Die richtige Krankenversicherung im Fernstudium
Ein Fernstudium bringt einige Veränderungen mit sich. Das betrifft auch die Krankenversicherung. Dabei sind die Versicherungsmöglichkeiten und Beiträge abhängig davon, wie viel Zeit das Fernstudium in Anspruch nimmt.
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Handelt es sich bei dem Fernstudium um ein Vollzeitstudium, so gelten die Versicherungsbedingungen für Studenten. Wird das Fernstudium jedoch als Teilzeitstudium betrieben, kann der Studentenstatus aberkannt werden, sodass die üblichen Versicherungskonditionen gültig sind. Entscheidend ist stets die Tätigkeit, in der die überwiegende Arbeitszeit investiert wird (hauptberufliche Tätigkeit).
Studentenstatus im Fernstudium als Vollzeit
Handelt es sich bei dem Fernstudium um ein Vollzeitstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität, so gilt für den Versicherten der Studentenstatus. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass keine Beschäftigung mit einem Einkommen über 450 Euro im Monat und mehr als 20 Arbeitsstunden pro Woche vorliegt.
Besteht ein Anspruch auf den Studentenstatus, so existieren folgende Möglichkeiten der Krankenversicherung:
- Mitgliedschaft in einer kostenlosen Familienversicherung über die Eltern oder den Ehepartner
- Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS)
- Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung
Wird neben dem Fernstudium einer Teilzeitstelle oder einer Vollzeitstelle nachgegangen, so gelten hier die üblichen Versicherungsbedingungen. In diesem Fall wird das Fernstudium nicht als eine Vollzeitbeschäftigung betrachtet. Hier gelten die Versicherungsbedingungen nach Berufsstatus, z.B. fürAngestellte oder Selbständige. Sollte die Teilzeitbeschäftigung jedoch maximal 20 Stunden die Woche beanspruchen und beträgt das monatliche Einkommen höchstens 450 Euro, so hat der Fernstudent Anspruch auf den Studentenstatus. Dann gelten die Versicherungsbedingungen für Studenten.
Checklisten
Merkblatt für Studenten
Überblick auf Deutsch PDF 109 kB
fact sheet for students
information in English PDF 141 kB
Fernstudium während der Elternzeit
Im Regelfall gilt in der Elternzeit der Studentenstatus, unabhängig davon, ob es sich bei dem Fernstudium um ein Vollzeitstudium oder Teilzeitstudium handelt. Studenten müssen auch während der Elternzeit ihre Krankenkassenbeiträge entrichten. Unter Umständen ist es jedoch möglich, sich über die Eltern oder den Ehepartner in der kostenlosen Familienversicherung mitversichern zu lassen.
Sollte während der Elternzeit neben dem Fernstudium eine Beschäftigung aufgenommen werden, die die Einkommensgrenze für Studenten und einem Arbeitsaufwand von 20 Stunden die Woche überschreitet, besteht kein Anspruch auf den Studentenstatus.
Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse
- Befreiung von den Krankenkassenbeiträgen, vorausgesetzt Elterngeld wird bezogen
Freiwillige Versicherung in der Krankenkasse
- Beiträge müssen weiter gezahlt werden
- Unter Umständen kostenlose Familienversicherung über Ehepartner oder Eltern möglich
Private Krankenversicherung
- Beiträge müssen weiter gezahlt werden
- Angestellte müssen eigenen Beitrag tragen, inklusive Arbeitgeberanteil
Fernstudenten in der Ausbildung
Versicherte, die neben ihrer Ausbildung noch ein Fernstudium absolvieren, gelten in der Regel nicht als Studenten, da sie hauptsächlich ihrer beruflichen Ausbildung nachgehen. Demnach gelten für diese Fernstudenten die Versicherungsbedingungen für Auszubildende. Azubis sind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Bei einem Gehalt von weniger als 325,00 Euro brutto muss der Arbeitgeber den vollständigen Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung für den Auszubildenden tragen. Verdient der Auszubildende hingegen über dieser Grenze, so hat er 50 Prozent der Versicherungsprämien zu tragen. Die restlichen 50 Prozent übernimmt der Arbeitgeber.
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