Pflegeversicherung Deutschland – Ratgeber!

Seit der Einführung 1995 gilt die Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung. Sie wurde unter einer christlich-liberalen Koalition eingeführt, um alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland gegen das Risiko einer Pflegebedürftigkeit abzusichern. Keine Person sollte im Pflegefall allein dastehen und abhängig von Sozialhilfe sein. Könnten Sie schon morgen monatlich bis zu 4-stellige Beträge für Ihre Pflege aufbringen? Kümmern Sie sich jetzt um die Absicherung der Pflegekosten:

Pflege und Absicherung: Ratgeber und Entscheidungshilfen für Verbraucher

Fakten: Definition und Versicherungspflicht

Worauf gibt es in der Pflegeversicherung einen Anspruch – Was zahlt sie?

1.
Sachleistungen

Sachleistungen sind die Leistungen, die ein Pflegebedürftiger durch den Dienst eines Pflegeheims oder eines Pflegedienstes in Anspruch nimmt.

2.
Geldleistungen

Icon Euro1Wird ein Pflegebedürftiger von Angehörigen, Bekannten, Freunden oder Nachbarn gepflegt, so kann eine Geldleistung ausgezahlt werden. Diese erhält der Pflegebedürftige zu Beginn des Monats auf sein Konto und kann sie beliebig ausgeben.

3.
Kombinationsleistungen

Bei den Kombinationsleistungen werden Sach- und Geldleistungen miteinander kombiniert. Ein Teil dieser Leistungen erhält wiederum der Pflegedienst direkt von der Pflegekasse. Welche Leistungen das sind, spricht der Pflegebedürftige individuell mit seinem Pflegedienst ab. Die Kosten der unterschiedlichen Leistungen sind in einem Rahmenvertrag zwischen Pflegedienst und Pflegekassenverbänden festgehalten.

4.
Kostenerstattungen

Kostenerstattungen gibt es vor allem für Heil- und Hilfsmittel. Es muss dort aber streng zwischen den Zuständigkeiten der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung unterschieden werden. Die Pflegeversicherung ist lediglich für Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Betteinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel verantwortlich.

Pflegeversicherung in Zahlen

  • 3,05 Prozent beträgt der normale Pflegebeitrag, für Kinderlose 3,30 Prozent

  • 5 offizielle Pflegegrade gibt es, wonach Leistungen berechnet werden

  • Rund 13.600 Pflegeeinrichtungen gibt es in Deutschland: fast 783.000 Personen werden vollstationär gepflegt, rund 2,08 Mio. Pflegebedürftige erhalten Pflege zu Hause durch Angehörige oder Pflegedienste

  • Rund 9 Mio. Menschen sind privat und 70,73 Mio. sind gesetzlich pflegeversichert

0
Personen in stationärer Pflege
0
werden zu Hause gepflegt

Vier wichtige Fragen zur Pflegeversicherung

Eine Pflegeversicherung ist für den Fall der Pflege­be­dürf­tig­keit eine effektive Absicherung. Da eine Versiche­rungspflicht besteht, ist jeder Deutsche auto­matisch abgesichert, allerdings nur für einen kleinen Teil der tatsächlichen Kosten („Pflegelücke“). Daher sollte man über die Notwendigkeit der Pflegeversicherung im Sinne der privaten Vorsorge nachdenken. Eine private Pflege­zusatzversicherung ist sinnvoll, spätestens ab Mitte 40.

Die Pflegeversicherung wurde als Sozialversicherung 1995 eingeführt. Sie ist seitdem als Teilversicherung konzipiert, sichert also nur einen Teil der Pflegekosten ab.

Ja, denn es handelt sich um eine Pflichtversicherung. Egal ob Kassen- oder Privatpatient – eine Pflegeversicherung muss jeder haben. Geregelt wird diese über die bestehende Krankenversicherung. Aufgrund der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung über die private oder gesetzliche Krankenkasse (= Versicherungsträger / Pflegekasse) ist die Mitgliedschaft ein Automatismus.

Die Aufgaben der Pflegeversicherung bestehen darin, Menschen im Falle der Pflegebedürftigkeit Leistungen in Form von Geld (Pflegegeldd) oder Sachwerten zu gewähren. Ziel ist es Altersarmut zu vermeiden und jedem Menschen eine angemessene Betreuung im Alter zu gewährleisten.

Die Pflegereform: Neuerungen zum Pflegeversicherungsgesetz

Die wichtigsten Eckpunkte der Pflegestärkungsgesetze 2015 bis 2017

  • Erhöhung des Beitrags: der Beitragssatz stieg um 0,3 Prozentpunkte. Zwei Drittel davon sollen für Leistungsverbesserungen genutzt werden. Anfang 2017 wurde der Beitrag dann noch einmal um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 % angehoben.
  • Einrichtung eines Pflegeversorgungsfonds: Ein Teil der Beiträge fließt in einen Fonds, der als Rücklage für die Zukunft dienen soll.
  • Verbesserte Leistungen und Pflegegeld: Die Leistungen wurden um 4 Prozent erhöht.
  • Stärkung der Pflege zu Hause: Angehörige werden bei der Pflege stärker unterstützt.
  • Mehr Pflegestufen/Pflegegrade: Der Weg soll wegführen von der „Minutenpflege“ und eine neue Definition der Pflegebedürftigkeit bringen. Statt 3 Pflegestufen gibt es seit 1.1.2017 die Pflegegrade 1 bis 5.
  • Verbesserte Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
  • bessere Bezahlung der Pflegekräfte

Im Laufe der vergangenen Jahre gab es mehrere Ansätze von Neuerungen, bzw. neuen Pflegegesetzzen, die als Pflegereform zusammengefasst werden können.

2013 Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung („Pflegeneuausrichtungsgesetz“ / PNG)

Seit 2015 „Pflegestärkungsgesetze“ / PSG Seit 2014 brachte die Bundesregierung wieder eine Reform der Pflegeversicherung („Pflegestärkungsgesetze“) auf den Weg, denn der demografische Wandel machte dies notwendig. Diese treten in verschiedenen Phasen in Kraft.

1.1.2015 Inkrafttreten Pflegestärkungsgesetz I: Anhebung der Leistungen, Anhebung des Beitragssatzes

1.1.2016 Inkrafttreten Pflegestärkungsgesetz II: Beginn der Umstellung auf Pflegegrade, Neudefinition der Pflegebedürftigkeit

1.1.2017 Inkrafttreten der Pflegegrade, Anhebung des Beitragssatzes

Gesetze Pflege

Reformen unter Schwarz-Gelb

Der demografische Wandel rückte schon unter Schwarz-Gelb immer mehr in den Fokus von Experten. Doch wohl kaum eine Sozialversicherung leidet so sehr unter der Last der Verschiebung der Alterspyramide wie die Pflegeversicherung. Aktuelle wissenschaftliche Kalkulationen und Statistiken zur Pflege offenbaren, dass sich die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2050 auf vier Millionen erhöhen wird – und das bei immer weniger Beitragszahlern.

Eine echte Umgestaltung der Finanzierung war lange Zeit der Plan in der schwarz-gelben Regierung doch zu einem gemeinsamen Konsens kam es nie. Beide Koalitionspartner konnten jedoch ihre Minimalziele durchsetzen. So gibt es seit dem Jahresbeginn 2013 staatlich geförderte Pflege­zusatz­versicherungen nach Vorbild der Riester-Rente („Pflege-Bahr“). Gleichzeitig wurde der allgemeine Beitragssatz angehoben, um Mehrleistungen für Demenzkranke zu realisieren.

FAQ – Die wichtigsten Fragen zur Pflegeversicherung

Jeder! In Deutschland besteht eine Pflicht zur Pflegeversicherung. Gesetzlich Versicherte schließen diese bei ihrer Krankenkrankasse ab. Privat versicherte Personen haben ihre Pflegeversicherung in der Regel auch bei ihrem privaten Krankenversicherungsunternehmen.
Die Prüfung des individuellen Pflegebedarfs nach der Antragstellung obliegt in der gesetzlichen Pflegeversicherung dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Die privaten Versicherungen beauftragen zur Prüfung die Medicproof GmbH.
Ja und nein. Das Sozialgesetzbuch XI sieht eine Beitragsbefreiung im Pflegefall formal nicht vor. Diese ergibt sich jedoch, wenn Sozialhilfe bezogen werden muss. Bei den Pflegezusatzversicherungen ist dies individuell in den Policen festgelegt. Bei der Auswahl eines Tarifes sollte darauf geachtet werden, dass Beiträge im Pflegefall wegfallen, um die finanziellen Belastungen so gering wie möglich zu halten.
In der Regel nein. Bei der Pflegepflichtversicherung, handelt es sich um reine Risikoversicherungen ohne Sparanteil.
Ja. In der sozialen Pflegeversicherung gelten die gleichen Voraussetzungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (Familienversicherung). Anders als in der privaten Krankenversicherung können in der privaten Pflegepflichtversicherung jedoch auch Kinder ohne eigenes Einkommen über 450 Euro bis zum 21. Lebensjahr kostenfrei mitversichert werden. Bei immatrikulierten Studenten verlängert sich die Mitversicherung sogar bis zum 25. Lebensjahr. Dies gilt jedoch nicht für Pflegezusatzversicherungen.
Wer sich pro Woche mindestens 14 Stunden um eine pflegebedürftige Person kümmert und zusätzlich nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig ist, erhält die Beiträge zur Rentenversicherung aus der Pflegeversicherung gezahlt. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Pflegestufe des zu Pflegenden und der aufgebrachten Zeit. Auch eine beitragsfreie Unfallversicherung besteht für die Zeit der Pflege. Wird durch die Pflegeperson Pflegezeit in Anspruch genommen, ergibt sich zudem eine kostenlose Arbeitslosenversicherung. Die Kranken- und Pflegeversicherung kann sich häufig aus der Familienversicherung ergeben. Außerdem ist eine freiwillige Krankenversicherung nötig, in der der Mindestbeitrag von 137,33 Euro gezahlt werden muss.
Der Antrag auf Leistungen ist dem jeweiligen Träger der Pflegeversicherung zuzustellen. Im Fall von gesetzlich versicherten Personen ist dies die Krankenkasse. Im Fall einer privaten Pflegevollversicherung das jeweilige Versicherungsunternehmen, bei dem die Police abgeschlossen wurde.
Inwieweit sich bei einem Leistungsbezug aus einer Zusatzversicherung weitere Überprüfungen der Pflegebedürftigkeit ergeben oder ob diese aus der Vollversicherung übernommen werden, hängt ganz vom Versicherer und dem gewählten Tarif ab. Auch “Nachkontrollen” der Pflegebedürftigkeit in bestimmten Abständen sind in einigen Policen inbegriffen.
Nein. Die Pflegeversicherung ist eine reine Versicherung gegen das Pflegerisiko. Tritt das abgesicherte Risiko nicht ein (z.B. durch vorzeitige Kündigung), verfallen die Beiträge. Auch im Todesfall entstehen keine Bezüge für Hinterbliebene. Eine Ausnahme kann jedoch in der Pflegerentenversicherung entstehen: Hier lassen sich Garantieleistungen ab einem bestimmten Alter auch ohne Pflegebedürftigkeit vereinbaren.
In der Regel nein. Die meisten Pflegezusatzversicherungen sehen dies nicht vor. In der Pflegerentenversicherung kann eine mögliche Einmalauszahlung, also ein Sparanteil, jedoch vereinbart werden. Dafür fallen monatlich jedoch höhere Beiträge an.
Hier hat der Gesetzgeber eine sehr spezielle Regelung getroffen. Die Pflegetagegeldversicherung und die Pflegekostenversicherung sind im Bereich der Krankenversicherung angesiedelt und die Bezüge aus diesen damit steuerfrei. Anders bei der Pflegerente: Da diese im Bereich der Lebensversicherung angesiedelt ist, können unter Umständen Steuerpflichten entstehen, so z.B. bei vereinbarten Garantieleistungen ab einem bestimmten Alter oder Versicherungszeitraum.
Beratung zur Pflegeversicherung

Pflege-Beratung