Private Krankenzusatzversicherung
In den letzten Jahren wurde der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen immer mehr eingeschränkt. Die Versicherten erhalten nur die sogenannte Regelversorgung und müssen bestimmte Leistungen selbst bezahlen oder darauf verzichten. Mit einer Zusatzversicherung können Leistungen in Anspruch genommen werden, die sonst nur Privatpatienten erhalten.
- Top Leistungen erhalten
- Für die Gesundheit zusätzlich abgesichert sein
- Günstige Tarife finden
- Von kurzen Wartezeiten profitieren
Die privaten Versicherungen fordern vor Vertragsabschluss die Beantwortung von Gesundheitsfragen über Vorerkrankungen, Unfälle oder vergangene Krankenhausaufenthalte. Für manche Krankheiten werden Risikozuschläge verlangt oder der Kunde wird abgelehnt. Dabei sollte man immer wahrheitsgemäß antworten, denn bei absichtlich falschen Angaben kann der Versicherer die Zahlung von Leistungen einstellen oder sogar zurückfordern und den Vertrag auflösen. Da sich im Alter auch die Krankheiten häufen, ist es ratsam, eine Krankenzusatzversicherung in jungen, gesunden Jahren abzuschließen, um die laufenden Kosten der Police umso günstiger zu erhalten.
Die Wartezeit beträgt in der Regel drei Monate ab Vertragsabschluss, bei Zahnersatz, psychotherapeutischen oder Heilpraktikerleistungen können es bis zu acht Monate sein. Die zahlreichen Angebote auf dem Markt unterscheiden sich deutlich und sollten erst nach einem ausführlichen Vergleich ausgewählt werden.
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- Für die Gesundheit zusätzlich abgesichert sein
Ambulante Zusatzversicherung als ergänzender Schutz
Die ambulante Zusatzversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung zu den gesetzlichen Leistungen der Krankenkasse sein. Der Basistarif verringert die Zuzahlungen für ambulante Leistungen, während ein erweiterter Zusatzschutz – etwa über einen Komfort- oder Premiumtarif – zusätzliche Kosten übernimmt. Da die gesetzliche Krankenversicherung keine Behandlungskosten im Ausland übernimmt, ist es ratsam, eine Zusatzversicherung für ambulante Leistungen abzuschließen, wenn man sich des Öfteren im Ausland aufhält.
Stationäre Krankenzusatzversicherung im Test
Unverhofft kommt oft – ein Unfall, Herzinfarkt oder andere Krankheiten treten plötzlich ein und die Einweisung ins Krankenhaus ist notwendig. Gesetzlich versicherte Patienten werden in der Regel in ein kostengünstiges Krankenhaus in der Nähe eingeliefert und können sich den behandelnden Arzt nicht aussuchen. Häufig erfolgt die Unterbringung im Mehrbettzimmer, was den Komfort einschränken kann.
Mögliche Leistungen je nach Versicherer
- Freie Arztwahl
- Freie Krankenhauswahl
- Kostenerstattung für ambulante Operationen
- Kostenübernahme für die Zuzahlung von 10 €/Tag
- Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern
- Ersatzweise Krankenhaustagegeld
- Rücktransport aus dem Ausland
- Rooming-in bei Kindern
- Überführungs- oder Bestattungskosten im und aus dem Ausland
- Kostenübernahme für Bereitstellung von TV, Telefon, Internet
Monatliche Beiträge und Kündigungsfrist des Vertrages
Die Höhe der monatlichen Beiträge ist abhängig vom Alter des Versicherten, dem individuellen Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang. Für einen 30-jährigen gesunden Modellkunden liegen die Beiträge zwischen 16 und 55 Euro, wobei die günstigsten Anbieter meist ohne Altersrückstellungen kalkulieren. Ein gesunder 60-Jähriger zahlt bereits zwischen 34 und 115 Euro im Monat, während chronisch Erkrankte häufig abgelehnt werden. Je früher man sich für eine Zusatzversicherung entscheidet, desto günstiger fallen die Beiträge im Alter aus.
Das Versicherungsverhältnis kann jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres gekündigt werden – jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer (bis zu zwei Jahre). Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Bei Leistungskürzungen oder Beitragserhöhungen besteht zudem die Möglichkeit, innerhalb von zwei Monaten zu kündigen.
Gründe für eine Krankenzusatzversicherung
Eine private Krankenzusatzversicherung erweitert den gesetzlichen Schutz und bietet einen Leistungsumfang, der dem eines Privatpatienten nahekommt. Laut Stiftung Warentest 12/2015 besitzen rund 5,8 Millionen Kassenpatienten bereits eine Krankenhauszusatzversicherung. Weitere Gründe:
- Lücken im Leistungskatalog der GKV schließen – 63%
- Bessere Versorgung bei Zahnersatz und Prophylaxe – 56%
- Bessere medizinische Versorgung und Behandlung – 54%
- Bessere Absicherung gegen gesundheitliche Risiken – 49%
- Zuzahlungen für Arzneimittel, Heilmittel etc. abdecken – 33%
- Chefarztbehandlung im Krankenhaus – 13%
Betriebliche Krankenversicherung für Mitarbeiter
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter. Sie ergänzt die Kassenleistungen durch private Zusatzversicherungen im Gruppenvertrag und kann Tarifbausteine wie stationäre Leistungen, Vorsorgeuntersuchungen, Krankentagegeld, Heilpraktikerleistungen sowie Zahnbehandlungen umfassen. Neben Vorteilen für die Mitarbeiter verbessert sie auch das Arbeitgeberimage, senkt Krankheitsausfälle und kann Lohnfortzahlungskosten reduzieren.
Vor- und Nachteile für Mitarbeiter in der bKV
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Bessere Vorsorge durch Ergänzung der Kassenleistungen | Keine Mitgliedschaft für geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte |
Günstige Beiträge durch Gruppenvertrag | Mindestanzahl an versicherten Mitarbeitern erforderlich |
Ehepartner und Kinder können mitversichert werden | |
Gesundheitsprüfung entfällt bei großen Gruppen | |
Keine Wartezeit | |
Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus |
Da stellt sich manchem Versicherten die Frage, welche private Krankenzusatzversicherung nun wirklich wichtig ist, und auf welche vielleicht verzichtet werden kann. Als grundsätzlich wichtig können hier vor allem die Zahnzusatzversicherung und die Pflegezusatzversicherung genannt werden. Die Versicherten der Pflegeversicherung schützen sich im Bereich der Vorsorge für das Alter und bei Pflegebedürftigkeit nach Krankheit oder Unfall – die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind derzeit nicht in allen Bereichen umfassend. Hier kommt die private Absicherung ins Spiel.
Die Zahnzusatzversicherung ist angesichts der hohen Zahnersatz- und Behandlungskosten erforderlich, da ohne privaten Schutz enorme Kosten entstehen können. Ebenso gehört die Auslandsversicherung für Aufenthalte außerhalb der EU zur wichtigen Reisevorsorge – innerhlab der EU übernimmt meist die Versichertenkarte der Krankenkasse.
Was die Kosten für einen Heilpraktiker betrifft, sollten sich Versicherte zunächst die Leistungen ihrer Krankenkasse genau ansehen, da viele Kassen alternative Behandlungen (z. B. Akupunktur) teilweise übernehmen.
Bietet eine private Versicherung eine erweiterte private Vorsorge-Zusatzversicherung, kann diese zusätzlich abgeschlossen werden. Nach medizinischen Erkenntnissen sind die Vorsorgeleistungen der Krankenkassen jedoch in Deutschland sehr umfassend und bedürfen keiner privaten Erweiterung.
Die Brillenversicherung wird sehr unterschiedlich angeboten – günstigere Modelle sind vor allem für Kunden interessant, die nicht auf teure, anspruchsvolle Brillen angewiesen sind. Je nach Angebot kann eine Brillenversicherung eine echte Kostenersparnis bringen.
Die Krankenhauszusatzversicherung deckt etwa Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung und freie Arzt- und Krankenhauswahl ab. Die Krankentagegeldversicherung sorgt für einen höheren Zahlungsausgleich. Diese Zusatzversicherungen verbessern zwar nicht den medizinischen Standard, bieten aber einen individuellen Schutz, der zum persönlichen Wohlbefinden beitragen kann.
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Betriebliche Krankenversicherung für Mitarbeiter
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine freiwillige soziale Leistung des Arbeitgebers zur Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter. Als Gruppenvertrag schließt der Arbeitgeber die Versicherung ab – oft mit Tarifbausteinen wie stationären Leistungen, Vorsorgeuntersuchungen, Krankentagegeld, Heilpraktikerleistungen sowie Zahnbehandlungen. Neben dem Vorteil für die Mitarbeiter verbessert die bKV auch das Unternehmensimage, senkt den Krankenstand und reduziert Lohnfortzahlungskosten.
Vor- und Nachteile für Mitarbeiter in der bKV
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Bessere Vorsorge durch Ergänzung der Kassenleistungen | Keine Mitgliedschaft für geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte |
Günstige Beiträge durch Gruppenvertrag | Mindestanzahl an versicherten Mitarbeitern erforderlich |
Ehepartner und Kinder können mitversichert werden | |
Gesundheitsprüfung entfällt bei großen Gruppen | |
Keine Wartezeit | |
Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus |
Stationäre Zusatzversicherung – mehr Leistung bei einem Krankenhausaufenthalt
Unverhofft kommt oft – ein Unfall, Herzinfarkt oder andere Krankheiten treten plötzlich ein und eine Krankenhauseinweisung wird notwendig. Gesetzlich versicherte Patienten werden in der Regel in ein kostengünstiges Krankenhaus eingeliefert, können ihren behandelnden Arzt jedoch nicht frei wählen. Oft erfolgt die Unterbringung im Mehrbettzimmer – für mehr Komfort können Wahlleistungen (Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung etc.) über eine Krankenhauszusatzversicherung vereinbart werden, die allerdings selbst zu finanzieren ist.
Mögliche Leistungen je nach Versicherer
- Freie Arztwahl
- Freie Krankenhauswahl
- Kostenerstattung für ambulante Operationen
- Kostenübernahme für die Zuzahlung von 10 €/Tag
- Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern
- Ersatzweise Krankenhaustagegeld
- Rücktransport aus dem Ausland
- Rooming-in bei Kindern
- Überführungs- oder Bestattungskosten im und aus dem Ausland
- Kostenübernahme für TV, Telefon, Internet
Monatliche Beiträge und Kündigungsfrist des Vertrages
Die Höhe der monatlichen Beiträge hängt vom Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang ab. Ein 30-jähriger gesunder Kunde zahlt zwischen 16 und 55 Euro, während ein 60-Jähriger bereits zwischen 34 und 115 Euro monatlich zahlen muss. Chronisch Erkrankte werden häufig abgelehnt. Je früher der Abschluss, desto günstiger die Beiträge im Alter.
Das Versicherungsverhältnis kann jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden – jedoch nicht vor Ablauf der Mindestvertragsdauer von bis zu zwei Jahren. Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Bei Leistungskürzungen oder Beitragserhöhungen ist eine Kündigung innerhalb von zwei Monaten möglich.
Gründe für eine Krankenzusatzversicherung
Eine private Zusatzversicherung erweitert den gesetzlichen Schutz und bietet einen Umfang, der dem eines Privatpatienten nahekommt. Rund 5,8 Millionen Kassenpatienten verfügen bereits über eine Krankenhauszusatzversicherung. Weitere Gründe:
- Lücken im Leistungskatalog der GKV schließen – 63%
- Bessere Versorgung bei Zahnersatz und Prophylaxe – 56%
- Bessere medizinische Versorgung und Behandlung – 54%
- Bessere Absicherung gegen gesundheitliche Risiken – 49%
- Zuzahlungen für Arzneimittel, Heilmittel etc. abdecken – 33%
- Chefarztbehandlung im Krankenhaus – 13%
- Zahnzusatzversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- Gesetzliche Krankenkassen Leistungen
- Gesetzliche Krankenversicherung Ratgeber
- Auslandskrankenversicherung
- Pflegezusatzversicherung
- Krankenkasse Zuzahlung
- Private Krankenversicherung Ratgeber
Die privaten Versicherungen fordern vor Vertragsabschluss…
Die privaten Versicherungen fordern vor Vertragsabschluss die Beantwortung von Gesundheitsfragen über Vorerkrankungen, Unfälle oder vergangene Krankenhausaufenthalte. Für manche Krankheiten werden Risikozuschläge verlangt oder der Kunde wird abgelehnt. Dabei sollte man immer wahrheitsgemäß antworten, denn bei absichtlich falschen Angaben kann der Versicherer Leistungen einstellen, zurückfordern oder den Vertrag auflösen. Außerdem häufen sich im Alter die Erkrankungen – daher ist es ratsam, eine Krankenzusatzversicherung in jungen, gesunden Jahren abzuschließen, um die laufenden Kosten günstiger zu erhalten.
Die Wartezeit beträgt in der Regel drei Monate ab Vertragsabschluss; bei Leistungen wie Zahnersatz, psychotherapeutischen oder Heilpraktikerleistungen können es bis zu acht Monate sein. Aufgrund der Vielzahl an Angeboten sollte ein ausführlicher Vergleich erfolgen.
Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung
Eine private Krankenzusatzversicherung deckt Bereiche ab, für die die gesetzliche Kasse nur geringe oder gar keine Leistungen bietet. Sie ist immer als private Zusatzversicherung zu verstehen – manche Policen sind unerlässlich, andere eher verzichtbar.
Betriebliche Krankenversicherung für Mitarbeiter
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine freiwillige soziale Leistung des Arbeitgebers, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern. Sie ergänzt die gesetzlichen Kassenleistungen durch private Zusatzversicherungen in einem Gruppenvertrag – u.a. für stationäre Leistungen, Vorsorgeuntersuchungen, Krankentagegeld, Heilpraktikerleistungen, Zahnbehandlungen und -ersatz. Neben dem Nutzen für die Mitarbeiter profitiert auch der Arbeitgeber von einem besseren Image, gesteigerter Motivation und geringeren Krankheitsausfällen.
Vor- und Nachteile für Mitarbeiter in der bKV
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Bessere Vorsorge durch Ergänzung der Kassenleistungen | Keine Mitgliedschaft für geringfügig Beschäftigte |
Günstige Beiträge durch Gruppenvertrag | Mindestanzahl an versicherten Mitarbeitern erforderlich |
Ehepartner und Kinder können mitversichert werden | |
Bei großen Gruppen entfällt oft die Gesundheitsprüfung | |
Keine Wartezeit | |
Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus |
Da stellt sich manchem Versicherten die Frage, welche private Krankenzusatzversicherung nun wirklich wichtig ist und auf welche vielleicht verzichtet werden kann. Als grundsätzlich wichtig gelten hier vor allem die Zahnzusatzversicherung und die Pflegezusatzversicherung. Die Versicherten der Pflegeversicherung schützen sich im Bereich der Vorsorge für das Alter sowie im Pflegefall – die gesetzlichen Leistungen sind nicht immer umfassend, weshalb der private Zusatzschutz essenziell wird.
Die Zahnzusatzversicherung ist wegen hoher Zahnersatz- und Behandlungskosten notwendig, um im Fall mehrfacher und hochwertiger Zahnersatzleistungen vor enormen Eigenkosten geschützt zu sein. Ebenso ist die Auslandsversicherung für Aufenthalte außerhalb der EU wichtig – innerhalb der EU übernimmt in der Regel die Versichertenkarte der Krankenkasse.
Hinsichtlich der Heilpraktikerleistungen sollten Versicherte zunächst prüfen, welche Leistungen ihre Krankenkasse bereits abdeckt, da viele Anbieter alternative Behandlungsmethoden (z. B. Akupunktur) teilweise erstatten.
Eine erweiterte private Vorsorge-Zusatzversicherung kann zusätzlich abgeschlossen werden – auch wenn die Vorsorgeleistungen der gesetzlichen Kassen in Deutschland sehr umfangreich sind. Zudem wird bei manchen privaten Policen eine Brillenversicherung angeboten, die besonders für Menschen, die ständig auf teure Brillen angewiesen sind, eine Kostenersparnis bringen kann.
Die Krankenhauszusatzversicherung umfasst oft Wahlleistungen wie Einzel- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung und freie Arztwahl. Auch eine Krankentagegeldversicherung kann für einen verbesserten finanziellen Ausgleich sorgen – solche Versicherungen sind zwar kein Muss, können aber den individuellen Komfort deutlich erhöhen.