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Zahnzusatzversicherung Bonusheft
Weshalb sich eine gute Zahnpflege rechnet

Das Bonusheft vom Zahnarzt hat eine wichtige Steuerungswirkung: Es soll Sie an die wichtigen Vorsorgeuntersuchungen erinnern und Sie gleichzeitig belohnen: Denn ein regelmäßig geführtes Bonusheft erhöht den Festzuschuss bei Zahnersatz. Aber auch für die private Zahnzusatzversicherung kann das Bonusheft bedeutsam sein – alle Informationen zum Bonusheft Ihres Zahnarztes finden Sie hier.

So funktioniert das Bonusheft

Das Bonusheft ist Ihr Beleg, dass Sie in den vergangenen Jahren regelmäßig beim Zahnarzt waren – Ihr Lohn: Höhere Festzuschüsse beim Zahnersatz. Grundsätzlich zahlt die gesetzliche Krankenkasse 50 Prozent Zuschuss bei Zahnersatz – bezogen auf den befundabhängigen Festzuschuss. Waren Sie jedoch in den zurückliegenden fünf Jahren mindestens einmal jährlich zur Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt, erhöht sich der Zuschuss auf 60 Prozent. Und können Sie gar zehn Jahre durchgehend Kontrolluntersuchungen vorweisen, bekommen Sie 65 Prozent Zuschuss.

Bedeutung der Stempel im Bonusheft

Die zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen werden im Bonusheft mit Stempeln dokumentiert. Erforderlich sind

200 euro
  • bei Erwachsenen ein Stempel pro Jahr,
  • für Kinder und Jugendliche zwei Stempel pro Jahr,

um den höchstmöglichen Zuschuss zu bekommen. Fehlt ein Stempel, können Sie ihn nachtragen lassen – Voraussetzung ist lediglich, dass Sie tatsächlich die Kontrolluntersuchung bzw. die Prophylaxe-Maßnahmen haben durchführen lassen. Denken Sie unbedingt daran, das Bonusheft zu führen – die höheren Zuschüsse sind im besten Fall einige 100 Euro wert. Haben Sie das Bonusheft nicht (mehr) ordnungsgemäß geführt und ist auch ein Nachtrag der Stempel nicht möglich, müssen Sie wieder von vorne beginnen und die Stempel über fünf bzw. zehn Jahre sammeln.

Bonusheft verloren – was tun?

Ohne Bonusheft kein erhöhter Zuschuss – Sie müssen das Bonusheft bei der Krankenkasse vorlegen, um in den Genuss der 60- bis 65-prozentigen Zuschüsse zu kommen. Ist das Heft nicht mehr auffindbar, droht ein Verlust der höheren Zuschüsse. Aber geben Sie nicht zu schnell auf – der Zahnarzt kann Ihnen ein neues Heft ausstellen. Anhand der Patientenakte ist es durchaus nachvollziehbar, wann Sie in Behandlung oder zur Prophylaxe bei Ihrem Zahnarzt waren.

Schwieriger kann es werden, wenn Sie den Zahnarzt gewechselt haben – etwa nach einem Umzug. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie vor dem Umzug das Bonusheft komplettieren. Die neuen Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt können dann im vorhandenen oder einem neuen Bonusheft dokumentiert werden.

kuendigung rechner onlineEine elektronische Gesundheitsakte (eGA), in der auch das Bonusheft integriert werden könnte, würde die Papierlösung überflüssig machen und auch ein Verlust wäre nicht mehr möglich. Das Konzept der eGA wurde durch die TK am 24. April 2018 näher vorgestellt. 75 Prozent der Befragten befürworten die Einführung einer eGA.

Wie wirkt sich ein Bonusheft auf die private Zahnzusatzversicherung aus?

Grundsätzlich bestimmt das Bonusheft die Höhe der Kassenzuschüsse für Zahnersatz – positive Auswirkungen kann ein kontinuierlich geführtes Bonusheft aber auch für die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung haben. Wird zum Beispiel ein Zahn im sichtbaren Bereich überkront und entstehen dafür Kosten von 790 Euro, zahlt die gesetzliche Kasse ohne Bonusheft 170 Euro Zuschuss. Eine private Zahnzusatzversicherung wie die Hallesche trägt 90 Prozent der Gesamtkosten – nach Abzug des Festzuschusses trägt sie also 541 Euro, und bei Ihnen als Patient verbleibt ein Eigenanteil von 79 Euro. Mit einem Bonusheft übernimmt die Hallesche die Kosten aber sogar in voller Höhe – unabhängig vom Kassenzuschuss sinkt Ihr Eigenanteil auf 0 Euro!

Das Fazit: Ein vollständig geführtes Bonusheft ist in diesem Fall 79 Euro wert, die Sie nicht mehr selbst als Eigenanteil der privaten Zahn­zusatz­versicherung tragen müssen.

Zahnzusatzversicherung: Diese Tarife berücksichtigen das Bonusheft

Viele leistungsstarke Tarife honorieren das Führen eines Bonusheftes auch im Bereich der privaten Absicherung – unter anderem:

Versicherer Tarif Erstattungssatz … mit Bonusheft
Gothaer MediZPlus 70 % 75-80 %
Hallesche dentZE 100 90 % 100 %
Concordia ZT 80 % 85 %
ARAG Z90 Bonus 80 % 90 %
Janitos JA dental Plus 80 % 85-90 %
AXA Dent premium U 85 % 90 %
Advigon AZE4 80 % 85-90%

Höhere Leistung mit Bonusheft: Ein Vorteil von vielen!

kkz testEine gute und leistungsstarke Zahn­zusatz­versicherung bietet viele Merkmale – höhere Leistungen bei der Vorlage eines Bonusheftes ist eines davon. Zu sehr fokussieren auf diese Tarife sollten Sie sich jedoch nicht – es gibt viele weitere Leistungsmerkmale, auf die Sie Wert legen sollten:

Leistungen für aufwendigere Füllungen
Gerade bei hochwertigeren Füllungen zahlen die Kassen oft nur einen geringen Teil der Kosten – gute Zahnzusatzversicherungen helfen beim Lückenschluss nach Wunsch.

Wurzelbehandlung
Wurzelbehandlungen zahlen die Krankenkassen nur noch dann, wenn der behandelnde Zahn erhaltenswürdig ist. Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung trägt die Mehrkosten.

Implantat-Versorgung
Grundsätzlich tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Implantat-Versorgung nicht – hier erhalten Sie lediglich den befundbezogenen Festzuschuss, der kaum die Kosten deckt. Eine Zahnzusatzversicherung unterstützt Sie auch hier finanziell, um die hohen Kosten finanzierbar zu halten.

Kieferorthopädie
Die Kassen haben sich hier vor allem aus der Versorgung von ästhetischen Maßnahmen komplett zurückgezogen – eine gute Zahnzusatzversicherung leistet bei notwendigen Maßnahmen zusätzlich.

Prophylaxe
Immer mehr Kassen tragen die Kosten für einzelne Prophylaxe-Maßnahmen – umfassende Vorsorge ist aber immer noch Privatsache. Mit einer umfangreichen Zahnzusatzversicherung erhalten Sie die Kosten auch für umfangreichere Maßnahmen komplett erstattet.

Tipp: Bonusheft bei Vertragsschluss noch nicht relevant

Denken Sie bei den Überlegungen rund um das Bonushaft auch daran, dass es bei Abschluss der Zahnzusatzversicherung noch keine Rolle spielt: Erst im Leistungsfall muss es vorgelegt werden! Sie können also auch nach Abschluss einer Zahnzusatzversicherung an Ihrem Bonusheft „arbeiten“ und die Untersuchungen über fünf bzw. zehn Jahre sammeln.