Häusliche Pflege von Angehörigen: Das zahlt die Pflegekasse

Mutter und Tochter

Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen – von heute auf morgen durch einen schweren Unfall aufgrund einer schleichenden Krankheit oder aufgrund des Alters. Die meisten Menschen wünschen sich für einen solchen Fall die Betreuung im eigenen Heim, bestenfalls durch Angehörige.

Gerade angesichts der demographischen Alterung und damit einer steigenden Zahl der Pflegebedürftigen wird die häusliche Pflege immer unverzichtbarer für die Gesellschaft im Ganzen und die Betroffenen im Einzelnen. Sie geht aber auch mit einer großen Belastung für die Angehörigen einher. Gemäß SGB XI hält die Pflegeversicherung verschiedene Leistungen für die häusliche Pflege bereit.

Die häusliche Pflege als tragende Säule in der Betreuung Pflegebedürftiger

Diese Art der Betreuung und Versorgung findet in der eigenen Wohnung des Hilfebedürftigen oder in der Wohnung der pflegenden Angehörigen statt und kann entweder von der Familie, von ehrenamtlichen Helfern oder von professionellen Pflegediensten übernommen werden. Bei der Betreuung durch Angehörige zahlt die Pflegeversicherung ein vom Pflegegrad abhängiges Pflegegeld direkt an den Versicherten. Dieser kann über die Verwendung dieser Mittel frei entscheiden. Bei der Inanspruchnahme eines professionellen Pflegedienstes beispielsweise im Rahmen der Verhinderungspflege übernimmt die Pflegekasse den entsprechenden Betrag für maximal vier Wochen pro Kalenderjahr.

im Pflegegrad 2 316 € / Monat,
im Pflegegrad 3 545 € / Monat,
im Pflegegrad 4 728€ / Monat und
im Pflegegrad 5 901 € / Monat.

Im Pflegegrad 1 gibt es eine zweckgebundene Kostenerstattung in Höhe von 125 Euro pro Monat.

Pflegegeld 2015 bis 2016

Pflegestufe 0 123 € / Monat
Pflegestufe I 244 € / Monat
Pflegestufe II 458 € / Monat
Pflegestufe III 728 € / Monat

Wie lässt sich die Pflege erleichtern?

Viele ältere Menschen, besonders im Stadium der Pflegebedürftigkeit, haben mit schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen zu kämpfen. Neben Rückenschmerzen vom dauerhaften Liegen oder Sitzen kann es auch zu Schwierigkeiten bei der Wundheilung kommen. Hier ist einen besonders gute und intensive Hautpflege von Bedeutung. Bei diabetischen Füssen ist besondere Vorsicht geboten, hier sollten auch Fachleute, wie Podologen, einbezogen werden.

Neben medizinischen Pflegeprodukten, die beispielsweise vom Arzt verordnet und in der Apotheke angerührt werden, gibt es auch zahlreiche Artikel, die frei verkäuflich und in Bio-Qualität erhältlich sind. Dazu gehören auch Kosmetik mit CBD und verschiedene Salben.

Pflegestärkungsgesetz II: Änderungen seit 2016 und 2017

RechtMit den Pflegestärkungsgesetzen änderte sich viel ändern in der Pflegeversicherung. Das erste Pflegestärkungsgesetz gilt nun seit dem 1. Januar 2015. Das Pflegestärkungsgesetz II ist zum 1. Januar 2016 in Kraft treten und weitreichende Änderungen folgten am 1. Januar 2017. So sollte beispielsweise die Qualität der Pflege weiter verbessert werden. Damit zusammen hängen die Qualitäts­mes­sung, die Qualitätssicherung und die Qualitätsdarstellung. 2017 kamen dann mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff die neuen Pflegegrade und damit auch höhere Leistungen.

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