Organspende – Pro und Contra einer Transplantation

Die Organspende kann Leben retten, doch viele Menschen scheuen die Auseinandersetzung mit dem Thema – schließlich geht es dabei um die Konfrontation mit der eigenen Sterblichkeit.

Pärchen

In Deutschland gibt es zu wenige Menschen, die der Entnahme der Organe nach ihrem Tod zustimmen. Rund 10.000 Menschen warten aktuell auf ein Organ, weil das eigene Herz, die Niere oder die Bauchspeicheldrüse nicht mehr richtig funktionieren. An jedem Tag sterben drei Menschen, weil kein Spenderorgan für sie zur Verfügung steht.

Nach einer repräsentativen Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sagen drei von vier Befragten in Deutschland, dass sie zu einer Organspende bereit sind. Doch lediglich einer der vier Umfrageteilnehmer macht seine Entscheidung zur Organspende deutlich und trägt einen Organspenderausweis bei sich. Möglich ist auch ein Vermerk in einer Patientenverfügung. Dort kann festgelegt werden, dass man seine Organe zur Verfügung stellen will.

Am 1. Juni 2019 war 37. Tag der Organspende

Anlässlich des 35. Tages der Organspende und angesichts sinkender Spenderzahlen sind alle Bundesbürger aufgerufen, sich Gedanken über das Thema zu machen. Wir helfen Ihnen und beantworten folgende Fragen:

  • Warum ist es wichtig, sich für oder gegen Organspende zu entscheiden?
  • Woher bekomme ich einen Organspendeausweis?
  • Welche Voraussetzungen müssen Organspender vorweisen?

Das neue Gesetz zur Organspende

Bis zum 31. Oktober 2012 galt in Deutschland die erweiterte Zustimmungslösung. Dabei muss ein Spender seinen Willen zur Organspende ausdrücklich dokumentiert haben, damit seine Organe entnommen und einem Empfänger transplantiert werden können. Gibt es keine schriftliche Zustimmung, müssen die Angehörigen für oder gegen eine Organspende entscheiden.

Zum 01. November 2012 wurde das Gesetz erweitert und eine Entscheidungslösung eingeführt. Zukünftig sollen alle Bundesbürger vom 16. Lebensjahr an in regelmäßigen Intervallen zur Organspende informiert werden und sich für oder gegen eine Spende entscheiden. Die Voraussetzungen für eine Organentnahme bleiben gleich: Der Hirntod muss nachgewiesen sein, die Zustimmung des Spenders selbst oder seiner Angehörigen muss vorliegen.

Das Gesetz soll die Bereitschaft zur Organspende erhöhen und damit die Lage vieler Patienten verbessern, die dringend auf ein Spenderorgan angewiesen sind. Die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen werden durch das Gesetz verpflichtet, ihre Versicherten zu informieren und sie zu einer Entscheidung zu motivieren. Dabei bleiben wichtige Grundsätze weiter bestehen:

  • Die Entscheidung ist freiwillig – niemand muss sich entscheiden
  • Eine einmal getroffene Entscheidung kann jederzeit zurückgenommen werden
  • Es gibt keine moralischen Wertungen – jeder Bundesbürger soll und muss in seiner Entscheidung völlig frei sein

Das Gesetz soll vor allen Dingen dafür sorgen, dass sich jeder mit der Möglichkeit der Organspende auseinandersetzt und über seine Haltung nachdenkt. In der Auseinandersetzung mit den Informationen und im Gespräch mit Angehörigen und Freunden kann sich die eigene Einstellung zur Organspende entwickeln.

Angst vor der Entscheidung

Ein Grund für das Unbehagen, das so mancher bei dem Gedanken an eine Organspende empfindet, liegt in der Feststellung des Todes. Ist es wirklich garantiert, dass ein Spender tatsächlich nicht mehr am Leben ist und bei der Entnahme der Organe nichts mehr spürt? Kann es passieren, dass ein Mensch wegen seiner Organe einfach nicht mehr behandelt wird? In Deutschland ist der Hirntod das Kriterium für den definitiven Tod eines Menschen.

Im Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz – TPG) heißt es:

„Ziel des Gesetzes ist es, die Bereitschaft zur Organspende in Deutschland zu fördern. Hierzu soll jede Bürgerin und jeder Bürger regelmäßig im Leben in die Lage versetzt werden, sich mit der Frage seiner eigenen Spendebereitschaft ernsthaft zu befassen und aufgefordert werden, die jeweilige Erklärung auch zu dokumentieren. Um eine informierte und unabhängige Entscheidung jedes Einzelnen zu ermöglichen, sieht dieses Gesetz eine breite Aufklärung der Bevölkerung zu den Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende vor.“

Die Anzahl der Organspender in Deutschland ist in den letzten Jahren zurückgegangen:

Alter 2009 2010 2011 2012
< 16 Jahre 37 44 36 22
16 – 54 Jahre 562 603 571 467
55 – 64 Jahre 251 256 236 227
> 65 Jahre 367 393 357 330
Gesamt 1217 1296 1200 1046

(Quelle: Deutsche Stiftung Organtransplantation)

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Der Hirntod

Der Hirntod ist die medizinische Definition des Todes. Der Begriff bezeichnet das Ende aller Hirnfunktionen. Diese Entwicklung ist endgültig und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Um den Hirntod festzustellen, führen Ärzte körperliche Untersuchungen durch, die den irreversiblen Ausfall des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstammes nachweisen. In Deutschland müssen zwei Fachärzte unabhängig voneinander den Hirntod feststellen. Dabei agieren diese Ärzte nach klaren und streng definierten Regeln der Bundesärztekammer und des Transplantationsgesetzes. Der Untersuchungs- und Beobachtungszeitraum wird auf mindestens 12 und höchstens 72 Stunden festgelegt. Ohne die Feststellung des Hirntodes kann bei einem Organspender kein Organ entnommen werden.

Kritik am Hirntod als Kriterium des Todes

Für die Deutsche Stiftung Organtransplantation ist klar: „Das Gehirn ist übergeordnetes Steuerorgan aller elementaren Lebensvorgänge. Mit seinem Tod ist auch der Mensch in seiner Ganzheit gestorben.“ Der Kardiologe Paolo Bavastro aus Stuttgart bezeichnet den Hirntod dagegen als „arglistige Täuschung“. Für ihn sind Menschen mit Hirnversagen äußerst kranke und sterbende Menschen, „aber noch keine Toten“. Das sei auch klar, denn aus einem toten Menschen könne man keine funktionierenden Organe entnehmen. Eine endgültige Klärung dieser kontroversen Diskussion wird kaum möglich sein.

Die Angehörigen

Eine wie auch immer geartete Entscheidung kann vor allem die Angehörigen entlasten. Bei einem Todesfall, ganz gleich ob durch Unfall oder Krankheit, sind die Familienangehörigen ohnehin in einem seelischen und emotionalen Ausnahmezustand. Wenn dann der Arzt nach der Organspende fragt, so sind die meisten sicherlich überfordert. In einer solchen Situation ist es sehr schwierig, eine angemessene Entscheidung zu treffen. Deshalb ist es sehr wichtig, den eigenen Standpunkt zu dokumentieren. Ob für oder gegen die Organspende – im Fall des Falles wissen die Angehörigen genau, wie sie sich verhalten müssen und werden nicht unnötig belastet.

Kritik an der Organspende äußern vor allem kirchliche Organisationen, aber beispielsweise auch der Verein KAO, den Eltern gegründet haben, die die Organe ihrer Kinder freigegeben hatten und dies im Nachheinein bereuen. Argumente der Organspendekritiker sind beispielsweise:

  • Angehörigen sei es kaum möglich, in der Ausnahmesituation eine solch schwerwiegende Entscheidung vorausschauend zu treffen. Einige Familien berichten, sich genötigt gefühlt zu haben und die Entscheidung für die Organspende im Nachheinein zu bereuen.
  • Eine würdevolle Verabschiedung des Toten und eine Sterbebegleitung durch die Angehörigen seien kaum möglich.
  • Die Informationen zur Organspende seien nicht ausreichend.

Kritiker fordern daher die sogenannte „enge Zustimmungslösung“. Danach kommt für eine Organspende nur infrage, wer sich zu Lebzeiten bewusst dafür entschieden hat. In Deutschland gilt die erweiterte Zustimmungslösung: Angehörige von Menschen ohne schriftliche Spendenbereitschaft können auch ohne diese Erklärung des Verstorbenen (nach dessen mutmaßlichen Willen) in eine Organentnahme einwilligen.

Ablauf einer Organtransplantation

  1. Eine Organentnahme kann nur dann durchgeführt werden, wenn es einen Organspendeausweis mit der Zustimmung gibt. Alternativ können Angehörige nach dem vermutlichen Willen des Verstorbenen einer Organentnahme zustimmen oder sie ablehnen.
  2. Der Hirntod wird festgestellt. Ohne diese Feststellung werden keine Organe entnommen.
  3. Die Ärzte müssen klären, ob das entsprechende Organ gesund ist. Auch Erkrankungen des Spenders wie Krebs oder Aids können eine Spende unmöglich machen. Es kommt nicht auf das Alter eines Spenders an. Wichtig ist der Zustand der betreffenden Organe.
  4. Das Krankenhaus informiert die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Die Stiftung meldet den Spender bei Eurotransplant. Durch diese gemeinnützige Stiftung werden zentral Organe aus Luxemburg, Belgien, Deutschland, Holland, Österreich, Slowenien und Kroatien vermittelt.
  5. Die Liste der Empfänger wird danach überprüft, ob das Organ passen könnte. Die Kriterien sind hier die Dringlichkeit, die Wartezeit des Spenders, die Erfolgsaussichten einer Transplantation.
  6. Wenn der Empfänger feststeht, werden die Organe entnommen. Das führt in den meisten Fällen ein externes Operationsteam durch. Der Leichnam des Spenders wird zur Beerdigung freigegeben.
  7. Das Organ wird so schnell wie möglich zum Aufenthaltsort des Empfängers transportiert. DieTransplantation erfolgt. Ein Spender kann mehrere andere Menschenleben retten.
Icon Information

Organspendeausweis und andere Leistungen der Krankenversicherung

Sowohl die gesetzlichen Krankenkassen als auch die privaten Krankenversicherungen übernehmen alle Kosten, die bei einer Organtransplantation anfallen. Vorbehandlungen, Operationen und Nachbehandlungen werden von den Versicherungen gezahlt. In der folgenden Tabelle sind die fünf größten gesetzlichen Krankenkassen und die fünf größten privaten Krankenversicherungen mit ihren Informationen und Hilfestellungen zur Organspende aufgeführt.

birne1Am 24. April 2018 veröffentlichte die Techniker die Ergebnisse der Forsa-Umfrage zur digitalen Gesundheitskompetenz. Unter anderem wurde auch die Idee für die elektronische Gesundheitsakte (eGA) vorgestellt und durch die Befragten begrüßt. In einer eGA könnte künftig auch der Organspendeausweis digital Anwendung finden.

E-Health: Digitalisierung im Gesundheitssektor                Telemedizin – Fernbehandlung durch Ärzte

Gesetzliche Krankenkassen

 

Kasse Infos auf der Webseite Organspende-Ausweis Besonderheiten
AOK sehr ausführlich, kostenfreie Hotline: 0800 – 265 101 0 kostenfreier Download detaillierte Hilfe zur Entscheidung
Barmer GEK ausführlich kostenfreier Download Fragen und Antworten, Info-Broschüre „Junge Helden“ zum kostenlosen Download
Techniker Krankenkasse – TK ausführlich, kostenfreie Transplantations-Hotline für Mitglieder: 040 – 855 060 604 0 kostenfreier Download Sonderheft Organspende für Mitglieder, weiterführende Links
DAK Gesundheit sehr ausführlich Hinweise auf Möglichkeiten zur Beschaffung ausführliche Erläuterungen zum „Organspende-Skandal“
IKK classic ausführlich Hinweis zum kostenlosen Download bei der BZgA, Abholen bei der IKK vor Ort Hinweise auf weitere Informationen bei der BZgA oder weiteren Webseiten

Private Krankenversicherungen

Infos auf der Webseite Organspende-Ausweis Besonderheiten
Debeka sehr ausführliches Gesundheitsportal kostenfreier Download, Hinweise auf BZgA Hinweise auf Informationsmaterial der BZgA, Links zu Selbsthilfegruppen, Nachrichten zum Thema
DKV Lexikon, Einträge über Änderungen und Regelungen
Axa
Signal Iduna sehr ausführliches Gesundheitsportal, Hotline zu Gesundheitsfragen: 0231 – 135 987 3 kostenfreier Download, Hinweise auf die Webseite der BZgA Hinweise auf Informationsmaterial der BZgA, Links zu Selbsthilfegruppen, Nachrichten zum Thema

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