Der Tod eines Angehörigen ist in den meisten Fällen mit großer Trauer verbunden. Doch schon in den Tagen un­mittelbar nach dem Tod müssen wichtige Entschei­dungen getroffen werden. Wie soll der Verstorbene beige­setzt werden? Wer soll mit den For­mali­täten beauf­tragt werden? Wer über­nimmt die Beerdigungs­kosten? In diesem Spezial werden die wichtigsten Fragen beant­wortet – für die Angehörigen oder für Menschen, die ihre eigene Beisetzung vorbereiten möchten.

  • Kosten je Bestattungsart

  • Checkliste für den Trauerfall

  • Tipps zur richtigen Vorsorge

  • Kosten je Bestattungsart

  • Checkliste für den Todesfall

  • Tipps zur richtigen Vorsorge

Kurz und Knapp: Das Wichtigste zu Bestattungskosten

Das Wichtigste zu Bestattungskosten

Wer zum ersten Mal einen nahen Ange­hörigen verliert, weiß oft gar nicht, wo er mit der Planung der Bestattung und der Erledigung der Formalitäten anfangen soll. Es kann helfen, wenn Familienmitglieder sich schon vor dem Tod über die wichtigsten Fragen austauschen. Nicht alle aber mögen über das Thema Tod offen reden. Dann ist es auch möglich, schriftliche Anweisungen für die Nächsten zu hinter­lassen und darin die eigenen Wünsche deutlich zu formulieren.

Checkliste Todesfall – Was tun im Sterbefall?

Todesfall Checkliste

Oft tritt der Tod eines Ange­hörigen unerwartet ein. Neben der Trauer sind dann auch viele For­mali­täten und or­gani­sato­rische Aufgaben zu bewältigen, mit denen man sich im Alltag zuvor nie beschäftigt hat. Welche Papier benötigt das Bestattungs­unter­nehmen? Wer muss informiert werden? Wann findet eine Bei­setzung statt? Wir geben Ihnen für diese Situation einen Leit­faden an die Hand, der die wichtigsten Schritte in der Zeit nach einem Todes­fall zusammenfasst.

Dr. Angelika Franz
Dr. Angelika FranzExpertin für das Thema Bestattungen

Dieser Artikel wurde in Zusam­men­­arbeit mit Dr. Angelika Franz verfasst. Angelika Franz ist pro­movierte Archä­ologin, Wissen­­schafts­journalistin und Buch­autorin. Das Thema Be­stat­tungen aller Art ist eines ihrer Spezialgebiete.

Ablauf einer Bestattung

Während einer Bestattung wird der Leichnam bzw. die Asche des Verstorbenen in einem Sarg oder einer Urne oder, nach muslimischem Brauch, in einem Leichentuch, beigesetzt. In der Regel folgt die Bestattung einem traditionellen Ablauf, individuelle Wünsche des Ver­storbenen oder der Angehörigen können in die Gestal­tung jedoch einfließen. Klassischer Weise besteht eine Bestattung als folgenden Elementen:

Die Bestattungsgesetze der meisten Bundesländer sehen vor, dass der Tote nach maximal vier Tagen bestattet werden muss. Eine Beerdigung muss in Deutschland auf einem Friedhof stattfinden. Die private Aufbewahrung der Urne mit der Asche oder das private Ausstreuen sind nicht erlaubt. 

Die Vorbereitung des Toten – also das Waschen, das Ankleiden und ggf. die Vorbereitung für eine Aufbahrung im offenen Sarg – übernimmt der Bestatter. Auch die Buchung der Friedhofskapelle oder Kirche sowie die Beauftragung eines Floristen für den Blumen­schmuck gehören in der Regel zu seinen Aufgaben. 

Die Angehörigen des Toten stimmen die Details der Gedenkfeier wie zum Beispiel die Reden und die Musik ab. Sie haben auch Gelegenheit, den Schmuck der Kapelle oder Kirche mit persönlichen Gegenständen oder Bildern des Verstorbenen zu ergänzen.

Die Feierlichkeiten sind in den meisten Fällen offen für alle. Enge Freund und Familienmitglieder erhalten eine persönliche Einladung. Der Termin kann aber auch öffentlich über eine Traueranzeige bekannt gegeben werden, so dass jeder, der den Toten kannte, Gele­genheit bekommt, von ihm Abschied zu nehmen.

Vor dem Beginn der Trauerfeier stehen die Angehörigen meist am Eingang der Kapelle oder Kirche. Die Trauergäste können ihnen persönlich ihr Beileid aussprechen und sich ggf. in einem ausliegenden Kondolenzbuch eintragen. Während der Feier erzählen ein oder mehrere Redner aus dem Leben des Verstorbenen und würdigen sein Leben. Die Reden können von Pastoren, professionellen Trauerrednern, Angehörigen oder engen Freunden gehalten werden. Zwischen den einzelnen Redebeiträgen werden Musikstücke gespielt. Es muss nicht immer klassische Trauermusik sein: Oft fällt die Wahl dabei auch auf Musik, die für den Toten eine besondere Bedeutung hatte. Ist der Tote im offenen Sarg aufgebahrt, bekommen die Trauergäste die Gelegenheit, heranzutreten und sich persönlich von ihm zu verabschieden.

Am Ende wird der Sarg oder die Urne von Sargträgern oder nahen Verwandten zum Grab getragen und dort in die Erde gelassen. Die Trauergäste folgen dem Toten zum Grab. 

Neben dem Grab steht die ausgehobene Erde bereit. Die Gäste können mit einer kleinen Schaufel eine Handvoll Erde auf den Sarg oder die Urne streuen. Alternativ stehen Vasen mit Blumen am Grab, aus denen jeder Gast eine Blüte ins Grab legen kann. Die nächsten Angehörigen nehmen als erste Abschied und bleiben neben dem Grab stehen. Alle folgenden Gäste bekunden ihnen im Anschluß noch einmal ihr Beileid, reichen den Hinterbliebenen die Hand oder trösten sie mit einer Umarmung.

Nach der Trauerfeier treffen sich die Angehörigen und der engere Freundeskreis des Toten zum Leichenschmaus. Je nach Tageszeit können ein Mittagessen oder Kaffe und Kuchen gereicht werden. Üblicherweise findet der Leichenschmaus in einem Restaurant statt. Manchen Familien ist es allerdings lieber, den Leichenschmaus zu Hause stattfinden zu lassen.

Die Bestattungsgesetze der meisten Bundes­länder sehen vor, dass der Tote nach maximal vier Tagen bestattet werden muss. Eine Beerdi­gung muss in Deutschland auf einem Fried­hof stattfinden. Die private Aufbewahrung der Urne mit der Asche oder das private Ausstreuen sind nicht erlaubt.

Die Vorbereitung des Toten – also das Waschen, das Ankleiden und ggf. die Vorbereitung für eine Aufbahrung im offenen Sarg – übernimmt der Bestatter. Auch die Buchung der Friedhofskapelle oder Kirche sowie die Beauftragung eines Floris­ten für den Blumen­schmuck gehören in der Regel zu seinen Aufgaben.

Die Angehörigen des Toten stimmen die Details der Gedenkfeier wie zum Beispiel die Reden und die Musik ab. Sie haben auch Gelegenheit, den Schmuck der Kapelle oder Kirche mit persön­lichen Gegen­ständen oder Bildern des Verstorbenen zu ergänzen.

Die Feierlichkeiten sind in den meisten Fällen offen für alle. Enge Freund und Familien­mitglieder erhalten eine persönliche Einladung. Der Termin kann aber auch öffentlich über eine Traueranzeige bekannt gegeben werden, so dass jeder, der den Toten kannte, Gelegenheit bekommt, von ihm Abschied zu nehmen.

Vor dem Beginn der Trauerfeier stehen die An­gehörigen meist am Eingang der Kapelle oder Kirche. Die Trauergäste können ihnen persönlich ihr Beileid aussprechen und sich ggf. in einem ausliegenden Kondolenzbuch eintragen. Während der Feier erzählen ein oder mehrere Redner aus dem Leben des Verstorbenen und würdigen sein Leben. Die Reden können von Pastoren, profes­sionellen Trauerrednern, Angehörigen oder engen Freunden gehalten werden. Zwischen den einzel­nen Redebeiträgen werden Musikstücke gespielt. Es muss nicht immer klassische Trauer­musik sein: Oft fällt die Wahl dabei auch auf Musik, die für den Toten eine besondere Bedeutung hatte. Ist der Tote im offenen Sarg aufgebahrt, bekommen die Trauer­­gäste die Gelegenheit, heranzutreten und sich persönlich von ihm zu verabschieden.

Am Ende wird der Sarg oder die Urne von Sarg­trägern oder nahen Verwandten zum Grab getragen und dort in die Erde gelassen. Die Trauer­gäste folgen dem Toten zum Grab.

Neben dem Grab steht die ausgehobene Erde bereit. Die Gäste können mit einer kleinen Schaufel eine Handvoll Erde auf den Sarg oder die Urne streuen. Alternativ stehen Vasen mit Blumen am Grab, aus denen jeder Gast eine Blüte ins Grab legen kann. Die nächsten Angehörigen nehmen als erste Abschied und bleiben neben dem Grab stehen. Alle folgenden Gäste bekunden ihnen im Anschluß noch einmal ihr Beileid, reichen den Hinterbliebenen die Hand oder trösten sie mit einer Umarmung.

Nach der Trauerfeier treffen sich die Angehörigen und der engere Freundeskreis des Toten zum Leichenschmaus. Je nach Tageszeit können ein Mittagessen oder Kaffe und Kuchen gereicht werden. Üblicherweise findet der Leichenschmaus in einem Restaurant statt. Manchen Familien ist es allerdings lieber, den Leichenschmaus zu Hause stattfinden zu lassen.

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FAQ – die häufigsten Fragen zu Bestattungen

Die Kosten für eine Bestattung können je nach Art und Ausführung sehr unterschiedlich ausfallen. Für eine anonyme Urnenbestattung werden Gebühren in Höhe von etwa 2.000 € fällig. Eine Erdbestattung in einem Sarg aus edlem Holz, mit üppigem Blumenschmuck in der Kirche und einer anschließenden großen Feier kann aber auch leicht 20.000 € und mehr kosten.

Um alle Formalitäten der Bestattung müssen sich die nächsten Angehörigen des Toten kümmern. Aber nicht in jedem Fall müssen sie auch die Kosten für die Beisetzung tragen. In Deutschland gilt eine Kostentragungspflicht für die Erben. Erbt also jemand per Testa­ment das Vermögen des Verstorbenen, der nicht mit ihm verwandt ist, so muss diese Person auch für die Bestattungskosten aufkom­men. Gibt es eine Erbengemeinschaft, so wird die entsprechende Summe aus dem Gesamterbe beglichen.

Schlägt nur eine Person von mehreren das Erbe aus, werden die Bestattungskosten auf alle übrigen Erben verteilt. Wenn es keine Erben gibt oder die vorhandenen Erben nicht zahlen können, so müssen die nächsten Angehörigen die Kosten übernehmen. Hierbei entschei­det, wer für den Toten unterhaltspflichtig ist. An erster Stelle steht der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner, darauf folgen die Kinder, dann die Eltern und schließlich die Geschwister des Verstorbenen. Gibt es weder Erben noch Angehörige oder sind alle diese Personen zahlungsunfähig, trägt der Fiskus die Bestattungskosten. In diesem Fall wird in der Regel eine kostengünstige Sozialbestat­tung in Auftrag gegeben.

Die Kosten für eine Bestattung können von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie das Erbe übersteigen. Dies gilt sowohl für eine recht­liche Verpflichtung zur Übernahme der Kosten für die Bestattung als auch für die freiwillige Übernahme. Die Angemessenheits­grenze liegt bei 7500 Euro. Der anrechenbare Betrag ist aber letztendlich abhängig von Einkommen, Familienstand und der Anzahl der eigenen Kinder.

Die Einkommensgrenze für Zuschüsse vom Sozialamt entspricht der Einkommensgrenze für Sozialhilfe. Sozialrechtlich zählen die Bestattungskosten dann zur so genannten Hilfe in anderen Lebenslagen.

Das Sozialamt übernimmt die Kosten für eine würdige Bestattung nach ortsüblichem Standard, nicht allerdings die Kosten für eine Trauerfeier, Trauerkleidung oder den Versand von Einladungs- und Danksagungskarten.

Für die Angehörigen ist es eine große Erleichterung, wenn viele Fragen zur Bestattung schon lange vor dem Tod geklärt sind. Daher empfiehlt es sich, eine Mappe mit allen wichtigen Unterlagen anzulegen. In dieser Mappe können sich folgende Dokumente befinden:

    • Vorsorgevollmacht (berechtigt die genannten Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen)
    • Patientenverfügung (berechtigt eine Person, Entscheidungen zu treffen, wenn der eigene Willen nicht mehr (wirksam) gegenüber Ärzten, Pflegekräften oder Einrichtungsträgern zum Ausdruck gebracht werden kann)
    • Bankvollmacht zum Auflösen der Konten
    • Liste aller Konten und Sparverträge
    • Bestattungsverfügung (Erklärung eines lebenden Menschen, wie mit der Leiche nach seinem Tod verfahren werden soll)
    • Benachrichtigungsliste für die engsten Angehörigen im Todesfall (mit Telefonnummern)
    • Liste aller zu kündigenden Verträge
    • konkrete Wünsche für die Bestattung (zum Beispiel Musik, Redner, Art der Bestattung oder Lage der Grabstelle)
Zentrale Frage zur Zahnversicherung

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Bestattungsarten und ihre Kosten

Während früher die Sargbestattung üblich war, hat sich dieser Trend in den letzen Jahren gewandelt. Heute finden etwas über die Hälfte aller Bestattungen in einer Urne statt. Allerdings gibt es hier regionale Unter­schiede: Während im Süden und Westen Deutsch­lands die Sargbestattung nach wie vor am meisten gewünscht wird, entscheiden sich die meisten Menschen im Norden und Osten für die Bei­setzung in einer Urne. Zunehmend werden auch alternative Bestattungen wie Seebestat­tungen, eine Bei­­setz­ung im Wald oder in Mauern mit Urnennischen, so genannten Kolumbarien, nachge­fragt. Immer mehr Menschen wünschen sich eine nach­haltige Bestat­tung. So wird heute mehr Wert auf Materialien aus ökologischem Anbau bei der Toten­kleidung oder beim Sarg gelegt.

Je nach Bestattungsart und Ausführung können die Kosten stark variieren. Die Gesamtsumme für eine Bestattung setzt sich aus folgen­den Einzelposten zusammen:

  • Ausstellung des Totenscheins
  • Ausstellung der Sterbeurkunden
  • Bestattungsgrundgebühr
  • Gebühren für Behörde und Kirche
  • Aufbewahrungsgebühren
  • Überführungskosten
  • bei einer Urnenbestattung: Kremierung
  • bei einer Körperbestattung: Präparation des Leichnams
  • Benachrichtigungskarten/Einladungen zur Trauerfeier
  • Zeitungsannoncen
  • Urne oder Sarg
  • Blumenschmuck
  • Sargträger
  • Trauerredner und Musiker
  • Benutzung der Friedhofseinrichtungen
  • bei einer Seebestattung: Reederei
  • Honorar für den Bestatter
  • Trauerkleidung
  • Verköstigung der Gäste
  • Grabstein
  • Grabpflege
  • Friedhofsgebühren
  • Ausstellung des Totenscheins
  • Ausstellung der Sterbeurkunden
  • Bestattungsgrundgebühr
  • Gebühren für Behörde und Kirche
  • Aufbewahrungsgebühren
  • Überführungskosten
  • bei einer Urnenbestattung: Kremierung
  • bei einer Körperbestattung: Präparation des Leichnams
  • Benachrichtigungskarten/Einladungen zur Trauerfeier
  • Zeitungsannoncen
  • Urne oder Sarg
  • Blumenschmuck
  • Sargträger
  • Trauerredner und Musiker
  • Benutzung der Friedhofseinrichtungen
  • bei einer Seebestattung: Reederei
  • Honorar für den Bestatter
  • Trauerkleidung
  • Verköstigung der Gäste
  • Grabstein
  • Grabpflege
  • Friedhofsgebühren
Leistungen Von Bis
Leistungen des Bestatters
Sarg 400 € (Kiefer, massiv) 1500 € (Eiche)
Kissen, Decken, Polster 60 250 €
Überführung des Toten 110 € 260 €
Hygienische Versorgung des Toten 50 € 250 €
Ankleiden und Einsargung 60 € 190 €
Totenbekleidung 50 € 250 €
Verwaltung 80 € 230 €
Aufbahrung 70 € 280 €
Fremdleistungen
Blumenschmuck 190 € 650 €
Nutzung der Trauerhalle 100 € 500 €
Sargträger 80 € 350 €
Trauerredner 100 € 450 €
Musiker 150 € 500 €
Grabstein 450 € 5000 €
Leichenschmaus mit 30 Personen 250 € 1500 €
Friedhofskosten
Erdgrab 1000 € 3500 €
Beisetzungsgebühr 400 € 1500 €
Gesamt 3.600 € 20.760 €
Leistungen Von Bis
Leistungen des Bestatters
Sarg 300 € 750 €
Kissen, Decken, Polster 60 250 €
Überführung des Toten 110 € 260 €
Hygienische Versorgung des Toten 50 € 250 €
Ankleiden und Einsargung 60 € 190 €
Totenbekleidung 50 € 250 €
Verwaltung 80 € 230 €
Krematorium
Einäscherungsgebühren 150 € 600 €
Wasserlösliche Urne 50 € 250 €
Reederei
Beisetzung mit Begleitung nur als Paket buchbar
Gesamt 1.660 € 6.030 €
Leistungen Von Bis
Leistungen des Bestatters
Sarg 300 €  750 € 
Überführung des Toten 110 € 260 €
zusätzliche Leichenschau 60 € 60 €  
Hygienische Versorgung des Toten 50 € 250 €
Ankleiden und Einsargung 60 € 190 €
Totenbekleidung 50 € 250 €
Verwaltung 80 € 230 €
Urne 60 € 135 €
Krematorium 
Einäscherungsgebühren 150 € 600 €
Fremdleistungen
Blumenschmuck 190 € 650 €
Nutzung der Trauerhalle 100 € 500 €
Urnenträger 80 € 350 €
Trauerredner 100 € 450 €
Musiker 150 € 500 €
Grabstein 450 € 5000 €
Leichenschmaus mit 30 Personen 250 € 1500 €
Friedhofskosten
Urnengrab 500 € 1250 €
Beisetzungsgebühr 150 € 500 €
Gesamt 2.990 € 11.175 €

Weitere Bestattungsarten

Bei einer Baumbestattung wird die Asche des Verstorbenen im Wurzelbereich eines Baumes in die Erde gebracht. Die Urne ist aus leicht kompostier­baren Material, kann aber auch aus Holz sein. Für die Beisetzung kann entweder ein bestehen­der Baum genutzt oder auch ein neuer Baum ge­pflanzt werden. Für Paare oder Familien gibt es die Möglichkeit, einen gemeinsamen Baum zu wählen. In Deutschland werden Baumbestat­tungen vornehmlich von zwei Anbietern angeboten, FriedWald und RuheForst. Mittlerweile verfügen jedoch auch viele reguläre Friedhöfe über einen spezi­ellen Bereich für Baumbestat­tungen.

Die Kosten entsprechen denen einer Feuer­bestattung, lediglich entfallen die Friedhofs­gebühren und Grabstein­­kosten. Dafür entstehen Kosten für die Beisetzung am Baum. Diese beginnen bei 750 € für eine Bestattung unter einem Gemeinschaftsbaum.

Die Asche des Verstorbenen wird bei einer ano­nymen Bestattung in einer schmucklosen Urne an einem unmarkierten Ort beigesetzt. So entfällt für die Angehörigen die Verpflichtung, ein Grab zu pflegen. Die meisten Friedhöfe haben gesondert ausgewiesene Rasenflächen für anonyme Bestat­tungen. Kosten fallen bei dieser Art der Bei­setzung allerdings trotzdem an, da die Lei­stungen des Bestatters und des Krematoriums sich nicht von den Leistungen bei einer regulären Urnen­beisetzung unterscheiden. Lediglich die Grab­gebühren sind ge­ringer und die Kosten für einen Grabstein entfallen. Auch bei einer ano­nymen Bestattung ist es möglich, eine Trauerfeier statt­finden zu lassen.

Es besteht die Möglichkeit, aus einem Teil der Asche des Verstorbenen einen oder mehrere Dia­manten herstellen zu lassen. Diese kön­nen dann zu Schmuck verarbeitet und als Erinnerung ge­tragen werden. Der Prozess dauert einige Wochen oder Monate. Die Kosten für einen Erinne­rungs­­diamanten beginnen bei etwa 2000 – 4000 €, können aber, je nach Karatzahl, auch deut­lich höher ausfallen.

Bei einer Weltraumbestattung wird ein kleiner Teil der Asche (etwa sieben Gramm) in eine kleine Kapsel gefüllt und an Bord einer Trägerrakete wahlweise in die Erdumlaufbahn, in das Weltall oder auf den Mond geschossen. Bei einer Bestattung in der Erdumlauf­bahn fällt die Kapsel nach einiger Zeit wieder in die Erdatmosphäre zurück und verglüht dabei. Die Raketen starten üblicherweise nur in den USA oder in Russland, deshalb ist der Verwaltungsaufwand zur Überführung der Asche relativ hoch. Die Kosten für eine Bestattung in der Erdumlaufbahn liegen – zusätzlich zu den üblichen Bestatterkosten und anfallenden Gebühren – bei etwa 5.000 US Dollar. Eine Bestattung im Weltall oder auf dem Mond gibt es ab 12.500 US Dollar.

Wer seinen Körper der Wissenschaft und der Ausbildung junger Mediziner zur Verfügung stellen möchte, kann verfügen, dass der Leichnam nach dem Tod einem anatomischen Institut übergeben wird. Dieses Institut muss bereits zu Lebzeiten ausgewählt und ein entsprechender Vertrag mit ihm geschlossen werden. Bestattungskosten fallen zwar trotzdem an, in der Regel beteiligt sich die Ein­richtung jedoch an den Kosten oder übernimmt diese ganz. Es kann Monate oder auch Jahre dauern, bis die wissen­schaftlichen Arbei­ten an dem Körper abge­schlossen sind. Anschließend wird der Körper verbrannt. An vielen Instituten halten einmal im Jahr Profes­soren und Studenten eine Trauer­feier für die beigesetzten Körperspender ab.

Quelle: NDR Doku-Reihe 45Min: „Nach dem Tod: Sarg war gestern“

Gold: Grab, Stein und ein Quadratmeter Grabfläche mit 4 Mal jährlich wechselnder Bepflanzung, hoch­wertigeren Bodendeckern und Schmuckgehölz für 25 Jahre ab 10.900 €

Silber: Grab, Stein und ein Quadratmeter Grabfläche mit 3 Mal jährlich wechselnder Bepflanzung für 25 Jahre ab 8.400 €.

Bronze: Grab, Stein und ein Quadratmeter Grab­fläche mit einfachem Bodendecker für 25 Jahre ab 5.400 €.

Bestattungskosten – Wer muss für die Beerdigung zahlen?

In Deutschland gilt in Bezug auf die Beerdigungskosten eine Kostentragungspflicht für die Erben. Gibt es kein Testament, das explizit Erben festlegt, gilt die gesetz­liche Erb­folge. Hier stehen Ehegatten, Kinder und Enkel an erster Stelle. Darauf folgen Eltern und Geschwister, schließlich Großeltern, Onkel und Tanten. Die Erben müssen aber nicht notwendigerweise die nächsten Angehörigen sein, wenn das Testament andere Personen als Erben bestimmt. Gibt es eine Erbengemein­schaft, so wird die entsprechende Summe aus dem Gesamt­erbe beglichen. Erst wenn keine Hinter­bliebenen vorhan­den sind oder die vorhandenen Erben ihrer Be­sta­ttungs­­pflicht nicht nachkommen können, übernimmt die Gemeinde, in welcher der Tod eingetreten ist, die Bestattung.

Erbe ausschlagen und trotzdem zahlen?

Selbst wenn alle Erbberechtigten das Erbe ausschlagen, kann es passieren, dass Angehörige die Kosten für die Bestattung übernehmen müssen. Die Beerdi­gungs­­kosten müssen in diesem Fall von den Personen getragen werden, die zum Unterhalt des Verstorbenen ver­pflichtet waren oder gewesen wären. Dies sind, wie in der Erbfolge, zunächst die Ehegatten, Kinder und Enkel. Darauf folgen die Eltern und Geschwister, schließlich die Großeltern, Onkel und Tanten des Toten.

Wer zahlt, wenn Angehörige es nicht können?

Können die Bestattungskosten von den Erben oder Angehörigen nicht getragen werden, übernimmt das Sozialamt die Begleichung. Für die Erstattung der Beisetzungs­­kosten durch das Sozial­amt muss der Antrag­steller weder Arbeits­losen­geld II empfangen noch Sozialhilfe empfangen. Auch Personen mit geringem Ein­kommen oder niedriger Rente können einen Antrag stellen. Für eine Bewilligung müssen allerdings die Vermögen der weiteren Erben und der Angehörigen überprüft werden. Wird der Antrag bewilligt, kann der Bestatter direkt mit dem Sozialamt abrechnen.

Bestattungskosten steuerlich absetzen

Übersteigen die Bestattungskosten das Erbe, ist es möglich, einige Kosten der Beerdigung als außer­gewöhnliche Belas­tung steuerlich abzusetzen. Dazu gehören die Kosten für den Bestatter, die Grabstelle oder den Grabstein ebenso wie die Kosten für die Erstellung der Sterbeurkunde, die Testa­ments­eröffnung oder den Notar. Für die Erbschafts­steuer gilt eine Pauschale von 10.300 € als Bemessungsbasis. Bis zu diesem Betrag sind keine Einzelbelege notwendig.

Bei der Einkommensteuer können Bestattungskosten, die das Erbe übersteigen, bis maximal 7.500 € als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Die geleisteten Kosten wer­den auf der dritten Seite des Hauptvordrucks (Mantelbogen) in Zeile 67 oder 68 als außergewöhnliche Belastung eingetragen. Inwieweit die Kosten letztendlich von der Steuer abgesetzt werden können, richtet sich nach Gehalt, Familienstand und Anzahl der Kinder.