Pflege-Bahr: Riester-Prinzip zur Förderung der Pflegeversicherung

Info-Video über die staatliche Pflege-Förderung

Die Begriffe “Pflege-Bahr” und Pflege-Riester bezeichnen eine private Pflegeversicherung mit staatlicher Förderung – in Anlehnung an die Riester-Rente, die in der Bevölkerung langläufig bekannt und verbreitet ist. Seit 2013 gibt es diese Form der Pflegeversicherung, die der damalige FDP-Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr nach langen Debatten durchgesetzt hat.

FOCUS MONEY bewertet DFV Pflegetagegeld mit „Hervorragend“

Im Februar 2018 veröffentlichte das Unternehmen FOCUS MONEY in der Ausgabe 09/2018 die Ergebnisse des Deutschlandtests zum Pflegetagegeld. Dazu untersuchte das Deutsche Finanz-Service Institut (DFSI) das Preis-Leistungs-Verhältnis verschiedener Versicherer. Herausgestellt wurden die besten Tarife für 25, 35, 45 sowie 55-jährige. Als Testsieger ging neben der Concordia auch die DFV hervor und erzielte hervorragende Ergebnisse in der Kategorie Flexible Tarife.

pflegeversichert
Kategorie Bewertung
25-jährige Hervorragend
35-jährige Hervorragend
45-jährige Hervorragend
55-jährige Hervorragend
Gesamt Hervorragend

Die Bewertungen beziehen sich auf die untersuchten DFV Pflegetarife: PG1, PG2, PG3, PG6 sowie Pflege Plus.

Pflegetagegeld-Tarife der DFV im Detail

Die Tarife der privaten Pflegezusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung lassen kaum Wünsche offen. Das Tarifmodell ist flexibel und sowohl vor Eintritt des Pflegefalls, als auch im Anschluss noch anpassbar. Auch auf die in aller Munde unbeliebte Wartezeit wird bei der DFV verzichtet.

  • Variante: Flexibel

  • Wartezeit: Nein

  • Dynamik vor Eintritt Pflege: Ja

  • Dynamik nach Eintritt Pflege: Ja

  • Vertragsruhe möglich: Ja

  • Assistanceleistung: Ja

InformationBis zum Jahr 2050 rechnen viele Pflege-Experten mit rund vier Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland. Das umlagenfinanzierte System in der gesetzlichen Pflegeversicherung stößt spätestens dann an seine Grenzen, sofern die Beiträge nicht drastisch ansteigen. Eine andere Möglichkeit ist der Umbau des Finanzierungssystems. Die ergänzende, staatlich geförderte Pflegeversicherung (GEPV), sogenannte Förder-Pflege oder Pflege-Bahr, zielt darauf ab, dass Menschen mehr privat vorsorgen, wie es in der Rente bereits der Fall ist. Mit dem Pflege-Bahr wurde die private Pflegevorsorge von der Bundesregierung attraktiver gestaltet. Entsprechende Policen werden mit fünf Euro im Monat direkt bezuschusst.

Erste Tarife zur Förder-Pflege auf dem Markt

Zu Beginn des Jahres 2013 wurden die ersten Tarife des Pflege-Bahr eingeführt. Diese Verträge werden derzeit mit 60 Euro im Jahr vom Staat gefördert. Um diese Pflegeförderung zu erhalten, muss der Versicherte aber mindestens zehn Euro im Monat einzahlen. Beantragt wird die Förderung dann vom jeweiligen Versicherungsunternehmen. Die Beiträge sind abhängig vom Alter des Versicherten und vom Versicherungsbetrag. Ebenso wird dabei die Mindestleistung von 600 Euro in der Pflegestufe III berücksichtigt. Aber auch in den anderen Pflegestufen können Leistungen gewährt werden.

Icon Euro1

Vorbild Riester-Rente

Auf einen Blick: Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQ)

Der Pflege Bahr lohnt sich vor allem für Menschen mit Vorerkrankungen oder in hohem Alter, die sonst keine private Pflegeversicherung mehr erhalten würden. Allein finanziell wegen der Förderung jedoch lohnt sich der Pflege Bahr nicht unbedingt.
Ja, es besteht Kontrahierungszwang wie in allen staatlichen Versicherungen. D.h. Versicherungen müssen die Anträge unabhängig vom Gesundheitszustand annehmen.
Die Leistungen sind im Vergleich zu ungeförderten Pflegeversicherungen deutlich niedriger. Der Pflege Bahr eignet sich daher nicht, die Finanzlücke zwischen gesetzlicher Pflegeversicherung und tatsächlichen Pflegekosten zu schließen.
Grundsätzlich gibt es eine Wartezeit, in der nach Versicherungsbeginn, keine Leistungen ausgegeben werden können. Doch viele Versicherungen bieten die geförderten Tarife in Kombination mit anderen ungeförderten Ergänzungstarifen an. Entscheidet sich der Kunde für einen zusätzlichen Ergänzungstarif, entfällt oft die Wartezeit im Pflege Bahr.
Nachteil ist, dass die Leistungen gegenüber ungeförderten Policen deutlich eingeschränkt sind. Vorteil ist, dass jeder aufgenommen wird und dass es eine kleine staatliche Förderung gibt. Deshalb ist es ratsam, wenn möglich den Pflege Bahr mit einer ungeförderten Pflegeversicherung zu kombinieren.
Ein maximales Eintrittsalter für den Pflege Bahr gibt es nicht – zumindest formal nicht. Allerdings sollte der Eintritt nicht viel später als nach dem 60. Geburtstag erfolgen. Danach ist zwar auch noch ein Vertragsbeginn möglich, ist jedoch mit erhöhten Beiträgen verbunden.
Eltern, die einen Pflege Bahr abgeschlossen haben, können über eine Kindernachversicherung gemäß (§ 198 VVG bzw. § 24 MB/GEPV 2013) auch ihren Nachwuchs absichern. Jedoch gibt es bis zum 18. Lebensjahr keine staatlichen Zulagen.
Anders als bei anderen privaten Versicherung gibt es für Versicherte kaum formale Voraussetzungen, um den Pflege Bahr abzuschließen (das 18. Lebensjahr muss erreicht sein). Allerdings müssen die Versicherungen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit der Tarif förderfähig ist. Versicherte sollten deshalb darauf achten, dass im Tarifname “Pflege Bahr”, “Förderpflege” oder ähnliches enthalten ist, das auf eine Förderung hindeutet.
Ja, insbesondere Verbraucherschützer kritisieren, dass die Leistungen gegenüber ungeförderten privaten Pflegepolicen eingeschränkt sind und die Pflegelücke mit dem Pflege Bahr bestenfalls reduziert, nicht jedoch komplett geschlossen werden kann. Umgehen lässt sich das mit Ergänzungstarifen, die viele Versicherungen im Paket mit dem Pflege Bahr anbieten.
In unserer Liste haben wir die aktuellen Pflege Bahr-Angebote in einer Tabelle zusammengestellt. Einen individuellen Preisvergleich können Sie hier anfordern.
Offiziell dürfen die Versicherungen seit 1.1.2014 solche Tarife anbieten. Jedoch haben viele Versicherungen bisher kein Gebrauch von Pflege Bahr-Tarifen gemacht und bieten diese nicht an. Zum offiziellen Start waren es auch nur eine handvoll Anbieter. Weitere brachten erst nach und nach Förder-Tarife auf den Markt.
  • Als Versicherter haben Sie kaum Berührung mit der Förderung und den verbundenen Formalien. Sie schließen den Vertrag mit einer Versicherung wie gewohnt ab. Die Versicherung kümmert sich dann um die Formalitäten der Förderung. Die sogenannte Zulagenstelle zahlt die Förderung direkt an die Versicherung.Beispiel:
    Monatsbeitrag laut Vertrag: 20 Euro
    Zahlbeitrag für den Versicherten: 15 Euro
    Aufstockung der Zulagenstelle direkt an die Versicherung: 5 Euro.

Aktuelle Liste zum Vergleich verfügbarer Pflege-Bahr-Tarife

Leistungen in Pflegestufe…(%) Monatsgeld in Stufe III* Dynamik Besonderheit
„0“ I II III
Allianz (PZTG02) 10 30 60 100 600 € 5% alle 3 J., bis max. Inflationsrate, bis 69. LJ b. Kopplung mit PZTB02 entfällt Wartezeit
Alte Oldenburger 10 20 30 100 600 € mögl. i.H.v. allg. Inflationsrate
ARAG 10 20 30 100 600 € alle 3 Jahre i.H.v. allg. Inflationsrate b. Kopplung mit ARAG IndividualPflege entfällt Wartezeit
AXA 10 30 70 100 600 € mögl. i.H.v. allg. Inflationsrate
Barmenia (EPM) 10 30 60 100 600 € von Zeit zu Zeit i.H.v. allg. Inflationsrate b. Kopplung mit PflegePlus entfällt Wartezeit
BBKK 20 20 40 100 600 € mögl. i.H.v. allg. Inflationsrate
Central (T 576) 10 20 30 100 1890 € nach 3 J. i.H.v. allg. Inflationsrate, höchstens 10%
DBV 10 30 70 100 600 € mögl. i.H.v. allg. Inflationsrate
Debeka (EPG) 20 35 70 100 600 € alle 3 J. i.H.v. allg. Inflationsrate
DFV (FörderPflege) 10 30 70 100 600 € 10% alle 3 J., bis max. Inflationsrate & max. SGB XI weltweiter Geltungsbereich, 127 % für Härtefall
Deutscher Ring (DRK 3675) 10 30 70 100 600 € 5% alle 3 J., bis max. Inflationsrate
DEVK (FPT) 10 25 65 100 600 € Recht auf alle 3 J. entspr. d. allg. Inflationsrate
DKV (KFP) 10 20 30 100 600 € mögl. i.H.v. allg. Inflationsrate Bonusprogramm nach Ablauf von 15 J.
Domcura (FörderPflege) 10 30 70 100 600 € 10% alle 3 J., bis max. Inflationsrate & max. SGB XI weltweiter Geltungsbereich, 127 % für Härtefall
Envivas (Pflege Aktiv) 10 20 30 100 1890 € nach 3 J. i.H.v. allg. Inflationsrate, höchstens 10%
Ergo Direkt (Förder-Pflege-Schutz) 10 20 30 100 600 € mögl. i.H.v. allg. Inflationsrate
Hallesche 10 20 30 100 600 € mögl. i.H.v. allg. Inflationsrate Geltungsbereich auch Schweiz
HanseMerkur (PB) 25 25 50 100 600 € mögl. i.H.v. allg. Inflationsrate b. Kopplung mit PA entfällt Wartezeit, Geltungsbereich auch Schweiz
HUK (PTS) 10 30 60 100 1200 € mögl. i.H.v. allg. Inflationsrate
LKH 10 30 30 100 600 € mögl. i.H.v. allg. Inflationsrate
LVM 20 30 60 100 600 € jährlich lt. Verbraucherpreisindex, bis 65. LJ
Münchener Verein (Tarif 490) 10 20 30 100 660 € mögl. i.H.v. allg. Inflationsrate
Nürnberger (NPV) 10 20 30 100 600 € i.H.v. allg. Inflationsrate möglich b. Kopplung mit PTF/PTS entfällt Wartezeit nicht, Dynamisierung dann möglich
PAX (PTS) 10 30 60 100 1200 € k.A.
Provinzial 20 20 40 100 1800 € keine Dynamisierung
R + V (Pflege FörderBahr) 30 30 70 100 600 € nach 3 J. i.H.v. allg. Inflationsrate, höchstens 10%
Signal Iduna 10 30 70 100 600 € 5% alle 3 J., bis max. Inflationsrate
SDK (PZ/PZM) 10 20 30 100 600 € keine Dynamisierung b. Kopplung mit Tarif PS o. PE entfällt Wartezeit
UKV 20 20 40 100 600 € mögl. i.H.v. allg. Inflationsrate
VGH (PflegeBahr) 10 20 30 100 600 € mögl. i.H.v. allg. Inflationsrate
Vigo 20 20 70 100 600 € mögl. i.H.v. allg. Inflationsrate b. Kopplung mit Förderpflege plus entfällt Wartezeit
VPV (FörderPflege) 10 30 70 100 600 € 10% alle 3 J., bis max. Inflationsrate & max. SGB XI weltweiter Geltungsbereich, 127 % für Härtefall

*Maximales altersunabhängig versicherbares Monatsgeld in PS III. Für jüngere Versicherte sind höhere Summen versicherbar.

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Laufende Policen

Rechenbeispiel für Monatsbeiträge

Beitrag für 50-Jährigen 24,78 *
Leistungen in Pflegestufe 0 60,00 €
Leistungen in Pflegestufe 1 180,00 €
Leistungen in Pflegestufe 2 360,00 €
Leistungen in Pflegestufe 3 600,00 €
Beitrag für 30-Jährigen 15,00 *
Leistungen in Pflegestufe 0 82,87 €
Leistungen in Pflegestufe 1 248,62 €
Leistungen in Pflegestufe 2 497,23 €
Leistungen in Pflegestufe 3 828,72 €

* inklusive monatlich fünf Euro Förderung 

Das Zulageverfahren

Achtung: Versorgungslücke noch nicht geschlossen!

TippAuch mit dieser neuen privaten Pflegezusatzversicherung kann die Versorgungslücke im Pflegefall nicht vollständig geschlossen werden. Dies trifft auf jede der drei offiziellen Pflegestufen zu. Betrachtet man eine pflegebedürftige Person der Pflegestufe III, die bereits im Alter von 30 Jahren eine Pflege-Bahr-Police abgeschlossen hat, so bleibt selbst mit Leistungen durch den Pflege-Bahr und die gesetzliche Pflegeversicherung immer noch eine Finanzierungslücke von mindestens 1.300 Euro, die durch privates Vermögen oder Rentenbezüge getragen werden muss.

Luecke

Wer erst mit 50 Jahren den Vertrag unterzeichnet, muss sogar mit einer Deckungslücke von 1.600 Euro im Monat rechnen. Für diesen Fall gibt es bisher nur die Möglichkeit weitere Pflegezusatzversicherungen abzuschließen, die nicht staatlich gefördert werden. Menschen mit Vorerkrankungen bleibt diese Möglichkeit jedoch meist verwehrt. Dennoch ist es ratsam, erst die herkömmlichen Policen zu prüfen. Erst wenn diese zu teuer sind oder wenn die Aufnahme wegen Vorerkrankungen nicht möglich ist, sollten Interessenten auf den Pflege-Bahr ausweichen.

Voraussetzungen zum Erhalt der staatlichen Förderung

Doch nicht jede private Pflegezusatzversicherung kann bezuschusst werden, denn die Pflege mit Förderung ist an relativ strenge Auflagen gekoppelt. Die staatlichen fünf Euro im Monat fließen lediglich in Pflegetagegeldversicherungen, wenn diese einen monatlichen Eigenbeitrag des Versicherten von mindestens zehn Euro und ein versichertes Tagegeld von 20 Euro (monatlich: 600 Euro) in der Pflegestufe III vorsehen. Als Obergrenze wird eine maximale Aufstockung der Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung um 100 Prozent festgelegt.

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber noch weitere wichtige Vorgaben gemacht:

  • durch den Kontrahierungszwang darf kein Versicherungsnehmer abgelehnt werden, d.h.
  • ohne Gesundheitsprüfung erfolgt eine Annahme aller Anträge
  • Begrenzung der Abschluss- und Verwaltungskosten durch eine Rechtsverordnung
  • mögliche Kündigung/Ruhen lassen der Verträge für ALG II- und Sozialhilfebezieher
  • maximale Wartezeit nach Vertragsbeginn von fünf Jahren – erst dann werden Leistungen ausgeschüttet

Eine repräsentative Umfrage

Keine Verpflichtung zur Vorsorge

Doppelte Förderung

Musterbedingungen