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Altersrückstellungen in der PKV effektiv nutzen

Mit zunehmendem Alter steigt im Gesundheitsbereich das individuelle Risiko zu erkranken bzw. medizinische Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen kontinuierlich an. Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) sorgen dafür, dass der Fakt des Älterwerdens nicht automatisch zu steigenden Beiträgen führt.

Ziel der PKV-Altersrückstellungen ist es, frühzeitig ein „Polster“ anzusparen, damit auch im Ruhestand die Versicherungsprämien bezahlbar bleiben. Dafür werden in jungen Jahren bestimmte Beitragsanteile verzinst und für die Beitragsentlastung eingesetzt. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden dagegen keine persönlichen Rückstellungen gebildet.

Themen auf dieser Seite

Altersrückstellungen sind angesparte Rücklagen für jeden Versicherten in der PKV. Sie werden mit Vertragsschluss aus den Versicherungsbeiträgen gebildet und halten die Beiträge im Alter stabil.

Rückstellungen können vollständig übertragen werden, wenn ein Tarifwechsel innerhalb der eigenen Gesellschaft erfolgt. Voraussetzung ist, dass der neue Tarif beim selben Anbieter denselben Leistungsumfang vorweist, wie der alte Tarif, bei dem die Altersrückstellungen angespart wurden.

GKV PKV
Beitragskalkulation gesamte Versichertengemeinschaft übernimmt den Risikoanteil des Einzelnen (Solidargemeinschaft) Versicherter trägt selbst seinen Risikoanteil durch die Gesundheit
Altersrückstellung keine Altersrückstellungen als Sparanteil für das im Alter steigende Gesundheitsrisiko

Regelungen zu Alterungsrückstellungen seit 2009

Alte Regelungen vor 2009 Gesundheitsreform
Ausscheiden eines Versicherten aus der Tarifgemeinschaft: übrige Versicherte eines Alterskollektivs kamen in den Genuss von Altersrückstellungen, die sie selbst nicht angespart hatten Neuvertrag in beliebigem Tarif eines zweiten Versicherers möglich, Rückstellungen können im Umfang des Basistarifs mitgenommen werden
kaum Wettbewerb durch fehlende Portabilität der Altersrückstellungen deutliches Mehr an Wettbewerb und Vorteile für PKV-Versicherte

Kritiker bemängeln immer wieder, dass das Mitnehmen der Alterungs­rück­stellungen nur teilweise beziehungsweise in Höhe des Basis­tarifs erfolgen kann. Expertenberechnungen machen jedoch deutlich, dass die Möglichkeit zur Übernahme der Alters­rückstellung in eine neue Versicherung enorme Beitrags­erhöhungen mit sich bringen würde. Besonders ungünstig erweist sich, den Gesundheits­zustand des Versicherten einzubeziehen. Auch dies wurde bereits diskutiert.

Höhe der Rückstellungen

Folgende Tabelle zeigt sowohl die Entwicklung der Altersrückstellungen als auch die Entwicklung der PKV-Versichertenzahlen im Laufe der Zeit:

Jahr angesparte Rückstellungen Anzahl PKV Versicherte
2010 135.470,5 Mio. Euro 8.895.500 Mio.
2012 155.907,4 Mio. Euro 8.956.300 Mio.
2014 177.705,6 Mio. Euro 8.834.400 Mio.
2016 200.000,0¹ Mio. Euro 8.772.700¹ Mio.

Rückstellungen: Krankenversicherung vs. Zahl der Vollversicherten / Quellen: Zahlen- und Rechenschaftsbericht PKV-Verband
¹vorläufige Zahlen des PKV-Verband

Mit der Gesundheitsreform  ist die Mitnahme von Altersrückstellungen beim Wechsel der privaten Krankenversicherung erheblich erleichtert worden. Folgende Regelungen sind dabei maßgeblich:

  • Wechsel in den Basistarif (innerhalb des eigenen Versicherungs­unternehmens): Mitnahme der angesparten Rückstellungen in vollem Umfang
  • Neuer PKV-Anbieter: Übertragung der Altersrückstellung teilweise (in Höhe des Basistarifs) zum neuen Versicherer
Beiträge PKV Alter

PKV im Alter:
Bezahlbare Beiträge im hohen Alter

Immer wieder ist in den Medien von zum Teil hohen Beitragsanpassungen oder Beitragssteigerungen in Tarifen der privaten Kranken­versicherung die Rede. Viele Versicherte fragen sich daher zu Recht, ob ihre private Kranken­versicherung auch im Alter bezahlbar bleibt.

Neben der Bildung der Alters­rück­stellungen treffen die privaten Versicherungen (Liste) folgende Vorkehrungen, damit die Beiträge auch im Alter stabil bleiben:

Zinserträge aus Altersrückstellungen: Die Anbieter kalkulieren die Rückstellungen mit einem bestimmten Zins (je nach Tarif und Gesellschaft zwischen 2,5 und 3,5 Prozent). Geht die tatsächliche Nettoverzinsung über diesen Wert hinaus, müssen 90 Prozent dessen, was über den Wert hinaus­geht für zusätzliche Maßnahmen zur Beitragsentlastung älterer Versicherter zurückgelegt werden.

10-prozentiger Zuschlag: Dieser wurde im Zuge der Gesundheitsreform eingeführt und verpflichtet private Kassen seit dem 1. Januar 2000 dazu, einen 10-prozentigen Zuschlag auf den Beitrag bei Versicherten zwischen 20 und 60 Jahren zu erheben. Dieser darf von der Versicherung nur dazu verwendet werden, die Beiträge im Rentenalter zu reduzieren.

Günstige Beiträge im Alter

Tipps für Wechselwillige
Im Vergleich zur freiwilligen Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung können junge, ledige und gutverdienende Kunden in der PKV Beiträge sparen. Für Versicherte, die sich eine Familie und Kinder wünschen und langfristig von keinem gesicherten Einkommen ausgehen können, ist meist jedoch die gesetzliche Alternative vorteilhafter.

Tipps für ältere PKV-Kunden

  • Selbstbehalt erhöhen: Verminderungen der laufenden Beiträge durch Erhöhung des Eigenanteils in der PKV
  • Tarifwechsel nach § 204 VVG: Wechsel in einen kostengünstigeren Tarif der gleichen Versicherungsgesellschaft
  • Wechsel in den Basistarif: Dieser  gewährleistet die gesetzliche Regelversorgung

Auswirkungen bei Renteneintritt

Die Verwendung der Altersrückstellungen ist kalkulatorisch nicht an den etwaigen Eintritt der Rente geknüpft. Gleichwohl gibt es einige Mechanismen, die im Umfeld des Rentenalters zum Tragen kommen und die die PKV-Beiträge entlasten:

  • Der Beitragsanteil für das Krankentagegeld fällt weg

  • Schon mit Vollendung des 60. Lebensjahres fällt der gesetzliche 10-%-Zuschlag weg. Seit dem 1. Januar 2000 müssen Neuversicherte diesen zusätzlichen Zuschlag von 10 Prozent auf ihren Beitrag zahlen. Der Zuschlag wird in der Regel ab dem 22. Lebensjahr und bis zum 61. Lebensjahr berechnet. Die daraus resultierenden Mittel werden verzinslich angelegt und – ohne Abzug etwaiger Kosten – dafür verwendet, Beitragserhöhungen nach Vollendung des 65. Lebensjahres aufzufangen.

  • Die Alterungsrückstellungen werden mit fortschreitendem Alter der Versicherten gemäß der Tarifkalkulation immer stärker zur Dämpfung künftiger Beitragsanpassungen und später dann zur Senkung des Versichertenbeitrags eingesetzt. Wann genau und in welchem Umfang das der Fall ist, hängt vom jeweiligen Tarif ab.

Studie: Ältere privat Krankenversicherte finanziell nur selten überfordert

Wie die Zeitschrift Versicherungswesen in ihrer 3. Ausgabe 2014 berichtet, kam der Arbeitskreis „Finan­zier­barkeit“ des „Zukunftskreises Gesundheit“ zu dem Schluss, dass ältere Versicherungsnehmer nur selten Beiträge über 500 Euro monatlich entrichten müssen.

Abgefragt wurden die Bestandsdaten älterer Versicherter über 50 Jahre bei 6 großen Versicherern (HUK, Hallesche, SDK, Barmenia, Central, Debeka), was mehr als ein Viertel des derzeitigen Marktes ausmacht. Im Ergebnis steht fest, dass 83 Prozent der älteren Versicherten weniger als 500 Euro monatlich für ihren Versicherungsschutz bezahlen. 7,8 Prozent zahlen über 600 Euro, über 800 Euro nur noch 0,9 Prozent der älteren Versicherten. Damit sieht die Zeitschrift es als erwiesen an, dass ältere Versicherte in der Regel zu moderaten Beitragssätzen versichert sind und keine finanzielle Überforderung vorliegt.