Dienstunfähigkeitsversicherung: Ist die BU für Beamte sinnvoll? Kosten & Leistungen hier im Vergleich

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Beamte Dienstunfähigkeitsversicherung

Beamte erhalten ein Ruhegehalt, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ihrem Dienstverpflichtungen nachkommen können. Anders als Angestellte oder Selbständige werden Beamte damit nicht „berufsunfähig“, sondern „dienstunfähig“. Aufgrund dieser Sonderstellung benötigen Beamte maßgeschneiderte Absicherungen für den Verlust ihrer Arbeitskraft.

Dienstunfähigkeitsversicherung: Vergleich der Beiträge

Die Gründe für die Dienstunfähigkeit werden seit 2003 jährlich erhoben und im Versorgungsbericht der Bundesregierung veröffentlicht. Folgende Erkrankungen sind nach dem aktuellen Bericht häufige Ursachen für Dienstunfähigkeit:

Gründe für eine Dienstunfähigkeit

Quelle: 4. Versorgungsbericht der Bundesregierung

Gesetzliche Regelungen: Individuelle Versorgungslücke bestimmen

Die finanziellen Ansprüche im Fall einer Dienstunfähigkeit (DU) können sich je nach Beamtenstatus unterscheiden. Daraus ergeben sich individuelle Versorgungslücken, die mit einer entsprechenden Absicherung abgedeckt werden können.

Beamtenstatus Beamte auf Lebenszeit Beamte auf Widerruf Beamte auf Probe
Regelung bei DU Es besteht ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis zwischen dem Beamten und seinem Dienst­herrn. Der Beamte erhält ein Ruhe­gehalt von seinem Dienst­herrn, wenn er bei DU in den Ruhe­stand versetzt wird. Das Ruhegehalt steigt mit jedem Dienstjahr an und liegt deutlich über den gesetzlichen Leistungen. Beamte auf Wider­ruf befinden sich im Vorbe­reitungs­dienst. Bei Dienst­unfähigkeit werden sie aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Beamte auf Probe haben ihren Vor­bereitungs­dienst für Beamten­laufbahnen abgeschlossen (Laufbahnbewerber) und müssen nun eine „Probezeit“ von bis zu 5 Jahren durchlaufen. Bei Dienstunfähigkeit werden sie aus dem Dienst entlassen und werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Lediglich bei einem Dienstunfall besteht für Beamte auf Probe ein Versorgungsanspruch an ihren Dienstherrn.
Bedarf Eine Absicherung ist vor allem in den ersten 5 Dienstjahren sinn­voll. Für spätere Jahre kann die Differenz zwischen Netto­ein­kommen und Versorgungs­anspruch abgesichert werden. Da kein Versor­gungs­anspruch an den Dienstherrn besteht, ist eine Absicherung beson­ders wichtig. Einige Versicherer bieten dafür spezielle „Dienst­anfänger-Policen“ an. Da nur bei Dienstunfällen Ansprüche bestehen, ist eine Versicherung von großer Bedeutung. Geeignet sind auch hier sogenannte „Dienstanfänger-Policen“.
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TippBeamte auf Zeit werden nur für eine begrenzte Dauer für bestimmte Aufgaben berufen, z.B. Bürgermeister oder Kanzler an Universitäten. Auch sie erhalten bei Dienstunfähigkeit kein Ruhegehalt und werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Auch hier ist eine Absicherung gegen DU besonders wichtig.

BdV: „Es ist möglich, dass Sie trotz Dienstunfähigkeit keine BU-Leistungen bekommen. Dies droht Ihnen nicht […] mit Dienstunfähigkeitsklausel.“

Angebote im Überblick – Anbieter von DU-Versicherungen

Info: „Echte“ vs. „unechte“ Dienstunfähigkeitsklauseln

InformationDie Dienstunfähigkeitsversicherungen verwenden dabei unterschiedliche Klauseln, um die Dienstunfähigkeit der Berufsunfähigkeit gleichzusetzen: es gibt sogenannte „echte“ und „unechte“ Dienstunfähigkeitsklauseln. Bei echten Dienstunfähigkeitsklauseln wird bei der Absicherung festgelegt, dass eine Dienstunfähigkeit immer dann anzunehmen ist, wenn die Versetzung in den Ruhestand bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit erfolgt. Geschützt sind mit dieser Versicherung alle Beamten. Bei einer unechten (auch bezeichnet als unvollständige) Dienstunfähigkeitsklausel sind dagegen nur Beamte auf Lebenszeit abgesichert: Denn die Dienstunfähigkeitsklausel sieht eine Rentenzahlung nur dann vor, wenn eine Versetzung in den Ruhestand vorgenommen wird. Beamte auf Widerruf oder Beamte auf Probe aber werden entlassen und nicht versetzt, wenn Dienstunfähigkeit festgestellt wird. Ohne Versetzung in den Ruhestand wird aber keine Leistung fällig, sodass Entlassungen nicht dazu führen, dass eine Dienstunfähigkeit automatisch Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung nach sich zieht – hier erfolgt eine medizinische Überprüfung wie bei einer „normalen“ Berufsunfähigkeit.

Eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung (BUV) reicht in vielen Fällen nicht aus, um den tatsächlichen Bedarf eines Beamten zu decken. Einige wenige Anbieter bieten aber spezielle Dienst­unfähigkeits­versicherungen für Beamte an:

  • WWK: SBU Komfort
  • AachenMünchener: SBU
  • uniVersa: SBU, SBU Pflegeplus
  • die Bayerische: SBU Protect Komfort, SBU Protect Komfort Pflege, SBU Protect Komfort plus, SBU Protect Komfort plus Pflege, SBU Protect Prestige, SBU Protect Prestige Pflege
  • Süddeutsche: SBU
  • R+V: BV
  • Nürnberger: SBU Comfort mit DU, BUZ
  • Condor: SBU, BUZ, BUZ Private Rente, BUZR65 (Fonds)
  • IDUNA Leben: Premium BUV
  • Alte Leipziger: BUZ (Tarife BZ10 und BZ11), BUZ BZ20/BZ21, BUZ (Tarife BZ30) fonds
  • DBV: SBU, DUZ
  • Ergo Vorsorge: SBU, BUZ

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Dienstunfähigkeitsversicherung für besondere Berufsgruppen

Regelungen für Lehrer

Lehrer haben es mitunter schwer, einen passenden Versicherungsschutz zur Absicherung ihrer Arbeitskraft zu erhalten. Zum einen ist das statistische Risiko, dienstunfähig zu werden, vergleichsweise hoch. Versicherungsunternehmen schränken daher den Versicherungsschutz ein, der oft bereits mit 50 oder 55 Jahren endet. Verbeamtete Lehrer auf Widerruf oder auf Probe haben keinen Anspruch auf Leistungen des Dienstherrn, wenn sie nicht mehr arbeiten können. Für diese Zielgruppe ist eine private Absicherung mit einer „echten“ Dienstun­fähigkeits­klausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung von großer Bedeutung. Angestellte Lehrkräfte können ihre BU für Lehrer in der Regel an die geänderten Bedürfnisse anpassen, nachdem sie verbeamtet wurden.

Tipp: Wenn ein Schutz bis zum Einstieg in die Altersrente schwierig ist, können Sie auch kürzere Versicherungszeiten (10 oder 15 Jahre) vereinbaren, denn nach einigen Jahren haben Sie als verbeamtete Lehrer Anspruch auf eine Versorgung.

Sonderregelungen im Vollzugsdienst

Für Bundes- und Landesbeamte im Vollzugsdienst reicht mitunter schon das Eintreten einer speziellen Dienst­unfähigkeit aus, um für dienstunfähig erklärt oder in ein anderes Amt versetzt zu werden. So könnte eine spezielle DU bereits vorliegen, wenn der Beamte „den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Vollzugsdienst nicht mehr genügt und es nicht zu erwarten ist, dass er seine volle Verwendungsfähigkeit innerhalb zweier Jahre wiedererlangt.“ (Vgl. Beamten­rechtsrahmengesetz). Betroffene sollten darauf achten, inwieweit der Versicherer auch eine dienstbezogene Invalidität anerkennt, zum Beispiel mit einer Polizeidienstunfähigkeitsversicherung. Von der speziellen Dienstunfähigkeit können folgende Beamtengruppen betroffen sein:

  • Polizei: Polizeivollzugsbeamte
  • Zoll: Zollvollzugsbeamte
  • Feuerwehr: Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst
  • Justiz: Justizvollzugsbeamte

Dienstunfähigkeit bei Bundeswehrsoldaten

Werden Berufssoldaten aus gesund­heit­lichen Gründen dienstunfähig, werden sie mit reduzierten Versorgungs­bezügen vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Liegt die Dienst­unfähig­keit in einer Wehr­dienst­beschädigung oder einem Dienstunfall begründet, wird das Ruhegehalt ohne Versorgungsabschlag geleistet. Zur Abdeckung individueller Versorgungslücken kann eine DU-Versicherung sinnvoll sein.

Demgegenüber werden Soldaten auf Zeit bei DU entlassen und in der gesetzlichen Renten­versicherung nachversichert. Für Sie empfiehlt sich eine Berufs­unfähig­keits­versicherung, die auf die spezielle Situation eingeht.

Die wichtigsten FAQ im Überblick

Im Vergleich zu Angestellten können Beamte kürzere Versicherungszeiten in Kauf nehmen. Vor dem Abschluss sollten Sie aber Ihre derzeitigen und künftigen Versorgungsansprüche durch Ihren Dienstherrn ermitteln, um eine Überversicherung zu vermeiden. Dies können Sie bei der zuständigen Besoldungsstelle erfragen.

Beamte müssen zunächst 5 Dienstjahre absolviert haben, bis sie erste Versorgungsansprüche an den Dienstherrn erreicht haben. Eine Absicherung dieser Lebensphase ist daher besonders wichtig.
„Dienstunfähigkeit“ ist ein Begriff aus dem deutschen Beamtenrecht. Nach § 44 Satz des Bundesbeamtengesetzes liegt eine Dienstunfähigkeit vor, wenn der Beamte “wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.“ Hier spricht man von der allgemeinen Dienstunfähigkeit.
Achten Sie darauf, unter welchen Bedingungen der Versicherer eine Rente auszahlt. So kann es sein, dass der Anbieter leistet, wenn der Beamte “allein aus gesundheitlichen Gründen” wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen werden. In anderen Fällen wird “ausschließlich wegen eines körperlichen Gebrechens oder einer Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte” gezahlt. Auch wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, behalten sich manche Anbieter weitere Bedingungen vor, wie eine erneute medizinische Überprüfung durch beauftragte Ärzte und weitere ärztliche Gutachten. Achten Sie auf besondere Klauseln und wägen Sie die damit verbundene Wahrscheinlichkeit der Anerkennung der Dienstunfähigkeit ab. Stellen Sie zudem sicher, dass sie die Klauseln verstanden haben.
Prüfen Sie weitere Bedingungen wie Beruf und Alter. Es existieren beispielsweise Versicherungsunternehmen, die ihre Angebote nur an verbeamtete Ärzte oder Beamte auf Lebenszeit Angebote offerieren. In anderen Fällen ist der Abschluss der Police an ein Höchstalter gebunden, wie beispielsweise bis zum 55. Lebensjahr bei Streifenpolizisten.
Neben dem Beruf und Alter sind aber auch noch weitere Einschränkungen denkbar. So kann die Leistungsdauer auf eine bestimmte Anzahl von Jahren beschränkt sein. Sonderregelungen existieren mitunter auch für Beamte der Feuerwehr, der Polizei oder des Bundesgrenzschutzes. Manche Versicherer halten sich auch Verweisungen vor und überprüfen, inwieweit der Beamte theoretisch anderweitig beschäftigt werden kann.
Bei den Vorerkrankungen gelten die gleichen Regelungen wie bei den anderen Versicherungsnehmern. Grundsätzlich empfiehlt es sich mehrere Anträge gleichzeitig zu stellen und dies umso mehr der Beamte bereits bei Vertragsabschluss gesundheitlich beeinträchtigt ist.
Die Beamtenklausel ist nicht die wichtigste Klausel. Vernachlässigen Sie neben dieser Klausel nicht die anderen Kriterien für eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung und führen Sie einen umfassenden Vergleich der unterschiedlichen Angebote durch.

Die Notwendigkeit einer Dienst­unfähigkeits­klausel zeigt der Fall eines Justiz­vollzugs­beamten, der nach 23 Jahren eine Depression und damit einhergehende Angstzustände erlitt, die in einem ärztlichen Gutachten zunächst als „Häftlingsphobie“ beschrieben wurde. Der Amtsarzt bescheinigte schließlich eine Dienst­unfähigkeit und schickte den Beamten in den vorzeitigen Ruhestand. Weil seine private Berufs­unfähigkeits­versicherung ihn auf andere Tätigkeiten in der Justiz­vollzugs­anstalt verweisen und folglich nicht zahlen wollte, zog der Mann vor Gericht. Das Bonner Landgericht entschied zugunsten des Klägers und erklärte, dass dem Mann aufgrund seiner unheilbaren Angstneurose eine Tätigkeit in der Justiz­vollzugs­anstalt nicht zuzumuten sei und ihm die Rente daher zustehe (Az. 10 O 517/96).

Tarife mit DU-Klausel im Test von 2019

ChecklisteDas Analysehaus „softfair“ hat im Mai/2019 bei einem Berufsunfähigkeitsversicherung Test 45 Leistungsbereiche aus den Bedingungswerken von selbstständigen Berufsunfähigkeits­versicherungen und BU-Zusatzprodukten überprüft. Im Fokus stand dabei u.a. auch die Zielgruppe der Beamten. Insgesamt 170 Tarife wurden anhand von 50 Kriterien untersucht. Unter den 10 Versicherungsanbietern mit speziellen Leistungen für Beamte im Falle einer Dienstunfähigkeit erhielten folgende 5 von 5 möglichen Eulen:

  • Condor „C80 SBU“
  • DBV „DUZ (BG4)“
  • die Bayerische „BU Protect Prestige“
  • Signal Iduna „BUZ Comforrt RLV“
  • uniVersa „ExklusivSBU18“

Die Stiftung Warentest mit der Zeitschrift Finanztest hat in der Ausgabe 8/2015 bei einem Berufsunfähigkeitsversicherung Test die Zielgruppe Beamte genauer unter die Lupe genommen und auch diejenigen Versicherer herausgestellt, die eine Dienstunfähigkeitsklausel in ihren Bedingungen haben. 11 der 52 untersuchten Unternehmen hatten dabei besondere Bedingungen für Beamte oder eine Dienstunfähigkeitsklausel im Angebot. Keiner der Anbieter hatte jedoch eine echte Dienstunfähigkeitsklausel in die Versicherungsbedingungen aufgenommen. Die Top –Versicherer mit der Bewertung „sehr gut“:

  • Condor (SBU C 80) – sehr gut (0,9)
  • R+V (SBU BV) – sehr gut (0,9)
  • AXA und DBV (ALV SBV) – sehr gut (1,1)
  • Bayerische (Protect Prestige) – sehr gut (1.2)
  • HUK Coburg (BUz Premium) – sehr gut (1,2)
  • Aachen Münchener (SBU) – sehr gut (1,3)
  • Familienfürsorge (BUZ BR FL BU) sehr gut (1,3)
  • WWK (SBU Komfort) – sehr gut (1,3)
  • Universa (SBU 7401) – sehr gut (1,5)
  • Württembergische (SBU BURV) – sehr gut (1,5)

Test-Qualitätsurteil: setzt sich aus der Analyse der Versicherungsbedingungen (70 Prozent), der Anträge (20 Prozent) und des Endalters und der versicherbaren Berufe (10 Prozent) zusammen.

Eine Diensthaftpflichtversicherung kann sinnvoll sein, wenn der Dienstherr oder andere Geschädigte aufgrund einer grob fahrlässigen Handlung des Beamten einen Regressanspruch bzw. Schadensersatzanspruch erheben. Bei Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes ist bereits eine mittlere Fahrlässigkeit ausreichend für einen Regress. Die Diensthaftpflichtversicherung deckt dieses Haftungsrisiko ab.

Laut § 44 des Bundesbeamtengesetzes liegt eine Dienstunfähigkeit dann vor, wenn ein Beamter auf Lebenszeit „wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist“. Auch wenn durch eine Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mindestens drei Monate kein Dienst geleistet werden konnte sowie keine erneute volle Dienstfähigkeit innerhalb der nächsten sechs Monate absehbar ist, kann eine Dienstunfähigkeit anerkannt werden.