Beitragssatz 2020 für die Pflegepflichtversicherung

Beitraege

Die Pflegeversicherung ist seit 1995 die fünfte Säule der Sozialversicherung in Deutschland. Seither sind auch die Leistungen im Versicherungsfall gesetzlich festgeschrieben.

Aufgrund des demografischen Wandels mussten immer wieder Beitragsanpassungen vorgenommen werden. Betroffen von solchen Anspassungen waren z.B. zum 1. April 2004 die Rentner. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden die Beiträge zu 50 Prozent von der Rentenversicherung getragen. Heute zahlen Rentner ihren Beitrag zur Pflegeversicherung in voller Höhe alleine. Eine weitere Beitragsanpassung wurde bei Kinderlosen vorgenommen. Seit dem 1. Januar 2005 zahlen Personen ab 23 Jahre und ohne eigene Kinder (nach Eheschließung auch Stiefkinder oder Adoptivkinder) einen Zuschlag zur Pflegeversicherung von 0,25 Prozent ihres Einkommens.

FOCUS MONEY bewertet DFV Pflegetagegeld mit “Hervorragend”

Im Februar 2018 veröffentlichte das Unternehmen FOCUS MONEY in der Ausgabe 09/2018 die Ergebnisse des Deutschlandtests zum Pflegetagegeld. Dazu untersuchte das Deutsche Finanz-Service Institut (DFSI) das Preis-Leistungs-Verhältnis verschiedener Versicherer. Herausgestellt wurden die besten Tarife für 25, 35, 45 sowie 55-jährige. Als Testsieger ging neben der Concordia auch die DFV hervor und erzielte hervorragende Ergebnisse in der Kategorie Flexible Tarife.

pflegeversichert
Kategorie Bewertung
25-jährige Hervorragend
35-jährige Hervorragend
45-jährige Hervorragend
55-jährige Hervorragend
Gesamt Hervorragend

Die Bewertungen beziehen sich auf die untersuchten DFV Pflegetarife: PG1, PG2, PG3, PG6 sowie Pflege Plus.

Pflegetagegeld-Tarife der DFV im Detail

Die Tarife der privaten Pflegezusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung lassen kaum Wünsche offen. Das Tarifmodell ist flexibel und sowohl vor Eintritt des Pflegefalls, als auch im Anschluss noch anpassbar. Auch auf die in aller Munde unbeliebte Wartezeit wird bei der DFV verzichtet.

  • Variante: Flexibel

  • Wartezeit: Nein

  • Dynamik vor Eintritt Pflege: Ja

  • Dynamik nach Eintritt Pflege: Ja

  • Vertragsruhe möglich: Ja

  • Assistanceleistung: Ja

Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung 2019 / 2020

Für gesetzlich PV-Versicherte besteht seit der Pflegereform der Großen Koalition im Jahr 2008 ein allgemeiner einheitlicher Beitragssatz. Dieser liegt für 2019 bei 3,05 Prozent bzw. für über 23 jährige Kinderlose 3,30 % vom versicherungspflichtigen Einkommen. Davon zahlt der Arbeitnehmer die eine Hälfte und der Arbeitgeber die andere Hälfte des Beitrags. Hier findet eine vollständige paritätische Finanzierung statt, wie sie ab dem 1.1.2019 in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen ist. (Bislang zahlen Angestellte den Zusatzbeitrag allein.) Zu beachten ist dabei allerdings die Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt im Jahr 2019 bei 4.537,50 € monatlich. Ab diesem Einkommen wird der Beitrag gedeckelt, steigt also trotz höherem Einkommen nicht mehr an. Die maximale Beitragshöhe zur Pflegeversicherung für einen Angestellten (mit Kind) liegt daher bei 138,39 Euro monatlich, von denen er 69,20 Euro selbst zahlt. Kinderlose über 23 Jahre zahlen maximal 149,74 €, wobei der Eigenanteil von 1,775% in dem Fall 80,54 € entspricht.

Beitragszuschlag für Kinderlose

Schon seit dem 1. Januar 2005 zahlen Versicherte ohne eigene Kinder, Stief- oder Pflegekinder einen erhöhten Beitrag. Deren Beitragssatz erhöht sich um 0,25 Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens. Diese Erhöhung muss allein von dem Versicherten getragen werden. Ein kinderloser Angestellter zahlt daher ab 2019 3,30 Prozent (2018 2,80 %) seines Einkommens .

Erstattung der Pflegekosten

Übersicht der prozentualen Beiträge

Personengruppe Versicherter Arbeitgeberanteil
Angestellte außerhalb Sachsens Prozentsatz 1,525 % 1,525 %
max. Beitrag 69,20 € 69,20 €
Rentner Prozentsatz 2,55 %
max. Beitrag 138,39 €
freiwillig Versicherte Prozentsatz 2,55 %
max. Beitrag 138,39 €
Angestellter im Freistaat Sachsen Prozentsatz 2,025 % 1,025 %
max. Beitrag 91,89 € 46,51 €
Zuschlag für Kinderlose Prozentsatz + 0,25 %
max. Beitrag + 11,34  €

Gleitzone in der Pflegeversicherung

Für Geringverdiener mit einem Einkommen von maximal 450,01 bis 850,00 Euro bestehen keine vollen Abgaben an die Sozialversicherungen. In dieser sogenannten Gleitzone steigt der Arbeitnehmerbeitragssatz linear an. Zur Berechnung wird eine Formel genutzt, in der 30 Prozent dem durchschnittlichen Beitragssatz aller Sozialversicherungen aller Versicherten gegenübergestellt wird. So entsteht zur Betrachtung der Sozialabgaben ein geringeres Einkommen als eigentlich erzielt wird. Der Beitragssatz für den Arbeitgeber bleibt auch in der Gleitzone wie gehabt.

Pflegebeitrag für Sachsen und Rentner

KOSTEN FÜR PRIVATVERSICHERTE

Wer privat krankenversichert ist, verfügt beim selben Unternehmen über eine Pflegepflicht­versicherung. Diese ist wie die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nur eine Teilver­sicherung, deckt also nicht alle Kosten bei Pflegebedürftigkeit in der Pflegestufe ab. Die Beiträge für eine private Pflegepflicht­versicherung gestalten sich recht einheitlich, sind jedoch nicht vom Einkommen abhängig. Die Leistungen der privaten Pflegepflicht­versicherung sind identisch mit denen der gesetzlichen Pflegepflicht­versicherung. Auch Privatversicherte sollten zusätzlich privat vorsorgen.