Erwerbsminderungsrente: Leistung durch den Staat

rehabilitation nach unfall

Mit Ihrem Beitrag für die Deutsche Rentenversicherung finanzieren Sie nicht nur Ihre Altersvorsorge, sondern auch Ihre Rente wegen Erwerbsminderung. Die wird gezahlt, wenn festgestellt wird, dass Sie ganz oder teilweise nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt einsetzbar sind.

Gut versichert mit der Erwerbsminderungsrente?

„Ich bin ja über die Deutsche Rentenversicherung abgesichert bei Berufsunfähigkeit!”

So denken viele – leider! Tatsache aber ist: Bei allen nach 1961 Geborenen zahlt der Staat nur bei Erwerbsminderung, nicht mehr bei Berufsunfähigkeit. Für die Betroffenen hat das gravierende Folgen.

Die Erwerbsminderungsrente soll den Verdienst größtenteils ersetzen, wenn die zukünftige und absehbare Arbeitszeit weniger als drei Stunden täglich betragen würde.

Erwerbsminderungsrente oder Berufsunfähigkeitsrente – was sichert besser ab?

Viele verzichten auf eine sinnvolle Berufsunfähigkeitsversicherung, da sie durch die Erwerbsminderungsrente im Ernstfall abgesichert sind. Ein Denkfehler – so sagen viele, denn zwischen den Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit gibt es prägnante Unterschiede

Icon Information1Für 2019 sind dabei einige Änderungen geplant. So soll die Zurechnungszeit für die Erwerbsminderungsrente erneut angehoben werden und damit eine finanzielle Verbesserung einher gehen.

Erwerbsminderung:

Von Erwerbsminderung – früher auch als Erwerbsunfähigkeit bezeichnet – spricht man, wenn Sie nicht mehr irgendeinen Beruf ausüben und in welcher Form auch immer am Erwerbsleben teilnehmen können. Die Renten der Deutschen Rentenversicherung sind sehr gering und erreichen kaum Grundsicherungsniveau.

Berufsunfähigkeit:

Berufsunfähigkeit wird angenommen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren zuletzt ausgeübten Beruf auch tatsächlich auszuüben, selbst wenn Sie in einem anderen Job möglicherweise noch arbeiten könnten. Hier zahlt die Deutsche Rentenversicherung nur noch bei Versicherten, die vor 1961 geboren sind.

Volle Erwerbsminderung

Sie soll das Einkommen nahezu ersetzen, sofern auf unabsehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich gearbeitet werden kann.

Teilweise Erwerbsminderung

Diese soll den Lebensunterhalt teilweise sichern, wenn nur noch eingeschränkt gearbeitet werden kann.

TippBeachten Sie: Wer erwerbsgemindert ist, wird in aller Regel auch berufsunfähig sein – aber wer berufsunfähig ist, ist noch lange nicht erwerbsgemindert und erhält Leistungen der Deutschen Rentenversicherung!

Erwerbsminderungsrente: Hohe Hürden für Betroffene

Liegt tatsächlich eine Erwerbsminderung bei Ihnen vor, bedeutet das allerdings immer noch nicht, dass Sie wirklich gut abgesichert sind:
Die volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie nur dann, wenn Sie tatsächlich nicht mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten können. Können Sie mehr als 3 Stunden arbeiten, gibt es nur die halbe Erwerbsminderungsrente – und bei mehr als 6 Stunden gar nichts.
Und selbst die volle Erwerbsminderungsrente macht kaum ein Drittel Ihres letzten Bruttoeinkommens aus. Sie wird in der Regel nur für drei Jahre bewilligt. Dann werden ein neuer Antrag und ein neuer Nachweis fällig.

0 bis 3

Stunden Arbeit täglich: volle EM-Rente
→ bis zu 29 % Ihres letzten Bruttoeink.

3 bis 6

Stunden Arbeit täglich: halbe EM-Rente
→ bis zu 15 % Ihres letzten Bruttoeink.

über 6

Stunden Arbeit täglich: keine EM-Rente
→ keinen Anspruch auf EM-Rente

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Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit: Versorgungslücke erkennen und schließen

EuroWer berufsunfähig wird oder als erwerbsgemindert gilt, verliert sein Arbeitseinkommen – und auch mit einer Erwerbsminderungsrente wird es finanziell eng. Hier sehen Sie, wie groß die Versorgungslücke werden kann …

Letztes Nettoeinkommen Volle EMR Halbe EMR Versorgungslücke bis zu …
1.250 Euro 512 Euro 265 Euro 985 Euro oder 79 %
1.900 Euro 860 Euro 445 Euro 1.455 Euro oder 77 %
2.800 Euro 1.384 Euro 716 Euro 2.084 Euro oder 74 %
4.000 Euro 1.798 Euro 930 Euro 3.070 Euro oder 77 %

Zugrunde gelegt wurde die Einkommenssituation eines Singles, berücksichtigt wurden Steuern inkl. Soli ohne Kirchensteuern. Werte sind gerundet und dienen der Illustration.

Versorgungslücke schließen – mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Selbst mit einer Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung drohen hohe Versorgungslücken, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr arbeiten können. Eine ausreichende finanzielle Absicherung müssen Sie selbst sicherstellen – mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ihre Vorteile:

  • Leistungen bei Berufsunfähigkeit: Sie erhalten die vereinbarte Rente, wenn Sie in Ihrem Beruf nicht mehr arbeiten können!
  • 100 % Rente ab 50 % Berufsunfähigkeit: Keine Erbsenzählerei, wie viele Stunden am Tag Sie noch arbeiten können.
  • Zahlung ab dem ersten Tag: Bei Berufsunfähigkeit bekommen Sie vom ersten Tag an Geld – auch rückwirkend!
  • Leistungen schon bei längerer Arbeitsunfähigkeit: Viele Versicherer zahlen Renten schon bei längerer AU ohne Feststellung einer Berufsunfähigkeit.
  • Keine Verweisung auf einen Beruf, den Sie nicht ausüben möchten.
  • Rentenhöhe individuell versicherbar: Sie bestimmen, wie hoch Sie sich absichern möchten.
  • Einfache Antragsstellung: Professionelle Unterstützung im Leistungsfall.
  • Geringe Steuerbelastung: Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wird je nach Rentenlaufzeit nur gering besteuert – Sozialabgaben müssen gar nicht entrichtet werden.
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Hinzuverdienstgrenzen bei voller und teilweiser Erwerbsminderung

Bei der normalen Altersrente dürfen Sie die Hinzuverdienstgrenze von 6,300 EUR (bundesweit) im Jahr nicht überschreiten, sofern Sie die voll Altersrente ohne Abzüge erhalten möchten.

Weitere Grenzen gelten für den Fall, dass eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird. Seit dem 1. Juli 2017 werden keine Unterschiede zwischen alten und neuen Bundesländern gemacht. Was jedoch entscheidend ist, ist die Tatsache ob eine volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt.

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente erfüllt nicht immer die eigenen Erwartungen oder die Summe, die zum Leben eigentlich nötig wäre. Viele Betroffene stocken folglich ihre Erwerbsminderung mit einem Nebenjob auf. Zu beachten sind hierbei die geltenden Hinzuverdienstgrenzen.

Hinzuverdienstgrenze volle EMR Hinzuverdienstgrenze teilweise EMR
Für den Erhalt einer vollen Erwerbsminderungsrente gilt der selbe Wert wie bei der vollen Altersrente. Das Einkommen von 6.300 € darf jährlich nicht überschritten werden. Darüber hinaus gehendes Einkommen wird zu 40 Prozent der Rente angerechnet. Für den Erhalt einer teilweisen Erwerbsminderungsrente wird die Hinzuverdienstgrenze indivduell berechnet und orientiert sich am höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre. Es gilt jedoch eine Mindesthinzuverdienstgrenze von 14.798,70 € (Stand 2018).

Antrag auf Erwerbsminderung richtig stellen

Die Leistungen der Deutschen Rentenversicherung bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung müssen Sie beantragen – und Sie sind verpflichtet, alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen, damit der Antrag bearbeitet wird.

Icon Tipp 011Sie erhalten bei der Deutschen Rentenversicherung den Antrag auf Zahlung der Erwerbsminderungsrente zum kostenlosen Download im Internet. Wenn Sie sich rechtzeitig informieren möchten, welche Unterlagen für einen Antrag auf Erwerbsminderung erforderlich sind, finden Sie eine Zusammenstellung ebenfalls auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.

Denken Sie daran, dass es lange dauern kann, bis eine Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt wird – mitunter gehen mehrere Monate ins Land. Geben Sie Ihre Unterlagen deshalb frühzeitig persönlich ab – so kann schnell mit dem Bearbeiter vor Ort geklärt werden, welche Dokumente noch benötigt werden.

Und wie hoch kann meine Erwerbsminderungsrente einmal sein?

Ihre persönliche Renteninformation gibt Ihnen Auskunft darüber, wie hoch Ihre ganz persönliche Erwerbsminderungsrente im Ernstfall sein kann. Die dort prognostizierte Rente erhalten Sie aber eben nur bei voller Erwerbsminderung – wenn Sie also tatsächlich nicht mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten könnten. Oft fällt die Rente aber deutlich niedriger aus!

Tipp: Was die Renteninformation leider nicht zeigt, ist die Steuerbelastung der Erwerbsminderungsrente – zusätzlich werden auch Beiträge für die gesetzlichen Kassen erhoben, sodass die ohnehin geringen Renten noch einmal reduziert werden.

Renteninformation