Pflegeversicherung Deutschland – Ratgeber!
Seit der Einführung 1995 gilt die Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung. Sie wurde unter einer christlich-liberalen Koalition eingeführt, um alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland gegen das Risiko einer Pflegebedürftigkeit abzusichern. Keine Person sollte im Pflegefall allein dastehen und abhängig von Sozialhilfe sein. Könnten Sie schon morgen monatlich bis zu 4-stellige Beträge für Ihre Pflege aufbringen? Kümmern Sie sich jetzt um die Absicherung der Pflegekosten:
Pflege und Absicherung: Ratgeber und Entscheidungshilfen für Verbraucher
Fakten: Definition und Versicherungspflicht
Worauf gibt es in der Pflegeversicherung einen Anspruch – Was zahlt sie?
1.
Sachleistungen
Sachleistungen sind die Leistungen, die ein Pflegebedürftiger durch den Dienst eines Pflegeheims oder eines Pflegedienstes in Anspruch nimmt.
2.
Geldleistungen
Wird ein Pflegebedürftiger von Angehörigen, Bekannten, Freunden oder Nachbarn gepflegt, so kann eine Geldleistung ausgezahlt werden. Diese erhält der Pflegebedürftige zu Beginn des Monats auf sein Konto und kann sie beliebig ausgeben.
3.
Kombinationsleistungen
Bei den Kombinationsleistungen werden Sach- und Geldleistungen miteinander kombiniert. Ein Teil dieser Leistungen erhält wiederum der Pflegedienst direkt von der Pflegekasse. Welche Leistungen das sind, spricht der Pflegebedürftige individuell mit seinem Pflegedienst ab. Die Kosten der unterschiedlichen Leistungen sind in einem Rahmenvertrag zwischen Pflegedienst und Pflegekassenverbänden festgehalten.
4.
Kostenerstattungen
Kostenerstattungen gibt es vor allem für Heil- und Hilfsmittel. Es muss dort aber streng zwischen den Zuständigkeiten der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung unterschieden werden. Die Pflegeversicherung ist lediglich für Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Betteinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel verantwortlich.
Pflegeversicherung in Zahlen
Vier wichtige Fragen zur Pflegeversicherung
Wichtige Anbieter im Überblick
Die Pflegereform: Neuerungen zum Pflegeversicherungsgesetz
Die wichtigsten Eckpunkte der Pflegestärkungsgesetze 2015 bis 2017
Im Laufe der vergangenen Jahre gab es mehrere Ansätze von Neuerungen, bzw. neuen Pflegegesetzzen, die als Pflegereform zusammengefasst werden können.
2013 Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung („Pflegeneuausrichtungsgesetz“ / PNG)
Seit 2015 „Pflegestärkungsgesetze“ / PSG Seit 2014 brachte die Bundesregierung wieder eine Reform der Pflegeversicherung („Pflegestärkungsgesetze“) auf den Weg, denn der demografische Wandel machte dies notwendig. Diese treten in verschiedenen Phasen in Kraft.
1.1.2015 Inkrafttreten Pflegestärkungsgesetz I: Anhebung der Leistungen, Anhebung des Beitragssatzes
1.1.2016 Inkrafttreten Pflegestärkungsgesetz II: Beginn der Umstellung auf Pflegegrade, Neudefinition der Pflegebedürftigkeit
1.1.2017 Inkrafttreten der Pflegegrade, Anhebung des Beitragssatzes

Reformen unter Schwarz-Gelb
Der demografische Wandel rückte schon unter Schwarz-Gelb immer mehr in den Fokus von Experten. Doch wohl kaum eine Sozialversicherung leidet so sehr unter der Last der Verschiebung der Alterspyramide wie die Pflegeversicherung. Aktuelle wissenschaftliche Kalkulationen und Statistiken zur Pflege offenbaren, dass sich die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2050 auf vier Millionen erhöhen wird – und das bei immer weniger Beitragszahlern.
Eine echte Umgestaltung der Finanzierung war lange Zeit der Plan in der schwarz-gelben Regierung doch zu einem gemeinsamen Konsens kam es nie. Beide Koalitionspartner konnten jedoch ihre Minimalziele durchsetzen. So gibt es seit dem Jahresbeginn 2013 staatlich geförderte Pflegezusatzversicherungen nach Vorbild der Riester-Rente („Pflege-Bahr“). Gleichzeitig wurde der allgemeine Beitragssatz angehoben, um Mehrleistungen für Demenzkranke zu realisieren.
FAQ – Die wichtigsten Fragen zur Pflegeversicherung
