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Berufsunfähigkeitsversicherung: Wechsel & Kündigung vorbereiten!

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Die Vertragsbedingungen sind das Kernstück der Police: Je verbraucherfreundlicher sie sind, umso einfacher ist es, im Fall der Fälle die Auszahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente zu erreichen.

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Icon_ThumbUp_V2Da sich die Bedingungen in den letzten Jahren verbessert haben, können gerade bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen im Vergleich zu heutigen Standardverträgen deutliche Leistungslücken aufweisen. Warum also nicht wechseln und einen alten Vertrag und unliebsame Klauseln gegen einen passenderen oder günstigeren Tarif einzutauschen. Wann ein Wechsel der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist und was Sie dabei unbedingt beachten sollten.

Vor- und Nachteile eines Wechsels überdenken

Ein Wechsel sollte sehr gut durchdacht sein. Im Vorfeld empfiehlt es sich, andere Alternativen (z.B. ein zusätzlicher Vertrag) durchzuspielen. Die folgenden Fallbeispiele zeigen, wann die Kündigung des alten und der Abschluss einen neuen Vertrages vorteilhaft sein kann:

Fall 1: Personen mit einem einwandfreien Gesundheitszustand können sich durch einen Wechsel möglicherweise bessere Bedingungen sichern.

Fall 2: Personen, die völlig gesund sind und Beiträge sparen wollen, können sich möglicherweise in einem günstigeren Tarif versichern lassen. Vorsicht: Auf keinen Fall sollten Sie aufgrund möglicher niedrigerer Beiträge Abstriche bei notwendigen Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung machen.

Fall 3: Personen mit Vorerkrankungen erhalten bessere Konditionen meist nur unter Inkaufnahme höherer Kosten. Dies rentiert sich aber, wenn der neue Vertrag die Auszahlung wahrscheinlicher macht, weil etwa nachteilige Klauseln wie eine abstrakte Verweisung oder ein langer Prognosezeitraum Bestandteil des bestehenden Vertrages sind.

VergleichenFall 4: Personen, die sich ihren BU-Schutz schlichtweg nicht mehr leisten können, sollten sich nach Alternativen umschauen (z.B. Dread-Disease-Versicherung, Erwerbsunfähigkeits­versicherung, private Unfallversicherung). Aber: Die umfassendste Absicherung der Arbeitskraft bietet nach wie vor die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung eigentlich so wichtig?       

Erfahren Sie mehr in unserem Podcast mit Versicherungsmakler und Youtuber Bastian Kunkel

Kündigungsfrist: Berufsunfähigkeitsversicherung richtig kündigen

Gesundheitszustand und Eintrittsalter beachten

Bei einem Neuvertrag wird der Gesundheitszustand erneut geprüft. Zwischenzeitlich eingetretene Erkrankungen können dabei zu Risikozuschlägen oder Ausschluss von Krankheiten oder gar zu einer Ablehnung führen. Zudem erhöht das nun höhere Eintrittsalter die Beiträge. Ab Mitte 50 wird es zudem schwieriger, überhaupt noch einen Anbieter zu finden, der ältere Neukunden anbietet – und auch bezahlbare Beiträge hat.

Weitere Informationen: Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist in der Regel jederzeit zum Ende des Monats möglich – nur, wer seine Beiträge jährlich zahlt, muss mit einer jährlichen Kündigungsfrist rechnen.

WichtigVorsicht ist bei Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen geboten. Hier ist die Zusatzpolice für den Schutz gegen Berufsunfähigkeit an den Hauptvertrag gebunden – oft ist es nicht möglich, nur einen Bestandteil dieses Paketes zu kündigen, sondern der Versicherungsvertrag muss insgesamt aufgelöst werden. Gerade bei einer Kombination aus Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsschutz kann das teuer werden – bei manchen Vertragskonstellationen wie bei einer Rürup- oder Riester-Rente ist die Kündigung eventuell sogar ausgeschlossen oder führt dazu, dass staatliche Förderung zurückgezahlt werden muss.

Tipps zum Wechsel

Der Leistungswettbewerb der Anbieter in den vergangenen Jahren hat dazu geführt, dass sich die Konditionen auf den ersten Blick nur noch geringfügig zwischen den Unternehmen unterscheiden – allerdings gibt es auch heute nch deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Wer wechseln möchte, sollte also den möglichen neuen Versicherer genau unter die Lupe nehmen und sich z. B: aktuelle BU-Testsieger anschauen.

Versicherungsnehmer, die nach Jahren feststellen, dass sie nur einen unzureichenden Versicherungsvertrag abgeschlossen haben, sollten den Vertrag nicht zwingend kündigen. Wenn die Leistungszeit beispielsweise nur bis zum 60. Lebensjahr angesetzt ist, können Sie alternativ den alten Vertrag weiterlaufen laufen lassen und gleichzeitig einen neuen als Ergänzung abschließen.
Heute wird der Wettbewerb vor allem über den Preis und immer weitere Berufsdifferenzierungen ausgetragen. Herausragendes Kriterium beim Wechsel sollten aber immer Top-Vertragskonditionen und nicht nur der Blick auf den Beitrag sein. Denn die günstigsten Beiträge im Monat nützen nichts, wenn die Versicherung Ihnen im Fall der Fälle die BU-Rente verwehrt.
Wer seine Berufsunfähigkeitsversicherung an eine andere Versicherungsart gekoppelt hat wie beispielsweise eine Kapitallebensversicherung, sollte – soweit möglich – lediglich die Absicherung der Arbeitskraft kündigen, um angespartes Kapital nicht zu verlieren.
Wer Vorerkrankungen hat, seinen Vertrag aber wechseln will, sollte über einen Makler anonyme Voranfragen stellen. So erhalten Sie einen Überblick über die Konditionen und die Versicherbarkeit und können in Ruhe nach dem optimalen Versicherer Ausschau halten.
Wer sich für einen Wechsel entschieden hat, sollte die BU-Versicherung erst kündigen, wenn der Versicherungsschein der neuen Gesellschaft vorliegt. Andernfalls laufen Sie Gefahr, keinen Versicherungsschutz mehr zu haben, wenn die alte Berufsunfähigkeitsversicherung gekündigt, der neue Schutz aber noch nicht bestätigt ist und aus irgendwelchen Gründen doch noch abgelehnt wird.
Grundsätzlich sollten Sie Ihren alten Vertrag nur auflösen, wenn der neue wirklich leistungsstärker ist. Lassen Sie die Bedingungen Ihres bestehenden Vertrages mit denen eines möglichen neuen Berufsunfähigkeitsversicherers abgleichen – jeder kompetente Berater kann das für Sie machen!

Inwieweit Sie zu einer Meldung verpflichtet sind, ist Ihren Vertragsbedingungen zu entnehmen. Liegt der Vertragsabschluss schon einige Jahre zurück, ist eine Anzeigepflicht wahrscheinlich. In neueren Verträgen muss der Wechsel des Berufes aber in der Regel nicht mehr mitgeteilt werden und dies auch nicht, wenn der Wechsel in einen „gefährlicheren“ Beruf erfolgt. Demnach gilt der Grundsatz, dass die einmal erfolgte Risikoeinstufung bleibt. Wer als Bürokaufmann zum Tischler umschult, der profitiert davon – wer aber zum Beispiel vom handwerklichen Bereich an den Schreibtisch wechselt, sollte klären, ob nicht der Wechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung für ihn eine Option ist.

Berufsunfähigkeitsversicherung Wechsel

BU richtig wechseln
Was vor dem Wechsel zu bedenken ist
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