Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen – Jetzt den Ernstfall absichern!

Leistungen der BU

Die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzen bei einer längeren Auszeit im Job Ihr Einkommen. Um Ihre Absicherung planen zu können, sind bei der Wahl der Berufsunfähigkeitsversicherung eigene Überlegungen wichtig:

  • Wann bin ich eigentlich berufsunfähig
  • Wann sind Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung ggf. ausgeschlossen
  • Wie hoch müssen die vertraglich vereinbarten Leistungen sein für eine ausreichende Absicherung

Jeder 4. wird berufsunfähig …

Leistungen setzen Berufsunfähigkeit voraus

Leistungen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung setzen voraus, dass Sie als berufsunfähig angesehen werden. Definiert ist die Berufsunfähigkeit gesetzlich im Versicherungsvertragsgesetz, die entsprechende Definition haben die Versicherer in aller Regel in ihre Bedingungen übernommen. Gleichzeitig ist dort aber auch gleich geregelt, dass Berufsunfähigkeit nicht vorliegt und es demzufolge keine Leistungen gibt, wenn jemand noch eine andere berufliche Tätigkeit ausübt oder ausüben kann – damit ist die konkrete (ausübt) oder die abstrakte (ausüben kann) Verweisung beschrieben. In den Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherungen sind dann weitere Merkmale definiert, die je nach Versicherer eine Berufsunfähigkeit ausmachen:

  • Eintritt einer Pflegestufe in der staatlichen Pflegeversicherung kann gleichbedeutend sein mit Berufsunfähigkeit.

  • Anerkennung der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung kann als Eintritt der Berufsunfähigkeit gewertet werden.

  • Dienstunfähigkeit bei Beamten kann automatisch Leistungen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung auslösen.

  • Auch der Verlust der Schul- und Studierfähigkeit kann automatisch zu Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung führen.

rechtliche Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

§ 172 VVG: „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“

„Als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

zentrale frage wichtig2Wichtig ist auch die Formulierung „Voraussichtlich auf Dauer“, die heute in den Bedingungen der meisten Berufs­unfähig­keits­versicherungen durch „voraussichtlich sechs Monate“ ersetzt wurden – vorteilhaft für Sie, wenn die sechs Monate vertraglich festgeschrieben sind, denn „auf Dauer“ bedeutet, dass Sie voraussichtlich drei Jahre berufsunfähig sein müssten, um Leistungen zu erhalten.

Leistungsausschlüsse beachten

Diese Leistungsausschlüsse können dazu führen, dass Sie keine Berufsunfähigkeitsrente erhalten:

Anzeigepflichtverletzung kann Leistungen ausschließen

Icon-Fragezeichen-V3Keine Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung? Eine der häufigsten Gründe für eine Leistungsverweigerung ist die sog. vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Die liegt immer dann vor, wenn der Antragsteller beim Ausfüllen des Versicherungsantrages nicht die Wahrheit gesagt hat und zum Beispiel Vorerkrankungen verschwiegen hat. Die Folge: Der Versicherer kann sich vom Vertrag lösen und ihn anfechten und rückabwickeln – Sie erhalten dann keinen Cent Versicherungsleistung. Sie selbst haben es in der Hand, schon bei Vertragsschluss alles dafür zu tun, dass Sie bei Berufsunfähigkeit auf jeden Fall Leistungen bekommen:

1. Alle Vorerkrankungen angeben
Es kommt nicht darauf an, was Sie für relevant halten, sondern wonach der Versicherer fragt.

2. Informationen einholen
Sie können bei Ihrer Krankenkasse alle Abrechnungen und Eintragungen der letzten Jahre einsehen, sodass Sie keine Erkrankung vergessen können.

3. Beratung in Anspruch nehmen – ein guter Makler oder Vertreter weiß, worauf es bei der Antragstellung ankommt und kann Ihnen durch die Antragsformulare helfen – so laufen Sie nicht Gefahr, wichtige Angaben zu vergessen.

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Ausreichende Leistungen bei Berufsunfähigkeit: Das sollten Sie frühzeitig beachten

Die Leistungen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung sollen im Ernstfall Ihr Einkommen ersetzen – deshalb muss eine Rente abgesichert werden, die als Einkommensersatz ausreicht.

1. Ausreichende Höhe versichern

RechnerIhr aktuelles Nettoeinkommen:
80 % davon¹:
⁒ BU aus betrieblicher Altersvorsorge
⁒ bestehende private Absicherung
⁒ 30 % mgl. Erwerbsminderungsrente²
Abzusichernde BU:
+ mgl. Steuern³
+ ggf. Krankenkassenbeiträge⁴
¹ Mindestsicherung, um Lebensstandard halten zu können.
² Nur zu 30 % berücksichtigen, weil Leistungen nur bei Erwerbsminderung, nicht bei Berufsunfähigkeit.
³ Pauschal mit 25 % ansetzen
⁴ Relevant vor allem bei Selbstständigen, PKV-Mitgliedern und Versicherten ohne Familienversicherung.

2. Laufzeit richtig wählen

Die Laufzeit Ihrer Berufsunfähigkeits­versiche­rung muss so bemessen sein, dass es zwischen dem Ende der Zahlungen aus der Berufs­unfähig­keits­versicherung und dem Beginn der Altersente keine Lücke gibt, die Sie finanziell überfordert.

Tipp: Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte immer möglichst bis zum Endalter 67 abge­schlossen werden – mindestens aber bis 65 Jahre laufen!

3. Rente flexibel halten

Die heute versicherte Rente entspricht Ihrer heutigen finanziellen Situation – was aber, wenn Sie die Karriereleiter steil aufsteigen und Ihr Gehalt deutlich erhöhen? Die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung sollten dann mitsteigen – darum können Sie sich bereits bei Vertragsschluss kümmern:

Beitragsdynamik: Jedes Jahr steigt die versicherte Rente um einen vorab fest­ge­legten Betrag an, sodass Einkommenssteigerungen automatisch erfasst werden.
Leistungsdynamik: Die sorgt dafür, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit die ausgezahlte Rente jährlich um einen vorher festgelegten Satz – meist ein bis drei Prozent – angepasst wird.
Nachversicherungsoption: Die oft auch als Erhöhungsoption bezeichnete Garantie sichert Ihnen zu, dass Sie Ihre Rente bei Eintritt bestimmter Lebensereignisse wie etwa einer Hochzeit oder der Geburt eines Kindes um einen größeren Betrag anpassen können – in den ersten Vertragsjahren ist das oft sogar ganz ohne Anlass möglich.