Private Krankenzusatzversicherung Ratgeber

In den letzten Jahren wurde der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen immer mehr eingeschränkt. Die Versicherten erhalten nur die sogenannte Regelversorgung und müssen bestimmte Leistungen selbst bezahlen oder darauf verzichten. Mit einer Zusatzversicherung können Leistungen in Anspruch genommen werden, die sonst nur Privatpatienten erhalten.

  • Top Leistungen erhalten

  • Für die Gesundheit zusätzlich abgesichert sein

  • Günstige Tarife finden

  • Von kurzen Wartezeiten profitieren

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Die privaten Versicherungen fordern vor Vertrags­abschluss die Beantwortung von Gesund­heitsfragen über Vorerkrankungen, Unfälle oder vergangene Kranken­haus­aufenthalte. Für manche Krankheiten werden Risiko­zuschläge verlangt oder der Kunde wird abgelehnt. Dabei sollte man immer wahrheits­gemäß antworten, denn bei absichtlich falschen Angaben kann der Versicherer die Zahlung von Leistungen einstellen oder sogar zurückfordern und den Vertrag auflösen. Da sich im Alter auch die Krank­heiten häufen, ist es ratsam eine Kranken­zusatz­versicherung in jungen, gesunden Jahren abzuschließen, um die laufenden Kosten der Police umso günstiger zu erhalten.

Die Wartezeit beträgt in der Regel drei Monate ab Vertragsabschluss, bei Zahnersatz, psychotherapeutischen oder Heilpraktiker­leistungen können es bis zu acht Monate sein. Die zahlreichen Angebote auf dem Markt unterscheiden sich deutlich und sollten erst nach einem ausführlichen Ver­gleich ausgewählt werden.

Zusatzversicherung zur gesetz­lichen Krankenversicherung
Eine private Kranken­zusatz­versiche­rung deckt Bereiche ab, für die es keine oder nur geringe Leistungen der Krankenkasse gibt. Eine Zusatz­versicherung ist immer eine private Versicherung. Einige Zusatz­versiche­rungen sind unbe­dingt ratsam, andere eher verzichtbar.

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Welche privaten Krankenzusatzversicherungen sind wichtig?

Niemand kann sich wirklich gegen alle Wechselfälle des Lebens versichern. Gerade im Bereich Gesundheitsversorgung und Altersversorgung ist allerdings eine möglichst gute Absicherung wichtig. Zu den verschiedenen Zusatzversicherungen gehören u.a.:

  • Heilpraktiker-Zusatzversicherung
  • Vorsorge-Zusatzversicherung
  • Brillenversicherung
  • Pflegezusatzversicherung
  • Zahnzusatzversicherung
  • Auslandskrankenversicherung
  • Krankenhauszusatzversicherung
  • Krankentagegeldversicherung
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Ambulante Zusatzversicherung als ergänzender Schutz

Die ambulante Zusatzversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung zu den gesetzlichen Leistungen der Krankenkasse sein. Der Basistarif verringert die Zuzahlungen für ambulante Leistungen, einen erweiterten Zusatzschutz bekommt man mit einem Komfort- oder Premium­tarif. Je nach Leistungsangebot des Versicherers werden die sonst fälligen Zuzahlungen teilweise oder auch ganz übernommen. Da die gesetzliche Kranken­versicherung keine Behandlungskosten im Ausland übernimmt, ist es ratsam eine Zusatzversicherung für ambulante Leistungen abzuschließen, wenn man sich des öfteren im Ausland aufhält.

Basistarif

  • Heilmittel
  • Alternativmedizin
  • Seh- und Hörhilfen
  • Zahnersatz
  • Krankenhausbehandlung
  • Auslandsaufenthalt
Tarife Ambulante Zusatzversicherung

Komfort- oder Premiumtarif

  • Zahnersatz, Implantate, Inlays
  • erweiterte Vorsorgeuntersuchungen
  • Behandlung durch Heilpraktiker
  • Brillen, Kontaktlinsen
  • Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel
  • Krankenhaus-, Kur- und Sanatoriumsaufenthalt
  • Auslandsaufenthalt
  • Schutzimpfungen fürs Ausland
  • Augenkorrektur mittels Laser

Stationäre Zusatzversicherung – mehr Leistung bei einem Krankenhausaufenthalt

Unverhofft kommt oft – ein Unfall, Herzinfarkt oder andere Krankheiten treten plötzlich ein und die Einweisung ins Krankenhaus ist notwendig. Die gesetzlich versicherten Patienten werden in der Regel in ein kostengünstiges Krankenhaus in der Nähe eingeliefert und können sich ihren behandelnden Arzt bei einem Kranken­haus­aufenthalt nicht aussuchen. Häufig ist man im Mehr­bett­zimmer untergebracht und möchte eigentlich nicht durch andere Patienten gestört werden.

Mögliche Leistungen je nach Versicherer

  • Freie Arztwahl
  • Freie Krankenhauswahl
  • Kostenerstattung für ambulante Operationen
  • Kostenübernahme für die Zuzahlung von 10 €/Tag

  • Unterbringung Ein- oder Zweibettzimmer
  • Ersatzweise Krankenhaustagegeld
  • Rücktransport aus dem Ausland
  • Rooming-in bei Kindern
  • Überführungs- oder Bestattungskosten im und aus dem Ausland
  • Kostenübernahme für Bereitstellung von TV, Telefon, Internet

Die Krankenhausleistungen werden bei Kassenpatienten pauschal im DRG-System (Diagnosis Related Groups = diagnosebezogene Fallgruppen) abgerechnet und beinhalten keine Extraleistungen wie Einzelzimmer, Chefarzt­behandlung oder freie Krankenhauswahl. Um den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten, kann man seine gewünschte privatärztliche Leistung als sogenannte Wahlleistung im Krankenhaus vereinbaren und muss diese selbst bezahlen – was jedoch sehr teuer werden kann – oder eine Kranken­haus­zusatz­versicherung abzuschließen. Die Wahlleistungen werden wie bei Privat­patienten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet und anschließend dem gesetzlich Versicherten in Rechnung gestellt. Einige Krankenkassen kooperieren mit privaten Versicherern und können mithilfe der gewährten Rabatte günstigere Verträge anbieten. Wer seine Krankenkasse kündigt, behält seine Versicherung weiterhin, jedoch kann es aufgrund des entfallenden Rabattes zu einer Preissteigerung kommen.

Stationäre Kranken­zusatz­versicherung im Test

Krankenzusatzversicherung im Test

Die Ratingagentur Franke & Bornberg testete im Mai 2015 private Kranken­zusatz­versiche­rungen in sechs eigenständigen Teilratings: stationäre Leistungen, Natur­heil­verfahren, Sehhilfen, Vorsorge, Zahnbehandlung und Zahnersatz. Bei der stationären Leistung wurden die Erstattungen für Chefarztbehandlungen, Ein- bzw. Zweibettzimmer getestet und die freie Wahl des Krankenhauses geprüft.

Mit oder ohne Altersrückstellung?

Die Altersrückstellungen dienen der Vorsorge vor hohen Kosten im Alter. Die Tarife ohne Rück­stel­lungen sind nach Art der Schaden­versicherung kalkuliert und für junge Menschen güns­tiger, jedoch steigen die Beiträge mit dem Lebens­alter deutlich an. Krankenhaus­aufenthalte werden im Alter häufiger und der Versicherte kann sich diese womöglich nicht mehr leisten. Die sogenannten Einsteiger­tarife bieten meistens nied­rige Beiträge ohne Alters­rück­stellung, jedoch enden diese auto­matisch nach einigen Jahren oder wenn ein gewisses Alter des Kunden erreicht wurde. Anschließend kann man ohne erneute Gesund­heits­fragen auf einen Tarif mit Rück­stellung wechseln, aber zahlt dann häufig doppelt so hohe Beiträge wie im Einsteiger­tarif.

Monatliche Beiträge und Kündigungsfrist des Vertrages

Die Höhe der monatlichen Beiträge ist abhängig vom Alter des Versicherten, dem individuellen Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang. Die Preisspanne für einen 30-jährigen gesunden Modell­kunden liegt zwischen 16 und 55 Euro im Monat, wobei die günstigsten Anbieter meistens keine Altersrückstellungen beinhalten und Tarife mit der Option Zweibettzimmer grundsätzlich günstiger sind. Ein gesunder 60-Jähriger zahlt bereits zwischen 34 und 115 Euro im Monat und chronisch Erkrankte mit z.B. Asthma, Epilepsie, Krebs oder Diabetes mellitus werden meistens abgelehnt. Je eher man sich für eine Zusatzversicherung entscheidet, umso günstiger sind die monatlichen Beiträge im Alter.

Das Versicherungsverhältnis kann zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer von bis zu zwei Jahren. Erfolgt keine Kündigung des Vertrages, wird dieser automatisch um ein Jahr verlängert. Bei Leistungskürzungen gemäß § 18 Absatz 1 oder Beitragserhöhung, besteht die Möglichkeit innerhalb von zwei Monaten bis zum Wirksamwerden der Änderung zu kündigen.

Gründe für eine Krankenzusatzversicherung

Eine private Krankenzusatzversicherung ist für Personen gedacht, die ihren gesetzlichen Versicherungsschutz erweitern wollen. Die Zusatzversicherung ist mit dem Leistungsumfang von einem Privatpatienten vergleichbar und kann mit einzelnen Modulen individuell zusammengestellt werden. Bei den gesetzlichen Krankenkassen wird ausschließlich im zwingend notwendigen und zweckmäßigen Bereich geleistet. Laut Stiftung Warentest 12/2015 besitzen rund 5,8 Millionen Kassenpatienten eine Kranken­haus­zusatz­versicherung. Folgende weitere Gründe sprechen für einen privaten Zusatzschutz im Krankheitsfall:

Lücken im Leistungskatalog der GKV schließen: 63 %
Bessere Versorgung bei Zahnersatz- und Prophylaxe: 56 %
Bessere medizinische Versorgung und Behandlung: 54 %
Bessere Absicherung gegen gesundheitliche Risiken: 49 %
Zuzahlungen für Arzneimittel, Heilmittel, etc. abdecken: 33 %
Chefarztbehandlung im Krankenhaus: 13 %

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Jede private Krankenzusatzversicherung ist günstiger, wenn sie in jüngeren Jahren abgeschlossen wird
Mitarbeiter einer Firma in der betrieblichen Krankenversicherung

Betriebliche Krankenversicherung für Mitarbeiter

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine freiwillige soziale Leistung des Arbeitgebers, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern. Diese beinhaltet verschiedene private Zusatzversicherungen als Ergänzung zur Kassenleistung und wird als Gruppenvertrag vom Arbeitgeber mit der jeweiligen Versicherung abgeschlossen. Folgende Tarifbausteine können u.a. kombiniert werden: stationäre Leistungen, Vorsorgeuntersuchungen, Krankentagegeld, Heilpraktikerleistungen, Zahnbehandlungen und -ersatz. Nicht nur die Mitarbeiter profitieren von der betrieblichen Krankenversicherung, auch der Arbeitgeber kann dadurch das Image seines Unternehmens verbessern, die Mitarbeiter motivieren und langfristig halten. Die bessere Vorsorgeleistung kann zur Reduzierung des Krankenstandes im Unternehmen führen, dadurch die Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall minimieren und die Arbeitsleistung der Mitarbeiter auf Dauer verbessern.

Vor- und Nachteile für Mitarbeiter in der bKV

Vorteile Nachteile
Bessere Vorsorge durch Ergänzung der gesetzlichen Kassenleistungen Keine Mitgliedschaft für geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte
Günstige Beiträge durch Gruppenvertrag Eine gewisse Mindestanzahl an Mitarbeitern muss versichert werden
Ehepartner und Kinder können mitversichert werden
Bei großen Gruppen kann eine Gesundheitsprüfung entfallen
Keine Wartezeit
Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus

FAZIT

Da stellt sich manchem Versicherten die Frage, welche private Krankenzusatzversicherung nun wirklich wichtig ist, und auf welche vielleicht verzichtet werden kann. Als grundsätzlich wichtig können hier vor allem die Zahnzusatzversicherung und die Pflegezusatzversicherung genannt werden. Die Versicherten der Pflegeversicherung schützen sich im Bereich der Vorsorge für das Alter und den Fall der Pflegebedürftigkeit nach Krankheit oder Unfall. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind derzeit nicht in allen Bereichen umfassend und ausreichend. Hier ist die private Versicherung wichtig.

Die Zahnzusatzversicherung ist wegen der hohen Zahnersatz- und Behandlungskosten erforderlich. Ohne eine private Absicherung können hier enorm hohe Zahlungen auf den Versicherten zukommen, wenn es um mehrfachen und hochwertigen Zahnersatz geht.

Die Auslandsversicherung für Aufenthalte außerhalb der EU gehört zur wichtigen Reisevorsorge. Innerhalb der EU gilt allerdings meist die Versichertenkarte der Krankenkasse.

Was die Kosten für einen Heilpraktiker anbelangt, sollten sich Versicherte erst einmal die Leistungen ihrer Krankenkasse genau ansehen. Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Reihe von Behandlungen der so genannten alternativen Medizin, zum Beispiel die Akupunktur.

Bietet eine private Versicherung eine erweiterte private Vorsorge-Zusatzversicherung kann der Versicherte diese natürlich abschließen. Nach medizinischen Erkenntnissen sind die Vorsorgeleistungen der Krankenkassen in Deutschland jedoch sehr umfassend und bedürfen keiner privaten Erweiterung.

Die Brillenversicherung wird sehr unterschiedlich angeboten. Bei einem privaten Versicherer sind besonders die einfachen, günstigen Modelle bevorzugt, bei den meisten Brillenversicherungen lohnt sich diese eher für Kunden, die sehr teure, anspruchsvolle Modelle bevorzugen. Je nach Versicherungsangebot kann eine Brillenversicherung für Menschen, die ständig Brillen tragen eine Kostenersparnis bringen.

Die Krankenhauszusatzversicherung beinhaltet das Ein- oder Zweibettzimmer, wobei das Zweibettzimmer schon in vielen Kliniken verbreitet ist, die Chefarztbehandlung und freie Arzt- und Krankenhauswahl. Die Krankentagegeldversicherung sichert einen höheren Zahlungsausgleich. Gesundheitliche Leistungen werden durch diese Versicherungen nicht verbessert oder wesentlich ergänzt, es handelt sich hierbei eher um Versicherungen, die individuellen Ansprüchen entgegenkommen. Diese Versicherungen sind nicht notwendig, können aber zum Wohlbefinden beitragen.