Beste gesetzliche Krankenkasse für Studenten

Studierende sind grundsätzlich sowohl in der Krankenversicherung als auch in der Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Aus diesem Grund ist bei der Immatrikulation an einer Universität oder Hochschule stets ein entsprechender Nachweis des vorhandenen Versicherungsschutzes zu erbringen.
Im Anschluss an die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung besteht etwa die Möglichkeit einer freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Studierende muss zuvor mindestens zwölf Monate durchgängig im gesetzlichen Versicherungssystem abgesichert gewesen sein. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung (PKV) ist dann ebenso möglich, sofern die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden.
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Die Wahl, ob sich ein Studierender privat oder gesetzlich versichern sollte, hängt von seiner persönlichen Lebenssituation und seiner Zukunftsplanung ab. Mehr dazu: Die Deutsche Krankenversicherung im Überblick (Vorteile/Nachteile). Für Studenten ab 25 Jahre gelten viele Besonderheiten.
- Die Krankenversicherungspflicht gilt in der Regel bis zu dem Zeitpunkt bis das 30. Lebensjahr vollendet ist
- Voraussetzungen für Fristverlängerungen / Infos zur Pflegepflichtversicherung: siehe auch Merkblatt zur Krankenversicherung für Studenten – im Downloadbereich).
Beste gesetzliche Krankenkasse für Studenten
Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung besteht unter gewissen Voraussetzungen grundsätzlich die Möglichkeit, sich entweder innerhalb der Familienversicherung oder im Sondertarif „Krankenversicherung der Studenten“ (KVdS) zu versichern. Wer sich nicht gesetzlich versichern möchte, kann zu Beginn des Studiums auch in die private Krankenversicherung für Studenten wechseln.
Familienversicherung | KVdS |
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Kostenfreie Mitversicherung bei den Eltern oder dem Ehepartner möglich | Kosten: 76,85 € + Zusatzbeitrag je nach Kasse zuzüglich Pflegeversicherung |
Altersgrenze: 25 Jahre (Verlängerung durch Wehr- und Zivildienst/Bundesfreiwilligendienst bzw. Schwangerschaft) | Altersgrenze: bis 30 Jahre |
Grenze: 450 € monatlich* (435€ bei selbständiger Tätigkeit) – darf für Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes nicht überschritten werden | bis zu 20 Stunden/ Woche, keine Einkommensgrenze |
Voraussetzung: Einkommen der Eltern unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (Betreff: Ein Elternteil gesetzlich, das andere privat versichert) / Zumindest ein Elternteil oder der Ehepartner muss GKV-Mitglied sein. | Ist das Alter schon überschritten, bieten die Kassen eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung an. |
* durch Nebenjob, Renten-, Miet-, Zinseinkünfte, Waisenrente etc., das Bafög wird nicht dazugerechnet
Krankenkassen-Beiträge für Studenten
Der Grundbetrag zur Krankenversicherung ist für Studenten bei allen Krankenkassen gleich hoch und beträgt seit Oktober 2020 monatlich 76,85 Euro. Jedoch kommt noch ein individueller Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse hinzu. In unserer Übersicht sind alle Krankenkassen mit dem jeweiligen monatlichen Beitrag inklusive Zusatzbeitrag aufgelistet. In der letzten Spalte sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Versicherte ab 23 Jahre ohne Kinder zu finden, unter 23 Jahre zahlt man noch keinen Kinderlosen-Zuschlag.
Legende: KV=Krankenversicherung und PV=Pflegeversicherung.
Im Test: Krankenkassen für Studenten 2020
Focus Money testete in seiner Ausgabe 17/2020, welche gesetzliche Krankenkasse für Studenten am besten geeignet ist. Mit einem Gesamtergebnis von 86,1 von maximal 100 möglichen Punkten ging die Techniker Krankenkasse als Testsieger hervor. In den Kategorien Wahltarif und Leistungen bei Auslandsaufenthalte räumte diese Kasse sogar die volle Punktzahl ab. Im Bereich Alternativmedizin liegen die HEK und die AOK Baden-Württemberg deutlich vorne und erhielten von Focus Money die vollen 100 Punkte. Die AOK Plus sicherte sich für ihre individuelle Gesundheitsförderung ebenfalls die Höchstpunktzahl.
Top 5 Krankenkassen für Studenten
Liste aller Ansprechpartner für Studenten
Viele gesetzliche Krankenkassen haben spezielle Ansprechpartner für Studenten. Wir haben bei allen Krankenkassen nachgefragt und eine vollständige Liste der Kontaktdaten erstellt.
Infos zum Auslandsaufenthalt
Planen Studenten ein oder mehrere Semester im Ausland, sollten sie richtig krankenversichert sein. Hinsichtlich des Abschlusses einer Auslandskrankenversicherung stellt sich die Frage nach der Dauer des Aufenthalts und der damit zusammenhängenden Vertragslaufzeit der Versicherung.
Beide Kriterien sollten nach Möglichkeit im Vorfeld der Reise feststehen, um bösen Überraschungen (Beitragskosten, ggf. eingeschränkte Verlängerungsoptionen bei der Laufzeit) vorzubeugen.
Je nach Dauer des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland wird die Krankenversicherung für ausländische Studenten zu einem wichtigen Thema. In der Rubrik „International“ stehen umfassende Informationen über die deutsche Krankenversicherung in 40 Sprachen zur Verfügung.
BAföG & Krankenversicherung
Wer als Bezieher von Bafög für seine Krankenversicherung selbst bezahlt, hat einen höheren finanziellen Bedarf & erhält einen Zuschuss vom Bafög-Amt. Dabei ist es unerheblich, ob man gesetzlich oder privat versichert ist. Studierende, die über die Familienversicherung der Eltern versichert sind, haben keinen Anspruch auf den Zuschuss.
Der Zuschlag zur Sozialversicherung beträgt für Studenten derzeit nach § 13a BAföG 109,00 Euro pro Monat: 84 € für die Kranken- und 25 € für die Pflegeversicherung. Um ihn zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag bei dem zuständigen Amt eingereicht werden. Eine Liste der Ämter in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Zusatzversicherungen fürs Studium

Eine Krankenzusatzversicherung für Studenten ist immer dann notwendig, wenn die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse keinen ausreichenden Schutz bieten. Studierende können unter anderem folgende Zusatzversicherungen abschließen:
Krankenversicherung & Kindergeld
Anspruch auf Kindergeld haben in der Regel die Eltern. Leisten sie allerdings zu wenig Unterhalt, kann das Kind das Kindergeld für sich beantragen. Seit dem 01.07.2019 gilt:
- für das erste und zweite Kind je 204 € (ab 01.01.2021: 219 €)
- für das dritte Kind 210 € (ab 01.01.2021: 225 €)
- für das vierte und jedes weitere Kind je 235 € (ab 01.01.2021: 250 €)
Kinder, die sich in der Ausbildung befinden, erhalten bis zum 25. Geburtstag Kindergeld. Dies gilt nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen unabhängig von den eigenen Einkünften und Bezügen. Grundlage ist eine Neufassung durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011, die seit 2012 gilt. Nach der vorherigen Regelung durfte eine Einkommensgrenze von 8.004 Euro pro Jahr nicht überschritten werden.
Bei Absolvierung des Wehr- bzw. Zivildienstes oder Bundesfreiwilligendienstes verschiebt sich das Ende des Kindergeldanspruchs nach hinten. Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, wie z.B. Schulabschluss und Studienbeginn besteht Anspruch auf Kindergeld. Diese Übergangszeit darf nicht länger als vier Monate dauern. Beantragt wird Kindergeld bei der Familienkasse der zuständigen Bundesagentur für Arbeit.
Regelung zum Zusatzbeitrag
Sofern eine Krankenkasse nicht mit den für sie bereitgestellten Mitteln aus dem Gesundheitsfonds auskommt, kann diese einen Zusatzbeitrag erheben. Auch Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen den Zusatzbeitrag zahlen. Ausnahme: Sie sind in einer Familienversicherung. Mitglieder in der studentischen Krankenversicherung müssen den Zusatzbeitrag jedoch vollkommen selbstständig tragen.
Interessenvertretungen
Studentenwerk:
Studentische Vertretungen:
Aktionsbündnis:
- Tarifvertragsinitiative studentischer Beschäftigter an Hochschulen (PDF)
Weitere studentische Vereinigungen:
Weitere Studentenportale
Häufige Fragen zur Krankenversicherung für Studenten
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