Grundfähigkeitsversicherung: Angebote im Vergleich

Die Grundfähigkeitsversicherung bezeichnet eine spezifische Risikoversicherung, bei der Kunden die Möglichkeit haben, den Verlust bestimmter Fähigkeiten abzusichern wie beispielsweise nicht mehr sehen, sprechen oder gehen zu können. Inwieweit der Versicherte dabei noch arbeiten kann, spielt keine Rolle.

Die Grundfähigkeitsversicherung wird seit dem Jahr 2000 in Deutschland angeboten. Wie die Schwere-Krankheiten-Versicherung oder die sogenannte Funktionsinvaliditätsversicherung ist sie noch ein Nischenprodukt mit nur wenigen Anbietern am Markt. Dennoch kann die Grundfähigkeitspolice eine sinnvolle Alternative für Personengruppen sein, die ihre Arbeitskraft auf anderem Weg nicht versichern können. Gehen infolge einer Krankheit oder eines Unfalls Grundfähigkeiten verloren, zahlt die Gesellschaft eine zuvor vereinbarte monatliche Rente aus.

Neue Alternative zu anderen Personenversicherungen

Die Grundfähigkeitsversicherung ist ein Produkt, das als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sowie zur Pflege- oder Schwere-Krankheiten-Versicherung abgeschlossen werden kann. Versicherbar ist der Verlust spezifischer Fähigkeiten oder das Erreichen der Pflegestufe II oder III im Zusammenhang mit einer Pflegebedürftigkeit.

Höhe der Beiträge

Die Kosten werden in Abhängigkeit folgender Parameter festgelegt:

  • Eintrittsalter
  • Gesundheitszustand
  • festgelegte Versicherungssumme
  • Absicherung bis Alter x
  • Einstufung in berufliche Gefahrengruppe

Auch bei diesem Produkt existieren bestimmte Annahmerichtlinien. So müssen einige Gesundheitsfragen beantwortet werden. Vorerkrankungen können dabei Zuschläge oder Ausschlüsse nach sich ziehen. Ablehnungen sind ebenfalls möglich, werden aber seltener ausgesprochen als bei BU-Policen. Vereinfachte Gesundheitsfragen sind in der Regel an eine maximale Versicherungssumme, meist 1.000 Euro, gebunden. Zudem gilt: Je höher das Eintrittsalter und je höher die vereinbarte monatliche Rente, desto teurer wird die Absicherung. Auch der Beruf spielt eine Rolle: So zahlt ein Maurer beispielsweise mehr als ein Ingenieur. Ebenfalls einen Einfluss übt die Dauer des Versicherungsvertrags aus: Absicherungen können zum Beispiel bis 55, 60, 65 oder 67 Jahre gewählt werden.

Voraussetzungen für die Rentenzahlung

Versicherer von Grundfähigkeitspolicen zahlen ihren Versicherungsnehmern eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe aus, wenn diese im Versicherungsvertrag festgeschriebene Fähigkeiten verlieren. Die Ursachen dafür sowie die Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit sind dabei ohne Bedeutung. Die Voraussetzungen für den Leistungsfall sind allerdings sehr streng. Bedingung ist, dass der Kunde die Fähigkeit oder Fähigkeiten für voraussichtlich mindestens zwölf Monate und in der Regel auch vollständig verloren hat. Bei leichten Beeinträchtigungen wird der Versicherungsfall dagegen meist nicht anerkannt – auch dann nicht, wenn die Erwerbstätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann.

Darüber hinaus erhalten Versicherte auch Geld, wenn sie pflegebedürftig werden und in Pflegestufe II oder III eingestuft werden. Inwieweit der Kunde noch weitere Fähigkeiten verliert, ist unerheblich.

Versicherbare „Grundfähigkeiten“

Die Anbieter teilen die zu versichernden Fähigkeiten grundsätzlich in zwei bis drei Gruppen ein:

Katalog 1

  • sehen
  • sprechen
  • Hände gebrauchen

Katalog 2

  • hören
  • stehen
  • gehen
  • sich fortbewegen
  • Treppen steigen
  • knien oder bücken
  • sitzen
  • heben
  • tragen
  • greifen
  • Auto fahren

Katalog 3

  • Auffassung
  • Konzentration
  • Aufmerksamkeit
  • Handlungsplanung
  • Orientierung
  • Gedächtnis
  • Anordnung gesetzlicher Betreuung

Quelle: Canada Life: „Grundfähigkeitsversicherung – Günstiger Risikoschutz für Jeden 2013“.

Bei den Kardinalfähigkeiten der 1. Gruppe tritt der Versicherungsfall ein, wenn der Versicherungsnehmer eine einzige der Fähigkeiten einbüßt. In der 2. Gruppe muss der Kunde dagegen mindestens drei dieser Fähigkeiten verlieren, damit der Versicherer den Leistungsfall anerkennt. Im Fähigkeitenkatalog 3 reicht hingegen der Verlust einer Fähigkeit, um die Rente zu erhalten. Mitunter kann auch der Verlust des Gleichgewichtssinns versichert werden.

Liste der Vertragsformen und Anbieter

Verbraucher können zwischen eigenständigen Verträgen und Absicherungen zu einer Risikolebensversicherung wählen. Folgende Anbieter offerieren beispielsweise entsprechende Policen:

  • Allianz: Körperschutzpolice (Kombination zwischen Grundfähigkeits- und Dread-Disease-Absicherung)
  • Canada Life: Grundfähigkeitsversicherung mit 19 versicherbaren Grundfähigkeiten, Rentenzahlung ab Pflegestufe I
  • MoneyMaxx: wird seit 2012 nicht mehr angeboten
  • Münchener Verein: Grundfähigkeits-Absicherung
  • WWK: BioRisk Grundfähigkeitsversicherung Komfort und Grundfähigkeitspaket Plus mit zusätzlichem Leistungsumfang für bestimmte Berufsgruppen

Beste Grundfähigkeitsversicherungen: Bedingungen vergleichen

Neben dem Preis sollten vor allem auch die Bedingungen genauer unter die Lupe genommen werden. Folgende Leistungen sind dabei zu prüfen:

  • Leistungsdauer: Ist die Absicherung einer lebenslangen Rente möglich?
  • Flexibilität: Kann eine ereignisbezogene oder nicht-ereignisbezogene Nachversicherungsgarantie integriert werden, damit der Vertrag an veränderte Rahmenbedingungen oder Wünsche angepasst werden kann?
  • Leistungsanspruch: Gibt es Wartezeiten oder beginnt der Leistungsanspruch schon im ersten Monat nach Vertragsabschluss?
  • Wechseloption: Können Schüler und Studenten später ohne Probleme die Art der Police verändern?
  • Einmalzahlung vs. Rente: Kann ich zwischen beiden Optionen wählen?
  • Hinterbliebenenschutz: Kann ich für den Fall eines Todesfalls infolge eines Arbeitsunfalls meine Familie oder enge Angehörige absichern?
  • Bedarf: Existieren besondere Leistungen für bestimmte Berufsgruppen?
  • Geltungsbereich: Gilt der Schutz auch weltweit?

In jedem Fall sollte die Police an die eigenen Lebensumstände angepasst werden und eine Rentenzahlung im Leistungsfall sollte nicht allzu unwahrscheinlich erscheinen.

Steuerliche Behandlung

Invaliditätsversicherungen wie die Grundfähigkeitsversicherung werden in puncto Steuern vom Gesetzgeber wie Lebensversicherungen behandelt. Beiträge können demnach als Sonderausgaben nach § 10 des Einkommensteuergesetz (EStG) steuerlich geltend gemacht werden. Zu beachten sind hier die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen. Die Rentenzahlungen sind dagegen als sonstige Einkünfte mit dem jeweiligen Ertragsanteil der Einkommenssteuer zu versteuern (§ 22 EStG). Die Rente stellt dabei eine sogenannte “abgekürzte Leibrente” dar.

Die Grundfähigkeitsversicherung kann sowohl für Angestellte, Selbständige, Freiberufler als auch für Hausfrauen sinnvoll sein, die aufgrund von Vorerkrankungen oder körperlich anstrengenden Berufen Nachteile bei der Absicherung der Arbeitskraft haben. Auf diese Weise kann bereits eine Rente bezogen werden, auch wenn der Versicherte noch weiterarbeitet. Die Rente kann zudem helfen, die eigene oder elterliche Pflege zu finanzieren. Schüler und Studenten können den Vertrag später meist ohne Gesundheitsprüfung in einen BU-Vertrag oder in eine Erwerbsunfähigkeitspolice umwandeln.

Die Allianz Lebensversicherung hat mit der „Körperschutzpolice“ ein Produkt geschaffen, das den Verlust einer oder mehrerer körperlicher oder geistiger Fähigkeiten sowie das Auftreten einer schweren Erkrankung absichert. Ist der Kunde voraussichtlich für mindestens zwölf Monate körperlich oder geistig beeinträchtigt oder seit mindestens sechs Monaten pflegebedürftig, erhält er eine monatliche Rente. Bei der Diagnose einer der versicherten schweren Erkrankungen wird dem Versicherten eine einmalige Kapitalleistung zugeführt. Treten beide Fälle ein, ist eine Einmalleistung und eine monatliche Rente fällig. Der Vorteil: Die Allianz teilt hier nur in zwei Berufsgruppen ein.

Besonders vorteilhaft ist, dass ein Versicherungsvertrag leichter erhältlich ist als bei einer Absicherung der Berufsunfähigkeit. Auch für Menschen mit psychischen Erkrankungen ist der Zugang nicht ausgeschlossen. Zudem sind die Policen vergleichsweise günstig. Auf der anderen Seite sind die Bedingungen für eine Rentenzahlung streng. Nur bei (fast) vollständigem Verlust der vertraglich definierten Fähigkeiten tritt der Leistungsfall ein. Die Hauptgründe für Invalidität, psychische Leiden und Rückenschmerzen, können nicht abgesichert werden.

baby

Wie die Stiftung Warentest berichtet, verfügt der Versicherer Canada Life auch über eine Grundfähigkeitsversicherung für Kinder. Doch die Hürde ist hoch, bis der Versicherer einspringt.

Bedingung ist: dem Kind fehlen dauerhaft bestimmte Grundfähigkeiten wie das Sprechen oder es hat Pflegestufe II oder III. Alternativ kann eine „Schwere-Krankheiten-Vorsorge“abgeschlossen werden, bei der die Leistung vom Auftreten von schweren Krankheiten abhängig gemacht wird. Damit sind Krebs, Querschnittslähmung oder Erblindung gemeint. Erkrankt das Kind jedoch an einer nicht aufgeführten schweren Krankheit, entfällt eine Zahlung.

Grundfähigkeitsversicherung im Test

In den letzten Jahren kamen Kombi-Produkte auf den Markt, die Teile aus Unfall-Dread-Disease-, Grundfähigkeits- und Pflegeversicherung in sogenannten Multi-Risk-Policen zusammenfassen.

Für den Test (2014) wurden 18 Gesellschaften anhand ihrer Vertragsbedingungen untersucht. Dabei wurden 27 Tarife anhand von mehr als 60 Kriterien im Detail analysiert. Testsieger mit der höchsten Benotung „FFF“ wurden Allianz und Volkswohl Bund in Bezug auf lebensbasierte Multi-Risk-Produkte. Bei den Grundfähigkeitsversicherungen punktete ebenso der Volkswohl Bund. Bei den unfallbasierten Multirisk-Produkten ging die Note „FF+“ an Axa. Die Bestnote konnte nirgends vergeben werden.

Besondere Leistungsstärken beim Test:

  • Verzicht auf Beitragsanpassungen bei AXA und VPV
  • Verzicht auf Kündigung bei AXA, Barmenia und die Bayerische
  • Handhabung von Ausschlüssen bei TRIAS
  • Definition von Grundfähigkeiten bei SIGNAL IDUNA und AXA
  • Meldefristen, rückwirkende Leistungen und medizinische Mitwirkungspflichten bei ARAG, Barmenia, Interlloyd
  • Definition und Umgang mit dem häufigen Leistungsauslöser Krebs bei ARAG und Interlloyd, gefolgt von Barmenia, Bayerische und Signal Iduna
  • Verbesserte Leistungsdefinitionen und zusätzliche Kapitalzahlung im Fall von Herzinfarkt und Schlaganfall bei TRIAS.

Bemängelt wurde im Test von Franke und Bornberg die Versicherung Canada Life wegen ihrer Regelung zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten. Außerdem die Angabe des „Beginns der Leistung bei einer nicht gestellten Prognose“, d.h. ab wann genau die Leistung in Anspruch genommen werden kann.