Private Krankenversicherung (PKV) – Vergleich
Die private Krankenversicherung ist eine Krankenvollversicherung, sie wird von mehr als 40 privatwirtschaftlichen Versicherungen angeboten. In Deutschland sind rund 9 Millionen Menschen privat versichert, denn das PKV-System bietet eine Menge Vorteile. Die private Krankenversicherung – für wen ist sie sinnvoll und für welche Berufsgruppen lohnt sie sich besonders? Leistungsunterschiede zwischen den Anbietern sowie tausende Tarife und Tarifkombinationen machen einen Vergleich wertvoll, um so den besten Versicherungsschutz zu erhalten.
Kurz und knapp – Das Wichtigste zur PKV
PKV kurz und knapp –
Das Wichtigste
Vorteile
Nachteile
Merkmale | PKV |
---|---|
Beitragsrückerstattungen | ✓ |
Beitragsanpassungen | ✓ |
keine Beitragsgarantie | ✓ |
Vorkasse mit Kostenerstattung | ✓ |
Altersrückstellungen | ✓ |
Gesundheitsprüfung | ✓ |
Private Krankenversicherung – Kosten und Leistungen vergleichen
Private Krankenversicherung: Kosten und Leistungen vergleichen
Der Gesetzgeber hat eine Krankenversicherungspflicht mit Beginn des Jahres 2009 festgeschrieben. Aber die meisten Menschen haben recht konkrete Vorstellungen, wie sie ihre Gesundheit am besten schützen wollen. Während die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) dabei wenig Spielraum lässt, haben privat Krankenversicherte hier einen klaren Vorteil: Vor allem die Leistungen und der Versicherungsumfang bestimmen neben Beruf, Alter und Gesundheitszustand, wie viel die eigene gesundheitliche Absicherung letztlich kostet.
Als Faustregel gilt im Allgemeinen: Je jünger und gesünder, desto geringer ist der Beitrag in der privaten Krankenversicherung.
Was kostet die private Krankenversicherung?
Zunächst muss entschieden werden, welche Art Tarif man wählen möchte: Die PKV bietet mehrere Tarifvarianten und Tarifklassen, die sich häufig in den Leistungen und damit im Preis unterscheiden. Neben den Kompakttarifen, deren Leistungsspektrum vorgegeben ist, stehen auch Modultarife zur Verfügung. Einzelne Bausteine lassen sich ganz individuell und nach den persönlichen Wünschen zusammensetzen. Der Preisunterschied zwischen den Tarifen und Personengruppen kann mehrere Hundert Euro betragen. Die verschiedenen Angebote miteinander zu vergleichen ist daher sehr sinnvoll, um sich das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu sichern.
Die Beitragshöhe in der PKV orientiert sich neben den Leistungen auch am Alter. So kann der Arbeitnehmeranteil für einen 30 Jahre alten privatversicherten Arbeitnehmer, je nach Anbieter und Tarif, zwischen knapp 150 bis etwa 350 EUR liegen. Bei einem älteren Arbeitnehmer ab 50 Jahren wird der Eigenanteil der PKV-Kosten schon deutlich höher liegen. In diesem Alter ist eine Preisspanne zwischen knapp 300 bis circa 650 EUR oder sogar darüber möglich.*
*Bei den Preisbeispielen handelt es sich um Anfragen bei den Versicherern für gesunde Musterkunden im jeweils angegebenen Alter ohne Vorerkrankungen. Der Preis kann für einzelne PKV-Versicherte davon abweichen. Angefragt wurden: Allianz, Axa, Barmenia, Debeka, DKV, Central und Signal Iduna
Die wichtigsten Leistungen in der Privatversicherung
Die Leistungen in der PKV sollen einen grundlegenden Gesundheitsschutz gewährleisten. Die Versorgung von Privatpatienten geht in vielen Fällen allerdings weit darüber hinaus: kürzere Wartezeiten, schnellere Terminvergabe bei Fachärzten, modernste medizinische Behandlungen vom Chefarzt oder eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sind häufig Bestandteil eines guten PKV-Tarifs. Allerdings variieren die Leistungen je nach Anbieter und standardmäßigem Tarif. Dementsprechend deutlich kann sich der Leistungsumfang im Vergleich zu der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheiden. Zu den wichtigsten Leistungen für eine gute Gesundheitsversorgung gehören:
Wie berechnen sich PKV-Tarife?
Während es in der gesetzlichen Krankenversicherung festgesetzte Beiträge gibt, die sich lediglich im Zusatzbeitrag der Kassen minimal unterscheiden, setzen sich PKV-Tarife unter anderen anhand folgender Kriterien zusammen:
PKV Beitrag für Rentner – Wie sich die Kosten senken lassen
PKV-Tarife für finanzielle Notlagen
Dabei handelt es sich um einen Sozialtarif, der von allen PKV-Unternehmen angeboten werden muss. Wer nur über ein geringes Einkommen verfügt, hat die Option diesen Tarif zu wählen – wenn er mindestens zehn Jahre in der PKV versichert ist und bereits vor 2009 eintrat. Mehr zum Standardtarif
Der Tarif steht ausschließlich Versicherten offen, die nach dem 31.12.2008 in die PKV eingetreten sind. Diesen Sozialtarif müssen die PKV-Unternehmen für einkommensschwache Versicherte anbieten, die im sozialrechtlichen Sinne als hilfebedürftig gelten, älter als 55 Jahre alt sind oder eine Rente bzw. Pension beziehen. Mehr zum Basistarif
Dieser Tarif kann von den Versicherten nicht frei gewählt werden. Leiden Versicherte unter finanziellen Engpässen und kommt es zu Beitragsrückständen in der PKV, kann der Versicherer den Vertrag nach zweimaliger Mahnung ruhend stellen. Mehr zum Notlagentarif
Der Private Krankenversicherung Vergleich – Warum er sich lohnt
Es gibt über 40 Versicherungsunternehmen (Liste), die als Mitglieder im PKV-Verband organisiert sind. Wer sich für eine private Krankenkasse interessiert, sieht sich einer unglaublich großen Auswahl an Tarifen und Tarifoptionen gegenüber. Die Angebote verschiedener Anbieter und deren Tarifvarianten zu vergleichen, ist daher dringend geboten. Dabei selbstständig und ohne fachkundige Beratung eine Entscheidung treffen zu wollen, ist nahezu unmöglich. Zur Unterstützung ist ein PKV-Vergleich sinnvoll, der von Profis begleitet wird.
Erste Anhaltspunkte für eigene Erkundungen kann dabei der Blick auf aktuelle PKV Test liefern. Hier erhalten Anbieter und auch deren Tarife entsprechende Bewertungen, die eine grobe Aussage zur Qualität eines Privatversicherers, einzelner Tarife oder Tarifkombinationen treffen kann. Die persönliche Sichtweise sollte jedoch vor allem das gewünschte Leistungsspektrum und den monatlichen Beitrag einbeziehen, da diese dauerhaft den Tarif und damit die Beitragskosten in der PKV bestimmen. Folgende Aspekte spielen häufig eine Rolle bei der Bewertung der PKV-Tarife durch Fachleute:
Bekannte Verbraucherschützer betonen ebenso wie gute private Krankenversicherer, wie wichtig ein Vergleich der Versicherungen ist, die für einen längeren Zeitraum abgeschlossen werden. Dies trifft auf die Private Krankenversicherung besonders zu, da sie den Kunden sogar ein ganzes Leben lang begleiten soll. Aus diesem Grund ist ein Versicherungsvergleich unabdingbar!
„[…] Besonders bei der Krankenversicherung spielen aber auch viele weitere Kriterien bei der Auswahl eines privaten Krankenversicherers und geeigneter Tarife eine relevante Rolle. Dies sind zum Beispiel die Beitragsentwicklung, Tarifkontinuität – sprich wie viele Tarife hat der Versicherer auf den Markt gebracht – sowie sein Verhalten […] bei der Leistungsregulierung.”
Aus Bund-der-Versicherten-Broschüre „Gut versichert in der privaten Krankenversicherung“ von Februar 2019; online abgerufen am 30.09.2019)
Vergleichen: Mit Beitragsvergleich und Tarifvergleich in die Privatversicherung
Günstiger Beitrag oder bester Tarif? Der Weg in die PKV wird beeinflusst durch die persönlichen Wünsche und finanziellen Möglichkeiten. Beim Vergleich der privaten Krankenversicherungen sollten folgende Gesichtspunkte beachtet werden:
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Private Krankenversicherung Voraussetzungen – Wann man in die Private kann
Bei einer privaten Krankenversicherung handelt es sich um eine Versicherung auf freiwilliger Basis. Jede beschäftigte Person kann sich privat versichern, sofern die Regelungen für die freiwillige Krankenversicherung auf sie zutreffen. Dazu gehören beispielsweise Beamte, Selbständige und Studenten. Auch Angestellte haben die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung einzutreten. Hierbei muss jedoch das gesamte Bruttoeinkommen innerhalb eines Jahres oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegen, die jährlich neu ermittelt wird und 2020 bei 62.550,00 Euro liegt. Im Jahr 2021 soll die Grenze weiter ansteigen auf voraussichtlich 64.350,00 Euro.
Die private Krankenversicherung ist eine Versicherungsart auf freiwilliger Basis. Alle Personen, die den Regelungen für die freiwillige Krankenversicherung unterliegen, können sich privat versichern. Das betrifft Beamte, Selbständige und Studenten, aber auch Angestellte, wenn ihr gesamtes Bruttoeinkommen innerhalb eines Jahres oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. Diese wird jährlich neu festgelegt und liegt 2020 bei 62.550 Euro. 2021 liegt die Grenze bei 64.350,00 Euro betragen.
Die JAEG ist nicht zu verwechseln mit der Beitragsbemessungsgrenze, die für die Berechnung des Krankenkassenbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung von Bedeutung ist.
Voraussetzungen & individuelle Vorteile nach Berufsgruppen
Beamte können sich ohne große Voraussetzungen und unabhängig vom Verdienst versichern lassen. Darüber hinaus haben sie in vielen Fällen Anspruch auf Beihilfe vom Dienstherren. Dieser übernimmt zwischen 50-80% der Aufwendungen, sodass sich die Beitragskosten für Beamte erheblich reduzieren.
Vorteile für Beamte:
- Beihilfe-Berechtigung zwischen 50 bis 80% für Versicherte und deren nicht berufstätige Familienangehörige
- Für Ehepartner und Kinder ist durch diesen staatlichen Zuschuss in der PKV gesorgt
- Beamte oder Beamtenanwärter benötigen zur vollständigen Absicherung lediglich eine sogenannte Restkostenversicherung
Selbstständige und Freiberufler können zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenkasse wählen. Hat man einmal die Entscheidung für eine Privatversicherung getroffen, gilt sie unwiderruflich. Nur durch den Wechsel in ein Angestelltenverhältnis kann der Entschluss rückgängig gemacht werden. Selbstständige und Freiberufler tragen die Kosten für ihre Krankenversicherung komplett selbst.
Vorteile für Selbständige:
- Ihr Einkommen bleibt ausnahmslos unberücksichtigt
- Steigt das Einkommen durch höhere Einnahmen oder Umsätze, spielt das für den PKV-Beitrag keine Rolle
- Selbständige können Ihr Leistungspaket individuell gestalten und erhalten damit ein Leistungsplus gegenüber der gesetzlichen Versicherung
Angestellte müssen mit ihrem Brutto Jahreseinkommen (JAEG) oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen, um sich in der PKV versichern zu können. Diese liegt für das Jahr 2020 bei 62.550,00 Euro/Jahr; 2021 soll sie auf 64.350,00 Euro ansteigen. Überschreiten Angestellte diese Grenze, können sie frei wählen, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern wollen. Entscheiden sie sich für eine PKV, sollte ein dauerhaft stabiles Einkommen über der JAEG vorliegen.
Vorteile für Angestellte:
- Gutverdienende Angestellte profitieren von der einkommensunabhängigen Beitragsberechnung
- Beziehen sie zum Beispiel Prämien oder Zuschläge durch den Arbeitgeber, steigt der PKV-Beitrag nicht an
- Der Arbeitgeber beteiligt sich zur Hälfte an den monatlichen Kosten zur PKV mit dem Arbeitgeberzuschuss
Studenten haben ebenfalls die Möglichkeit, sich privat versichern zu lassen. Innerhalb der ersten 3 Monaten nach der Immatrikulation können sie ohne große Voraussetzungen einen Antrag bei einer PKV stellen. Die Privatversicherung bleibt während des gesamten Studiums bestehen und kann nicht aufgehoben werden.
Vorteile für Studenten:
- Sie bekommen in der privaten Krankenversicherung häufig sehr günstige Tarife, denn
- Je jünger und gleichzeitig gesünder der Versicherte ist, desto niedriger ist auch der monatliche PKV-Beitrag
TIPP für Angestellte und Studenten
Wer seine gesetzliche Krankenversicherung für einen Wechsel in die PKV kündigen möchte, kann dieses immer zum Ende eines Monats tun. Zum ersten Semester eines Studiums oder bei Arbeitgeberwechsel gilt das Beginndatum.
Private Krankenversicherung: Kündigung oder Wechsel?
Ob Unzufriedenheit mit dem Leistungspaket oder drastische Beitragserhöhungen – es gibt verschiedene Gründe, eine private Krankenversicherung wechseln oder sogar kündigen zu wollen. Hierbei sollten Versicherte sich besonders gut informieren, denn nicht immer ist ein Wechsel vorteilhaft. Vor allem im Bezug auf die Altersrückstellungen haben Verbraucher das Nachsehen und müssen mit Verlusten rechnen. Wer seine PKV dennoch kündigen möchte, sollte dies fristgerecht tun, um Probleme mit der Krankenversicherung zu vermeiden. In manchen Fällen ist auch eine außerordentliche Kündigung möglich, Versicherungsnehmer sollten bereits im Vorfeld prüfen, ob sie die nötigen Bedingungen erfüllen.
Privat Versicherte haben grundsätzlich den Anspruch auf einen Tarifwechsel innerhalb ihrer Versicherung (VVG §204). Vor allem bei einer Beitragssteigerung oder Unzufriedenheit mit dem bisherigen Leistungsumfang, kann der Wechsel in einen neuen Tarif ratsam sein. Meist lassen sich dabei Kosten senken und die Zufriedenheit erhöhen. Mehr zum PKV-Tarifwechsel
Ist ein Versicherungsnehmer unzufrieden mit den Leistungen seiner privaten Kasse oder aus anderen Gründen, steht es ihm frei, sich einen anderen Anbieter zu suchen. Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer lohnt sich jedoch nur in wenigen Fällen. Grund dafür sind die Beiträge zur Altersrückstellung, die der Versicherte monatlich mit seinem PKV-Beitrag zahlt: Sie sorgen dafür, dass die Kosten im Alter nicht übermäßig ansteigen. Je länger die Versicherungszeit, desto größer ist das angesparte Polster. Mehr zum PKV-Wechsel
Wer von der privaten Krankenkasse in die gesetzliche Krankenkasse zurück möchte, muss sich einigen Hürden stellen. Eine Wiederaufnahme in der GKV ist möglich, wenn Privatversicherte mit ihrem Brutto-Jahreseinkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fallen. Erfüllt ein Versicherungsnehmer die Bedingungen für eine Familienversicherung, ist der Wechsel zurück in die Gesetzliche ebenfalls möglich. Für einzelne Berufsgruppen bestehen besondere Regularien, die im Sozialgesetzbuch geregelt sind (§5, 6 und 9 SGB V). Mehr zur Rückkehr in die GKV
Fristen in der PKV für Wechsel und Kündigung
Für die Kündigung einer privaten Krankenversicherung gibt es nicht nur verschiedene Gründe, sondern es sind auch bestimmte Fristen einzuhalten. Die Bedingungen und Unterschiede für eine reguläre – also ordentliche Kündigung – im Gegensatz zu einer außerordentlichen Vertragsbeendigung, auch Sonderkündigung genannt, werden im Folgenden erklärt:
Ordentliche Kündigung vs. Sonderkündigung
TIPP: Bei Beitragserhöhung kündigen
Im Falle von Beitragserhöhungen oder Änderung der Leistungen darf ebenfalls außerordentlich 2 Monate nach Bekanntgabe des neuen Beitrags gekündigt werden!
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