Künstliche Befruchtung – die Rettung bei Kinderlosigkeit
Über einen langen Zeitraum sank in Deutschland die Geburtenrate, es wurden immer weniger Kinder geboren. Seit 1991 ging die Zahl der Neugeborenen von 830.000 auf rund 673.000 im Jahr 2006 zurück. In den Folgejahren war nur eine geringe Steigerung zu verzeichnen – 2012 wurden in Deutschland 673.544 Kinder geboren. Die Daten des Statistischen Bundesamt belegen indes, dass seit 2014 wieder über 700 Tausend Kinder zur Welt kamen. Die aktuellsten Zahlen (2016) zeigen einen Anstieg auf 792.100 Geburten, was in etwa dem Stand von 1996 entspricht.
Dennoch bleiben viele Paare kinderlos, weltweit sind circa 10 Prozent aller Elternpaare betroffen. Die Ursachen und Gründe für Kinderlosigkeit sind vielfältig: Körperliche Gegebenheiten, der sogenannte „Lifestyle“, Drogenkonsum oder das steigende Alter der Mütter oder weitere Gründe können dafür verantwortlich sein. Viele der Paare leiden aber unter der ungewollten Kinderlosigkeit und versuchen deshalb Abhilfe zu schaffen. Anspruch haben Versicherte von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
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Paare mit einem unerfüllten Kinderwunsch müssen mindestens ein Jahr lang erfolglos versucht haben, auf normalem Weg ein Kind zu bekommen. Wenn dann auch noch herkömmliche Behandlungsmethoden nicht zu einer Schwangerschaft geführt haben, besteht das Recht auf eine künstliche Befruchtung. Eine herkömmliche Methode ist beispielsweise eine alleinige Hormontherapie zur vermehrten Bildung weiblicher Eizellen. Auch eine Operation (Fertilitätsoperation), mit der die Möglichkeit einer Schwangerschaft wiederhergestellt wird, zählt zu den herkömmlichen Methoden.
Ursachen der Kinderlosigkeit
Die Gründe für die Kinderlosigkeit liegen statistisch gleich verteilt bei beiden Partnern. In rund 40 Prozent der Fälle geht Unfruchtbarkeit auf das Konto der Frau, in 40 Prozent liegt die Ursache beim Mann. Bei den restlichen 20 Prozent teilen sich die Partner die Ursachen für den unerfüllten Kinderwunsch.
Methoden der künstlichen Befruchtung
Methode | Beschreibung |
---|---|
Intrauterine Insemination (IUI) | Bei dieser Art der Behandlung wird der Weg der Spermien, den sie „normalerweise“ zurücklegen, stark verkürzt. Der männliche Samen wird direkt in die Scheide, in die Gebärmutter oder die Eileiter platziert. Vorher kann eine Stimulation durch Hormongaben erfolgen, um die Bildung der Eizellen zu forcieren. Geschieht das nicht, wird der optimale Zeitpunkt für die IUI durch Hormontests bestimmt. |
In-vitro-Fertilisation (IVF) | Diese Methode der künstlichen Befruchtung betrifft nur die Behandlung der Frau und bedeutet „Befruchtung im Glas“. Das heißt die Behandlung erfolgt außerhalb des weiblichen Körpers durch Befruchtung der weiblichen Eizellen in einem Reagenzglas und wird in mehreren Phasen durchgeführt. |
Hormonbehandlung | Die Zufuhr von Hormonen soll bewirken, dass die Eierstöcke viele Eizellen produzieren. Dabei wird die eigene Hormonproduktion medikamentös gedrosselt. Die von außen zugeführten Hormone bewirken die Reifung vieler Eizellen. |
Eizellgewinnung | Beim normalen weiblichen Monatszyklus lassen die körpereigenen Hormone ein Eibläschen platzen, die Eizelle wandert durch den Eileiter und setzt sich in der Gebärmutter fest, wenn sie befruchtet wurde. Unter Einfluss der Hormongaben wird dieser Eisprung künstlich ausgelöst. Kurz vor dem Eisprung werden die Eizellen durch eine Follikelpunktion gewonnen. Unter einer leichten Schlafnarkose saugt der Arzt die Flüssigkeit mit dem Eibläschen ab. Die Arbeit geht im Labor weiter. Dort werden die Eizellen isoliert und weiter behandelt. |
Insemination | Die so entnommenen Eizellen werden mit den Spermien des Partners zusammengebracht. Bei der herkömmlichen IVF sind die Samenzellen des Mannes normal entwickelt oder nur wenig eingeschränkt. Die Spermien werden aufbereitet und können aus eigener Kraft in die Eizelle eindringen. |
Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) | Eine andere Technik muss angewendet werden, wenn die männlichen Spermien qualitativ erheblich eingeschränkt sind. Dann werden die Samenzellen in eine sehr kleine Nadel gesaugt und direkt in die Eizelle gespritzt. |
Embryotransfer | Ein recht einfacher Eingriff, der nur ein paar Minuten dauert. Es ist keine Narkose nötig, denn dieser Teil der Behandlung verläuft völlig ohne Schmerzen. Der Arzt führt einen Transfer-Katheder ein, mit dem die Embryonen in einer Nährflüssigkeit in die Gebärmutter gespült werden. Es ist in Deutschland verboten, mehr als drei Embryonen in die Gebärmutter zu transferieren. Gefährliche Schwangerschaften mit mehr als drei Kindern sollen so verhindert werden. |
Weitere Formen der Gewinnung von Spermien werden nötig, wenn in der männlichen Samenflüssigkeit keine Spermien vorhanden sind. Auch dann ist eine Befruchtung möglich. Der Urologe oder Androloge gewinnt dann die Samen durch einen kleinen Eingriff entweder aus dem Hoden (Testikuläre Spermien-Extraktion TESE) oder aus dem Nebenhoden (Mikroepididymale Spermien-Aspiration MESA). Diese Spermien werden eingefroren und können dann mit einer ICSI-Behandlung genutzt werden.
Kostenerstattung Gesetzlich / Privat
Gesetzliche Krankenversicherung:
Methode | Eigenanteil | mit Medik. | Gesamt |
---|---|---|---|
IUI (Ohne Hormone) | 100 € | 120 € | 240 € |
IUI (Mit Hormonen) | 100 € | 450 € | 900 € |
IVF | 600 € | 1.400 € | 2.800 € |
ICSI | 850 € | 1.600 € | 3.300 € |
Private Krankenversicherung:
Methode | mit Medikamenten | Gesamtkosten |
---|---|---|
IUI (Ohne Hormone) | 300 € | 350 € |
IUI (Mit Hormonen) | 300 € | 1.000€ |
IVF | 2.000 € | 3.600 € |
ICSI | 4.000 € | 5.600 € |
Diese Angaben sind Orientierungswerte. Die tatsächlichen Kosten hängen von den ausführenden Medizinern, den Krankenhäusern oder Instituten, den benötigten Medikamenten oder zusätzlichen Leistungen ab. Bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gibt es weitere Informationen zum Thema.
Voraussetzungen und Kostenerstattung
Seit dem Jahr 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen 50 Prozent der anfallenden Kosten für eine künstliche Befruchtung. Das gilt für höchstens drei Versuche. Die rechtliche Grundlage ist der Paragraph 27a des Fünften Sozialgesetzbuches (§ 27a SGB V). Die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil festgelegt. Damit diese Kosten übernommen werden, müssen folgende grundsätzliche Voraussetzungen erfüllt sein:
- Kosten werden nur bei verheirateten Paaren übernommen.
- Alle herkömmlichen Behandlungsmaßnahmen (Fertilitätsoperation, Hormonbehandlung) müssen durchgeführt und ohne Erfolg geblieben sein.
- Die Aussicht auf einen Erfolg der künstlichen Befruchtung muss gegeben sein.
- Die Eizellenspende ist verboten, verwendet werden nur die Eizellen der behandelten Frau. Beide Partner müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben.
- Frauen müssen unter 40 Jahre, Männer unter 50 Jahre alt sein.
Künstliche Befruchtung – Extraleistungen der GKV
Aber auch einige gesetzliche Krankenkassen gehen nun einen Schritt auf die Betroffenen zu. So zahlen einige mehr als die vorgeschriebenen 50 Prozent oder weiten auch die Altersgrenzen etwas aus. Einige Krankenkassen übernehmen auch die Kosten für unverheiratete Paare anteilig. Informationen dazu können bei der jeweiligen Krankenkasse eingeholt werden.
(Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu medizinischen Inhalten!)
Künstliche Befruchtung –
Kostenerstattung in der PKV
Diese Bestimmungen über die Kosten der künstlichen Befruchtung wurden vom Bundessozialgericht überprüft und für rechtskräftig befunden. Wer sich jedoch privat versichert, hat es finanziell gesehen besser, denn die privaten Krankenversicherungen übernehmen alle Kosten. Nur wenn die Erfolgsaussichten unter 15 Prozent liegen, zahlen die privaten Krankenversicherer nichts mehr. Was die Kostensituation angeht, ist aber Bewegung in die Diskussion gekommen. Aufgrund der demografischen Situation und der niedrigen Geburtenrate wollen sich die Bundesländer bewegen. Die Länderregierungen überlegen, ob Zuschüsse bei einer künstlichen Befruchtung gezahlt werden.
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