Flüchtlinge im deutschen Gesund­heitssystem

Im Jahr 2016 sind 722.370 Erstanträge auf Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingegangen. Die meisten Flüchtlinge kommen aus Syrien, Afghanistan, Irak und dem Iran zu uns nach Deutschland. Wer aus einem Krisengebiet flieht und keine Aussicht auf Asyl oder Anerkennung als Flüchtling hat, kann unter subsidiären Schutz gestellt werden.

Flüchtlinge

Unterschied zwischen Flüchtling, Migrant und Asylbewerber

Deutschland ist ein traditionelles Einwanderungsland, auch in der Weimarer Republik und im Deutschen Reich gab es immer schon Migranten. Erst seit dem Zweiten Weltkrieg sind mehr Menschen ein- als ausgewandert. Das bedeutet, dass es derzeit mehr Immigranten (Einwanderer) nach Deutschland als Emigranten (Auswanderer), die ihre deutsche Heimat verlassen, gibt. Im Allgemeinen spricht man bei Migranten von Menschen, die ihrer Heimat freiwillig den Rücken kehren, um zum Beispiel ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Als Asylsuchende oder Asylbewerber werden Menschen bezeichnet, die einen Antrag auf Asyl gestellt haben und über den noch nicht entschieden wurde.

Laut Artikel 1A der Genfer Flüchtlingskonvention (PDF) ist ein Flüchtling eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will.“ Ein Abschiebungsverbot ist durch EU-weit geltendes Recht geregelt, wenn dem Flüchtling in seinem Herkunftsland zum Beispiel die Todesstrafe, Folter oder bewaffnete Konflikte drohen.

Wie viel Geld bekommen Asylbewerber?

tarifwahl

Asylbewerber erhalten Leistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs als Sachleistungen (Nahrung, Kleidung, etc.) und für den notwendigen persön­lichen Bedarf des täglichen Lebens in den meisten Bundesländern als Geldleistungen. Eigentlich sind laut § 3 AsylbLG Sachleistungen vorgesehen, aber: „Soweit Sachleistungen nicht mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich sind, können auch Leistungen […] von Geldleistungen gewährt werden”.

notwendiger
persönlicher
Bedarf § 3a AsylbLG
Grundleistungen
§ 3a AsylbLG
Gesamt
Regelleistungen
§ 2 AsylbLG
(nach 15 Monaten)
Regelsatz
Hartz IV
Alleinstehende
Erwachsene (Sammelunterkunft)
131,00 € 299,00 € 368,00 € 409,00 €
Paare in einer
Bedarfsgemeinschaft
131,00 € 299,00 € 368,00 € 368,00 €
Alleinstehende Erwachsene (Wohnung) 145,00 € 332,00 € 409,00 € 409,00 €
Jugendlicher 14-17 Jahre 76,00 € 265,00 € 311,00 € 311,00 €
Kind 6-13 Jahre 93,00 € 258,00 € 291,00 € 291,00 €
Kind bis 6 Jahre 81,00 € 206,00 € 237,00 € 237,00 €

Monatliche Bezugsgrößen laut geltendem AsylbLG in Euro für Asylbewerber. Stand: Januar 2017

Die Grundleistungen, die den „notwendigen persönlichen Bedarf“ abdecken sollen, werden auch als sozio-kulturelles Existenzminimum bezeichnet. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Ausgaben für Kultur, Bildung, Freizeit, Verkehr oder auch Nachrichtenübermittlung, wie Telefonkosten. Nach dem Umzug in eine Wohnung wird der Bedarf für die Unterkunft, Heizung, Verpflegung und Hausrat zusätzlich gedeckt, möglich sind hier sowohl Sach- als auch Geldleistungen.

Flüchtlingen, die seit mehr als 15 Monaten in Deutschland leben, stehen Leistungen analog dem Sozialgesetzbuch XII zu, welches die Sozialhilfe regelt. Diese wurden im Januar 2017 im Sozialgesetzbuch (SGB II/XII) angepasst und sind vergleichbar mit den Bedarfssätzen von Hartz IV. Die Höhe kann sich prinzipiell jährlich ändern. Bis zum 1.November des Kalenderjahres werden die Bedarfssätze für den notwendigen und den persönlichen Bedarf festgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt publiziert.

Auch Flüchtlinge können in Deutschland studieren

Studium

Um in Deutschland studieren zu können, benötigt man, je nach Hochschultyp, die Hochschul- oder Fachhochschulreife. Als Flüchtling wird man mit anderen internationalen Bewerbern bei der Zulassung zum Studium gleichgestellt. Auch die Krankenversicherung während des Studiums spielt eine entscheidende Rolle und muss vor der Immatrikulation festgelegt werden.

Krankenversicherung und Voraussetzungen für ein Studium

antrag

Am einfachsten erhalten Flüchtlinge eine Zulassung, wenn der Status anerkannt ist (z.B. Asylberechtigung, Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes). Aber auch, wenn das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist oder nur eine Duldung vorliegt, ist eine Studienzulassung möglich. Ob die Voraussetzungen für ein Studium vorhanden sind und ein eventuell begonnenes Studium in der Heimat angerechnet werden kann, entscheiden bei ausländischen Abschlüssen die Akademischen Auslandsämter der Hochschulen oder die Servicestelle „uni-assist“. Wenn keine Dokumente, wie z.B. Schulzeugnisse oder Immatrikulationsbelege, vorliegen, muss die Eignung des Studienbewerbers laut Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 03.12.2015 in drei Stufen geprüft und bewertet werden.

Wichtige Unterlagen für die Immatrikulation

  • unterschriebenen Antrag auf schriftliche Einschreibung
  • ggf. Zulassungsbescheid bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen
  • amtlich beglaubigte Kopie der Studienberechtigung (z. B. Abiturzeugnis)
  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung
  • Nachweise für bereits durchgeführte Studiengänge
  • für Promotionen: der im Immatrikulationsantrag angegebene Betreuungsnachweis bzw. die Zulassung des Promotionsausschusses
  • für die Lehramtsstudienfächer: Eignungsnachweis über den Studiengang
  • einen Nachweis über Namensänderung, sofern nicht alle Dokumente auf dem aktuellen Namen ausgestellt sind

Flüchtlinge können wie deutsche Studierende in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) gesetzlich versichert werden, wenn sie unter 30 Jahre alt sind und das 14. Semester noch nicht beendet haben. Seit dem Wintersemester 2016/2017 beträgt der monatliche Krankenversicherungsbeitrag 66,33 Euro, dazu kommen der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse und der Anteil für die Pflegeversicherung. Unter 25 Jahre besteht eventuell die Möglichkeit zur kostenfreien Familienversicherung über die Eltern.

Achtung: Bei unvollständigen Unterlagen kann die Einschreibung abgelehnt werden!

Finanzielle Unterstützung für deutsche und ausländische Studenten

0
im Jahr dazuverdienen

Anerkannte Flüchtlinge können wie die deutschen Studenten BAföG beantragen und bis zu 4.800 € im Jahr dazuverdienen oder sich auf ein Stipendium bewerben. Bei einem Stipendium können sich begabte und engagierte angehende Studenten um eine finanzielle Förderung, z.B. vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, bewerben. Geduldete und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel müssen sich dafür seit mindestens 15 Monaten in Deutschland aufhalten. Die Aufenthaltsdauer ist nicht relevant bei anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten sowie subsidiär Schutzberechtigten – sie können ohne Wartezeit BAföG beantragen.

Mit dem Bundesprogramm „Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H)“ des Bundesjugendministeriums erhalten junge Migranten finanzielle Unterstützung, wenn ein Studium im Ausland abgebrochen wurde. Die Förderung umfasst Kurse zum Erlernen der deutschen Sprache, Beratung und Unterstützung zum Erreichen der Hochschul- bzw. Fachhochschulreife und Vorbereitungskurse zum Studienkolleg. Die Förderanträge nach den RL-GF-H können bei den Garantiefonds-Hochschule-Bildungsberatungsstellen gestellt werden. An den meisten deutschen Hochschulen gibt es keine oder nur geringe Studiengebühren, jedoch können weitere Kosten für Verwaltung, Zweit- oder Langzeitstudien und weiterbildende Masterstudiengänge entstehen. Häufig werden Schnupperkurse oder die Teilnahme als Gasthörer für Interessierte angeboten.

Migration und Gesundheit der Flüchtlinge

Viele Flüchtlinge erleiden im Krieg und auf der Flucht körperliche sowie psychische Schäden, mitunter können sie Krankheiten mitbringen, die in Deutschland nicht verbreitet sind. Unter den Flüchtigen sind häufig auch
Kinder, die Familienangehörige verloren haben und betreut werden müssen.
Um eine Ausbreitung von ansteckenden Krankheiten zu verhindern und das
Trauma zu verarbeiten, müssen alle zum Gesundheitscheck und eventuell anschließend psychologisch betreut werden. Weitere ärztliche Behandlungen erfolgen in den ersten 15 Monaten nach § 4 Abs. 1 AsylbLG nur bei akuten und akut behandlungs­bedürftigen Erkrankungen, Schmerzen, Schwangerschaft, Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Nach §6 Abs. 1 AsylbLG „können insbesondere Leistungen gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung […] der Gesundheit unerläßlich sind…”.

gesundheit asyl1

Elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge

Gesundheitskarte

In einigen Bundesländern können Flüchtlinge, die die Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. das Zentrallager verlassen haben und den Gemeinden zugewiesen wurden, eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) erhalten. Ob eine Gemeinde, Kommune oder eine Krankenkasse an den Rahmenbedingungen teilnimmt, können diese meistens frei entscheiden. Die Gemeinden ohne Gesundheitskarte geben weiterhin Behandlungsscheine für den Arztbesuch aus. In einer Studie der Bertelsmann Stiftung im Oktober 2016 wurde der Stand zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ermittelt.

Bundesland Einführung der eGK Hinweise
Schleswig-Holstein Einführung: flächendeckend

Vertragspartner:

AOK NordWest, BKK-Landesverband Nordwest, IKK Nord, Knappschaft, Novitas BKK, Techniker Krankenkasse (TK), BARMER GEK, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse (KKH)

Mecklenburg-Vorpommern Gründe: Die Gültigkeitsdauer wäre nur sehr kurz, aufgrund der schnellen Bearbeitung der Anträge und viele Flüchtlinge bleiben nicht in Mecklenburg-Vorpommern.
Hamburg Einführung: flächendeckend

Vertragspartner: AOK Bremen/Bremerhaven

Bremen Einführung: flächendeckend

Vertragspartner für Bremen und Bremerhaven: AOK Bremen/Bremerhaven

Brandenburg Einführung: bisher nur in Potsdam
Berlin Einführung: flächendeckend

Vertragspartner: AOK Nordost, DAK-Gesundheit, BKK VBU und die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK)

Niedersachsen G Einführung: bisher nur in Delmenhorst
Sachsen-Anhalt G Es ist eine ähnliche Karte wie die eGK geplant.
Sachsen Die Einführung wurde abgelehnt.
Nordrhein-Westfalen Vertragspartner für 20 Gemeinden:

AOK NordWest, AOK Rheinland/Hamburg, Novitas BKK, Knappschaft, DAK-Gesundheit,
Techniker Krankenkasse, Barmer GEK, IKK classic, KKH Kaufmännische Krankenkasse, VIACTIV Krankenkasse, Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK)

Keine Einführung in: Essen, Herne, Hagen, Dortmund, Duisburg, Bottrop, Erkrath und Gelsenkirchen

Thüringen Einführung: flächendeckend

Je nach Kreis/Gemeinde beteiligen sich folgende Kassen an der Umsetzung: DAK, IKK classic, AOK plus, BKK VBU und Knappschaft

Anerkannte Flüchtlinge oder die, die länger als 15 Monate in Deutschland sind, erhalten die gleichen Leistungen wie deutsche Versicherte.

Hessen G Die Hessische Landesregierung möchte die Gesundheitskarte für Flüchtlinge einführen und ist mit den Krankenkassenvertretern im Gespräch.
Rheinland-Pfalz Einführung in Trier, Kusel und Mainz
Saarland Grund: zu hohe Verwaltungskosten
Baden-Württemberg Es erfolgt keine Einführung der eGK aufgrund der rückläufigen Zahl von Flüchtlingen.
Bayern Die Einführung wurde abgelehnt.

Stand: August 2017, Quelle: Bertelsmann Stiftung / Legende: ✓= eingeführt, ✗= Einführung abgelehnt, G= geplante Einführung

Vor- und Nachteile zur Einführung der Gesundheitskarte

Der Leistungsumfang orientiert sich an den Vorgaben der §§ 4 und 6 AsylbLG, daher wird es auch weiterhin Einschränkungen gegenüber den Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte geben. Zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte gibt es geteilte Meinungen von Politikern, Kommunen, Gemeinden und Fachleuten. Während die Einen von einer Entlastung der Bürokratie sprechen, bemängeln Andere die Möglichkeit zum Missbrauch der Gesundheitskarte.

Pro Contra
einheitliche Versorgung und Finanzierung Angst vor höheren Gesundheitsausgaben
spart Verwaltungskosten , da Behandlungsschein wegfällt mehr Verwaltungskosten durch An- und Abmeldeverfahren bei den Krankenkassen
Mehrheit der Bürger (54%) befürwortet die Einführung (Quelle: yougov.de) Möglichkeit zum Missbrauch der Karte, da diese bei Leistungswegfall nicht gesperrt sondern nur eingezogen werden kann
schnellere Abwicklung der medizinischen Leistungen
Reduzierung der Diskriminierung gegenüber regulär gesetzlich Versicherten
Ärztliche Leistung wird von Sozialbehörden gezahlt und nicht von Versichertengeldern
pflege icon

Pflegebedürftige und Pflegepersonal mit Migrationshintergrund

Pflegebedürftige, ganz gleich ob mit oder ohne Migrationshintergrund, lassen sich häufig von den eigenen Kindern pflegen, jedoch können diese mit der steigenden Pflegebedürftigkeit irgendwann überfordert sein. Prognosen deuten einen Anstieg der Gruppe der über 65- Jährigen mit Migrationshintergrund bis zum Jahr 2030 auf 2,8 Mio. hin. Die 2010 durchgeführte Studie im Auftrag des BMG zu den „Wirkungen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes“ zeigt, dass pflegebedürftige Migranten im Durchschnitt knapp 10 Jahre jünger als pflegebedürftige Nicht-Migranten sind. Dieses hängt mit schlechteren Arbeitsbedingungen, einer geringeren Inanspruchnahme von Präventionsangeboten oder auch den häufig schwierigeren Lebensbedingungen zusammen. Das heißt, dass sich zukünftig auch die jungen Migranten Gedanken um die Sicherstellung der Pflege ihrer Eltern machen müssen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) empfiehlt in ihrem Bericht „Pflegebedürftigkeit und Nachfrage nach Pflegeleistungen von Migrantinnen und Migranten im demographischen Wandel“ (2012) folgende Maßnahmen für die Verbesserung der pflegerisch-medizinischen Versorgung:

  • Abbau von sprachlichen und kulturellen Barrieren im Umgang mit Pflegebedürftigen und beim Zugang zu Versorgungsangeboten des Gesundheits-und Pflegewesens
  • mehr Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention hinsichtlich der Arbeitsbedingungen und sozialen Belastungen
  • mehrsprachige Informationsbroschüren
  • Schulungsprogramme für Fort- und Weiterbildung: Qualitätsverbesserungen und Rahmenbedingungen schaffen, die eine Umsetzung entsprechender Maßnahmen erleichtern
  • Verbesserung der Datenlage zur Gesundheit von Migrantinnen und Migranten: Möglichkeit nach Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund zu differenzieren, um Integrationserfolge und -defizite zu analysieren und zu planen.

Die Pflege als berufliche Perspektive für Flüchtlinge

Besonders in der Pflege gibt es in Deutschland einen Fachkräftemangel. Laut Karl-Josef Laumann, dem Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, sind jedes Jahr um die 20.000 zusätzliche professionelle Pflegekräfte nötig. Die Bundesregierung wirbt seit einigen Jahren um ausländische Pflegefachkräfte, u.a. in folgenden Ländern:

kreuzkofferDer Erfolg war bisher nur mäßig, denn für die überwiegend jungen männlichen Flüchtlinge zählt der Pflegeberuf in ihrer Heimat nicht zu den hoch angesehenen Berufen, da dieser dort größtenteils von Frauen aus der Familie ausgeführt wird. Die Sprachkenntnisse der Flüchtlinge, zum Beispiel arabisch und türkisch können hilfreich sein, um sich mit den Patienten aus unterschiedlichen Herkunftsländern zu verständigen und kulturelle Belange zu verstehen.

Das Berliner Netzwerk für Bleiberecht „bridge“ wird mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert und möchte Flüchtlingen helfen, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Da gute Kenntnisse der deutschen Sprache eine wichtige Voraussetzung für den Beruf sind, werden individuelle Vorbereitungskurse, Deutschkurse und Eignungsprüfungen durch Praktika, Ausbildungen und Arbeitsvermittlungen angeboten. Die Förderung gilt jedoch nicht nur für Pflegeberufe, sondern auch für Berufe in der Gastronomie, im Reinigungsgewerbe und den gewerblich-technischen Bereich.