Einstufung nach Pflegehandlungen in der Pflegeversicherung

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In Deutschland werden die pflegebedürftigen Menschen in ein System aus Pflegestufen eingegliedert. Für die Einstufung ist entscheidend, mit welchem Zeitaufwand und welchen Pflegehandlungen die Fürsorge einer Person verbunden ist.

Dabei ist nicht jede Handlung identisch. Es bestehen große Unterschiede darin, ob eine Person nur angeleitet werden muss etwas zu tun oder selbst kaum noch handlungsfähig ist, wie etwa in Fällen der kompletten Körperlähmung. Eine pflegerische Maßnahme, bei der die Pflegeperson zwingend anwesend sein muss, wird daher stärker berücksichtigt als eine kurze Handlungsanleitung. Dabei werden fünf Arten der Pflegehandlungen unterschieden.

Pflegehandlungen in 5 Stufen

Die pflegebedürftige Person muss lediglich angeleitet werden und bedarf keiner Beaufsichtigung. Dabei spricht die Pflegeperson und wird zu keiner Zeit körperlich tätig. Dies ist meistens notwendig bei Personen mit geistigen Einschränkungen wie zum Beispielim Fall von Demenzkranken. Auch nach Schlaganfällen oder Minderdurchblutungen des Gehirns kann es dazu kommen. Meistens fällt die Anleitung einmalig und kurz aus. Die ständige Anwesenheit der Pflegeperson ist nicht erforderlich.
Auch hier muss die pflegende Person nicht körperlich tätig werden. Eine einmalige Anleitung einer Tätigkeit reicht allerdings nicht aus. Die Pflegeperson muss ständig anwesend sein. Oftmals sind gestörte Gedächtnisleistungen oder fehlendes Konzentrationsvermögen die Auslöser dafür. Auch hier sind die Einschränkungen des Pflegebedürftigen meist geistiger Natur.
Die Pflegehandlungen können durch den Pflegebedürftigen fast vollständig alleine bewältigt werden. Dabei muss die Pflegeperson lediglich als Unterstützer fungieren, beispielsweise Kleidung oder Nahrung anreichen oder festhalten. Die Hauptaufgaben und Tätigkeiten werden von dem Pflegebedürftigen noch selbst durchgeführt.
Die Pflegehandlungen können nicht mehr alleine von dem Pflegebedürftigen durchgeführt werden, auch nicht nach Anleitung und Beaufsichtigung. So muss die Pflegeperson beispielsweise beim Körperwaschen oder dem An- und Auskleiden helfen. Das bedeutet auch, dass eine Pflegeperson bei den Tätigkeiten anwesend sein muss.
Der Pflegebedürftige kann sich kaum noch an den Pflegemaßnahmen beteiligen. Daher muss nahezu alles durch die Pflegeperson erfolgen – vor allem im Bereich der Körperpflege wie beispielsweise dem Waschen des Körpers sowie der Blasen- und Darmentleerung. Folglich bedarf es deshalb meist einer Betreuung rund um die Uhr. Von einem außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand spricht man in diesem Zusammenhang, wenn Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für mindestens sechs Stunden täglich, davon mindestens drei Mal in der Nacht erforderlich ist.

Pflegerelevante Umbaumaßnahmen

Bei häuslicher Pflege sind bei manchen Erkrankungen des Pflegebedürftigen neben den Pflegehandlungen auch Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit  zu Hause erforderlich. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet Leistungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes mit bis zu 2.557,00 Euro pro Maßnahme (z.B. Badumbau). Manchmal können Anpassungen aber auch ohne große Kosten und Aufwand durchgeführt werden, wie z.B. das Anpassen von Tischen und Stühlen oder das Tieferhängen von Regalen. Im Zuge der Pflegestärkungsgesetze kann seit dem 1.1.2015 ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für den barrierefreien Umbau beantragt werden.

Wichtige Themenlinks

Multiple Sklerose

Die Pflege von Patienten mit Multipler Sklerose benötigen besondere Fürsorge und Unterstützung der Selbständigkeit.

Arthrose

Arthrose führt zu schmerzenden Gelenken und Knochen. Darauf muss bei der Pflege geachtet werden.

Schlaganfall

Schlaganfall-Patienten sind mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Pflege angewiesen. Hinweise für Angehörige.

Pflege für Parkinson-Kranke

Parkinson-Kranke sind geistig nicht beeinträchtigt, sie brauchen vor allem Hilfe bei der Bewegungsausführung und damit verbundenen Tätigkeiten. Dabei sollte der Pflegende so viel Raum wie möglich für Selbstständigkeit lassen.

Besonderheiten bei der Pflege von Diabetikern

In der Pflege von Diabetikern geht es vor allem um die Beobachtung des Menschen und die Kontrolle des Insulinspiegels. Im Alter kann diese Erkrankung zur Pflegebedürftigkeit führen.

Rheuma

Wer im Verwandtenkreis Personen mit Rheuma hat und sich um deren Pflege kümmert, sollte einiges beachten.