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Krankentagegeld und PKV Krankentagegeldversicherung

Um sich vor dem Verdienstausfall während einer längeren Krankheit zu schützen, sollten Selbständige, Freiberufler und Arbeitnehmer eine private Krankentagegeldversicherung abschließen.

Privatpatienten erhalten, anders als Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung kein Krankengeld. Als freiwillige Zusatzversicherung können auch gesetzlich Versicherte eine Krankentagegeldversicherung abschließen, um beispielsweise ihr gesetzliches Krankengeld aufzustocken. Personen ohne Einkommen benötigen keine Krankentagegeldversicherung, da das Krankentagegeld stets an das Einkommen gekoppelt ist.

InformationEin Arbeitsausfall, vor allem über einen längeren Zeit­raum, kann sich drastisch auf die finanzielle Situation eines Versicherten auswirken. Selbständige in der privaten Kranken­versicherung erhalten nicht einmal Lohn­fort­zahlungen und haben im Falle eines Arbeits­ausfalls überhaupt keine Absicherung. Privat versicherte Angestellte erhalten nach der sechsten Woche Lohnfort­zahlung zudem keine Leistungen mehr.

Oft unterschätzt: Finanzielle Lücken bei längerer Krankheit

Für freiwillig gesetzlich Versicherte, die sich gegen das Krankengeld entschieden haben, können sich ähnliche Versorgungslücken auftun. Aber auch für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Kranken­versicherung ergeben sich im Falle einer langen Krankheit finan­zielle Schwierigkeiten. Grund dafür ist, dass das Krankengeld mit maximal 70 Prozent des Bruttoeinkommens beziehungsweise 90 Prozent des Nettoeinkommens berechnet wird.

nach Bruttoeinkommen max. 70 %
nach Nettoeinkommen max. 90 %

Rechenbeispiel für Höhe der Deckungslücke

Wie hoch die Deckungslücke des Krankengeldes für Versicherte ausfallen kann, verdeutlichen folgende Rechenbeispiele:

Versicherte Anspruch auf Krankengeld? Netto-Ein­kom­men 3 Krankengeld (nach Abzug der Sozialversicherung) Deckungslücke
Arbeiternehmer in der GKV Ja 1.500,00 Euro 1.169,63 Euro 330,37 Euro
Arbeitnehmer und freiwillig versichert mit ermäßigtem Beitrag von 14,0 Prozent Nein 3.000,00 Euro 3.000 Euro
Arbeitnehmer und freiwillig versichert mit vollständigem Beitrag von 14,6 Prozent Ja 3.000,00 Euro 2375,33 Euro 624,67 Euro
Selbständig und freiwillig versichert mit vollständigem Beitragssatz von 14,6 Prozent Ja 3.000,00 Euro 2050,65 Euro 949,35 Euro
Versicherte in der PKV Nein 3.200,00 Euro 3.200 Euro

Personen, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, können mit Hilfe der Krankentagegeldversicherung diese Lücke schließen.

Zum Beispiel:

  • Versicherter:  Selbständiger in der privaten Krankenversicherung
  • Bruttoeinkommen: 2.300 Euro
  • Nettoeinkommen von 1.530 Euro
  • Versicherungssumme zur Schließung der Deckungslücke: Ca. 72 Euro täglich
  • Höhe des Krankentagegeldes im Versicherungsfall (nach Abzug aller Kosten): 1.538 Euro monatlich

TippIm Gegensatz zum gesetzlichen Krankengeld hat das Krankentagegeld keine Auswirkungen bei der Steuererklärung. Krankentagegeld ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Krankentagegeld erhöht also auch den Steuersatz nicht. Es muss nicht einmal angegeben werden. Eine Ausnahme gibt es bei GmbH-Geschäftsführern. Macht dieser seine Beiträge für die Krankentagegeldversicherung als Betriebsausgabe steuerlich geltend, so sind die Leistungen aus dieser Versicherung steuerpflichtige Einnahmen der GmbH.

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Voraussetzungen für den Leistungsbezug von Krankentagegeld

PflegeversicherungUm Krankentagegeld beziehen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu gehört, dass der Versicherte während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit von einem niedergelassenen Arzt/Zahnarzt oder stationär im Krankenhaus behandelt wird. Zudem muss die Dauer und der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit (nicht Berufsunfähigkeitsversicherung) durch einen Arzt bescheinigt werden.

Beim Vertragsabschluss einer Krankentagegeldversicherung sollte zwingend darauf geachtet werden, dass der Versicherer per Klausel kein einseitiges Kündigungsrecht im Leistungsfall hat.

Leistungsdauer und Berechnung

Der Leistungsbeginn der privaten Krankentagegeldversicherung kann frei gewählt werden. Der Beitrag wird jedoch umso günstiger, je länger diese Wartezeit (Karenzzeit) ist.

Die Höhe des Krankentagegeldes kann selbst festgelegt werden. Der Beitrag wird umso höher, je höher das Krankentagegeld sein soll. Bei der Berechnung von Krankentagegeld ist aber zu beachten, dass es zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern (z.B. Verletztengeld, Übergangsgeld) das Nettoeinkommen vor Arbeitsunfähigkeit nicht übersteigen darf.

Maßgeblich für die Berechnung des Nettoverdienstes ist das Durchschnittseinkommen der letzten zwölf Monate vor Antragstellung beziehungsweise vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Deswegen muss der Versicherte dem Versicherungsunternehmen Änderungen seines Einkommens stets mitteilen.

Hinweis: Erhöht sich das Netto­einkommen, so kann auch das Kranken­tagegeld in der Regel daran angepasst werden. Hierfür bieten die meisten Versicherungs­gesell­schaften alle drei Jahre die Möglichkeit das ursprünglich vereinbarte Kranken­tagegeld an die Einkommens­entwicklung anzugleichen.

Aktuelle Testsieger 2018: Die fünf besten Krankentagegeldversicherungen

Im Mai 2018 untersuchte die Stiftung Warentest mit ihrem Ableger Finanztest nach knapp 5 Jahren erstmals wieder private Krankentagegeld-Tarife für ansonsten gesetzlich Versicherte. Dabei verglich sie die privaten Angebote mit denen von gesetzlichen Krankenkassen. Insgesamt wurden 76 einzelne Tarife für gut verdienende Angestellte sowie für Freiberufler und Selbständige bewertet. Gemeinsam haben alle die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung, die durch den Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung für eine zusätzliche Absicherung sorgen soll. Aber auch die Unterschiede spielen eine Rolle bei der Bewertung der einzelnen Optionen: Während freiwillig gesetzlich versicherte Angestellte in der Regel 6 Wochen lang über die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (PDF) weiter ihr Gehalt und im Anschluss gesetzliches Krankengeld von ihrer Krankenkasse beziehen, müssen Freiberufler und Selbständige einige unter Umständen weitreichende Entscheidungen treffen. Als privat Krankenversicherter (PKV) gilt in jedem Fall, dass es durch die PKV keinen Anspruch auf Krankengeld gibt.

Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist folgendes möglich:

  1. Statt des regulären Krankenkassenbeitrags in Höhe von (i.H.v.) 14,0 Prozent kann der Beitrag angepasst werden auf 14,6 Prozent. Dadurch besteht ein Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag, wie bei gesetzlich Versicherten. Allerdings besteht keine Absicherung in dem Zeitraum davor.
  2. Zusätzlicher Abschluss eines Wahltarifs in der eigenen Krankenkasse.
 freiwillig gesetzl. vers. Arbeitnehmer Freiberufler ohne KG + privat. KTG* Selbständiger mit KG + privat. KTG**
DFV (1,7) Bayerische Beamten-KK (1,4) Huk-Coburg (1,9)
Huk-Coburg (1,8) Inter (1,7) Alte Oldenburger (2,2)
Pax-Familienfürsorge (1,9) Provinzial Hannover¹ (2,2) Pax-Familienfürsorge (2,2)

* Freiberufler, freiwillig gesetzlich versichert: ohne gesetzliches Krankengeld (Beitrag 14 % plus Zusatzbeitrag) und privates Krankentagegeld
** Selbständiger, freiwillig gesetzlich versichert: mit gesetzlichem Krankengeld (Beitrag 14,6 % plus Zusatzbeitrag) und privates Krankentagegeld
¹ Provinzial Hannover agiert nur in Niedersachsen und Bremen

Finanztest hatte zuletzt 2013 zahlreiche private Tagegeldversicherungen für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung geprüft. Anhand von drei Modellkunden hatten die Experten damals den Service, das Preis-Leistungsverhältnis und den Leistungsumfang für bestimmte Krankheitssituationen getestet. Folgende Versicherungen für zwei ausgewählte Fälle schnitten im vorigen Test dabei am besten ab:

Freiwillig vers. Angestellte (Gutverdiener) Freiwillig vers. Selbständige (Geringverdiener)
HUK Coburg (Note: 1,8) HUK Coburg (Note:1,5)
PAX Familienfürsorge (Note: 1,9) PAX Familienfürsorge (Note: 1,5)
Bayrische Beamten-KK (Note: 2,0) HanseMerkur (Note: 2,1)
ARAG (Note: 2,3) Württembergische (Note: 2,3)

Quelle: Finanztest (7/2013)

ArztIn der Regel müssen Antrag­steller Gesund­heits­fragen beantworten, bevor sie von der Versicherung angenommen werden. Die Beantwortung sollte wahrheits­gemäß erfolgen, denn der Arzt wird mit Vertrags­abschluss von seiner Schweige­pflicht entbunden, und im Schadensfall nimmt die Versicherung eine Prüfung vor. Kranken­tagegeld­versicherungen ohne Gesundheits­prüfungen sind aber auch möglich. Allerdings sollte bedacht werden, dass solche Tarife ohne Gesundheitsfragen oft etwas teurer sind, mehr Leistungs­ausschlüsse und längere Wartezeiten haben, ab denen der Versicherungsschutz greift.

Keine Leistungen für das kranke Kind

Privatversicherte haben außerdem zu bedenken, dass sie im Falle der Betreuung eines erkrankten Kindes keinen Anspruch auf Krankentagegeld haben. Ist nur einer der beiden Partner privat krankenversichert, der andere aber gesetzlich, so besteht der Anspruch auf Krankengeld für das Kind nur, wenn es dem gesetzlich versicherten Elternteil zugeordnet ist. Das bedeutet für Privatversicherte, andere Wege zu gehen. Sofern sie angestellte Arbeitnehmer sind, haben sie das Recht nach § 616 BGB , wegen der Krankheit eines Kindes vorübergehend zu Hause zu bleiben und trotzdem den Lohn fortgezahlt zu bekommen. Genaueres regelt normalerweise der jeweilige Arbeits- oder Tarifvertrag. Der Arbeitgeber ist von dieser Regelung nur befreit, wenn dies im Vertrag explizit ausgeschlossen ist.

RechtEine nachträgliche Reduzierung des Krankentagegeldes bei verringertem Nettoeinkommen durch den Versicherer ist nicht zulässig, wie das OLG Karlsruhe im Dezember 2014 entschied. So darf der Versicherer nicht einseitig die Tagesgeldsumme im Leistungsfall gegen einen entsprechend geringeren Beitrag verringern. Dies würde gerade für Selbstständige mit unbeständigem Einkommen zur Folge haben, dass die Entwicklung des Versicherungsschutzes nicht absehbar ist.