Stationäre Pflege im Pflegeheim – Kosten und Leistungen

Ist eine häusliche oder stationäre Pflege nicht möglich, wird dem Versicherten eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim gewährt. Ein Pflegeheim ist eine Institution, die pflegebedürftige Menschen, wie alte, chronisch Kranke oder schwerstbehinderte Menschen, rund um die Uhr betreut und versorgt.
Themen auf dieser Seite
Momentan werden mehr als 764.000 Deutsche in etwa 13.000 Einrichtungen vollstationär gepflegt. In diesen Einrichtungen sind nach der Pflegestatistik 2013 etwa 685.000 Menschen beschäftigt, sowohl für die voll- als auch für die teilstationäre Pflege.
Verschiedene Typen der Pflegeheime
Handelt es sich bei der pflegebedürftigen Person um eine ältere Person, so kann diese in einem Altenpflegeheim untergebracht werden. Hier leben die Bewohnerinnen und Bewohner in der Regel in Einzel- und Doppelzimmern. Diese können meist nach eigenem Ermessen eingerichtet und eigene Möbel können mitgebracht werden.
Ist eine Pflegebedürftigkeit noch nicht so stark ausgeprägt, ein Verbleib in der eigenen Wohnung jedoch nicht mehr möglich, so kann vor allem betreutes Wohnen bei der Pflege eine echte alternative zur stationären Pflege darstellen.
Darüber hinaus gibt es spezielle Pflegeheime für schwer Kranke und stark behinderte Menschen. Die Betroffenen sind nicht in der Lage selbständig einen Haushalt zu führen und benötigen deshalb eine umfangreiche Betreuung. Die entsprechenden Heime sind meist auf bestimmte Krankheitsbilder, seien sie körperlicher oder geistiger Art, spezialisiert und bieten durch eine angepasste Einrichtung gute Pflegebedingungen.
Pflegenoten verschaffen Überblick über verschiedene Pflegeheime
Seit 2009 überprüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Rahmen der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung alle Pflegeeinrichtungen in Deutschland und vergibt dabei die sogenannten Pflegenoten. Diese und der Transparenzbericht können auf den Internetseiten der Bundesverbände der Krankenkassen eingesehen werden und helfen, das bestmögliche Pflegeheim zu finden.
Es wird eine umfassende pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung für den Bedürftigen gewährleistet. In Bezug darauf wird versucht einen möglichst strukturierten Tagesablauf einzuhalten, der dem häuslichen Alltag ähnelt. Außerdem werden bestmögliche Kompromisse zwischen personell machbaren und individuellen Wünschen gesucht.
Bettseitenteile werden hochgestellt, Heimbewohner an Stühlen angegurtet oder Zimmertüren verschlossen, diese Methoden werden oft in Pflegeeinrichtungen angewendet, aber sie sind ohne richterliche Zustimmung gar nicht erlaubt. Dazu ist ein Urteil vom Amtsgericht notwendig, das nur zustimmend erfolgt, wenn sich der Betroffenen droht selbst zu verletzten oder gar zu töten.
Das Verfahren läuft wie folgt ab:
1. Solange der Heimbewohner selbst entscheiden kann, trifft er die Wahl, ob Bettseitenteile in der Nacht nach oben gestellt werden sollen oder nicht. Ist dieser dazu nicht mehr in der Lage, so macht es der gesetzliche Vertreter. Das Pflegeheim ist zu dieser Entscheidung nicht befugt.
2. Der gesetzliche Vertreter beantragt beim Betreuungsgericht diese Maßnahmen und muss dem Richter dazu in der Regel ein ärztliches Attest vorlegen.
3. Der Richter beauftragt einen Verfahrenspfleger zur Vertretung der Interessen des Betroffenen.
4. Mit dem Gerichtsbeschluss fällt der Richter sein Urteil zu den Maßnahmen.
Was zahlt die Pflegeversicherung bei Heimunterbringung?
In der Pflegestufe III erhöhen sich die monatlichen Leistungen in den kommenden Jahren wie folgt:
Pflegestufe | seit 2010 | seit 2012 | seit 2015 |
---|---|---|---|
Stufe I | 1.023,00 € | 1.023,00 € | 1.064,00 € |
Stufe II | 1.279,00 € | 1.279,00 € | 1.330,00 € |
Stufe III | 1.510,00 € | 1.550,00 € | 1.612,00 € |
Härtefall | 1.825,00 € | 1.918,00 € | 1.995,00 € |
Personal in Alten- & Pflegeheimen
Eine stationäre Einrichtung zur Pflege muss sicherstellen, dass die Anzahl der Beschäftigten und deren Eignung für die zu leistenden Tätigkeiten ausreicht. Mindestens die Hälfte der Beschäftigten, die mit der Betreuung von Pflegebedürftigen zu tun hat, muss ausgebildetes Fachpersonal sein.
Checklisten – zum Download
Pflegelücke schließen
Hierfür ist unbedingt eine private Pflegezusatzversicherung zu empfehlen, die diese Differenz übernimmt. Grundsätzlich besteht auch für jüngere Menschen ein Pflegerisiko, sodass eine private Vorsorge für jedermann sinnvoll ist. Ab 2013 gibt es eine staatliche Förderung zur Pflegevorsorge.
Versicherte der Pflegeversicherung bekommen je nach Pflegestufe eine bestimmte Geldsumme, die im Falle der vollstationären Pflege direkt an das Pflegeheim gezahlt wird. Die Pflegekasse übernimmt aber maximal 75 Prozent des Heimentgeltes. Alle über diesen Betrag hinaus anfallenden Kosten müssen durch den Versicherten selbst getragen werden! Hierfür wird die Notwendigkeit der Unterbringung in einem Pflegeheim durch die Pflegekasse geprüft. Eine Ausnahme bilden jedoch Pflegebedürftige mit der Pflegestufe III und Härtefälle, da hier eine Dringlichkeit der vollstationären Pflege vorausgesetzt wird.
Weitere Tipps der Redaktion