Grundversicherung – So funktioniert das Schweizer Versicherungsmodell

Das Schweizer Gesundheitssystem gehört zu den teuersten der Welt. Dass Versicherte tief in die Tasche greifen lohnt sich jedoch, denn der Gesundheitszustand der Bevölkerung wird als sehr gut bezeichnet. Zudem profitieren Patienten von kurzen Wartezeiten und einem dichten Netz von Ärzten und Spitälern. Eine elementare Bedeutung nimmt die Grundversicherung ein, die nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) seit 1996 für jeden Bürger Pflicht ist.

Grundversorgung in der Schweiz – Hier darf niemand abgelehnt werden

gesundheit checkDie Grundversicherung ermöglicht Patienten im Krankheitsfall die Beanspruchung grundlegender Leistungen und steht ihnen bei einem Unfall oder im Rahmen einer Schwangerschaft zur Seite. Auch wenn die Grundversicherung Niemandem den Zutritt verwehren darf, müssen einige Vorgaben eingehalten werden. Dazu gehört, dass bei einem Zuzug in die Schweiz innerhalb von 3 Monaten eine Grundversicherung abgeschlossen werden muss. Die Grundversicherung unterliegt einer gesetzlichen Vorgabe, wobei Versicherte keine Individualisierungen vornehmen können. So ist der Leistungsumfang durch die Reglementierung bei jeder Krankenkasse gleich. Versicherte haben keine Möglichkeit Zusatzleistungen zu vereinbaren. Dafür steht es Bürgern frei, eine Zusatzversicherung zu wählen.

Der Gesundheitszustand und das Alter spielen bei der Aufnahme in die Krankenversicherung keine Rolle. Zudem sieht es das Gesetz vor, dass Versicherte keine Benachteiligung bei der Berechnung der Prämien erfahren dürfen, wenn sie ein potenziell höheres Risiko in Bezug auf ihren Gesundheitszustand besitzen. Leidet ein Patient beispielsweise an einer chronischen Erkrankung dürfen seine Prämien deshalb nicht automatisch höher ausfallen als bei anderen Versicherten. Trotzdem gibt es Unterschiede in der Prämienhöhe, denn die obligatorische monatliche Zahlung darf von den Krankenkassen nach territorialen Merkmalen festgesetzt werden. So bezahlen Versicherte in verschiedenen Kantonen unterschiedliche Prämien. Vor dem Abschluss einer Grundversicherung lohnt sich ein Krankenkassenvergleich, um die Kosten für den jeweiligen Wohnkanton zu erfahren. Grundsätzlich haben Versicherte das Recht, jedes Jahr die Krankenkasse zu wechseln.

Die Grundversicherung ermöglicht Patienten im Krankheitsfall die Beanspruchung grundlegender Leistungen. Sie steht ihnen bei einem

  • Unfall oder
  • im Rahmen einer Schwangerschaft zur Seite.

Auch wenn die Grundversicherung Niemandem den Zutritt verwehren darf, müssen einige Vorgaben eingehalten werden. Dazu gehören folgende:

  • bei Zuzug in die Schweiz muss die Grundversicherung innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen werden
  • die Grundversicherung unterliegt einer gesetzlichen Vorgabe
  • Versicherte können keine Individualisierungen vornehmen
  • der Leistungsumfang ist bei jeder Krankenkasse gleich
  • Versicherte können keine Zusatzleistungen vereinbaren
  • Bürger dürfen freiwillig eine Zusatzversicherung wählen.

Keine Rolle bei der Aufnahme in die Schweizer Krankenversicherung spielen

  • der Gesundheitszustand
  • und das Alter

Zudem sieht es das Gesetz vor, dass Versicherte

  • keine Benachteiligung bei der Berechnung der Prämien erfahren dürfen,
  • wenn sie ein potenziell höheres Risiko in Bezug auf ihren Gesundheitszustand besitzen.

Beispiel: Leidet ein Patient beispielsweise an einer chronischen Erkrankung, dürfen seine Prämien deshalb nicht automatisch höher ausfallen als bei anderen Versicherten. Dennoch gibt es Unterschiede in der Prämienhöhe: die obligatorische monatliche Zahlung darf von den Kassen

  • nach territorialen Merkmalen festgesetzt werden, wodurch
  • Versicherte so in verschiedenen Kantonen unterschiedlich hohe Prämien zahlen.

Daher lohnt sich vor dem Abschluss einer Grundversicherung ein Krankenkassenvergleich, um die Kosten für den jeweiligen Wohnkanton zu erfahren. Grundsätzlich haben Versicherte das Recht, jedes Jahr die Krankenkasse zu wechseln.

Was sind Prämien?

Icon TippPrämien können von jeder Versicherung, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, frei gewählt werden. Im Anschluss werden sie vom Bundesamt für Gesundheit genehmigt. Es gibt eine einkommensunabhängige Einheitsprämie, die sogenannte Kopfprämie. Diese richtet sich nach dem KVG und berücksichtigt

Region, Versicherer und Alter.

Übrigens: Bei Zusatzversicherungen ist die Prämie sehr wohl abhängig von spezifischen Risiko­merk­malen.

  • Auch das Geschlecht findet bei der Zusatzversicherung Berück­sichti­gung, wohingegen
  • die einheitlichen Kopfprämien sowohl für Männer als auch für Frauen gelten.
  • Versicherte müssen die Prämien monatlich zahlen, günstige Prämien liegen bei etwa 300 CHF.

Einzahler haben die Möglichkeit, durch die Wahl der Franchisestufe und des Versicherungsmodells die Kosten für die Versicherung zu beeinflussen. Zudem können Versicherte die Prämien und Ausgaben für die Krankenkasse über die Steuer absetzen. Da die Prämien der Grundversicherung jedes Jahr erhöht werden, lohnt sich auch hier ein Vergleich über einen Prämienrechner. Zudem bietet das Schweizer Gesundheitssystem durch die Wahl anderer Versicherungsmodelle die Möglichkeit, einen Prämienrabatt zu erhalten.

Territorialitätsprinzip: Der Kanton ist entscheidend

welt

Versicherte können in der Schweiz ihre Krankenkasse frei wählen. Diese muss jedoch in dem jeweiligen Wohnkanton aktiv sein. Grundsätzlich gilt: Die Grundversicherung übernimmt nur Leistungen, die auch im jeweiligen Kanton des Versicherten zur Verfügung stehen. Der Gesetzgeber hat jedoch im Jahr 2012 den Spielraum für Patienten deutlich erweitert. Nun übernimmt die Krankenkasse auch Spitalaufenthalte in anderen Kantonen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Einrichtung auf der Spitalliste aufgeführt ist. Zudem darf der Betrag der Behandlungskosten nicht höher ausfallen, als im jeweiligen Wohnkanton. Aber es gibt auch Ausnahmen, bei denen der Wohnort der Patienten nicht entscheidend ist. Muss ein Versicherter aufgrund eines Notfalls oder für einen komplexen Eingriff in ein Spezialzentrum eingewiesen werden, spielt der Wohnort für die Grundversicherung keine Rolle. Gleiches gilt übrigens, wenn eine Organtransplantation vorgenommen werden soll.

In welchem Umfang ein Patient im Ausland medizinisch versorgt wird, hängt von dem jeweiligen Reiseland ab. Innerhalb der EU sowie in Liechtenstein, Island und Norwegen genießen in der Schweiz versicherte Patienten die gleichen Vorteile, wie die Einwohner. Das heißt konkret: Ist ein medizinischer Eingriff dringend notwendig, haben die Schweizer Versicherten den Anspruch auf dieselbe medizinische Versorgung. Befindet sich der Versicherte jedoch in den USA, sieht es anders aus. Die Grundversicherung erstattet hier maximal den doppelten Betrag, der in der Schweiz für die gleiche medizinische Versorgung ausgegeben werden würde.

Grundversicherung setzt auf Selbstbehalt der Versicherten

Die Schweizer beteiligen sich ganz entscheidend an den Behandlungskosten, da sie die Beiträge für die Grundversicherung alleinig aufbringen. Ein Konzept, wobei sich der Arbeitgeber – so wie in Deutschland – zur Hälfte an den Beiträgen beteiligt, gibt es in der Schweiz nicht. Vielmehr setzt das Versicherungsmodell auf eine sogenannte Franchise. Dabei handelt es sich um eine Selbstbeteiligung, die Bürger an die Versicherung zahlen, um medizinische Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Ähnlich wie bei einer Autoversicherung müssen sie bei einer Behandlung zunächst die Selbstbeteiligung aufbrauchen. Entstehen darüber hinaus Gesundheitskosten, werden diese von der Grundversicherung übernommen.

0 CHF
Erwachsene zahlen mindestens 300 Franken

Icon WichtigAchtung: Auch wenn die Franchise erschöpft ist, sind Versicherte verpflichtet sich mit 10 Prozent (maximal jedoch 700 Franken) an den weiteren Kosten zu beteiligen. Der fixe Jahresbeitrag der Franchise beträgt für Erwachsene mindestens 300 Franken. Für Kinder muss keine Selbstbeteiligung gezahlt werden. Versicherte können frei wählen, wie hoch ihre Franchise ausfallen soll. (Werdende) Mütter profitieren von einer Ausnahmeregel, was die Franchise und den Selbstbehalt angeht.

Leistungen der Grundversicherung in der Schweiz

Für in der Schweiz lebende Personen ist die Grundversicherung Pflicht. Der Leistungskatalog der Anbieter ist stets der Gleiche und sieht die Übernahme folgender Leistungen vor:

versicherung zahn wartezeiten
erwerbsunfaehig arzt

Lohngeldzahlung bei Krankheit

Wenn Schweizer Bürger krank werden, ist die Lohngeldzahlung einheitlich geregelt. Nach der Basler Skala sieht das Gesetz folgende Lohngeldzahlungen bei Krankheit vor:

Die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht kann durch firmeninterne Vereinbarungen ergänzt werden. Viele Schweizer Arbeitgeber besitzen freiwillige kollektive Krankentagegeldversicherungen für ihre Arbeitnehmer. Damit erhalten Angestellte bei einer Krankheit über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus eine Fortzahlung des Lohns. In der Regel gilt: Patienten erhalten 80 % ihres Lohnes während 720 Tagen.

80 % Lohn
0Tage
max. Dauer der Lohnfortzahlung
Dienstjahre Lohnfortzahlung
ab 3 Monate bis 1 Jahr 3 Wochen
2-3 Jahre 2 Monate
4-10 Jahre 3 Monate
11-15 Jahre 4 Monate
16-20 Jahre 6 Monate

Zahnärztliche Behandlungen: Jetzt wird’s richtig teuer

zahn themen

Der Besuch beim Zahnarzt kann für Versicherte in der Schweiz richtig ins Geld gehen. Die Grundversicherung übernimmt ausschließlich Behandlungen, die auf eine schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kauapparates oder eine ausgeprägte Allgemeinerkrankung wie Leukämie zurückzuführen ist. Aber nicht nur Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, das Setzen von Brücken und Implantaten oder Zahnstellungskorrekturen mit Zahnspangen müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Auch wer auf Leistungen aus dem Bereich Dentalhygiene zurückgreifen möchte, muss die Kosten dafür selbst tragen. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Versicherte für eine Zusatzversicherung. Damit können hohe Kosten, auf denen die Patienten sitzen bleiben, vermieden werden.

Besondere Leistungen in der Mutterschaft

Gute Nachrichten für Schwangere und Mütter: Ihnen kommt eine besondere Behandlung während der Schwangerschaft und nach der Geburt zu Gute. Die Frauen profitieren von besonderen Vorsorgeuntersuchungen. Dazu gehören während der Schwangerschaft insgesamt sieben Kontrolluntersuchungen und zwei Ultraschalluntersuchungen. Zudem haben Schwangere die Möglichkeit, einen speziellen Screeningtest durchzuführen, um das ungeborene Baby auf Trisomien, Triploidie und Anomalien der Geschlechterchromosomen zu untersuchen. Die Kosten für den sogenannten Panorama-Test werden von der Grundversicherung getragen, wenn der Ersttrimestertest ein Risiko von 1 : 1.000 oder auch mehr hervorgebracht hat. Natürlich können Eltern den Screeningtest auch selbst bezahlen. Die Kosten dafür betragen 800 – 1.000 Franken. Die Grundversicherung beteiligt sich ebenfalls an Geburtsvorbereitungskursen und Stillberatungen. Das Gleiche gilt für Hebammenleistungen. Übrigens: Kosten, die im Rahmen der Geburt in einem Spital oder Geburtshaus entstehen, sind durch die Grundversicherung gedeckt, wenn die Einrichtung auf der Spitalliste des Wohnkantons steht. Bei Hausgeburten zahlt die Krankenkasse ebenfalls.

Schwangeren und Müttern kommt eine besondere Behandlung während der Schwangerschaft und nach der Geburt zu Gute. Dazu gehören während der Schwangerschaft insgesamt sieben Kontrolluntersuchungen und zwei Ultraschalluntersuchungen. Zudem haben Schwangere die Möglichkeit, einen speziellen Screeningtest durchzuführen, um das ungeborene Baby auf Trisomien, Triploidie und Anomalien der Geschlechterchromosomen zu untersuchen. Die Kosten für den sogenannten Panorama-Test werden von der Grundversicherung getragen, wenn der Ersttrimestertest ein Risiko von 1 : 1.000 oder auch mehr hervorgebracht hat. Natürlich können Eltern den Screeningtest auch selbst bezahlen, die Kosten dafür betragen 800 – 1.000 Franken. Die Grundversicherung beteiligt sich ebenfalls an Geburtsvorbereitungskursen und Stillberatungen. Das Gleiche gilt für Hebammenleistungen. Übrigens: Kosten, die im Rahmen der Geburt in einem Spital oder Geburtshaus entstehen, sind durch die Grundversicherung gedeckt, wenn die Einrichtung auf der Spitalliste des Wohnkantons steht. Bei Hausgeburten zahlt die Krankenkasse ebenfalls.

elternzeit

Generell gilt: (Werdende) Mütter müssen sich nicht an den Kosten beteiligen, wenn diese durch die Mutterschaft anfallen. Wenn das Kind auf der Welt ist, machen sich Eltern über den Versicherungsschutz ihres Nachwuchses Gedanken. In der Schweiz gibt es im Gegensatz zu Deutschland jedoch keine Familienversicherung – weder in der Grundversicherung noch bei den Zusatzversicherungen.