Eine Studie der PricewaterhouseCoopers AG belegt, dass rund 60 % der Versicherten ihren Zusatzbeitrag nicht kennen und von der Krankenkasse nicht ausreichend darüber schriftlich informiert wurden. In der Regel nehmen die Mitglieder Änderungen kaum wahr, es sei denn, sie machen schlechte Erfahrungen bei der Kostenübernahme von dringend benötigten Leistungen oder beim Kundenservice. Ein günstiger Zusatzbeitrag bedeutet jedoch nicht, dass die Kasse gute Leistungen anbietet, häufig werden diese sogar gekürzt oder auch komplett gestrichen.

  • Wechsel nach 18 Monaten KK-Mitgliedschaft möglich

  • Reguläre Kündigungsfrist von zwei Monaten

  • Sofortige Kündigung in Sonderfällen

Kurz und Knapp: Das Wichtigste zum GKV-Wechsel

Vorteile

  • Geld sparen durch günstigeren Zusatzbeitrag und bessere Leistungen (z.B. höhere Kostenübernahme bei Zahnreinigung)

  • Besserer Kundenservice

  • Mehr Leistungen

Nachteile

  • Wahltarife können kurzfristigen Wechsel verhindern

  • Eine Sonderkündigung aufgrund der Fusionierung zweier Krankenkassen ist nicht möglich

So funktioniert der Krankenkassen-Wechsel!

Die Krankenkasse wechseln für bessere Leistungen bzw. günstigere Tarife

Der Gesetzgeber gesteht Ihnen seit 1996 Wahlfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung zu, trotz Versicherungspflicht ist es also möglich, den Vertrag mit Ihrer Krankenkasse zu kündigen. Im Anschluss können Sie, je nach Voraussetzungen, entweder in die eine oder andere gesetzliche bzw. private Krankenversicherung wechseln.

Es gibt viele Gründe sich für einen anderen Versicherer zu entscheiden, denn jeder hat seine eigenen Vorstellungen von der richtigen Krankenkasse. Häufig sind es jedoch unfreundliche Servicemitarbeiter, die mangelnde Erstattung wichtiger Medikamente oder eine Beitragserhöhung die Versicherungsnehmer zu einem Wechsel motivieren. Der wohl wichtigste Grund ist und bleibt aber der Zusatz­beitrag, der je nach Krankenkasse individuell erhoben werden kann. Während manche Kranken­versicherungen gar keinen Zusatz­beitrag erheben, liegt dieser bei anderen bei 1,7%. Je nach Krankenkasse und Verdienst, kann man bei einem Kassenwechsel derzeit bis zu 902,70 € im Jahr sparen. Das sollte jedoch nicht der einzige Grund sein zu wechseln: Wichtige Kriterien sind unter anderem lukrative Bonusprogramme, besondere Extra­leistungen und kompetenter Kundenservice. Es lohnt sich auch die Krankenkassen Testsieger verschiedener Kategorien genauer unter die Lupe zu nehmen, um seinen persönlichen Favoriten zu finden.

Die richtige Wahl treffen – Merkmale einer guten Krankenkasse

Es gibt verschiedene Kriterien, die eine gute Krankenkasse kennzeichnen. Dazu zählen beispielsweise Service, Bonusprogramme, angebotene Zusatz­leistungen oder ein geringer Zusatzbeitrag. Letztlich ist es aber immer ein ganz individuelle Entscheidung des Versich­erten, denn nicht jede gute Krankenkasse passt auch zu dem eigenen Gesundheitsverhalten. Um einen guten Überblick über die allge­meinen Ange­bote und Leistungen einer bestimmter Krankenkasse zu erhalten, helfen auch regelmäßige Tests und Vergleiche unab­hängiger Institute. Folgende Eigenschaften sollten Sie bei der Wahl ihrer neuen Krankenkasse beachten:

Für Versicherte ist es immer hilfreich, wenn sie in dringenden Angelegenheiten einen Ansprechpartner haben. Eine gute Krankenkasse sollte daher problemslos erreichbar sein, sei es persönlich oder per Telefon. Damit sich die Versicherten umfangreich versorgt und beraten fühlen, ermöglichen viele Kassen ihren Angehörigen eine medizinische Hotline mit Gesundheitsexperten. Auch die Vereinbarung von Facharztterminen oder eine Arzneimittelberatung gehören mittlerweile zum Service vieler Krankenkassen.

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten zusätzlich zum gesetzlichen Leistungskatalog eine Vielzahl an Zusatzleistungen an. So werden beispielsweise die Kosten für Gesundheitskurse, Heilpraktiker oder professionelle Zahnreinigung  anteilig oder vollständig von der Kasse erstattet. Der Zuschuss erfolgt aber häufig nur für Ärzte und Therapeuten, die geprüft sind bzw. Vertragspartner der Krankenkasse sind.

Die Bonusprogramme sind für viele Versicherte zu einem wichtigen Kriterium bei der Wahl der Krankenkasse geworden. Ziel dieser Programme ist ein möglichst bewusster und umsichtiger Umgang mit der eigenen Gesundheit. Die Krankenkasse legt verschiedene Vorsorgeuntersuchungen und Behandlungen fest, für dessen Durchführung die Versicherten belohnt werden. Häufig muss für eine Geld- oder Sachprämie eine bestimmte Mindestanzahl an Maßnahmen erfolgt sein.

Gesetzliche Krankenkasse – Kündigungsfrist & Mindestversicherungszeit beachten

Um die Krankenkasse kündigen zu können, gilt als Voraussetzung, dass sie bereits seit 18 Monaten oder länger Mitglied sind. Die Kündigung der Krankenkasse muss schriftlich erfolgen und wird zum Ende eines Monats eingereicht, anschließend erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung nach § 175 Abs. 4 Sätze 3 und 4 SGB V für nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V Versicherte. Diese ist zur Vorlage bei der neuen Krankenkasse bestimmt, um eine Doppel­versicherung auszuschließen – ohne diese Bestätigung kann man nicht aufgenommen werden. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate und wird immer zum Monatsende ausgeführt. Kündigungsgründe kann es viele geben, es ist aber nicht zwingend notwendig, diese zu benennen. Einen Kündigungsvordruck finden Sie in Ihren Wechselunterlagen zum Krankenkassenvergleich.

Beispiel:

  • Kündigung geht am 29.09. bei der alten Krankenkasse ein
  • Kündigungstermin: 30.11.
  • Krankenkasse muss Kündigung bis 13.10. schriftlich bestätigen
  • neue Krankenkasse ist gültig ab 01.12.

Ausnahmeregelungen:

  • Familienversicherte
  • freiwillig Versicherte
  • Erhöhung bzw. erstmalige Erhebung des Zusatzbeitrags

Normalerweise kann die neu gewählte Krankenkasse eine Mitgliedsbescheinigung nur ausstellen, wenn die Kündi­gungs­bestätigung der bisherigen Kasse vorliegt. Für freiwillig Versicherte gilt diese Regelung nicht, wenn eine Fami­lien­versicherung eintritt oder ein Wechsel in eine private Krankenversicherung erfolgt. Viele Kassen verzichten sogar auf die Einhaltung der Kündigungsfrist, wenn eine Familienversicherung beginnt.

testsieger 2020

Günstige Krankenkassen vergleichen!

Finden Sie Beiträge, mit denen Sie monatlich sparen

  Gesetzliche Krankenkassen vergleichen
  Schnell und einfach Ersparnis ermitteln
  Unkompliziert wechseln

Die richtige Kündigung: So können Sie die Kasse wechseln

faxEine Kündigung muss grundsätzlich auf dem schriftlichen Weg (als Brief, Fax oder per Einschreiben ) eingereicht werden und mit Ihrer Unterschrift versehen sein, ansonsten ist sie nicht gültig. Die Kündigung kann zu einem bestimmten Datum oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Außerdem ist es wichtig, bei der bisherigen Kranken­kasse eine schriftliche Kündigungsbestätigung anzu­fordern. Diese wird benötigt, um später die Mitgliedschaft bei einer neuen Krankenversicherung zu beantragen.

Versenden Sie Ihre Kündigung rechtzeitig! Sie muss am letzten Tag eines Monats bei der Krankenkasse eingegangen sein, sonst wird die Kündigung erst einen Monat später wirksam – die Datierung des Poststempels auf den letzten Tag im Monat reicht hier nicht aus.

TIPP: Wenn Sie ausschließen wollen, dass die alte Krankenkasse Sie zum Verbleib bewegt, fügen Sie diesen Satz Ihrer Kündigung hinzu: Von Rückwerbeversuchen sowie persönlichen Besuchen jeder Art bitte ich Abstand zu nehmen. Hierzu verweise ich auf § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 20 UWG.

Kündigungsfrist Krankenkasse – Rechenhilfe

Sie kündigen im Ihre Mitgliedschaft endet zum
Januar 31. März
Februar 30. April
März 31. Mai
April 30. Juni
Mai 31. Juli
Juni 31. August
Juli 30. September
August 31. Oktober
September 30. November
Oktober 31. Dezember
November 31. Januar
Dezember 28. Februar (29. Februar in Schaltjahren)

Sonderkündigungsrecht nicht verpassen

Der Beitrag für gesetzlich Versicherte richtet sich grundsätzlich nach dem Bruttoeinkommen. Dieser setzt sich aus einem Arbeitgeber- und einem Arbeitnehmeranteil zu je gleichen Teilen zusammen. Arbeit­nehmer und Arbeit­geber übernehmen damit jeweils 7,3 Prozent. Der Prozentsatz ist für alle Krankenkassen gleich. Von 2011 bis 2014 war der Beitragssatz für alle Kassen einheitlich festgelegt. Seit Januar 2015 erhebt jede Krankenversicherung individuelle Beiträge über einen Zusatz­beitrag. Bisher konnten nur einige wenige Kassen darauf verzichten. Seit Januar 2020 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,1% . Viele Experten prognostizieren weitere Erhöhungen in den kommenden Jahren. Dadurch entsteht  eine höhere finanzielle Belastung für viele Mitglieder der Krankenkassen, die sich unter Umständen verringern lässt – die Rede ist vom Sonderkündigungsrecht bei der erstmaligen Erhebung oder der Erhöhung des bisherigen Zusatzbeitrages. Spätestens einen Monat vorher muss die Krankenkasse

das Überschreiten der Altersgrenze von 23 Jahren (ohne Erwerbstätigkeit),

durch eine Berufsausbildung bei Kindern über 25,

die Aufnahme einer Berufstätigkeit oder durch den Start in die Selbständigkeit,

Damit ist auch bereits vor Ablauf der regulären Mindestbindungszeit von 18 Monaten ein Krankenkassenwechsel möglich, allerdings greift auch hier die 2-monatige Kündigungsfrist – ein sofortiger Wechsel ist ausgeschlossen. Spätestens bis zum Ende des Monats, in dem der erstmalige oder erhöhte Zusatzbeitrag erhoben werden soll, muss die Kündigung erfolgt sein.

Wenn der angekündigte Zusatzbeitrag den durchschnittlichen, vom Gesetzgeber festgelegten, überschreitet, muss der Versicherer darauf hinweisen, dass die Möglichkeit besteht, in eine günstigere Kasse zu wechseln. Auch wenn Sie mit dem neuen Zusatzbeitrag nicht einverstanden sind, ist dieser so lange zu zahlen, bis die Aufnahme bei einer anderen Krankenkasse erfolgt ist. Eine Zahlungsverweigerung des höheren Betrages wegen Kündigung ist nicht möglich.

Wissenswert: Seit dem 01.01.2009 bewirkt eine Fusion von Krankenkassen kein Sonderkündigungsrecht mehr. Erhebt die neue Krankenkasse einen Zusatzbeitrag oder erhöht er sich, besteht wiederum das Recht zur Sonderkündigung. Mit der Fusion wird die 18-monatige Bindungsfrist fortgeführt und beginnt nicht neu. Es gelten die genannten Fristen.

Sofortiger Krankenkassen-Wechsel nach Statusänderung

Seit dem 11.09.2019 ist ein Krankenkassenwechsel im Rahmen eines sofortigen Krankenkassenwahlrechts ohne Kündigung zu lässig. Dieses Recht greift im Zuge einer Statusänderung, z.B. im Falle eines Arbeitgeberwechsels. Voraussetzung ist, die Einhaltung der 18-monatigen Bindungsfrist sowie ein nahtloser Übergang von der alten zur neuen Krankenkasse. Wichtig ist hierbei auch, dass Versicherte innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der neuen Beschäftigung vom Wahlrecht Gebrauch machen. Die Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse muss dem Arbeitgeber innerhalb der ersten zwei Beschäfti­gungs­wochen vorgelegt werden. Wenn diese Frist versäumt wird, bleibt die Mitgliedschaft in der bisherigen Krankenkasse bestehen.

Alter Status  Neuer Status
Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld I / II ) versicherungspflichtige / freiwillige Beschäftigung
Studium (studentische Krankversicherung) versicherungspflichtige / freiwillige Beschäftigung
versicherungspflichtige / freiwillige Beschäftigung Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld I / II )
Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld I / II ) versicherungspflichtige / freiwillige Beschäftigung
Selbstständigkeit (freiwillige Versicherung) versicherungspflichtige / freiwillige Beschäftigung

Wahltarife können kurzfristigen Wechsel verhindern

Je nach Versicherer gibt es unterschiedliche Wahltarife, z.B. kann man eine bestimmte Summe an Beiträgen erstattet bekommen, wenn man keine ärztlichen Behandlungen in Anspruch nimmt. Der Nachteil ist jedoch, dass man sich mindestens ein Jahr oder länger bindet und nicht kurzfristig die Krankenkasse wechseln kann. Das Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung der Beiträge greift auch beim Wahltarif, jedoch nicht beim Krankengeldtarif für Selbständige – hier bleibt die Bindungsfrist von 3 Jahren bestehen.

Familienversicherung endet? Studenten und Azubis aufgepasst!

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können Kinder bis 18 Jahre üblicherweise familienversichert werden; solange sie kein eigenes Einkommen erzielen und sich ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland befindet auch bis zum Ende des 23. Lebensjahres.

Wenn die Familienversicherung wegfällt, beispielsweise durch

das Überschreiten der Altersgrenze von 23 Jahren (ohne Erwerbstätigkeit),

durch eine Berufsausbildung oder Studium bei Kindern über 25,

die Aufnahme einer Berufstätigkeit oder durch den Start in die Selbständigkeit,

brauchen Sie diese nicht kündigen. Ganz gleich ob Sie in der gleichen Krankenkasse bleiben wollen oder in eine andere wechseln: wenn Sie weiterhin alle Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der GKV erfüllen, müssen Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Entscheiden Sie sich für eine andere Krankenkasse, wird diese im Antrag über die bisherige Familienversicherung informiert, eine Kündigung Ihrer alten Kasse ist auch hier nicht erforderlich.

TIPP: Bei einer angehenden Selbständigkeit nehmen Sie unbedingt vorher Kontakt mit ihrer Krankenkasse auf, damit Sie später keine böse Überraschungen erleben. Es gibt viel zu beachten, unter anderem werden die Beiträge anders berechnet.

Von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln

Der Weg von der privaten Krankenversicherung (PKV) zurück in die gesetzliche (GKV) ist häufig sehr schwierig und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass sich nur junge gesunde Menschen in der PKV versichern und die älteren Kranken alle in der GKV sind. Politisch ist es nicht gewollt zu jedem beliebigen Zeitpunkt zwischen den beiden Versicherungs­systemen hin und her zu springen und dabei immer die preiswerteste Variante zu nutzen.

Ist ein Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich, gibt es trotzdem die Möglichkeit zu sparen. Wenn Sie erst 5 – 7 Jahre bei Ihrem jetzigen Anbieter versichert sind, lohnt es sich eventuell die private Kranken­versicherung zu wechseln. Sind Sie bereits länger in der PKV, kommt nur ein Tarifwechsel in Frage, aber auch dabei lässt sich bares Geld sparen.

Sonderregelung! Wer selbständig ist und als Künstler/Publizist arbeitet, hat die Möglichkeit über die Künstlersozialkasse (KSK) von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Jedoch gilt auch hier, dass man jünger als 55 Jahre ist und den Tätigkeits­bereich seiner Selbständigkeit nachweist. Folgende Voraussetzungen können unter weiteren Bedingungen einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ermöglichen:

Voraussetzungen:

  • unter 55 Jahre
  • Student nach dem Studium
  • bei Bezug von Arbeitslosengeld I
  • Für Selbständige: Wechsel in ein Angestellten­verhältnis für mind. 1 Jahr und mit einem Einkommen unterhalb der Jahres­arbeits­entgelt­grenze (JAEG). Die Selbständigkeit kann auch nebenberuflich weitergeführt werden, wenn ein Vollzeitjob ausgeübt wird.

  • Für Arbeitnehmer in der PKV:
    1) Einkommen liegt für mindestens ein Jahr unter der Versicherungspflichtgrenze
    2) muss in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht in der GKV versicherungspflichtiges Mitglied gewesen sein

  • Erstfeststellung einer Behinderung:
    GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 50, jedoch gibt es bei einigen Krankenkassen eine Altersbeschränkung bis 45 Jahre

Ratgeber für Stolperfallen – Was tun bei Schwierigkeiten mit der Krankenkasse?

Mit der Option, von den Versicherten individuelle Zusatzbeiträge zu verlangen, hatte sich der Gesetzgeber unter anderem gedacht, die Konkurrenz unter den Kassen anzukurbeln. Gerechnet hat er sicher nicht damit, dass einige Kassen inzwischen einen eher unlauteren Wettbewerb mit allen erdenklichen Mitteln und Methoden führen. Häufig kann es passieren, dass Krankenkassen die Übersendung der Kündigungsbestätigung hinauszögern, indem sie lediglich ein Schreiben zu senden, dass die Kündigung thematisiert. Oft geht es darin um vermeintliche Bedingungen oder sogenannte Rückholaktionen, um einen Wechsel zu verhindern. Darüber hinaus kann es immer wieder dazu kommen, dass Wechsel-Unterlagen nicht rechtzeitig genug bearbeitet werden und damit für den Kunden wichtige Fristen verstreichen. Zum Glück gibt es unterschiedliche Schritte die Betroffene einleiten können, um sich effektiv dagegen zu währen. Hier sind einige Tipps und Hinweise, wie sie gegen solche Kassen vorgehen können.

So können Sie vorgehen: 

Zunächst sollten Betroffene Kontakt zum Beschwerdemanagement der eigenen Krankenkasse aufnehmen. Bringt dieses Vorgehen nichts oder dauert es unter Umständen zu lange, kann auch der Vorstand der Kasse schriftlich kontaktiert werden. Die entsprechende Adresse findet sich meist im Impressum der Website der jeweiligen Krankenkasse.

Hilfestellung bieten auch die unabhängigen Verbraucherzentralen. Hier kennen die Ansprechpartner häufig die Probleme bereits von anderen Krankenkassenmitgliedern. Als Sammelstelle von Beschwerden ist mitunter ein Vorgehen durch die Verbraucherschützer sinnvoller als der alleinige Gang durch die Instanzen. Rechtliche Unterstützung kann aber eher nicht oder nur in sehr geringem Umfang gewährt werden.

Von der Bundesregierung ins Leben gerufen, ist „Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ (UPD) bundesweit in 22 Beratungsstellen tätig. Fragen rund um Gesundheit oder gesundheitsrechtliche Themen werden objektiv und kostenlos von Experten beantwortet.

Der Schritt in die nächsthöhere Instanz bedeutet entweder, sich an das Gesundheitsministerium des entsprechenden Bundeslandes oder an das Bundesamt für soziale Sicherung zu wenden. Letztere Institution führt die Oberaufsicht über die bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen, die in mehr als drei Bundesländern agieren – insgesamt sind das nur 69 von 113 gesetzlichen Versicherern. Die AOKn und die regional ausschließlich auf ein oder zwei Bundesländer beschränkten Kassen unterliegen der direkten Aufsicht der Gesundheits- oder Sozialministerien der einzelnen Bundesländer, in denen sie ihren Sitz haben.

Unsere Leser fragen – wir antworten: Die beliebtesten FAQ

Um die Krankenkasse wechseln bzw. kündigen zu können, gilt als Voraussetzung, dass Sie bereits seit 12 Monaten oder länger Mitglied sind. Die Kündigung der Krankenkasse muss schriftlich erfolgen und wird zum Ende eines Monats eingereicht, anschließend erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung. Diese ist zur Vorlage bei der neuen Krankenkasse bestimmt, um eine Doppelversicherung auszuschließen – ohne diese Bestätigung kann man nicht aufgenommen werden. Ausnahmen gelten für Privatversicherte, Familienversicherte und Erstversicherung in Deutschland. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate und wird immer zum Monatsende ausgeführt.

Weitere Informationen zu Krankenkasse-Wechsel.

Sind Sie bereits 12 Monate oder länger Mitglied, haben sie die Möglichkeit Ihre Krankenkasse zu wechseln. Beachten Sie hier bitte die Kündigungsfrist von 2 Monaten. Im Falle einer Sonderkündigung können Sie die Krankenkasse auch ohne Einhaltung der Mindestbindefrist wechseln. Im Falle eines Arbeitgeberwechsels haben Sie ebenfalls die Möglichkeit die Kranken­versicherung zu wechseln.

Ausführlichere Informationen zu Krankenkasse-Wechsel.

Versicherungsnehmer können die Krankenversicherung wechseln so oft sie möchten. Einzige Voraussetzung ist eine Mindest-Mitgliedschaft von 12 Monaten, greift jedoch das Sonderkündigungsrecht, kann die Krankenkasse auch sofort gewechselt werden. 

Erfahren Sie mehr über die Kündigung der Krankenkasse.

Bei einer privaten Krankenversicherung handelt es sich um eine Versicherung auf freiwilliger Basis. Jede beschäftigte Person kann sich privat versichern, sofern die Regelungen für die freiwillige Krankenversicherung auf sie zutreffen. Dazu gehören beispielsweise Beamte, Selbständige und Studenten. Auch Angestellte haben die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung einzutreten. Hierbei muss jedoch das gesamte Bruttoein­kommen innerhalb eines Jahres oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegen, die jährlich neu ermittelt wird. Zudem gelten unterschiedliche Voraussetzungen für verschiedene Berufsgruppen.

Erfahren Sie mehr über die gesetzliche Krankenversicherung.

Die Dauer des Krankenkassenwechsels lässt sich nicht exakt bestimmen. Sie hängt immer von den individuellen Gegebenheiten ab. Sind Sie bereits länger als 12 Monate Mitglied in ihrer Krankenkasse habe Sie eine Kündigungsfrist von 2 Monaten. Ist ihre Kündigung bei ihrer Krankenkasse eingetroffen, erhalten Sie innerhalb von 2 Wochen eine Kündigungs- bestätigung. Die Kündigung erfolgt zum Monatsende. In dem Fall dauert der Wechselprozess min. 8 Wochen. Im Fall einer Sonderkündigung verringert sich der Zeitraum, da Sie sofort kündigen können.

Weitere Informationen zu Krankenkasse-Wechsel.