Paritätischer Beitragssatz – faire Finanzierung der Krankenversicherung

Nach dem Ende der Sondierungsgespräche der Großen Koalition (GroKo) Mitte Januar 2018 war eines der Ergebnisse, die Krankenversicherung wieder paritätisch zu finanzieren. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen die kompletten Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung tragen. Der von den Krankenkassen neben dem allgemeinen Beitragssatz erhobene Zusatzbeitrag wurde bis dahin noch komplett von den Arbeitnehmern getragen. Zum 1.1.2019 änderte sich das. Ab diesem Zeitpunkt teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die GKV Beitragskosten zu genau gleichen Teilen.

kkz paribeitrag neu

Paritätische Beitragsfinanzierung – Definition und Erklärung

Seit 2015 gilt der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung, der jeweils zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert wird. Dieser beträgt bis heute 14,6 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die Kassen individuell erheben, liegt aktuell bei 1,0 Prozent. Das Ergebnis der Sondierungsgespräche verspricht nun eine Rückkehr zur paritätischen Beitragsfinanzierung. Das würde bedeuten, dass auch der Zusatzbeitrag jeweils hälftig von Arbeitgebern mitgetragen wird.

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Entwicklung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen (1998 – 2018)

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Wie viel können Angestellte zukünftig sparen?

jährliche Ersparnis

Zwischen 46,02 € (günstigste Krankenkasse*, Beitragssatz 15,19%) und 132,60 € (teuerste Krankenkasse*, Beitragssatz 16,30%)
Angestellte, die von der teuersten in die günstigste Krankenkasse wechseln, können im Jahr weitere 86,58 € bis 133,20 € sparen.

*Die Berechnungen gelten für die jeweils günstigste bzw. teuerste bundesweit agierende Krankenkassen. Bei regionalen Krankenkassen kann es zu anderen Beträgen kommen.

jährliche Ersparnis

Zwischen 76,65 € (günstigste Krankenkasse, Beitragssatz 15,19%) und 306,00 € (teuerste Krankenkasse, Beitragssatz 16,30%)
Angestellte, die von der teuersten in die günstigste Krankenkasse wechseln, können im Jahr weitere 149,85 € bis 199,80 € sparen.

jährliche Ersparnis

Zwischen 115,05 € (günstigste Krankenkasse, Beitragssatz 15,19%) und 408,60 € (teuerste Krankenkasse, Beitragssatz 16,30%)
Angestellte, die von der teuersten in die günstigste Krankenkasse wechseln, können im Jahr weitere 216,45 € bis 266,40 € sparen.

jährliche Ersparnis

Zwischen 141,60 € (günstigste Krankenkasse hkk, Beitragssatz 15,19%) und 451,35 € (teuerste Krankenkasse Brandenburgische BKK, Beitragssatz 17,10%)
Angestellte, die von der teuersten in die günstigste Krankenkasse wechseln, können im Jahr weitere 266,40 € bis 294,71 € sparen.

Beitragsrechner mit Berücksichtigung der Parität

Berechnen Sie Ihre monatliche Beitragsersparnis durch die Parität. Je höher der Zusatzbeitrag der aktuellen gesetzlichen Kasse, desto größer ist die Einsparung. Daher kann sich auch mit der paritätischen Finanzierung der Wechsel in eine günstigere Krankenkasse mit niedrigerem Zusatzbeitrag und besseren Leistungen lohnen. Angestellte mit hohem Einkommen können dabei am meisten sparen.

Wie groß das Sparpotential im Einzelnen ist, richtet sich unter anderem nach dem jeweiligen Beitrag der gesetzlichen Krankenkassen. Weiterhin spielt der Wohnort eine Rolle. Manche Kassen sind zum Beispiel nur betriebsintern oder regional, nicht aber bundesweit geöffnet. Dadurch kann sich eine begrenzte Auswahl an gesetzlichen Kassen für die eigene Mitgliedschaft ergeben. Die Krankenkassenliste führt alle Kassen mit ihren Beiträgen und den zuständigen Bundesländern auf.

GroKo Sondierungsgespräche – Ziele und Ergebnisse 2018

Am 24. September 2017 fanden die letzten Bundestagswahlen (Wahlergebnisse 2017) statt. Zwar setzte sich die CDU/CSU mit 32,9 Prozent gegenüber den anderen Parteien durch, doch reichte der Anteil für eine alleinige mehrheitliche Regierungsbildung nicht aus. Die ersten Gespräche für eine mögliche Jamaika-Koalition aus CDU/CSU, Grünen und der FDP waren gescheitert. Kritisch blickte man im Anschluß auf die Alternative einer erneuten GroKo zwischen CDU/CSU und SPD. Dennoch führten die Parteien Sondierungsgespräche – der Aufnahme von Koalitionsverhandlungen wurde zugestimmt und ein gemeinsamer Koalitionsvertrag erarbeitet.

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Forderung der SPD: Krankenversicherung soll paritätisch finanziert werden

Neben Themen wie Bildung, Arbeit, Rente, Migration (Erklärung) und Integration, war während der Sondierungen unter anderem auch die Gesundheitspolitik ein wichtiger Meilenstein. Die von der SPD geforderte Abschaffung der Zwei-Klassen-Medizin mit PKV und GKV hatte bereits im Vorfeld der Verhandlungen für Diskussionsstoff gesorgt. Auch wenn die Bürgerversicherung zur Zeit nicht realisiert wird, einigten sich die Großparteien CDU/CSU und SPD hingegen auf eine vollständige paritätische Beitragsfinanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wie geht es jetzt weiter?

Nachdem auf dem SPD-Parteitag Ende Januar in Bonn 56 Prozent der Mitglieder für die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen stimmten, einigten sich CDU/CSU und SPD am 7. Februar auf einen Koalitionsvertrag (als PDF zum Download), der den paritätischen Beitrag fest enthält. Die SPD-Mitglieder hatten zwischen dem 20. Februar und 3. März zu entscheiden, ob sie einer erneuten Großen Koalition zustimmen. Die SPD-Basis stimmte mehrheitlich für eine Fortführung der GroKo. Damit wird der paritätische Beitragssatz ab dem 1. Januar 2019 eingeführt.

Geschichte zur Finanzierung der Krankenversicherung

Die Krankenkassenbeiträge sind seit der Einführung, bis auf wenige Ausnahmen, regelmäßig bis Ende 2014 gestiegen. 2015 wurde der allgemeine Beitragssatz von 15,5 auf 14,6 Prozent abgesenkt und die kassenindividuellen Zusatzbeiträge wieder eingeführt. Mit dem neuen paritätischen Beitrag soll die Finanzierung wieder zu gleichen Teilen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt werden.

  • 1883

    Am 15. Juni 1883 wurde die Krankenversicherung vom damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck in Deutschland eingeführt.

  • 1951

    Die paritätische Finanzierung, bei der Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge je zur Hälfte tragen, wurde 1951 eingeführt. Diese Art der Beitragsfinanzierung bestand über 50 Jahre und war lange Zeit ein Kennzeichen für das bundesdeutsche System der Sozialversicherung.

  • 2005

    Zum 01.07.2005 wurden Arbeitnehmer per Gesetz verpflichtet, einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz zu zahlen. Dieser diente zur Kostenbeteiligung an Zahnersatz­leistungen und Krankengeld.

  • 2008

    Seit 2008 gibt es für alle Kassen einen einheitlichen Beitragssatz, festgelegt wird dieser durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Bis dato konnten die Krankenkassen den Beitragssatz selbst festlegen.

  • 2009

    Im Rahmen des Konjunkturpaket II wurde der allgemeine Beitragssatz vom 01.07.2009 bis 31.12.2010 auf 14,9 Prozent gesenkt.

  • 2009 (bis 2014)

    Von 2009 bis 2014 mussten alle gesetzlichen Krankenkassen, die ihren Finanzbedarf nicht decken konnten, einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser betrug im Durchschnitt 8 Euro. Von Oktober 2012 bis Ende 2014 erhob jedoch keine Kasse diesen zusätzlichen Beitrag. In den Jahren 2013 und 2014 konnten die Krankenkassen erwirtschaftete Überschüsse sogar als Prämie an die Versicherten auszahlen.

  • 2011 (bis 2014)

    Von 2011 bis 2014 lag der einheitliche Beitragssatz bei 15,5 %. Dabei zahlten Arbeitnehmer 8,2 % und Arbeitgeber 7,3 %. Der Arbeitgeberanteil ist seit 2011 auf 7,3 % fixiert. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag lag bei Null Euro.

  • 2015

    Zum Januar 2015 wurde der allgemeine Beitragssatz auf 14,6 Prozent gesenkt und der individuelle Zusatzbeitrag erneut eingeführt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den allgemeinen Beitragssatz je zur Hälfte, der Zusatzbeitrag muss jedoch vom Angestellten allein bezahlt werden. Für bestimmte Personenkreise wurde per Gesetz der durchschnittliche Zusatzbeitrag festgelegt, der für 2015 bei 0,9 % lag.

    • Arbeitgeber 7,3 %
    • Arbeitnehmer 7,3 % + Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse

    Der durchschnittliche Zusatzbeitrag stieg 2016 auf 1,1 Prozent, blieb 2017 stabil und wurde im Januar 2018 auf 1,0 Prozent gesenkt.

  • 2018

    Paritätischer Beitragssatz aufgrund der Sondierungsgespräche und des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD

  • 2019

    Zum 01.01.2019 wird der paritätische Beitragssatz eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt teilen sich Arbeitnehmer (AN) und Arbeitgeber (AG) die vollen Beitragskosten zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dies beinhaltet jeweils die Hälfte von 14,6 Prozent (Grundbetrag) plus den halben Zusatzbeitrag, der je nach Krankenkasse individuell ausfällt:

    • Arbeitnehmer: 7,3 Prozent + 1/2 Zusatzbeitrag
    • Arbeitgeber: 7,3 Prozent + 1/2 Zusatzbeitrag

Stimmen der Politik und Öffentlichkeit zu den Plänen im Gesundheitssystem

Was auf den ersten Blick als positive Entscheidung in der Gesundheitspolitik erscheint, kann sich bei genauerem Hinsehen auch als nachteilig herausstellen. Zunächst wird von einer Entlastung von bis zu 6 Milliarden Euro für Arbeitnehmer ausgegangen. Dies ist allerdings nur die eine Seite der Medaille: Das sind 6 Milliarden Euro, die an anderer Stelle aufgebracht werden müssen – denn der Beitragssatz zur Krankenversicherung wird nicht reduziert, sondern paritätisch finanziert. Die andere Seite der Medaille zeigt als Folge dessen also eine Mehrbelastung der Arbeitgeber in Milliardenhöhe. 

Wie zu den meisten Sachverhalten, gibt es auch bezüglich der künftigen Parität in der GKV Gegner sowie Befürworter. So äußern sich vor allem die Gewerkschaften wie Ver.di, IG Metall oder der DGB positiv zu den Plänen der SPD. Auch Sozialverbände wie etwa VdK und SoVD stehen dem Vorhaben befürwortend gegenüber. Dagegen gibt es Initiativen wie die Pro duale Krankenversicherung des DBV, die sich dem Vorhaben gegenüber kritisch äußern.

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Denn vor dem Hintergrund ständig steigender Gesundheitskosten ist das bewährte Solidarprinzip nötiger denn je.

Adolf Bauer, Präsident des Sozialverbands Deutschland (SoVD)

Es ist positiv, dass […] der medizinische Fortschritt in der GKV gemeinsam von Arbeitgebern und Versicherten finanziert wird.

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende vdek

Die SPD-Forderung, Arbeitgeber bei den Kosten der Zusatzbeiträge der Krankenkassen zur Hälfte zu beteiligen, lässt die Sozialbeiträge steigen und schwächt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe.

Holger Schwannecke, ZDH-Generalsekretär

Schätzungen nach, würde die Rückkehr zur Parität eine Mehrbelastung von ca. 4,9 Milliarden für die Unternehmen bedeuten. Andererseits wird durch die Parität auch der Wettbewerb der einzelnen Krankenkassen aus unserer Sicht noch weiter eingeschränkt, was wir ebenfalls kritisieren.

Christine Aschenberg-Dugnus, gesundheitspolit. Sprecherin, FDP-Fraktion

… Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden in Zukunft wieder denselben Beitrag zur Krankenversicherung leisten und das bedeutet, dass wir ab den 1.1. 2019 Entlastungen von sieben Milliarden Euro für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Rentnerinnen und Rentner in Deutschland realisieren. […] Und ich kann wirklich mit Freude sagen, dass diese Entlastung nur mit der SPD möglich geworden ist.

Andrea Nahles, SPD-Vorsitzende
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Gründe, die für einen paritätischen Beitragssatz sprechen

Befürworter der Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung nennen als direktes Argument die steigenden Ausgaben im gesamten Gesundheitssektor. Die Kluft zwischen Arbeitgeberbeiträgen und denen der Beschäftigten wird durch diese Gesundheitskosten immer größer. Neue Medikamente und innovative Behandlungsmethoden haben ihren Preis. Mit der Rückkehr zu einer solidarischen Finanzierung würde dieser Kluft entgegengetreten. Arbeitgeber würden sich nicht weiter auf dem bestehenden Gesundheitssystem ausruhen, sondern aktiv an der Mitgestaltung teilnehmen. Eine gute gesundheitliche Versorgung stellt im Krankheitsfall die Arbeitskraft schnell sicher – und das sollte vor allem im Interesse der Arbeitgeber sein. Da erscheint es nur fair, dass Selbige sich auch an dieser finanziell beteiligen.

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Kritik an der paritätischen Finanzierung

Wo sich die einen freuen, fahren andere mit Gegenargumenten auf. So steht auch der Beschluss zur 50:50 Finanzierung der Kassenbeiträge in der Kritik. Während immer wieder von Ersparnissen in Milliardenhöhe gesprochen wird, äußern Gegner der Parität (PDF) ihre Bedenken. Gespart werden kann nur, wenn die Kosten reduziert und nicht umverteilt werden. Was Arbeitnehmer weniger zahlen, müssen Arbeitgeber mehr aufbringen. Die Personalkosten, die sich infolgedessen erhöhen, müssen letztlich wieder vom Arbeitnehmer ausgeglichen werden. Die Lohnkosten werden erneut in die Höhe getrieben und Personalentscheidungen, wie etwa die Einstellung neuer Mitarbeiter oder Lohnerhöhungen, überdacht. Gegner kritisieren auch die Auswirkungen auf die Beiträge der Rentenversicherung. Zwar reduziert sich der finanzielle Aufwand für die Rentner, doch die Mehrbelastung der Rentenversicherung wird wohl über die Rentenversicherungsbeiträge jüngerer Generationen ausgeglichen werden. So sparen Beitragszahler durch die paritätische Finanzierung der Krankenversicherung, zahlen aber letztlich möglicherweise mehr bei anderen Beiträgen der Sozialversicherung.

Unklare Auswirkungen auf Krankenkassen

Noch unklar bleibt, wie sich die paritätische Beitragsfinanzierung auf den Wettbewerb der Krankenkassen auswirken wird. Auf der einen Seite werden Arbeitgeber sich womöglich stärker einbringen und ihre Angestellten weit häufiger zu einer günstigen Krankenkasse raten. Auf der anderen Seite steht für die Versicherten als Wechselgrund nicht mehr die reine Ersparnis an oberster Stelle, da nur der hälftige Zusatzbeitrag von ihnen getragen werden muss. Mehr Beachtung werden infolgedessen eventuell die Krankenkassen-Leistungen finden. Vielleicht sinkt bei Verbrauchern sogar die Hemmschwelle, aufgrund des Preises nicht in eine leistungsstärkere, dafür aber teurere Kasse zu wechseln. Wie und vor allem wie stark der Krankenkassenmarkt sich verändern wird, bleibt weiter abzuwarten.  

Der Krankenkassenwechsel lohnt sich: Das unterscheidet die Kassen bei den Leistungen

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Bisher war der ausschlaggebende Punkt, einen Wechsel der Krankenkasse anzustreben, oft der Zusatzbeitrag. Wenn jetzt der Arbeitgeber die Hälfte des Zusatzbeitrags übernehmen soll, fällt die Ersparnis bei einem Wechsel (PDF) natürlich geringer aus. Das kann sich für Krankenkassen mit einem hohen Zusatzbeitrag durchaus positiv auswirken. Denn jetzt ist nicht mehr nur der Beitrag für einen Wechsel entscheidend, sondern die Leistungen stehen stärker im Vordergrund. Weitere Möglichkeiten, um finanzielle Vorteile bei einer anderen Krankenkasse zu erhalten, sind beispielsweise:

Kundenservice wird für Versicherte immer wichtiger

Ein weiterer, für viele Verbraucher immer wichtigerer Punkt, ist heutzutage der Kundenservice – gesetzliche Krankenkassen (Liste) können sich hier deutlich unterscheiden. Versicherte sollten besonders auf eine gute Erreichbarkeit und auf die Öffnungszeiten achten. Viele Krankenversicherungen sind heutzutage rund um die Uhr bzw. am Wochenende zusätzlich bis spät abends telefonisch und via E-Mail erreichbar. Einige Krankenkassen bieten sogar eine Online-Filiale: Passbilder für die elektronische Gesundheitskarte (eGK), Krankenscheine sowie Anträge lassen sich dort direkt hochladen. Entscheidend ist auch, wie sich die Kasse bei einem Antrag auf Kostenübernahme verhält:

  • Wie lange dauert es, bis die erforderlichen Unterlagen bearbeitet sind?
  • Gibt es häufig Ablehnungen?
  • Kann ich bei Rückfragen direkt bei dem Bearbeiter anrufen?

Testberichte geben Aufschluss über Leistungen, Qualität und Finanzen

Verschiedene Institutionen, wie die Stiftung Warentest oder das Deutsche Finanz-Service Institut (DFSI), testen regelmäßig zahlreiche gesetzliche Krankenkassen. Aus einem Krankenkassen Test lässt sich gut ableiten, welche Kasse regelmäßig gute Leistungen erbringt und für ihre Versicherten da ist. Wer Testberichte liest und auswertet, kann die Krankenkassen vergleichen und so für sich den optimalen Anbieter finden.

Neben den Leistungen und Services wird häufig auch die finanzielle Lage der Versicherungen bewertet. Zwar ist zum Teil von Milliardengewinnen der Krankenkassen in den Medien die Rede, jedoch wird eher selten die Finanzlage einzelner Krankenkassen betrachtet. Die Höhe der gebildeten Rücklagen kann Auswirkungen auf den Zusatzbeitrag haben. Versicherer, die mit ihren finanziellen Mitteln nicht auskommen, müssen früher oder später ihren Beitragssatz erhöhen.