Wer die Entscheidung über medizinische Behandlungen im Ernstfall nicht anderen überlassen möchte, sollte rechtzeitig seinen Willen schriftlich in einer Patientenverfügung festhalten. Auch wenn es nicht leicht ist, sich mit Fragen zu Krankheit und dem eigenen Tod auseinanderzusetzen: eine Patientenverfügung bietet eine sehr gute Möglichkeit, um für den Notfall vorzusorgen. So erhalten Ärzte und Pfleger einen Leitfaden an die Hand, der Ihr Recht auf Selbstbestimmung auch dann sicherstellt, wenn Ihre Einwilligungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist.
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung gibt im Falle einer zukünftigen Entscheidungsunfähigkeit des Patienten darüber Auskunft, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt werden sollen und welche zu unterlassen sind. Sie ist für Ärzte, Pflegepersonal und Gerichte bindend und sollte deshalb so präzise wie möglich konkrete Behandlungssituationen beschreiben. So können Sie beispielsweise festlegen, ob Sie in künstliche Beatmung, Organspende oder auch wiederbelebende Maßnahmen einwilligen. Auch Wünsche bezüglich des Aufenthaltsortes und kirchlichen Beistand können formuliert werden. Außerdem kann die Patientenverfügung um eigene Wertvorstellungen und die religiöse Weltanschauung ergänzt werden, um Ärzten und Betreuern eine Auslegungshilfe an die Hand zu geben. So können sie Entscheidungen nach dem Willen des Patienten treffen, auch wenn die konkrete Situation nicht in der Verfügung geregelt ist und der Gesundheitszustand eine eigene Einwilligung nicht mehr zulässt.
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung gibt im Falle einer zukünftigen Entscheidungsunfähigkeit des Patienten darüber Auskunft, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt werden sollen und welche zu unterlassen sind. Sie ist für Ärzte, Pflegepersonal und Gerichte bindend und sollte deshalb so präzise wie möglich konkrete Behandlungssituationen beschreiben. So können Sie beispielsweise festlegen, ob Sie in künstliche Beatmung, Organspende oder auch wiederbelebende Maßnahmen einwilligen. Auch Wünsche bezüglich des Aufenthaltsortes und für kirchlichen Beistand können formuliert werden. Außerdem kann die Patientenverfügung um eigene Wertvorstellungen und die religiöse Weltanschauung ergänzt werden, um Ärzten und Betreuern eine Auslegungshilfe an die Hand zu geben. So können sie Entscheidungen nach dem Willen des Patienten treffen, auch wenn die konkrete Situation nicht in der Verfügung geregelt ist und der Gesundheitszustand eine eigene Einwilligung nicht mehr zulässt.
Der Patientenwillen ist maßgeblich, wenn
Keine Patientenverfügung: Wer entscheidet?
Liegt keine Patientenverfügung vor oder lässt sie sich nicht auf die konkrete Situation beziehen, müssen Bevollmächtigte oder Betreuer im Sinne des Patienten entscheiden. Wichtig: Ehepartner oder Kinder dürfen nicht automatisch als gesetzliche Vertreter agieren! Legen Sie am besten durch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung fest, wer für Sie im Notfall entscheiden darf.
Unterschied von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht? Am besten beides! Denn beide Dokumente sichern verschiedene Bereiche der Vorsorge ab. Während in einer Patientenverfügung geregelt ist, welche medizinischen Behandlungen gewünscht oder ausgeschlossen werden, wird in der Vorsorgevollmacht festgelgt, wer im Ernstfall die rechtliche Vertretung sein soll.
Patientenverfügung | Vorsorgevollmacht |
---|---|
Bestimmt darüber, welche medizinischen und pflegerischen Behandlungen vorgenommen oder unterlassen werden sollen | Bestimmt eine Vertrauensperson, die Sie, ohne weitere gerichtliche Genehmigungen, in wichtigen Angelegenheiten vertritt, wenn Sie es selber nicht mehr können |
Beinhaltet Anweisungen für Ärzte und Pflegende zu konkreten medizinischen Situationen | Beinhaltet Bereiche, in denen der Bevollmächtigte Sie vertreten darf (z.B. Vermögenssorge, Vertretung vor Gericht) |
- Bestimmt darüber, welche medizinischen und pflegerischen Behandlungen vorgenommen oder unterlassen werden sollen
- Beinhaltet Anweisungen für Ärzte und Pflegende zu konkreten medizinischen Situationen
- Bestimmt eine Vertrauensperson, die Sie, ohne weitere gerichtliche Genehmigungen, in wichtigen Angelegenheiten vertritt, wenn Sie es selber nicht mehr können
- Beinhaltet Bereiche, in denen der Bevollmächtigte Sie vertreten darf (z.B. Vermögenssorge, Vertretung vor Gericht)
Patientenverfügung schreiben – Darauf sollten Sie achten
Um das Thema Patientenverfügung ranken sich viele Mythen, die für Verunsicherung sorgen: Wie muss der Patientenwille formuliert werden? Muss ein Notar den Patientenwillen beglaubigen? Welche Behandlungswünsche gehören in die Verfügung? Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengetragen und bieten Ihnen außerdem ein rechtlich geprüftes Formular zum Erstellen einer Patientenverfügung an.
Tipps zum Erstellen einer Patientenverfügung
Patientenverfügung – Vorlage zum Ausdrucken
Auch wenn Sie beim Schreiben einer Patientenverfügung an keine Formulare gebunden sind, kann eine Vorlage doch helfen, um alle Behandlungswünsche abzudecken. Wer seinen Patientenwillen lieber frei formulieren möchte, für den bietet das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz auf seiner Internetseite als Hilfestellung Textbausteine zum Verfassen an. Lassen Sie sich am besten zusätzlich vom Ihrem Hausarzt beim Erstellen der Patientenverfügung beraten.
Unser kostenloses Patientenverfügung Muster der Monuta Versicherung können Sie einfach herunterladen, ausdrucken und anschließend ausfüllen. Es ist völlig unabhängig von der Monuta Versicherung gültig und geht mit keinerlei Verpflichtungen einher. Das Formular ist juristisch geprüft und eignet sich somit hervorragend für das Dokumentieren Ihres Patientenwillens.
Es ist außerdem zu empfehlen, vor dem Unterzeichnen der Patientenverfügung ärztliche Beratung in Anspruch zu nehmen. So kann verhindert werden, dass beispielsweise Wiederbelebung prinzipiell ausgeschlossen wird, obwohl diese im Falle eines Schlaganfalls sehr gute Aussichten auf eine völlige Genesung versprechen könnte.
Diese 7 Situationen sollten bei einer Patientenverfügung bestimmt sein
- Schmerz- und Symptombehandlung: Sollen bewusstseinsdämpfende Mittel verabreicht werden oder nicht?
- Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr: Soll eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr begonnen, weitergeführt oder gar nicht durchgeführt werden?
- Wiederbelebung: Sollen Wiederbelebungsmaßnahmen grundsätzlich durchgeführt werden oder nur in bestimmten Situationen?
- Künstliche Beatmung: Soll eine künstliche Beatmung durchgeführt werden, wenn diese das Leben verlängert?
- Dialyse: Soll eine Dialyse durchgeführt werden?
- Antibiotika: Ist die Verabreichung von Antibiotika gewünscht?
- Blut / Blutbestandteile und Organe: Sollen Blut oder fremde Organe gegeben oder implantiert werden, wenn diese das Leben verlängern oder die Beschwerden lindern?
Coronavirus: Was muss ich bei meiner Patientenverfügung beachten?
Durch die Verbreitung des Coronavirus sind viele Menschen verunsichert, ob Anpassungen bei ihrer Patientenverfügung nötig sind. Schließlich lehnen einige die künstliche Beatmung am Lebensende ab. Schwere Verläufe von Covid-19 können eine Beatmung im künstlichen Koma jedoch notwendig machen, um die Überlebenschancen des Patienten zu erhöhen.
In diesem Falle ist jedoch keine Aktualisierung der Patientenverfügung nötig. Denn als Voraussetzung für die Wirksamkeit der Verfügung gilt die dauerhafte Entscheidungsunfähigkeit, die im Falle des künstlichen Komas jedoch nicht vorherrscht. In der Regel willigt der Patient nach der Aufklärung selbst in den Eingriff ein. Außerdem zielt die Behandlung darauf ab, dass der Patient danach wieder aufwacht und wieder selbstständig agieren kann.
Sollte sich der Zustand im Koma jedoch so verschlechtern, dass eine Therapie nicht mehr angebracht wäre, würde die Patientenverfügung regulär zum Tragen kommen.
Wir beantworten die häufigsten Fragen zum Thema (FAQ):
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