Heilfürsorge? Worin sie sich unterscheiden

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Die Freie Heilfürsorge ist eine spezielle Fürsorge des Dienstherrn und ist weder eine private noch eine gesetzliche Krankenversicherung. Diese zahlt für Beamte im aktiven Dienst 100 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen und wandelt sich ab der Pensionszeit in Beihilfe um.

Anspruchsberechtigt sind nur bestimmte Berufsgruppen, wie beispielsweise Soldaten, Feuerwehrleute oder Polizeibeamte, da sie einem hohen Berufsrisiko ausgesetzt sind und die private Krankenversicherung dadurch kaum bezahlbar wäre. Die Freie Heilfürsorge steht nur dem Beamten selbst zu, für die anspruchs­berechtigten Familienangehörigen (Ehepartner sowie Kinder) wird die jeweilige Beihilfe in Höhe von 50 bis 80 Prozent gezahlt.

Diese Kosten trägt die Beihilfe

Die Beihilfeverordnungen regeln detailliert, welche Kosten bis zu welchem Gebührensatz getragen werden. Nicht erstattungsfähige Aufwendungen müssen Beamte selbst zahlen oder eine Ergänzungsversicherung abschließen. Getragen werden die folgenden Kosten:

Beihilfe für ambulante Behandlungen

Erstattet werden immer nur Behandlungen, die als notwendig und angemessen zu klassifizieren sind. Ob Behandlungen notwendig waren, entscheidet sich nach der Diagnose, die der Arzt angeben muss – nicht notwendig sind vor allem Behandlungen, die keinen medizinischen Wert haben, wie etwa Schön­heits­behandlungen. Angemessen sind die Behandlungen immer dann, wenn sie sich im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bewegen. Es darf nur die Gebühr verlangt werden, die für einen durchschnittlichen Arztbesuch vorgesehen ist – berechnet er mehr, muss er seine Mehr­auf­wendungen darlegen. Erstattet werden aber nicht nur die Kosten für die ärztliche Behandlung selbst, sondern auch für labortechnische Maßnahmen wie etwa

  • Blutuntersuchungen

  • ambulante Operationen

  • Maßnahmen der Krankengymnastik und Physiotherapie

  • Arznei-, Verband- und Heilmittel

Getragen werden übrigens auch die Kosten für alternative Heilmethoden, wie z.B. Homöopathie – die Höhe ist aber recht unterschiedlich in den Beihilfeverordnungen geregelt. Und auch in der Schwangerschaft erfüllen die Dienstherren ihre Fürsorgepflicht umfassend und tragen die Kosten für eine Geburtsvorbereitung sowie für die Geburt und die Nachsorge.

Arzt macht Untersuchung und Notizen

Video des PKV-Verbandes zur Beihilfe

Kostenzuschuss zur Zahnbehandlung

ZahnzusatzZahnbehandlungen sind im Rahmen der Beihilfe ebenfalls erstattungsfähig. Die Zauberworte sind auch hier die Notwendigkeit und Angemessenheit. Anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen, die nach Pauschalen abrechnet, können auch aufwendigere Maßnahmen beihilfefähig sein – allerdings muss der Zahnarzt die medizinische Notwendigkeit dann gut begründen. Vorsicht ist bei den zahntechnischen Leistungen geboten: Die Kosten trägt die Beihilfe, gedeckelt ist die Übernahme aber auf 40 Prozent. Die Differenz muss der Beamte selbst versichern oder aus eigener Tasche zahlen.

Erstattungsfähige Vorsorgeaufwendungen

GesundheitIm Rahmen der Beihilfe sind auch viele Vorsorgemaßnahmen erstattungsfähig – zum Beispiel gegen Hautkrebs, bei Frauen gegen Brust- und Eierstockkrebs sowie bei Männern die Untersuchung von Prostata und Darm. Auch Zahnvorsorgeuntersuchungen bis hin zur Prophylaxe mit einer professionellen Zahnreinigung sind als Vorsorgemaßnahmen erstattungsfähig.

Beihilfe für stationäre Behandlungen

KrankenhausStationäre Heilbehandlungen sind prinzipiell beihilfefähig. Getragen werden die Kosten für die ärztliche Behandlung im Krankenhaus, für die Unterbringung und für Untersuchungen sowie die Verpflegung. Nicht beihilfefähig sind jedoch grund­sätzlich Wahlleistungen, wie die Chefarzt­behandlung oder die Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern.

Für diese Leistungen erhalten PKV-Versicherte keinen Zuschuss

Zahnarzt Zahntechnik

Grundsätzlich ist die Liste der Erstattungen im Rahmen der Beihilfe lang, aber es gibt durchaus medizinische Behandlungen, die nicht oder nicht voll beihilfefähig sind. Vor allem im Krankenhaus sind die Wahlleistungen nach vielen Beihilferegelungen nicht (mehr) zuschussfähig, auch beim Zahnersatz wird von den zahntechnischen Maßnahmen weniger als die Hälfte der Kosten getragen.

Eine weitere Hürde ist die medizinische Notwendigkeit von Maßnahmen – damit fallen alle Kosten aus der Beihilfefähigkeit, die nicht zwangsläufig notwendig sind. Darunter fallen vor allem ästhetische Maßnahmen wie das Entfernen von Piercings oder klassische Schönheitsoperationen wie eine Brustvergrößerung. Nicht getragen wird zudem der Anteil der PKV-Kosten für Beamte, die im Rahmen der Kostendämpfungspauschale als Eigenanteil von den Landesbeamten zu tragen ist. Die Höhe des Eigenanteils variiert von Bundesland zu Bundesland und kann bei bis zu 800 Euro liegen.

Das Verfahren zur Abrechnung der Beihilfe

1.
Die ärztliche Rechnung muss zunächst vom Versicherungsnehmer selbst beglichen werden.

2.
Arztrechnungen können bei der Beihilfe eingeschickt werden. Kopien sind in der Regel ausreichend.

3.
Die umgehende Erstattung des Rechnungsbetrags für die ärztlichen Leistungen erfolgt nach einem festgelegten Prozentsatz. Dieser ist in den Beihilfeverordnungen (BVO) der Länder bzw. in der BVO des Bundes aufgeführt.

4.
In den BVO sind zusätzlich die Leistungen aufgeführt, für die ein Recht auf Beihilfe besteht. Im Normalfall sind dies medizinisch notwendige Behandlungen.

5.
Die Höhe des Beihilfesatzes orientiert sich am Beihilfebemessungssatz.

6.
Nach Ablauf einer bestimmten Frist werden die bei der Beihilfe eingesandten Rechnungsdokumente vernichtet. Auf ausdrücklichen Wunsch und bei Übernahme der Portokosten können die Unterlagen zurückgesandt werden.

Restkosten mit einem Beihilfetarif absichern

Grundsätzlich deckt die Beihilfe viele Krankheitskosten umfassend ab – trotzdem ist für die Versorgungslücken und für Wahlleistungen eine Restkostenversicherung sinnvoll. Sie haben als Beihilfeberechtigter in der Regel die Wahl zwischen einer Absicherung über die GKV und einer über die private Krankenversicherung.

Das spricht für die PKV Das spricht für die GKV
günstigere Beiträge durch Beihilfe keine Gesundheitsprüfung
individuelle Wunsch-Leistungen selbst zusammenstellen meist günstigere Beiträge, wenn Beamtenstatus endet
höheres Versorgungsniveau Familienversicherung möglich

So bekommen Sie Ihr Geld

Icon 1A Tipp V3Beihilfe wird auf Antrag bei der Festsetzungsstelle gezahlt. Beachten Sie dabei:

  • Beihilfe wird auf amtlichen Formularen beantragt.
  • Kopien der Rechnungen und Belege müssen beigefügt werden.
  • Beihilfe muss in der Regel innerhalb eines Jahres nach Ausstellung der Rechnung beantragt werden.
  • Die sog. Bagatellgrenze muss erreicht sein, bevor Rechnungen eingereicht werden können – je nach Dienstherr liegt diese zwischen 100 und 300 Euro.