Pflegenoten: Pflege-TÜV erleichtert Pflege in Deutschland

im Pflegeheim

Seit der Pflegereform der Großen Koalition im Jahr 2008 ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) damit beauftragt, alle Pflegeeinrichtungen auf ihre Qualität hin zu überprüfen. Seit dem 1. Dezember 2009 stehen die Pflegenoten öffentlich zugänglich auf mehreren Portalen der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Ansicht.

Pflegebedürftige Personen und deren Angehörige soll die Suche nach einem optimalen Pflegedienst oder Pflegeheim somit erleichtert werden. Gleichzeitig soll die Qualität der Pflege in Deutschland gesichert und durch die Ausräumung von Mängeln weiterentwickelt werden.

Pflege-TÜV nach einheitlichen Kriterien

Für die Erstellung der Pflegenoten haben sich die Verantwortlichen auf allgemeine, verbindliche Kriterien geeinigt. Jedes Kriterium wird einzeln überprüft und bewertet. Bei den Pflegeheimen hat man sich auf insgesamt 82 Kriterien festgelegt. 64 davon werden durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüft und 18 durch eine Kundenbefragung ermittelt. Die Zahl der Kriterien für ambulante Pflegedienste liegt bei 49, von denen 37 durch den MDK direkt ermittelt werden. Zwölf ergeben sich aus den Befragungen.

Ergebnisorientiertes Qualitätsmodell

Als Gegenmodell zum Pflege-TÜV hat der Caritatsverband der Diözese Münster das “Ergebnisorientierte Qualitätsmodell Münster” (EQMS) umgesetzt. Rund 40 stationäre Einrichtungen der Altenhilfe in der Diözese Münster und eines aus dem Erzbistum Paderborn nehmen bereits an dem vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebenen und vom Bielefelder Institut für Pflegewissenschaften (IPW) sowie dem Institut für Sozialforschung und Gesellschaftskritik (ISG) entwickelten Projekt teil. Anders als bei den Pflegenoten werden die Bewohner einer Einrichtung stärker in die Qualitätsbeurteilung mit einbezogen. Im Fokus stehe weniger die Dokumentation der Arbeit, sondern die Ergebnisse der täglichen Arbeit mit den Bewohnern.

Pflegenoten für einzelne Bereiche

Jedes einzelne Kriterium ist dabei einem bestimmten Bereich zugeordnet. Diese Bereiche unterscheiden sich je nachdem, ob es sich bei der überprüften Einrichtung um ein stationäres Pflegeheim (insgesamt fünf Bereiche) oder einen ambulanten Pflegedienst (insgesamt vier Bereiche) handelt. Lediglich der „Medizinische-pflegerische Bereich“, auf dem auch der Schwerpunkt der Bewertung liegt und die „Befragung“ sind in beiden Fällen zu finden.

Jedes Kriterium für Pflegenoten wird zunächst einzeln bewertet. Dies erfolgt über eine Skala von eins bis zehn. Anschließend werden die Einzelbewertungen für jeden Bereich zusammengenommen und der Mittelwert ermittelt. Dieser kann dann in Pflegenoten für jeden Bereich umgerechnet werden. Die Gesamtnote ergibt sich aus dem Mittelwert aller Kriterien, außer der aus dem Bereich der „Befragung“. Auch dieser Mittelwert wird dann in eine Note umgerechnet.

Die Berechnung der Note aus der separat betrachteten Befragung (Bereich 5) erfolgt auf einem anderen Weg: Die Bewohner schätzen jedes Kriterium über eine Abstufung bestehend aus den Möglichkeiten „immer“, „häufig“, „gelegentlich“ und „nie“ ein. Jeder Abstufung ist ein bestimmter Skalenwert zugeordnet und kann somit zur üblichen arithmetischen Bewertung herangezogen werden:

Abstufung Skalenwert
„Immer“ 10
„Häufig“ 7,5
„Gelegentlich“ 5
„Nie“ 0

Der Umrechnungsschlüssel ist in folgender Tabelle dargestellt:

Ermittelter Skalenwert Resultierende Note
8,7 – 10 Sehr gut (1,0 – 1,4)
7,3 – 8,7 Gut (1,5 – 2,4)
5,9 – 7,3 Befriedigend (2,5 – 3,4)
4,5 – 5,9 Ausreichend (3,5 – 4,4
0 – 4,5 Mangelhaft (4,5 – 5,0)

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Pflegenoten

Grundsätzlich wurden die Pflegenoten eingeführt, um die Transparenz im Pflegebereich zu steigern. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen die Leistungen sowie die Qualität der zahlreichen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen zudem nach einheitlichen Kriterien beurteilbar und damit auch vergleichbar gemacht werden. Sie sollen quasi als ein Wegweiser zu einem geeigneten Anbieter dienen.
GKV-Spitzenverband, Sozialhilfeträger sowie die Vertreter der Leistungserbringer entschieden sich damals für das Schulnotensystem als Bewertungssystematik für die Pflegenoten. Grundlage für die Note eines Pflegedienstleisters ist zunächst die Qualitätsprüfung des MDK bzw. der Medicproof GmbH. Gemäß den Transparenzvereinbarungen wurden zudem Bewertungskriterien definiert und verschiedenen Qualitätsbereichen (stationär = 5/ ambulant = 4) zugeordnet. Jedes Einzelkriterium wird anschließend mit Punkten auf einer Skala von 1 bis 10 bewertet. Aus den Mittelwerten dieser Punkte ergibt sich schließlich für jeden Qualitätsbereich eine Schulnote (sehr gut bis mangelhaft), die am Schluss die Gesamtnote ergibt. Außerdem wird auch ein Landesdurchschnitt für das jeweilige Bundesland ermittelt.
Die Ergebnisse der Bewohner- bzw. Kundenbefragung (Qualitätsbereich 5 (stationär) und 4 (ambulant) fließt nicht in die Gesamtnote mit ein. Sie werden unter Angabe der Teilnehmeranzahl gesondert ausgewiesen.
Gemäß Paragraph 115 Abs. 1a SGB XI sind hierfür die Landesverbände der Pflegekassen zuständig. Sie sind dazu verpflichtet die Leistungen der Pflegeanbieter “verständlich, übersichtlich und vergleichbar” im Internet zu veröffentlichen. Im Fokus sollen dabei vor allem die Ergebnis- und Lebensqualität stehen. Für die Pflegeanbieter ist die Bekanntmachung der Prüfergebnisse ebenfalls obligatorisch. Sie müssen die Resultate an gut sichtbarer Stelle aushängen.
Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes wurden zwischen Juli 2009 und Juli 2011 bereits alle Pflegeheime und ambulanten Pflegedienste erstmalig durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft. Dennoch blieb die Veröffentlichung einiger Pflegenoten aufgrund richterlicher Anordnungen aus, nachdem einige Pflegedienstleister gegen die Benotung geklagt hatten.
Die Pflegenoten geben immer wieder Anlass für öffentliche und politische Debatten. Zahlreiche Gegner fordern die Überarbeitung der Pflege-Transparenzvereinbarungen (PTV). Anlass gab zum einen die Tatsache, dass rund zwei Drittel der bislang getesteten Heime gute Bewertungen erhielten, Experten aber auch weiterhin grobe Mängel feststellten. Zum anderen steht die Gewichtung der Kriterien in der Kritik. Denn am Ende zählt der Schutz vor Druckgeschwüren (Dekubitusprophylaxe) genauso viel wie ein gut lesbarer Speiseplan.

Bewohner vergeben Einzelnote

Zur Berechnung der Note aus dem Teilbereich der Befragung wird zunächst für jedes einzelne Kriterium der Mittelwert aus den Skalenwerten aller befragten Personen ermittelt. Daraus kann dann auch ein Mittelwert für den gesamten Teilbereich bestimmt und über die obige Umrechnungstabelle wie üblich in eine Note umgerechnet werden.

Auf folgenden Seiten gelangen Sie zu den Veröffentlichungen der Pflegenoten: