Krankenversicherung für Studierende im Praktikum
Praktika nehmen in Vorbereitung auf das berufliche Leben eine wichtige Rolle ein. Vor allem für Studenten ist es eine tolle Möglichkeit, die theoretischen Kenntnisse in die Praxis umzusetzen. Außerdem können sie Berufserfahrungen sammeln, wichtige Kontakte knüpfen und ihre Referenzen erweitern.
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Es gibt Studiengänge, die das Absolvieren eines Praktikums während oder außerhalb des Studiums voraussetzen. Und selbst wenn die Studienverordnung kein Praktikum vorschreibt, ist es dennoch eine tolle Möglichkeit, sich auszuprobieren und seine Kenntnisse zu testen. Je nachdem, ob es sich um ein freiwilliges Praktikum, Pflichtpraktikumoder Praktikum im Ausland handelt, können unterschiedliche Bedingungen für den Krankenversicherungsschutz gelten. Betroffene Studenten sollten sich daher rechtzeitig über die Versicherungskonditionen während ihres Praktikums informieren.
Vor- und Nachpraktikum
Versicherungsbedingungen für Praktika mit und ohne Entgelt
In einigen Studiengängen ist ein vorbereitendes oder nachbereitendes Praktikum vorgesehen. Das bedeutet, das Praktikum ist Voraussetzung zum Studium oder muss im Anschluss absolviert werden. Die Praktikanten sind während dieser Zeit eigentlich nicht an einer Hochschule oder Universität eingeschrieben. Sind diese Praktika jedoch in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgesehen und werden nicht entlohnt, so gelten dennoch die Versicherungsbedingungen für Studenten.
Erhält der Praktikant ein Entgelt für das Praktikum, so gelten die gleichen Versicherungsbedingungen wie für Auszubildende. Demnach muss der Arbeitgeber den kompletten Beitrag zur Krankenversicherung übernehmen, sofern das Bruttogehalt unter 325,00 monatlich liegt. Verdient der Praktikant hingegen mehr als diese Summe, hat er 50 Prozent der Versicherungsprämien zu tragen und die restlichen 50 Prozent der Arbeitgeber.
Freiwilliges Praktikum
Entscheidet sich der Student unabhängig von den Vorschriften der Studien- und Prüfungsordnung für ein freiwilliges Praktikum, so darf dieses:
- maximal 20 Arbeitsstunden pro Woche in Anspruch nehmen und
- das monatliche Entgelt höchstens 450 Euro betragen.
Ohne die Einhaltung dieser beiden Voraussetzungen droht der Verlust des Studentenstatus. Werden die Geringfügigkeitsgrenzen überschritten, so wird das Studium nicht länger als Vollzeitbeschäftigung betrachtet und es gelten die Versicherungsbedingungen für Arbeitnehmer. Ist das Praktikum hingegen nur eine Teilzeitbeschäftigung, gelten weiterhin die Konditionen für Studenten.
Vorsicht beim Praxissemester
Ist das Praktikum beziehungsweise Praxissemester in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben, bleibt der Studentenstatus in dieser Zeit erhalten, unabhängig von den wöchentlichen Arbeitszeiten oder der Höhe des Gehalts. Demnach gelten auch in dieser Zeit die Versicherungsbedingungen für Studenten.
Ein Praktikum im Ausland
Besondere Bedingungen gelten, sofern ein Praktikum im Ausland absolviert werden soll. Die Höhe der durch die deutsche Krankenversicherung gewährten Leistungen hängt grundsätzlich von der Art und Dauer des Auslandsaufenthaltes sowie von der Art der Krankenversicherung ab:
Regelungen für gesetzlich Versicherte:
Hier hat die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen mit vielen Ländern in Europa geschlossen, sodass für sie in diesen Ländern ein gewisser Grundschutz über die Krankenkasse existiert.
Regelungen für privat Versicherte:
Bei Studenten in der privaten Krankenversicherung (PKV) gilt dieses Abkommen nicht, dennoch erhalten diese bei Behandlungskosten im europäischen Raum die meisten Leistungen zurückerstattet. Welche Leistungen erstattungsfähig sind, ist im Tarif verankert.
Achtung! Zusätzlicher Schutz nötig
ABER: Studenten sollten beachten, dass dieser Grundschutz in keinem Falle ausreicht, um jegliche medizinische Kosten abdecken zu können.
Es sollte immer auch eine ergänzende Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Führt das Praktikum für längere Zeit in ein entfernteres Land, sollte eine spezielle Krankenversicherung für diesen Aufenthalt abgeschlossen werden. Die Kosten dieser Vorsorge sind abhängig von:
- der Reisedauer
- dem Alter der Versicherten und
- vom Ziel des Auslandsaufenthalts.
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