Elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Versichertenkarte

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ersetzt schrittweise die Versichertenkarte in Deutschland. Durch politische Auseinandersetzungen hatte sich die Einführung stetig verschoben. Trotz der Kritik wurde am 1. Oktober 2009 mit der Ausgabe der umstrittenen Karte in der Region Nordrhein begonnen. Ab Oktober 2011 folgte schließlich die schrittweise flächendeckende Einführung.
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Seit 1. Januar 2015 nur noch eGK
Am 1. Januar 2015 endete die mehrmals verlängerte Übergangsfrist, in der neben der neuen Gesundheitskarte auch die alte Chipkarte beim Arzt vorgelegt werden konnte. Ab 2015 wird prinzipiell die alte Karte nicht mehr als Versicherungsnachweis akzeptiert.
Wer keine eGK hat, sollte zügig handeln
Tausende Versicherte sind immer noch ohne elektronische Gesundheitskarte, oft weil sie die Karte aus Datenschutzgründen ablehnen und kein Foto einsenden. Was ist zu tun:
1. Bei der Krankenkasse ein aktuelles Bild abgeben.
- Oft gibt es eine Funktion zum Hochladen über die Internetseite der Kasse.
- Alternativ können Sie das Bild per E-Mail senden oder in der nächsten Filiale abgeben.
- Es muss kein biometrisches Passbild sein (wie auf dem Reisepass oder Personalausweis). Zur Not genügt auch ein Handyfoto oder ein älteres Bild.
- Für Kinder bis 12 Jahre muss kein Bild abgegeben werden.
2. Wenn Sie das Bild schon abgegeben haben, die Karte jedoch noch nicht bei Ihnen angekommen ist, fragen Sie umgehend bei der Kasse nach. Gegebenenfalls muss eine Ersatzkarte ausgestellt werden. Das ist in der Regel kostenfrei.
Kommt nach der eGK nun auch die elektronische Gesundheitsakte?
Am 24. April stellte die Techniker (TK) die Ergebnisse aus dem Report zur digitalen Gesundheitskompetenz vor und erntet für die Idee einer elektronischen Gesundheitsakte viel Zuspruch. Inwieweit die eGA die elektronische Gesundheitskarte ablösen oder ergänzen wird, ist noch unklar. Was jedoch klar ist, ist der Fakt, dass das Gesundheitswesen immer digitaler wird und somit auch in die Gesundheitskompetenz der Menschen investiert werden sollte.
Behandlungen ab 2015 auch ohne Gesundheitskarte?
Sollte ab 2015 keine eGK vorliegen (die Gründe sind dabei unerheblich), sollten Sie folgendes bedenken:
- Sie können trotzdem zum Arzt gehen oder sonstige Behandlungen in Anspruch nehmen.
- Ohne gültige Karte müssen Sie innerhalb von 10 Tagen nach der Behandlung einen Versicherungsnachweis beim Arzt nachreichen: in Form einer eGK oder eines Papiernachweises, den Sie bei Ihrer Kasse erhalten.
- Ohne nachgereichten Versicherungsnachweis kann der behandelnde Arzt (oder sonstige Leistungserbringer) eine Privatrechnung stellen, die Sie aus eigener Tasche bezahlen müssen.
- Anschließend ist noch einmal bis Quartalsende Zeit, einen Nachweis einzureichen. Dann wird der Rechnungsbetrag vom Arzt zurückerstattet und der Arzt rechnet mit der Krankenkasse ab.
Es ist dringend anzuraten, sich eine elektronische Gesundheitskarte zu besorgen. Denn im schlimmsten Fall
- müssen Versicherte Behandlungen vorfinanzieren
- bleiben Versicherte gänzlich auf den Kosten sitzen. Denn: Liegt bis Ende des Quartals keine Versicherungsbescheinigung vor, gibt es keine Erstattung des Rechnungsbetrages durch den Arzt. Die Krankenkasse übernimmt die Privatrechnung laut GKV-Verband nicht! Das ist praktisch vorprogrammiert, wenn die Behandlung bereits gegen Ende des Quartals stattfindet und keine Zeit mehr ist, den Nachweis rechtzeitig beizubringen.
eGK aktuell – Gesundheitskarte durch EuGH-Urteil rechtswidrig?
Am 08. April 2014 erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig – ein Verstoß gegen die Grundrechte zur Achtung des Privatlebens und zum Schutz personenbezogener Daten lag vor. Doch lediglich die Pflicht zur Gesetzeseinführung wurde somit abgeschafft. Jedem Nationalstaat steht es weiter frei, ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform zu erlassen.
Die Freie Ärzteschaft (FÄ), die sich gegen die eGK ausspricht, nahm das EU-Urteil zum Anlass, erneut den Verzicht auf – so wörtlich – „jegliche Art der elektronischen Massenüberwachung“ in Deutschland zu fordern. „Auch die geplante Form der Vorratsdatenspeicherung in der Medizin mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte ist unzulässig“, erklärte FÄ-Vizevorsitzende Dr. Silke Lüder. Inwiefern die Bundesregierung nun das EuGH-Urteil und die Forderungen der Kritiker in die weitere Handhabung der elektronischen Gesundheitskarte einfließen lässt, bleibt abzuwarten.
Für Versicherte zu beachten
- Keine übereilten Schlüsse ziehen:
Das EuGH-Urteil hat zunächst keine gesetzlichen Auswirkung auf nationaler Ebene. - eGK bis auf Weiteres gültig:
Nachzügler sind weiterhin aufgefordert, bis Ende September 2014 ihr Foto einzureichen. - Reaktion der Kasse abwarten:
Kommt es zu Änderungen, werden die Mitglieder rechtzeitig informiert.
Telematik: Gematik schafft Infrastruktur für eGK
In den Verantwortungsbereich der Gematik fällt die Bereitstellung der Telematikinfrastruktur, um die Funktionsfähigkeit der eGK zu gewährleisten. Gesetzliche Kassen und Leistungserbringer werden so miteinander vernetzt.
Datenspeicherung und eGK-Foto
Nach und nach werden über 70 Millionen gesetzlich Versicherten mit der neuen Karte ausgestattet, um mit ihr die Krankenkassenleistungen in der Praxis in Anspruch nehmen zu können. Da sich die Entwicklung der technischen Infrastruktur seit Jahren in die Länge zieht, enthält die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nicht von Anfang an alle geplanten Funktionen. Folgende Merkmale umfasst die elektronische Gesundheitskarte zum Zeitpunkt ihrer Einführung:
Aktuelle Funktionen der eGK und Funktionen in der Testphase
- Stammdaten auslesbar und aktualisierbar
Die Stammdaten umfassen Name, Geburtsdatum, Adresse der Versicherten und Daten zur GKV wie Versichertennummer und Status (Mitglied, Familienversicherter, Student, Rentner). Getestet wird nun in den Regionen Nordwest (Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen) und Südost (Sachsen und Bayern), ob die Zusatzfunktion der Datenaktualisierung vor Ort reibungsfrei genutzt werden kann. - Funktion als Europäische Gesundheitskarte
Als EHIC (European Health Insurance Card) garantiert die eGK Versicherungsschutz für medizinische Behandlungen EU-weit sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. - Verbesserter Schutz durch Lichtbild
Das Lichtbild der Versicherten soll den Missbrauch der Karte und das Erschleichen von Leistungen verhindern.
Demnach bietet die eGK aktuell nicht viel mehr als die bisherige Krankenversichertenkarte. Erst im Laufe der Zeit sollen weitere Funktionen hinzukommen, die momentan noch in der Entwicklung stecken. Folgende Merkmale der elektronischen Gesundheitskarte sind derzeit noch in Planung:
- Die PIN-Nummer für verbesserten Datenschutz
Zukünftig sollen die Versicherten selbst entscheiden können, wem sie ihre Daten zugänglich machen. Erst durch die Eingabe einer individuellen PIN-Nummer sind dann alle gespeicherten Daten lesbar. - Die relevanten Daten für Notfall-Behandlungen
Bei Notfällen kann medizinisches Personal, z. B. Rettungssanitäter und Notärzte, auf relevante Informationenzugreifen:- Notfalldaten
- medizinische Vorgeschichte (Allergien, Arzneimittelunverträglichkeiten)
- bis zu 20 Diagnosen des Hausarztes sowie Fremdbefunde
- notfallrelevante Medikamente mit detaillierter Beschreibung
- besondere Hinweise (Schwangerschaft, Implantate, Blutgruppe)
- Kontaktdaten des behandelnden Arztes
- freiwillige persönliche Erklärungen (Hinweis auf den Ausweis zur Organspende, Aufbewahrungsort einer Patientenverfügung)
- Der elektronische Arztbrief
Unverschlüsselte Kommunikation zwischen den Leistungserbringern und den Krankenkassen sollen so ersetzt werden und den Zugriff auf Schriftstücke, Röntgenaufnahmen oder sonstige Dokumente ermöglichen. Dabei könne nicht nur Zeit gespart, sondern auch die schnellstmögliche Verfügbarkeit wichtiger Daten garantiert werden, so das Bundesministerium für Gesundheit. - Das elektronische Rezept
Der Weg von der Ausstellung eines Rezepts bis zur Abholung in der Apotheke soll effizienter gestaltet werden und künftig vollständig elektronisch ablaufen. Der Kommunikationsprozess soll dann gänzlich ohne Ausdrucke funktionieren. - Die elektronische Patientenakte
Würden alle Diagnosen, Röntgenbilder und ähnliches über die eGK online gespeichert werden, wäre das Anlegen von Ordnern und Akten in der Arztpraxis hinfällig. - Das elektronische Patientenfach
In Planung ist eine Funktion, die dem Versicherten das Eintragen eigener Daten erlaubt. So könnten beispielsweise Blutzucker- oder Blutdruckwerte regelmäßig eingetragen werden.
Tipps der Redaktion
Die Akteure der eGK
Gesetzgeber – unter Kanzler Schröder und Gesundheitsministerin Schmidt verabschiedete Rot-Grün 2003 zum §291 des SGB V die Zusätze §291a zur eGesundheitskarte und §291b zur Gesellschaft für Telematik.
Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (Gematik) – vernetzt mittels Telematikinfrastruktur die verschiedenen IT-Systeme und Akteure des Gesundheitssystems (Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, Kliniken und Krankenkassen).
Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) – gesetzlich dazu verpflichtet, die eGK einzuführen und dafür die Kosten zu tragen.
Gesetzlich Versicherte – sind an Planung und Einführung nicht beteiligt, sollen aber von den verschiedenen Funktionen profitieren
Telematik im Gesundheitswesen
Der Begriff bezeichnet eine Technologie, die die Bereiche Telekommunikation und Informatikvereint und den Austausch von elektronischen Daten ermöglicht. Speziell im Gesundheitswesen gewährleistet die Telematik nicht nur die elektronische Speicherung, sondern auch die Übermittlung medizinischer Daten über spezifische Datennetze. Die Infrastruktur der Telematik wird durch die Gematik bereitgestellt.
Die eGK in anderen Ländern
In Frankreich feierte die Carte Vitale, wie die eGK dort genannt wird, 2013 bereits ihr 15. Jubiläum. Auf ihr werden Informationen zu Hausarzt und Krankenkasse sowie – auf Wunsch der Versicherten – Kontakt zu Personen, die im Notfall verständigt werden sollen, oder Regelungen zur Organspende gespeichert.
In Dänemark sind elektronisches Rezept, Patientenakte, wie auch Online-Kommunikation zwischen Ärzten längst Wirklichkeit und das ebenfalls auf Basis einer Telematikinfrastruktur, wenn auch ohne Gesundheitskarte.
Künftige Vorteile und Nachteile der Gesundheitskarte
Als übergeordnete Ziele der elektronischen Gesundheitskarte nennt das Bundesministerium für Gesundheit die Qualitätssteigerung in der Patientenversorgung, mehr Effizienz in Verwaltungs- und Kommunikationsprozessen sowie eine verbesserte Datensicherheit, die von den Versicherten kontrolliert werden kann. Dennoch ist die eGK nicht unumstritten und seit vielen Jahren Anlass und Ausgangspunkt für zahlreiche gesundheitspolitische Debatten. Folgende Argumente werden dabei meist gegenübergestellt:
Argumente für die eGK
- Verbesserung der medizinischen Versorgung
- Speicherung von Notfalldaten
- Dokumentation von Arzneimitteln
- Rückgang des Kartenmissbrauchs
- schnellere und kostengünstigere Verfügbarkeit der medizinischen Daten
- Versicherter behält Datenhoheit:
Angaben online aktualisierbar und kontrollierbar (z. B. Abrechnung der Mediziner)
Kritik an der eGK
- kaum Veränderung zur vorherigen Versichertenkarte
- datenschutzrechtliche Bedenken sowie Bedenken in Bezug auf die ärztliche Schweigepflicht
- potentielle Weitergabe von Patienteninformationen an die Pharmaindustrie
- keine Überprüfung der Fotos
- Kosten für zusätzliche Software und Geräte sowie eine Mehrarbeit durch Pflege der Patientendaten
- technisches Verständnis wird voraussgesetzt, besonders bei älteren Patienten nicht selbstverständlich
Die Kosten für die elektronische Gesundheitskarte
Ein Gutachten von Booz and Company aus dem Jahr 2009 beziffert die Kosten der elektronischen Gesundheitskarte nach Angaben der Partei die Linke auf jährlich 665 Millionen Euro. Maximal würde das gesamte Projekt den Gutachtern zufolge rund 5,4 Milliarden Euro kosten, die Regierung rechnet mit 1,4 Milliarden. Die Kosten für die Einführung der Gesundheitskarte haben die gesetzlichen Krankenkassen zu tragen, sie sind zuständig für:
- Einsammeln und Verwalten der Lichtbilder der Versicherten
- Erstellen und Verteilen der Gesundheitskarten
- Ausstattung der Arztpraxen und Kliniken mit den neuen Lesegeräten
- Installation der neuen Software sowie Anpassung der bisherigen Praxis-EDV-Systeme
Allein in Sachsen, wo 6.600 Ärzte und 2.000 Zahnärzte mit den Lesegeräten ausgestattet werden müssen, fallen circa 1.870.500 Euro für die Anschaffung der Geräte und 1.850.000 Euro für die Installation und Anpassung der Software an. Dazu kommen noch die Krankenhäuser, die pro angefangene 25 Betten für ein Lesegerät 430 Euro erhalten sowie 1.500 Euro für die gesamte Installation, pro Lesegerät wird außerdem ein Zuschlag von 129 Euro fällig.
Die häufigsten Fragen zur neuen elektronischen Gesundheitskarte