Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Absicherung fürs Alter!

im Betrieb

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen Anspruch auf die Betriebsrente, welche auch betriebliche Altersversorgung (bAV) genannt wird. Sie ist ein Teil der zweiten Schicht der Altersvorsorge, welche unter anderem aus privater und betrieblicher Vorsorge besteht. Auf Wunsch des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber eine solche betriebliche Altersvorsorge ermöglichen, so ist es gesetzlich vorgeschrieben. Die Entscheidung über die Art der Betriebsrente trägt der Arbeitgeber.

In §1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) wird die „Zusage des Arbeitsgebers auf betriebliche Altersvorsorge“ geregelt. In den weiteren Abschnitten werden außerdem die Altersgrenzen, der Geltungsbereich und die Insolvenzsicherung festgelegt. Es gibt aber nicht nur eine Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung, sondern es gibt verschiedene Wege der Durchführung.

Der Weg zur betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine gute Möglichkeit für das Alter in Form einer privaten Rentenversicherung vorzusorgen. Vor dem Abschluss ist aber Grundlegendes zu beachten. Zuerst muss geprüft werden, welche Einkünfte im Alter bereits vorhanden sind. Diese werden dann mit dem angestrebten Lebensstandard und den voraussichtlichen monatlichen Ausgaben verglichen. Dabei können mögliche Versorgungslücken entdeckt werden. Über die jährliche Rentenauskunft der gesetzlichen Rentenversicherung kann man sich über die voraussichtliche Rentenhöhe informieren. Lautet das Ergebnis, dass eine Versorgungslücke entstehen könnte, so sollte anhand folgender Punkte geprüft werden, welche betriebliche Altersvorsorge in Frage kommt.

  • Information beim Arbeitgeber oder beim Betriebsrat, ob eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge besteht.
  • Können die Eigenbeiträge finanziert werden oder auf welche Ausgaben kann gegebenenfalls verzichtet werden, um die Betriebsrente zu finanzieren? Dabei sollte immer ein Auge auf die Förderung und die Höhe der Beiträge geworfen werden.
  • Die Entgeltumwandlung muss mit dem Arbeitgeber besprochen werden. Dann wählt der Arbeitgeber den Durchführungsweg.
  • Auch Einkommensveränderungen sollten bei Vertragsabschluss beachtet werden.

Versichertenentlastungsgesetz durch Bundestag verabschiedet

Am 18.10.2018 wurde das, durch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erarbeitete, Versichertenentlastungsgesetz durch den Bundestag verabschiedet. So wird ab 2019 die paritätische Finanzierung wieder eingeführt werden, nach der sowohl die Arbeitgeber, als auch die Rentenkasse sich ebenso zur Hälfte am Zusatzbeitrag beteiligen werden. Auch Änderungen für die betriebliche Altersvorsorge haben sich ergeben. Wer als Arbeitnehmer seine Betriebsrente überwiegend selbst finanziert hat, muss ab dem kommenden Jahr auf diesen Teil keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mehr zahlen.

Unterschiedliche Arten der bAV

Bei der Betriebsrente gibt es folgende Möglichkeiten:

Bei der Direktzusage wird dem Arbeitnehmer ohne eine Versorgungseinrichtung die Betriebsrente gezahlt.
Bei Wahl der Unterstützungskasse wird bei einer Insolvenz des Arbeitgebers die bAV durch den Pensionssicherungsverein (PSVaG) weitergezahlt.
Die Pensionskasse wird von mehreren Unternehmen gemeinsam getragen und ähnelt der Direktversicherung.
Die Direktversicherung ist eine Lebens- oder Rentenversicherung im Einzel- oder Gruppenvertrag.
Beim Pensionsfonds sind abhängig vom Aktienmarkt sehr hohe Quoten und damit Renditen möglich.
Bei der Direktzusage bildet der Arbeitgeber Rückstellungen, sofern der Arbeitnehmer im Pensionssicherungsverein beitragspflichtig ist. In der Art der Geldanlage sind Direktzusagen frei wählbar. Das Unternehmen sagt dem Arbeitnehmer direkt die Zahlung einer vereinbarten Leistung zu. Auch die Unterstützungskasse ist an den Pensionssicherungsverein gekoppelt. Sie ist rückgedeckt, gewährt jedoch formal keinen Rechtsanspruch. Die Pensionskasse (PK) ist ein selbstständiges Versicherungsunternehmen. Die Einzahlungen in die Pensionskasse sind steuerlich begrenzt. Sie verwaltet und zahlt später die Rente aus. Der Pensionsfonds (PF) ist noch relativ neu und auch im Pensionssicherungsverein zu wählen. Dort sind hohe Aktienquoten zulässig.

Die Einteilung der Arten

Die Direktversicherung, die Pensionskasse, die Unterstützungskasse und der Pensionsfonds sind die mittelbaren oder versicherungsförmigen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Sie erfolgen bei einem rechtlich selbstständigen Unternehmen. Welchen Durchführungsweg ein Arbeitgeber wählt, liegt ganz in seinem Ermessen. Die Direktzusage ist dagegen ein unmittelbarer Versorgungsweg.

bAV über die Direktversicherung

Die Direktversicherung (DV) ähnelt seit 2005 sehr stark der Pensionskasse und dabei vor allem den steuerlichen Besonderheiten. Vor 2005 wurde sie während der Anwartschaftsphase steuerlich pauschalisiert. In der Rentenphase wurden Ertragsanteile versteuert. Heute sind die Einzahlungen steuerlich begrenzt. Die DV ist das Produkt einer Lebensversicherung. Ein Teil des Gehalts wird vom Arbeitgeber einbehalten und auf den Versicherungsvertrag für den Arbeitnehmer zur Finanzierung der Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung eingezahlt.

Vor- und Nachteile der Direktversicherung

Vorteile

  • Förderung und Gruppenrabatte
  • Vorteile wachsen, wenn sich auch der Arbeitgeber beteiligt
  • Möglichkeit der Wahl zwischen Rente und Kapitalabfindung

Nachteile

  • Die gesetzliche Altersrente wird geringer
  • Auf die Betriebsrente müssen gesetzlich Versicherte den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlen
  • Der Arbeitgeber wählt das Angebot und schließt den Vertrag ab

Die Beiträge zur Betriebsrente versteuern

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland kann die Betriebsrente versteuern. Heute gibt es drei Möglichkeiten, wie die Betriebsrente in Deutschland gefördert wird. Mit ausreichend Einzahlung können sie sogar verknüpft werden. Der erste Weg ist die sogenannte Eichel-Förderung.

Sollen die Beiträge brutto oder netto auf ein Betriebsrentenkonto eingezahlt werden, so kann man die steuerfreie Entgeltumwandlung wählen, welche nach § 3 Nr.63 des Einkommenssteuergesetzes (§3 Nr. 63 EStG) geregelt wird. Der Arbeitnehmer überlässt einen Teil seines Bruttogehaltes dem Arbeitgeber, welcher es in einer betrieblichen Altersvorsorge anlegt. Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung kann der Arbeitnehmer jedes Jahr steuerfrei auf das Betriebsrentenkonto einzahlen. Mit diesem Verzicht auf einen Teil des Bruttogehaltes mindert sich außerdem die Lohnsteuer. Zudem sind die Beiträge sozialversicherungsfrei.

Eine weitere Art der Förderung ist die Förderung über die Riester-Rente, welche besonders bei Arbeitnehmern mit Kindern interessant ist. Der Arbeitgeber zahlt dazu einen Teil des Nettoeinkommens seines Arbeitnehmers auf ein Betriebsrentenkonto. Durch bestimmte Zulagen wird diese Betriebsrente dann vom Staat unterstützt. Die letzte Fördermöglichkeit ist die Pauschalversteuerung, bei welcher alle Beiträge zur Betriebsrente pauschal mit nur etwa 21 Prozent versteuert werden. Beiträge, die aus Einmalzahlungen wie etwa dem Weihnachtsgeld entrichtet werden, sind zudem sozialversicherungsfrei.

Kosten der bAV

EuroAls Arbeitgeber können in die Betriebsrente von der Beitrags­bemessungs­grenze für die gesetzliche Renten­versicherung (6.500 Euro bzw. 5.800 Euro monatlich) bis zu vier Prozent im Jahr steuerfrei eingezahlt werden. Seit 2005 können zudem noch einmal 1.800 Euro steuerfrei angespart werden. Darauf müssen aber Sozialabgaben gezahlt werden. Im Rahmen der steuerlichen Förderung gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Eichel-Förderung
  • Förderung durch die Rieser-Rente
  • Pauschalversteuerung.

Vergleich der Tarife und Angebote

Die Betriebsrente ist eine gute Möglichkeit der Altersvorsorge, da steuer- und sozialversicherungspflichtige Entgeltanteile eingespart und gut angelegt werden. Zu den begünstigten Personengruppen zählen:

  • Angestellte, Arbeiter und Auszubildende
  • Nicht-beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
  • Vorstands-Mitglieder einer Aktiengesellschaft
  • Unternehmer-Arbeitnehmer
  • Betriebsfremde aus Anlass einer Tätigkeit für ein Unternehmen

Um die passende bAV zu finden, sollten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Vorfeld informieren. Wichtige Anhaltspunkte für eine gute Vorsorgeform bieten aktuelle Tests, z.B. von Finanztest oder anderen Testinstituten.

Arbeitswechsel – bAV in neuer Firma

Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der Arbeitnehmer sein angespartes Kapital aus der betrieblichen Altersvorsorge mitnehmen. Der neue Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, eine wertgleiche Versorgungszusage dafür zu ermöglichen.

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Arbeitslosigkeit – bAV nach Kündigung

Bei Arbeitslosigkeit kann die Betriebsrente nicht einfach gekündigt werden, denn dies ist vor dem Rentenbeginn normalerweise nicht möglich. Die Beiträge können aber beispielsweise einfach aus der eigenen Tasche weitergezahlt oder auch reduziert weitergezahlt werden. Eine weitere Möglichkeit ist, den Vertrag ruhen zu lassen und beitragsfrei zu stellen. Dann müssen erstmal keine Beiträge mehr gezahlt werden und der Anspruch auf die bis zu dem Zeitpunkt erreichte Rente erlischt nicht.

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Tipp: Unisex-Tarife

Seit dem 21. Dezember 2012 gibt es in der Versicherung einheitliche Unisex-Tarife, die betriebliche Altersvorsorge ist davon kaum betroffen. Dennoch haben viele Direktversicherer diese Tarife umgestellt. Für Männer wirkt sich Unisex eher nachteilig aus, da bAV-Direktversicherungen künftig etwas teurer sind oder die Rente geringer ausfällt. Frauen hingegen erhalten oftmals eine höhere Rente oder die Beiträge sind etwas günstiger. Eine Übersicht gibt es in der Unisex-Infografik.

Häufige Fragen zur betrieblichen Altersversorgung – FAQ

Die betriebliche Altersvorsorge aus den Direktzusagen, den Unterstützungskassen und den Pensionsfonds sind beim Pensionssicherungsverein gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert. Im Insolvenzfall zahlt also der Verein die Beiträge und übernimmt die unverfallbaren Versorgungsanwartschaften. Auch die Direktversicherung wird darüber geschützt, außer es wurde ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt oder der Arbeitgeber hat die Versicherung abgetreten, beliehen oder verpfändet.
Bei der Betriebsrente gibt es abhängig von der Anlageform die Möglichkeit auf lebenslang garantierte Leistungen und die Überschussbeteiligung, welche es zum Beispiel bei der Direktversicherung gibt. Die Leistungsgarantie gibt es aber nur, wenn das Kapitalwahlrecht nicht genutzt wird. Aber nicht alle Anlageformen bieten diese Leistungen, denn Leistungen aus dem Pensionsfonds etwa können nicht garantiert werden.
In die betriebliche Altersvorsorge können, wenn es der Vertrag gestattet, auch vermögenswirksame Leistungen eingebracht werden. Diese können steuerfrei eingezahlt werden.
Nach § 1a BetrAVG hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland seit 2002 das Recht, Teile des Entgeltes in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen.
Ja, der Rentenbeginn kann vorverlegt werden, allerdings gibt es dann Rentenkürzungen. Pro vorgezogenem Monat wird die Rente bei der Pensionszusage dann in der Regel um 0,5 Prozent gekürzt. Es gibt also eine Kürzung von sechs Prozent im Jahr. Bei der Direktversicherung gibt es keinen allgemeingültigen Prozentsatz, sondern die Rente wird dann in der Höhe des aktuellen Wertes durch die geleisteten Beiträge ausgezahlt.
Viele Anbieter stellen ihren Versicherten hohe Abschlusskosten in Rechnung, diese werden entweder von den ersten Beiträgen oder über die Laufzeit verteilt erhoben. Ob dies der Fall ist, kann man gut herausfinden, indem man sich das Sparguthaben nach zwei, fünf oder auch zehn Jahren vom Versicherer errechnen lässt. Gibt es hohe Anfangskosten, so bleibt bei einem Anbieterwechsel oft nicht viel übrig, was mitgenommen werden kann. Auch wenn bei Arbeitslosigkeit kein Geld eingezahlt wird, kann durch überdurchschnittliche Kosten am Anfang viel verloren gehen.