Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Überblick

Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist es, die Kostendeckung für die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher­zustellen. Der dafür notwendige Leistungsumfang ist rechtlich festgeschrieben. Viele Kassen bieten jedoch Zusatzleistungen an.

Leistungen Gesetzliche Krankenversicherung

Die von der GKV zu erbringenden Leistungen zur Förderung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten sind im Sozialgesetzbuch (SGB V) gesetzlich festgeschrieben. Aus diesem Grund ist der Leistungsumfang bei allen Kassen zu 90 bis 95 Prozent identisch. Die Beiträge der Kranken­kassen sind aus diesem Grunde ebenfalls weitgehend gleich. Die freiwilligen zusätzlichen Leistungen und Bonusprogramme können sich jedoch erheblich unterscheiden und sollten bei der Wahl der Krankenkasse berücksichtigt werden.

Günstigste Krankenkasse in Ihrer Region finden:

Für die gesetzlichen Krankenkassen existiert keine detaillierte Liste, die alle Leistungen einzeln aufführt. Oft ist dennoch die Rede vom sogenannten gesetzlichen Leistungskatalog, der aus maßgeblichen Richtlinien besteht. Ausschlaggebend ist das Sozialgesetzbuch (SGB), wonach Versicherte Anspruch auf Krankenbehandlung haben. Dazu zählen:

  • die ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung von Krankheiten
  • Krankheitsfrüherkennung und Krankheitsverhütung (Prävention)
  • die (häusliche) Krankenpflege
  • Rehablitationsmaßnahmen und Versorgung mit Medikamenten

Umfang der Krankenkassenleistungen

Auch die Inanspruchnahme der Leistungen sowie die Leistungsgewährung müssen sich im Rahmen gesetzlicher Richtlinien befinden:

Anspruch auf Leistung Leistungsgewährung
Vorliegen der Voraussetzungen, die im SGB gefordert werden Gewährung entweder in Sachleistungen und Dienstleistungen (Behandlungen) oder Geldleistungen (z.B. Mutterschaftsgeld)
Aussetzung der Leistungen bei Aufenthalten im Ausland oder bei gleichzeitiger Inanspruchnahme ähnlicher Leistungen durch eine Unfallversicherung Gebot der Wirtschaftlichkeit: Leistungen müssen wirtschaftlich sinnvoll und medizinisch notwendig sein
Eingeschränkter Anspruch oder kompletter Entfall des Anspruches, wenn Folgeerkrankungen auftreten, die nachweislich aus medizinisch nicht notwendigen Maßnahmen resultieren (z.B. nach Tätowierungen oder plastischen Eingriffen) Kontinuierliche Überprüfung des Leistungskataloges durch den Gemeinsamen Bundesausschuss*

* Organ der Selbstverwaltung von Ärzten und gesetzlichen Krankenkassen

Politische und finanzielle Gründe können dazu führen, dass gesetzlich zugesicherte Leistungen vom Gesetzgeber verän­dert werden. Die dadurch entstehenden Versicherungslücken können allerdings mithilfe privater Zusatz­kranken­versicherungen geschlossen werden. Nach dem Baukasten­­prinzip können Versicherte einen zusätzlichen Versicherungsschutz in beispielsweise folgenden Bereichen wählen:

zusätzliche Zahnversicherung
Krankenversicherung fürs Ausland
PKV-Krankentagegeldversicherung
private Pflegezusatzversicherung

Die Kosten der Zusatzversicherung richten sich wie bei privaten Kranken­versicherungen nach dem gewählten Leistungsumfang, dem Eintritts­alter und mitunter auch dem Gesund­heits­zustand. Der Abschluss einer privaten Zusatz­versicherung ist insbesondere für Angestellte und Arbeit­nehmer mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungs­­pflicht­­grenze empfehlenswert.

Neben den Bonusprogrammen bieten die Kassen zusätzliche Gesundheits­kurse an, die sich meist im Rahmen der Prävention befinden. In nachfolgenden Bereichen können Versicherte u.a. Kurse in Anspruch nehmen:

Terminservice- und Versor­gungs­gesetz (TSVG) – Vorteile für GKV-Versicherte

Wer zur Zeit dringend einen Termin beim Facharzt benötigt, muss in der Regel bis zu 3 Monate und länger warten. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will dem entgegen wirken und hat nun das neue Terminservice- und Versor­gungs­gesetz (TSVG) verabschiedet. Für die gesetzlich versicherten Patienten soll es künftig u.a. zu folgenden positiven Veränderungen kommen:

  • Terminservice­stellen werden zu zentralen Anlaufstellen für Patienten ausgebaut

  • Mehr Sprechstunden beim Arzt:

    • Hausärzte: mindestens 25 h pro Woche
    • grundversorgende Fachärzte: mindestens fünf offene Sprechstunden pro Woche
  • Kassenärztliche Vereinigungen müssen in Gebieten mit ärztlicher Unterversorgung für Abhilfe sorgen, z.B. durch eigene Praxen oder mobile bzw. telemedizinische Versorgungsangebote.

  • Wer immer zuerst zum Hausarzt geht, soll einen Bonus durch die Krankenkasse erhalten.

  • Qualität sichern: Abschaffung der Ausschreibungen der Krankenkassen für Hilfsmittel wie Gehhilfen, Rollstühle oder Windeln

  • Blankoverordnungen für Physio- und Ergotherapie sowie Logopädie: Art und Dauer der Behandlung kann durch Therapeut individueller bestimmt werden

  • Krankenkassen in der Pflicht: Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) bis spätestens 2021. Bei verpasster Frist, droht eine Kürzung der Verwaltungsausgaben.

  • Gesetzlich Versicherte mit substanziellem HIV-Infektionsrisiko haben Anspruch auf Präexpositionsprophylaxe (PrEP). Patienten, die an keimzellschädigenden Therapien teilnehmen müssen, können Keimzellgewebe, Ei- und Samenzellen einfrieren und lagern lassen, um nach der Genesung eine künstliche Befruchtung zu ermöglichen.

Leistungsabrechnung durch Kassenärzte

Grundsätzlich rechnen Vertragsärzte oder -zahn­ärzte alle erbrachten medizinischen Leistungen quartalsweise mit der Kassen(-zahn-)ärztlichen Vereinigung (KV/KZV) ihrer jeweiligen Region ab. Diese übernimmt nach der Abrechnungs­prüfung die Gesamtabrechnung mit der Krankenkasse. Von dort erhält die K(Z)V die Vergütung gemäß Gebührenordnung und gibt diese an den behandelnden Zahnarzt oder Arzt weiter.

Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Apotheken, Heilmittelerbringer und sonstige Leistungs­erbringer rechnen dagegen direkt bei der zuständigen Krankenkasse ab. Die Grundlage für die Abrechnung von Behandlungen über Privatleistungen bildet hingegen die Gebühren­ordnung für Ärzte (GOÄ) und die Gebühren­ordnung für Zahnärzte (GOZ) nach denen die Honorare der Ärzte bestimmt werden.

Gesamtvergütung Sondervergütung
Basis: Punktesystem, das jeder Einzelleistung einen Punktewert zuordnet (gemäß Einheitlichem Bewertungsmaßstab – EBM) Errechnen sich aus weiteren Leistungen
Jeder Punkt entspricht einem finanziellen Gegenwert (diese sind in den regionalen Vergütungsregelungen verankert) Beispiele: Hausarztmodell, strukturierte Behandlungsprogramme, integrierte Versorgung

Erweiterung des Grundschutzes: Zusatzleistungen der Krankenkasse

Zusatzleistungen Krankenkasse

Im Zuge der Gesund­heits­reform sollte der Wett­bewerb zwischen den gesetzlichen Kranken­kassen, aber auch den privaten Versicherungsträgern gestärkt werden. Seither versuchen die Krankenkassen mit diversen Zusatzleistungen um Versicherte zu werben, die sich in Art und Umfang zum Teil deutlich unter­scheiden und an verschiedene Zielgruppen angepasst sind: Dazu gehören auch Online-Angebote für internetaffine Patienten.

+ Medizinische Telefonberatung
Viele Krankenkassen bieten einen medizinischen Telefonservice an, bei dem sich Versicherte durch einen Experten zu sämtlichen Thema im Bereich Gesundheit beraten lassen können. Das betrifft beispielsweise den Bereich Familienplanung, eine ärztliche Zweit­meinung, Transplan­tationen, aber auch Unklar­heiten nach einem Arztbesuch. Je nach Krankenkasse ist der Service bis zu 24 Stunden täglich verfügbar. Dazu gehören zum Beispiel  alle Allgemeinen Orts­kranken­kassen (AOK), die Bergische Krankenkasse, die IKK gesund plus sowie die Techniker.

+ Übernahme von Reiseimpfungen
Für einige Reisegebiete gibt es eine Vielzahl empfohlener Impfungen, die für die Betroffenen sehr hohe Kosten verursachen können. Einige Anbieter übernehmen neben den regulären Impfungen auch die Kosten für Reiseimpfungen, sofern sie vom Robert-Koch-Institut empfohlen worden sind. Die Erstattung erfolgt entweder anteilig oder komplett. Die BKK Euregio, die BKK Exklusiv, die hkk oder die AOK Nordwest bieten diesen Service neben anderen an.

+ Weitere Zusatzleistungen der Kassen für Versicherte:

+ Vermittlung von Terminen bei Fachärzten
Viele Versicherte müssen in der Aussicht auf einen Facharzttermin mehrere Monate warten. Zahlreiche Krankenkassen erleichtern die Terminfindung durch einen speziellen Service, der häufig telefonisch oder auf der Homepage der jeweiligen Krankenkasse angeboten wird. Für die Versicherten wird die Wartezeit durch die direkte Vermittlung häufig um einige Woche verkürzt. Diesen Service bietet beispielweise die actimonda Krankenkasse, die pronova BKK oder die IKK gesund Plus.

+ Zusätzliche Untersuchungen in der Schwangerschaft und Hebammenrufservice
Während einer Schwangerschaft schafft es Sicherheit, wenn die Möglichkeit zu zusätzlichen Untersuchungen besteht oder die Kosten beispielsweise mehrere Ultraschalltermine übernommen werden. Auch ein Hebammenrufservice wird von vielen Krankenkassen ohne weitere Beiträge übernommen. Viele Versicherer bieten sogar beide Leistungen in vollem Umfang an, dazu gehören unter anderem die BKK Herkules, die IKK Brandenburg und Berlin oder die AOK Niedersachsen.

+ Homöpathie und alternative Behandlungen
Der Bereich der alternativen Medizin findet immer mehr Anhänger und Befürworter. Daher bieten mittlerweile immer mehr Krankenkassen auch die Erstattung alternativer Behandlungsmethoden oder homöopathischer Medikamente an. Dazu zählen unter anderem die Audi BKK, die BKK firmus, die BKK Freudenberg, die BKK ProVita, die BKK HMR, die BKK VerbundPlus, die BKK VBU, die HEK sowie viele andere bundesweit oder regional agierende Krankenkassen.

+ Mögliche künftige Zusatzleistungen der Krankenkassen:

Künstliche Befruchtung – Kostenerstattung durch Krankenkasse

Nicht immer klappt es mit dem Kinderwunsch auf dem natürlichen Wege. Viele Frauen wollen sich dann künstlich befruchten lassen, was bei mehreren Versuchen schnell teuer werden kann. Zahlreiche Krankenkassen bieten daher Zuschüsse zu den Kosten in unterschiedlicher Höhe an. Wir haben uns für Sie schlau gemacht und eine Übersicht mit der jeweiligen Kostenerstattung erstellt. Hinweis: Die Techniker Krankenkasse ist unter D zu finden, da sie sich „Die Techniker“ nennt.

Krankenkasse Kostenübernahme Voraussetzung
actimonda 50% für 4. Versuch * 3. Versuch wurde durch eine GKV
genehmigt und durchgeführt
* Frauen bis vollendeten 42. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 52. Lebensjahr
AOK Baden-Württemberg 75% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
AOK Bayern 50% für 4. Versuch * 3. Versuch wurde durch eine GKV
genehmigt und durchgeführt
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
AOK Bremen/Bremerhaven 100% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
AOK Hessen 100% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
AOK Niedersachsen 50% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
AOK Nordost 50% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
AOK Nordwest 50%
+ pro Versuch 300 €
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
AOK Plus insgesamt 75%
+ notwendige Arzneimittel
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 75%
auch wenn Partner nicht in GKV ist
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
AOK Rheinland/Hamburg 75% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
AOK Sachsen-Anhalt bis zu 300 € für 4. Versuch * 3. Versuch wurde durch eine GKV
genehmigt und durchgeführt
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
atlas BKK ahlmann 75% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
Audi BKK 50% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BAHN-BKK

100%, wenn beide Partner dort versichert
75%, wenn ein Partner dort versichert

* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BARMER 50% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
Bergische Krankenkasse 50% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
Bertelsmann BKK 50%
+ pro Versuch 250 €
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BIG direkt gesund 50%
+ pro Versuch 200 €
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK 24 50%
+ pro Versuch 200 €
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK Achenbach Buschhütten 50% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK Akzo Nobel Bayern 50% für Frauen bis 40 Jahre
+pro Versuch 500 € (Frauen 40-45 J.)
+pro Versuch 1.000 €,
wenn beide Ehegatten dort versichert
* Frauen bis vollendeten 44. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK B. Braun Aesculap 50% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK BPW Bergische Achsen KG 50%
+ pro Versuch 300 €
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK Deutsche Bank AG 50% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK Diakonie 50% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
Krankenkasse Kostenübernahme Voraussetzung
BKK Dürkopp Adler 50% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK EUREGIO 50% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK EVM 50% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK EWE 50%
+ pro Versuch bis zu 1.000 €
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK exklusiv 100% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK Faber-Castell & Partner 50%
+ bis zu 350 € Zuschuss bei Teilnahme an Versorgungsvertrag
* Frauen bis vollendeten 42. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK firmus Zuschuss für max. 3 weitere
Behandlungsversuche: pro Versicherten und
Behandlungsversuch max. 500 €,
max. Zuschuss von max. 3.000 €
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK Freudenberg 50%
+ Zuschuss von max. 2.000 €
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK Gildemeister Seidensticker 50% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK GRILLO-WERKE 50% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK Groz-Beckert 80% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK Herford Minden Ravensberg 50% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK Herkules 50% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK Karl Mayer 50% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK KBA 50% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK Krones 50%
+ Zuschuss bis zu 1.000 €
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK Linde 50%
+ max. 350 € Zuschuss bei Teilnahme
an Versorgungsvertrag
+ Zuschuss zum 4. Versuch
* Frauen bis vollendeten 42. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK MAHLE 75%
+ 75 % für 4. Versuch
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK Melitta Plus 50%
+ pro Versuch 250 €
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK Miele 100 % * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK MOBIL OIL 50 % * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK MTU 50%
+ Zuschuss über Zusatzversicherung von 1.500€,
auch bei Unverheirateten
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK PFAFF 100 % * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK Pfalz 50%
+ Zuschuss max. 350 €
+ Zuschuss zum 4. Versuch
* Frauen bis vollendeten 41. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK PricewaterhouseCoopers 50%
+ pro Versuch max. 500 €“
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK ProVita vorerst nur in Bayern: 50%
+ Zuschuss zum 4. Versuch
* Frauen bis vollendeten 41. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
Krankenkasse Kostenübernahme Voraussetzung
BKK Public 50% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK
Rieker.Ricosta.Weisser
75% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK RWE 100% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK Salzgitter 50% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK SBH 75%
+ Zuschuss max. 350 €
+ Zuschuss zum 4. Versuch
* Frauen bis vollendeten 42. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK Scheufelen 50%
+ Zuschuss max. 500 € je Behandlungszyklus
für max. 9 Zyklen je Paar
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK Stadt Augsburg 100% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK Technoform 50% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK Textilgruppe Hof 50% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK VBU 75% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK VDN 50%
+ Zuschuss max. 350 €
+ Zuschuss zum 4. Versuch
* Frauen bis vollendeten 41. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK VerbundPlus 50%
+ pro Versuch 200 €
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK Voralb
HELLER*INDEX*LEUZE
75% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK Werra-Meissner 50% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK Wirtschaft & Finanzen 50%
+ pro Versuch 500 €, wenn beide Ehepartner da versichert 1.000€
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK Würth 50% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BKK ZF & Partner 50% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
BMW BKK 50%
+ Zuschuss über Versorgungs­programm max. 350 €
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* über spezielles Versorgungsprogramm
Frau bis zum vollendeten 42. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
Bosch BKK 50% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
Continentale BKK 50%
+ pro Versuch 250 €
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
Daimler BKK 100 %, wenn beide dort versichert * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
DAK-Gesundheit 50% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
Debeka BKK 50%
+ pro Versuch 200 €
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
Die Techniker (TK) 50%
+ pro Versuch 250 €, wenn beide TK versichert
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
energie-BKK 50%
+ über Zusatztarif max. 1.500 € zusätzlich
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
Ernst & Young BKK 100 % wenn beide dort versichert sind * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
Krankenkasse Kostenübernahme Voraussetzung
Heimat Krankenkasse 50% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
HEK – Hanseatische Krankenkasse 50%
+ pro Versuch 200 €
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
hkk – Handelskrankenkasse 50%
+ pro Versuch 200 €
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
IKK Brandenburg und Berlin 50%
60% wenn beide dort versichert sind
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
IKK classic 50%
+ pro Versuch 250 €
+ wenn beide Partner dort versichert sind:
max. 500 € pro Versuch
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
IKK gesund plus 50 %
+ Zuschuss 4. Versuch max. 300 €
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
IKK Nord 100% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
IKK Südwest 100%
+ max. 1.000 € pro Versuch, wenn beide dort versichert
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
Kaufmännische Krankenkasse (KKH) 50%
+ pro Versuch 100 €
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
KNAPPSCHAFT 50%
+ pro Versuch 500 €
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
MERCK BKK 50 %
+ 85% Erstattung für OvulaRing
+ pro Versuch 250 €
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
mhplus BKK 50% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
Novitas BKK 50 %
+ pro Versuch 400 €, wenn beide dort versichert sind
+ Zuschuss 100 €, wenn nur einer dort versichert“
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
pronova BKK 50% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
R+V BKK 50%
+ pro Versuch max. 350 €
* Frauen bis vollendeten 41. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
Salus BKK 50 %
+ pro Versuch max. 500 €“
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
SBK – Siemens Betriebskrankenkasse 50% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
Schwenninger BKK 50% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
SECURVITA BKK 50% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
SIEMAG BKK 75% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
SKD BKK 50 %
+ Zuschuss über speziellen Tarif
+ Zuschuss zum 4. Versuch
* Frauen bis vollendeten 41. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
Südzucker BKK 50% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
TUI BKK 50% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
VIACTIV Krankenkasse 50% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
Wieland BKK 100% * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr
WMF BKK 50 %
+ Zuschuss von 1.000 €
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr
* Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr

Stand: April 2020

Bonusprogramm und Gesundheitskurse sichern Prämien

Gesundheitsbewusstes Verhalten und regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen werden von vielen Krankenkassen mit attraktiven Sach- oder Geldprämien belohnt. Entsprechend können Versicherungsnehmer, die in vorgeschriebenen Abständen vorbeugende Maß­nahmen durchführen, bis zu mehreren Monatsbeiträgen zurückerstattet bekommen. Versicherte müssen folgende Voraussetzungen zur Teilnahme an einem Bonusprogramm erfüllen:

  • Anmeldung bei der jeweiligen Kasse
  • Erhalt eines Bonusheftes, in dem alle Untersuchungen und Kurse gesammelt werden
  • Erhalt der Leistungen bei Erreichen der entsprechenden Punkte

Das Sammeln der Bonusleistungen erfolgt in der Regel über ein Versicherungsjahr hinweg und wird von den Krankenkassen auf unterschiedliche Art und Weise abgerechnet. Einige Anbieter ver­geben Bonuspunkte und belohnen die Versicherten mit Erreichen einer bestimmten Punktzahl. Andere Krankenkassen hingegen belohnen nach einer vorgegebenen Anzahl von Leistungen.

Info: Häufige Bonusprogramme

  • Vorsorgeuntersuchungen
  • z.B. Blutzucker, Blutbild
  • regelmäßige Zahnvorsorge
  • professionelle Zahnreinigung
  • Gesundheitskurse z.B. Yoga
  • Ernährungsberatung
  • Suchtberatung
  • Krebsfrüherkennung
  • Vorsorge in der Schwangerschaft
  • Schutzimpfungen nach Empfehlung des RKI
  • aktive Mitgliedschaft im Verein / Sportstudio

Viele Kassen erstatten Gesundheitskurse

Viele Gesundheitskurse wie Yoga oder Pilates werden zwar im Rahmen des Bonusprogramms anerkannt, müssen aber häufig von den Versicherten selbst bezahlt werden. Lediglich von der Krankenkasse selbst durchgeführte Kurse sind in der Regel nicht mit weiteren Kosten verbunden. Da das gesundheitsbewusste Verhalten der Versicherungsnehmer aber auch außerhalb der kasseneigenen Kurse unterstützt werden soll, zahlt mittlerweile ein Großteil aller gesetzlicher Kassen bis zu zwei Kurse im Jahr.