Die Lebensversicherung als klassische Form der Risikoabsicherung
Die Lebensversicherung ist eine der Klassiker zur Absicherung von Risiken im Alter. Mit ihr können nicht nur die finanziellen Folgen für Hinterbliebene durch den Tod des Versicherten abgesichert, sondern auch Rücklagen für den Ruhestand angespart werden.

Seit einigen Jahren wird die konventionelle Lebensversicherung jedoch immer seltener angeboten. Grund dafür sind niedrige und weiter schrumpfende Garantiezinsen, Renditen und Überschüsse. Mittlerweile setzen Versicherer daher verstärkt auf das Modell der Risikolebensversicherung, die ausschließlich der finanziellen Absicherung für den Todesfall dient. Bei der Altersvorsorge dominiert bei Neuabschlüssen mittlerweile die private Rentenversicherung als Vorsorgemodell.
Lebensversicherung Vergleich:

Themen auf dieser Seite
Beiträge & Berechnung der Kosten
Der Beitrag für eine Lebensversicherung ist von vielen Faktoren abhängig, die durch die Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss festgestellt werden. Entscheidend sind vor allem:
- Eintrittsalter
- Gesundheitszustand/gesundheitliche Beeinträchtigungen/Vorerkrankungen
- Beruf/Bildungsstand
- Übergewicht
- Rauchgewohnheiten
- Gefährliche Hobbys
Bei den meisten Anbietern unterscheiden sich die Leistungen nur geringfügig. Maßgebend ist daher der Beitrag, welcher sich zwischen den Anbietern erheblich unterscheiden kann. Ein Vergleich der Anbieter vor allem im Hinblick auf die Risikozuschläge ist somit sehr lohnenswert.
BGH Urteil: Lebensversicherer dürfen Geld für ausscheidende Kunden kürzen
Das BGH hat nun nach einer Klage durch Verbraucherschützer beschlossen, dass Lebensversicherer das Geld für ausscheidende Kunden kürzen dürfen. Eine eingeführte Regelung aus dem Jahr 2014 bleibt damit rechtskräftig.
Die Unternehmen legen das Geld ihrer Versicherten am Kapitalmarkt verzinst an. Ein Anteil dieser erwirtschafteten Gewinne steht den Kunden am Ende der Laufzeit zu. Wegen der anhaltenden Niedrigzinsen, kommt es jedoch immer wieder zu Kürzungen dieser Gelder bei ausscheidenden Verbrauchern. Primäres Ziel sei es, die Garantiezusagen für Versicherte deren Vertrag noch länger läuft, einzuhalten.
Grundlage des Verfahrens stellte eine Klage durch den Bund der Versicherten (BdV) dar. Ein Kunde erhielt knapp 150 Euro anstelle der zu Beginn prognostizierten rund 2.800 Euro.
→ Weiter zum Thema: Überbeteiligung in der Lebensversicherung
Optionen und Formen der Lebensversicherung
Das Leben wirtschaftlich absichern
Stiftung Warentest: „Wählen Sie nur Angebote von Unternehmen, die den Kaufpreis in einer Summe auszahlen.” (Finanztest 04/2012)
Verbraucherzentrale NRW: „Wichtig ist der Versicherungsschutz vor allem für Familien (…) oder Ehepaare, die von nur einem Gehalt abhängig sind.” (Vbz NRW)
Unisex in der Lebensversicherung
Auch in der Lebensversicherung müssen seit dem 21.12.2012 Unisex-Tarife angeboten werden. Vor allem für Frauen sind die Tarife seither teurer. Sie profitierten zuvor von ihrer statistisch längeren Lebenserwartung, jedoch wurde es für Männer seit Einführung der geschlechtsneutralen Tarife nur wenig günstiger. Dies zeigt, dass viele Versicherer durch die Unisex-Tarife versteckte Preiserhöhungen vorgenommen haben.
Die 10 besten Lebensversicherungen: Das empfehlen Experten
Unter Vermittlern sind einige Lebensversicherungen besonders beliebt. Procontra hat in einer Vermittlerstudie herausgefunden, welche Anbieter Versicherungsexperten besonders attraktiv finden. Zu den Top 10 gehören:
Platz | Anbieter |
---|---|
1 | Volkswohl Bund |
2 | Allianz |
3 | Canada Life |
4 | Nürnberger |
5 | Alte Leipziger |
6 | Swiss Life |
7 | Stuttgarter |
8 | Augsburger Lebensversicherer Dialog |
9 | Hannoversche |
10 | HDI Gerling |
Quelle: www.procontra-online.de/
Einsparmöglichkeiten
Der Verkauf oder die Kündigung einer Lebensversicherung ist ein Schritt, der genau überlegt sein sollte. Drei Tipps, wie Sie auch auf anderem Weg Kosten einsparen können:
1. Dynamischen Vertrag beenden: Mit dynamischen Verträgen können Sie zwar Ihren Versicherungsschutz steigern, müssen aber auch durch jährlich anfallende Abschlusskosten tiefer in die Tasche greifen. Grundsätzlich haben Versicherte das Recht die Dynamik ihrer Lebensversicherung zu beenden.
2. Umstellung auf Ratenzahlung: Kann ein Kunde den fälligen Beitrag nicht mehr jährlich in einer Summe aufbringen, kann er auch auf monatliche Raten umstellen. Die Zinsen sind dann allerdings insgesamt höher.
3. Policendarlehen: Kunden können ihren Versicherungsvertrag auch beleihen lassen. Dabei zahlt der Versicherer einen Teil der Versicherungsleistung vorab. Spätestens beim Verkauf oder im Versicherungsfall muss die Summe dann zurückgezahlt werden.
Lebensversicherung für Familien
Eine kapitaldeckende Lebensversicherung empfehlen Verbraucherschützer für Familien eher nicht. Zum einen ist es günstiger die Altersvorsorge und den Hinterbliebenenschutz zu trennen und zum anderen halten viele Versicherte die Kapitallebensversicherung bis zum Vertragsende nicht durch. Die Folge: Der Todesfallschutz fällt weg oder er ist so gering, dass er für die Hinterbliebenen nicht reicht.
Vorzeitige Kündigung
Personen, die die Beiträge für ihren Vertrag nicht mehr aufbringen können oder wollen, haben die Möglichkeit, ihre Lebensversicherung beitragsfrei zu stellen, sofern sie ein bestimmtes Mindestguthaben erreicht haben. Der Vertrag kann dann auf dem aktuellen Niveau eingefroren und der Kunde trotzdem an den Überschüssen beteiligt werden. Versicherte sollten aber in jedem Fall mögliche weitere Auswirkungen auf den Vertrag prüfen.
Bei vorzeitiger Kündigung, bei Rücktritt oder Anfechtung des Versicherungsnehmers hat der Versicherer gemäß § 169 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zudem den Rückkaufswert der Lebensversicherung zu zahlen. Versicherte haben dabei das gesetzlich festgelegte Recht für die Berechnung des Rückkaufswertes.
Spezial: Lebensversicherung verkaufen oder kündigen?
Bundesregierung plant Reformpaket zur Lebensversicherung
Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Stabilisierung der Lebensversicherungen auf den Weg gebracht. Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) sieht u.a. Änderungen bei der Beteiligung von Versicherungsnehmern an den stillen Reserven vor. Ausscheidende Versicherungsnehmer werden somit in geringerem Maße beteiligt. Der Entwurf enthält folgende weitere Eckpunkte:
- Senkung des Garantiezinses für Neuverträge ab 1. Januar 2015 von 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent
- die Lebensversicherungsunternehmen werden verpflichtet ihre Kunden stärker an Risikogewinnen zu beteiligen
- die Aktionäre der Versicherungsunternehmen sollen keine oder geringere Dividenden erhalten (Ausschüttungssperre bei gefährdeter Garantieleistung)
- Offenlegungspflicht für Provisionen
- Senkung des Höchstzillmersatzes für die bilanzielle Anrechnung von Abschlusskosten
- die Lebensversicherungsunternehmen werden zu mehr Kostentransparenz verpflichtet und zuKostensenkungen angehalten (insbesondere im Vertrieb)
Die Versicherungsbranche zeigt sich kritisch. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) seien die geplanten Änderungen “technisch nicht umsetzbar”. Die Umsetzung der vorgesehenen Eckpunkte könne frühestens bis zum 1. Januar 2016 erfolgen, so der Branchenverband. Die Bundesregierung will das Gesetz trotz der Kritik schnell umsetzen. Schon am 11. Juli 2014 könnte der Entwurf den Bundesrat passieren.
Wer von der Neuregelung betroffen ist
Kommt das Gesetz, kann dies für einige Kunden besonders nachteilig sein. Von der Reduktion der Bewertungsreserven sind vor allem Verträge betroffen, die 2004 und früher abgeschlossen wurden, kurz vor der Auszahlung stehen und deren Versicherungsunternehmen über hohe Bewertungsreserven verfügen. Anhand der folgenden Checkliste können Sie nun Ihre Handlungsalternativen überprüfen:
Überbeteiligung & Bewertungseserven
Ab dem Inkrafttreten des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) im Jahr 2008 erhielten Versicherungsnehmer von Kapitallebensversicherungen oder privaten Rentenversicherungen erstmals das Recht an den sogenannten stillen Reserven beteiligt zu werden, wenn diese aufgrund der Beitragszahlung des Kunden entstanden sind. Das Gesetz sah dabei eine 50-prozentige Beteiligung vor, wenn der Versicherungsvertrag abläuft oder eine Rentenzahlung fällig wird.
Am 8. November 2012 sollte diese Regelung mit einem Beschluss des Bundesrates zum sogenannten Sepa-Begleitgesetz allerdings wieder aufgehoben werden. Hintergrund: Mit dem Beschluss sollte die Risikotragfähigkeit der Versicherungen in der Niedrigzinsphase sichergestellt werden. Mit Wirkung zum 21. Dezember 2012 sollten die Bewertungsreserven auf Kapitalanlagen „in einem Umfang, der die Erfüllbarkeit der Verpflichtungen gegenüber den Versicherten sicherstellt, bei sinkenden Kapitalmarktzinsen im Unternehmen verbleiben.“ Darüberhinaus wurde auch die bisherige Trennung der Überschussbeteiligung von vor und nach 1994 unterzeichneten Verträgen abgeschafft.
Die Empörung bei Verbraucherverbänden über diese Entscheidung war groß. Daraufhin legte der Bundesrat Einspruch ein und rief den Vermittlungsausschuss aus Bundestag und Bundesrat an. Dieser einigte sich darauf, dass die alte Regelung aus dem Jahr 2008 bestehen bleibt und die Versicherungsnehmer weiterhin zur Hälfte an den Reserven beteiligt werden müssen.
Tarife im Test-Rating
Unabhängige Institute, wie Finanztest von Stiftung Warentest und Rating Agenturen prüfen regelmäßig die Angebote der privaten Lebensversicherer. Im Herbst 2013 hat beispielsweise das Analysehaus Morgen & Morgen 71 Lebensversicherer entlang neun wesentlicher Kennzahlen (u.a. Nettoverzinsung, Abschlusskosten, Überschüsse, Wachstum) getestet. Insgesamt stellen die Experten der Branche ein gutes Zeugnis aus. Das Ergebnis:
- 10 Lebensversicherer erhalten mit fünf Sternen Bestnoten
- 16 Unternehmen mit vier Sternen
- Beim Belastungstest erreichen 32 Unternehmen die Höchstbewertung „ausgezeichnet“
- insgesamt aber: Belastung durch Zinszusatzreserve
Auch Map-Report hat einen Test zu Lebensversicherungen durchgeführt. Testsieger wurden die Debeka und die Allianz.
Passende Tarife für jede Lebenslage
Es können zwei große Modelle von Lebensversicherungen unterschieden werden: Die Risikolebensversicherung und die kapitalbildende Lebensversicherung. Während die Risikolebensversicherung ausschließlich den Tod des Versicherten versichert, handelt es sich bei der kapitalbildenden Lebensversicherung um eine Mischform. Sie verbindet den Hinterbliebenenschutz mit einem langfristigen Sparvertrag, der auch als Altersvorsorge dienen kann.
Für die private Lebensversicherung gibt es kein Patentrezept, jedoch einige Orientierungspunkte. Welches Modell oder welcher Tarif geeignet ist, hängt von der Lebensplanung, der Familiensituation und der Risikobereitschaft einer Person ab. Die Faustregel: „Je früher die Vorsorge, desto besser“ gilt jedoch für alle Versicherten.
Innerhalb der kapitalbildenden Lebensversicherungen haben sich zahlreiche Modelle und Varianten entwickelt:
- Fondsgebundene Lebensversicherung
- Verbundene Lebensversicherung
- Direktlebensversicherung
- Britische Lebensversicherung
- Termfix-Versicherung (Ausbildungsversicherung)
- Optionstarife oder variable Lebensversicherung
- Kapitalversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz (Sterbegeldversicherung im Vergleich)
Die passende Lebensversicherung für Familien
Vor allem Familien mit Kindern sind finanziell oft stark beeinträchtigt, sofern der Partner mit dem Haupteinkommen stirbt. Experten empfehlen daher in der Regel für Familien eine Risikolebensversicherung. Diese sollte bereits nach der Geburt des ersten Kindes abgeschlossen und mit einer Laufzeit ausgestattet werden, die ausreichend lange währt. Empfehlenswert ist auch eine Nachversicherungsgarantie, die vertraglich festgeschrieben wird. Diese macht es möglich, dass der Tarif im Laufe des Lebens immer wieder angepasst werden kann. Zum Beispiel, wenn weitere Kinder geboren werden oder sich die finanziellen Verhältnisse verändern. So ist es auch unproblematisch, dass die Lebensversicherung aufgrund geringer finanzieller Mittel nur mit einer kleinen Versicherungssumme abgeschlossen wird.
Singles und kinderlose Paare
Sofern es keinen Hinterbliebenen gibt, der grundsätzlich finanziell abhängig ist und für den der Todesfall des Versicherten keine unschließbaren finanziellen Lücken reißt, ist eine Lebensversicherung nicht zwingend erforderlich. Eine kapitalbildende Lebensversicherung als Altersvorsorge ist zwar möglich, jedoch versprechen andere Modelle der privaten Altersvorsoge höhere Renditen.
Policen für Senioren und Rentner
Auch für Personen in höherem Alter ist eine Lebensversicherung empfehlenswert, sofern es Angehörige mit einer großen finanziellen Abhängigkeit gibt. Jedoch benötigen ältere Versicherte eine kürzere Vertragslaufzeit als jüngere Kunden. In der Regel ist ein Vertrag mit zehn Jahren Laufzeit ausreichend. Experten empfehlen älteren Versicherten eine reine Risikolebensversicherung zu wählen. Aufgrund der kürzeren Ansparzeit würde die Auszahlsumme bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung zu gering ausfallen.
Lebensversicherung in der Krise
Der Ruf der klassischen kapitalgedeckten Lebensversicherung hat in den letzten Jahren stark gelitten. Der Garantiezins ist seit Jahren im Sinkflug, wodurch viele Policen mittlerweile unattraktiv sind. Verbraucherschützer beklagen zudem hohe Verwaltungs- und Abschlusskosten und die intransparenten Berechnungsmodelle der Versicherer.
Hinzu kamen Rechtsstreite um die Rückkaufwerte für Lebensversicherungen. Kunden, die ihre Versicherungen bereits nach kurzer Zeit kündigten bekamen früher kaum oder zum Teil gar kein Geld zurück. Hierzu hat der Bundesgerichtshof 2013 ein Urteil gefällt, wonach vielen Kunden Nachschlagszahlungen zustehen.
Steuern und Abgaben – Das ist zu beachten
Phase | Risikolebensversicherung | Kapitallebensversicherung |
---|---|---|
Einzahlung | Beiträge als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ steuerlich absetzbar* | Beiträge bei Neuverträgen ab 2005 nicht mehr absetzbar |
Auszahlung | Todesfallleistungen einkommenssteuerfrei, aber: Erbschaftssteuer kann anfallen | Auszahlung ist steuerfrei, wenn der Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde und mindestens 12 Jahre Bestand hatte |
Sozialabgaben | keine Beiträge auf Todesfallleistungen für Pflichtversicherte in der GKV; freiwillig Versicherte müssen Pflege- und Krankenkassenbeiträge zahlen | fallen in der Regel nicht an, nur freiwillig Versicherte in der GKV zahlen auf alle Einkünfte Beiträge |
* Voraussetzung: Eigenanteil für die Kranken- und Pflegeversicherung liegt unter der Höchstgrenze (Quelle: Verbraucherzentrale NRW: Privatrenten und Lebensversicherungen – So profitieren Sie richtig! Düsseldorf 2010)
Beliebtes Vorsorgemodell – Tipps für Verbraucher
Versicherte erwarten von ihrer Lebensversicherung in erster Linie, dass sie ihr Geld am Kapitalmarkt sicher und ertragreich anlegt, sie gut berät und fair an den Überschüssen beteiligt. Wie Sie die für sich beste Lebensversicherung finden und was zu tun ist, wenn der Versicherungsvertrag nur noch wenig sinnvoll erscheint.
1. Vergleich der Lebensversicherung – Informieren lohnt sich
Kunden von Lebensversicherungen müssen sich darauf verlassen können, dass ihr Anbieter dauerhaft die Leistungen erbringen kann, die sie einmal mit ihm vereinbart haben. Der Branchendienst Map-Report oder auch der Stiftung Warentest Ableger Finanztest führen dazu regelmäßig umfangreiche Ratings bzw. Tests durch. Verbraucher sollten dabei unbedingt folgende Kennziffern der Unternehmen vergleichen: Verwaltungs- und Vertriebskosten Erträge der Kapitalanlage deklarierte laufende Überschussbeteiligung.
2. Ablaufleistungen
Auch bei Lebensversicherungen gilt der Grundsatz: Entscheidend ist, was nach der Einzahlungsphase rauskommt. Vergleichen Sie daher stets die Ablaufleistungen der verschiedenen Versicherer. Auf diese Weise kann eine vorsichtige Prognose gezogen werden, von welcher Gesellschaft man auch in Zukunft gute Leistungen erwarten kann.
3. Policen mit Kapitalwahlrecht
Für Personen, denen die Auszahlung ihres gesamten Vermögens lieber ist, bietet eine Reihe von Versicherungen mittlerweile die Option “Kapitalschutz im Todesfall” an. Der Vorteil dabei ist, dass Sie diese Möglichkeit auch zu Lebzeiten nutzen und sich die Todesfallsumme aus dem Vertrag auszahlen lassen können.
4. Lebensversicherung verkaufen
Wenn Sie feststellen, dass die Weiterführung Ihrer Lebensversicherung nicht mehr sinnvoll ist, besteht neben der Kündigung auch die Möglichkeit Ihre kapitalbildende Lebensversicherung an ein im Zweitmarkt für Lebensversicherungen organisiertes Unternehmen zu verkaufen. Dies ist heute allerdings aufgrund der Kapitalmarktbedingungen schwieriger als früher. Wägen Sie die Vor- und Nachteile eines Verkaufs genau ab und holen Sie sich im Zweifelsfall Rat bei einem Experten.
5. Rendite selbst ausrechnen
Finanztest bietet Verbrauchern mit einem Rechner zur Lebensversicherung die Möglichkeit die Rendite eines bereits bestehenden Lebensversicherungsvertrags selbst auszurechnen (außer Fondspolicen). Dafür benötigen Sie lediglich den aktuellen Rückkaufswert sowie die Ablaufleistung Ihres Vertrags.
Antworten auf häufige Fragestellungen zur Lebensversicherung
Nettoverzinsung der Lebensversicherer
Die sogenannte Nettoverzinsung zeigt an, wie viel Rendite ein Versicherer im Geschäftsjahr mit seinen Kapitalanlagen erzielt hat. Kunden erhalten davon einen Teil über die Überschussbeteiligung. Eine höhere Nettoverzinsung ist demnach positiv, eine niedrige negativ zu bewerten. Die Top 5 und die 5 Schlusslichter aus dem Jahr 2013:
Top 5 Versicherer | Flop 5 Versicherer |
---|---|
5,22* Die Bayerische | 3,63 Skandia |
5,16 Alte Leipziger | 3,63 Provinzial Rheinland |
5,15 PB Leben | 3,49 Delta Lloyd |
5,02 Allianz | 2,75 Heidelberger |
4,93 Swiss Life | 1,98 Hamburger |
*jeweils der Durchschnitt der zurückliegenden drei Geschäftsjahre ab 2013
Quelle: procontra-online