Berufsunfähigkeitsversicherung: Beiträge steuerlich absetzen

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Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, kann die BU-Beiträge grundsätzlich als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Auch wer eine BU-Rente bekommt, muss unter Umständen auf diese Rente Steuern zahlen. Beide Sachverhalte unterliegen jedoch bestimmten Bedingungen, die eine einheitliche Regelung nicht möglich machen.

Berufsunfähigkeitsversicherung Steuer: Was Sie absetzen können

Verbraucher können die monatlichen Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3a des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerlich geltend machen. In der Steuererklärung ist dies konkret unter dem „Sonderausgabenabzug für andere Versicherungen“ möglich. Theorie und Praxis driften hier jedoch auseinander. Versicherte können die Beiträge können nur bis zu einer Höchstgrenze von jährlich 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbständige und Freiberufler angesetzt werden. Diese Grenze wird meist schon durch die Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.

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für Angestellte, Beamte und Rentner
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für Selbständige

In der Praxis wirken sich die Kosten der BU-Versicherung in den meisten Fällen also nicht mehr steuerlich aus.

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Berufsunfähigkeitsversicherung Steuererklärung 2018 – wo eintragen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird in der Steuererklärung als „Sonderausgabe“ berücksichtigt. Diese Sonderausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen – und somit die Steuerlast. In der Steuererklärung wird die BU unter dem Punkt „Vorsorgeaufwand“ eingetragen. Die Regelung gilt sowohl für Arbeitnehmer, als auch Selbständige / Freiberufler.

Berufsunfähigkeitsversicherung Steuer: Beiträge steuerlich absetzen trotz Höchstbetrag

Da eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht immer als selbständige BU abgeschlossen werden muss, ergeben sich bei den anderen Varianten auch andere Richtlinien bezüglich der steuerlichen Beachtung.

Krankenversicherungsbeiträge im Voraus zahlen und BU steuerlich geltend machen

Eine Möglichkeit, die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung dennoch absetzen zu können, besteht darin, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Voraus zu bezahlen. Absetzbar sind Vorauszahlungen bis zur 2,5-fachen Höhe des laufenden Jahres­beitrages. In den folgenden zwei Jahren fallen folglich keine Beiträge für die Krankenversicherung auf das eigene Einkommen an, was bedeutet, dass die Höchstgrenzen von 1.900 € bzw. 2.800 € mit den Kosten der BU ausgeschöpft werden können.

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rürup-Rente kombinieren (BUZ) und steuerlich absetzen

Weitaus höhere Beiträge als bei der eigenständigen BU können bei einer BU-Zusatzversicherung (BUZ) im Rahmen einer Rürup-Rente von der Steuer abgesetzt werden. Folgende Höchstgrenzen gelten für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung hierfür:

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für Angestellte
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für Verheiratete

Wer eine Rente aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) erhält muss diese nach den Sonderregeln des Alterseinkünftegesetzes besteuern, da dies einem Einkommen gleichkommt. Der steuerpflichtige Anteil steigt dabei jährlich um 2 Prozent bis zum Jahr 2020. Im Anschluss dann jährlich um 1 Prozent. Danach bestünde 2040 die voll Steuerpflicht.

  • 2018 – 76 Prozent

  • 2019 – 78 Prozent

  • 2020 – 80 Prozent

  • 2022 – 82 Prozent

  • 2040 – 100 Prozent

BU als Direktversicherung steuerlich absetzbar

Dank staatlicher Förderung wirkt sich eine Direktversicherung (bAV) senkend auf die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge aus. Das wirkt sich folglich auch auf die integrierte BU aus. Der sozialversicherungsfreie Förderrahmen beträgt 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2018 – West: 6.500 EUR, Ost: 5.800 EUR) in der Rentenversicherung. Seit 1. Januar 2018 können weitere 4 Prozent der BBG steuerfrei genutzt werden (Achtung: nicht sozialversicherungsfrei).

Auch ohne Steuervorteil

Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerfrei? – Steuer auf BU Rente

Ist die Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung steuerpflichtig? Die Antwort ist simpel: Grundsätzlich zählen die Versicherungsleistungen aus einer privaten BUV und damit die Berufsunfähigkeitsrente zu steuerpflichtigen Einkommen – es muss auf die Einkünfte aus Berufsunfähigkeit folglich Einkommensteuer gezahlt werden. Die Höhe der Besteuerung ist dabei abhängig vom persönlichen Steuersatz sowie der Quelle, von der die Rentenzahlung (neben der Basisrente) bezogen wird. Wie die Erwerbsunfähigkeitsrente auch, wird die BU Rente als sogenannte „abgekürzte Leibrente“ in der Steuererklärung bewertet.

Ob auf die BU Rente jedoch immer Steuern fällig werden, ist abhängig vom Grundfreibetrag, welcher das Existenzminimum berücksichtigt. Wer im Jahr nur Einkünfte bis zum Grundfreibetrag bezieht, bleibt steuerfrei und muss nichts an das Finanzamt abführen. Der Freibetrag liegt 2019 bei 9.168 EUR für Einzelpersonen (2020: 9.408 EUR) und bei 18.336 EUR für Ehepartner (2020: 18.816 EUR).

Rentendauer & Ertragsanteil

In Bezug auf die BU-Rente hängt die Höhe des steuerpflichtigen Anteils von der Rentendauer ab. Konkret geht es darum, wie lange die Rente (nicht die Basisrente) gezahlt wird, d.h. der Zeitraum zwischen der Feststellung der Berufsunfähigkeit und dem Ende der Leistungsdauer (meist das Renteneintrittsalter).

Beispiel: Ein Versicherter wird im Alter von 47 Jahren berufsunfähig und hat eine selbständige BUV bis zum 67. Lebensjahr abgeschlossen. Da die Rentendauer 20 Jahre beträgt, müssen 21 Prozent versteuert werden. Bei einer Rentenhöhe von 1.000 Euro sind konkret 210 Euro mit dem individuellen Steuersatz steuerpflichtig. Bei einem Steuersatz von 30 % wären dies 63 Euro. Die Nettorente beträgt dann 937 Euro pro Monat.

Höhe des Ertragsanteils in Abhängigkeit zur (Rest-) Laufzeit der Rente

  • 1 Jahr: 0 Prozent

  • 5 Jahre: 5 Prozent

  • 10 Jahre: 12 Prozent

  • 15 Jahre: 16 Prozent

  • 20 Jahre: 21 Prozent

Quelle: § 55 EStDV

Bleibt das zu versteuernde gesamte Einkommen des Berufsunfähigen unter der Freigrenze von 9.000 Euro (2018) im Jahr, sind die Rentenzahlungen steuerfrei. Wird der Freibetrag mit dem Einkommen überschritten, erfolgt die Besteuerung des Ertragsanteiles mit Hilfe des gleichen Steuersatzes, der auch auf den Rest des Einkommens angewendet wird. Dieser ist den Einkommenssteuertabellen für Ledige und Ehepaare zu entnehmen. Folgende Regelungen gelten in Abhängigkeit vom Freibetrag und zum gewählten Vertrag:

  • Betriebliche Berufsunfähigkeitsrenten: z.B. Direktversicherungen mit pauschal oder normal versteuerten Prämien sind wie private Berufsunfähigkeitsrenten steuerlich zu behandeln. Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge mit steuerfreien Beiträgen müssen voll versteuert werden.
  • Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Basisrente) sowie Berufsunfähigkeitsrenten aus Rürup-Verträgen: seit 2005 steuerpflichtig; Besteuerung liegt aktuell bei 72 Prozent (2016).
  • Dienstunfähigkeitsrente bei Beamten: Besteuerung wie Arbeitslohn (bis zum 63. Lebensjahr).

Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung Steuer

Beiträge zu einer BU-Versicherung werden bezüglich der Steuer als Sonderausgaben behandelt. Als Werbungskosten sind die Prämien dagegen nicht abzugsfähig! Dies hat der Bundesfinanzhof in seinem Steuerurteil 2005 entschieden. Nach Meinung der Richter seien Versicherungsbeiträge lediglich als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben anzusehen, wenn die Police berufliche Risiken abdecke. Das zu versichernde Risiko bei der BUV sei aber, wie bei anderen Personenversicherungen auch, eher im privaten Bereich zu konstatieren (Az.: VI B 64/04).

Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Sowohl die Haftpflicht- und Unfall-, als auch die Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung werden ab Zeile 16 eingetragen.

Wenn es um die steuerliche Absetzbarkeit der BU geht, ist es ein Unterschied ob eine selbständige BU oder eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgeschlossen wurde. Während die allgemeine BU nur bis zu 1.900 € (Selbständige / Freiberufler 2.800 €) absetzbar ist, gelten für die BUZ Höchstgrenzen von mehr als 20.000 € (mehr als 40.000 € für Verheiratete).

Ja, wer eine monatliche Rente aufgrund einer Berufsunfähigkeit erhält, bezieht damit ein zu versteuerndes Einkommen. Aber Achtung, es bestehen Unterschiede zwischen einer Rente aus eigenständiger BU und einer BUZ mit Rürup-Rente.