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Berufsunfähigkeitsversicherung: Lehrer richtig absichern

Lehrerin

Lehrer sind in ihrem Job oft besonderem Stress und in einem besonderen Ma­ße dem Risiko einer Berufsunfähigkeit ausgesetzt. Beamte auf Lebenszeit gelten zwar als gut abgesichert, allerdings ist der gesetzliche Schutz für Lehrer tatsächlich eher lückenhaft:

  • Beamte auf Lebenszeit erhalten Ruhegehalt erst nach fünf Jahren Wartezeit.
  • Beamte auf Probe und Widerruf werden nur in der Deutschen Rentenversicherung nachversichert.
  • Angestellte Lehrer erhalten keinen anderen Schutz als Arbeitnehmer über die Erwerbsminderungsrente.

Nur eine private Vorsorge mit einer Dienstunfähigkeitsklausel schließt die Versorgungslücke für alle Lehrer wirklich!

Risiko Berufsunfähigkeit: Was Lehrer krank macht

Die vier häufigsten Diagnosen (in %) und im Schulvergleich

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Dienstunfähig oder berufsunfähig: Wo ist der Unterschied?

Wenn Lehrer verbeamtet sind, besteht eine sogenannte Dienstunfähigkeit, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, ihren dienstlichen Verpflichtungen dauerhaft nachzukommen. Die Dienstunfähigkeit ist damit das Gegenstück der Beamten zur Berufsunfähigkeit, die bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung meist dann angenommen wird, wenn der Versicherte seinen Job nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben kann.

Beruf kann nicht mehr ausgeübt werden zu: 50 %
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wichtig

Lehrer: Staatliche Absicherung bei Dienstunfähigkeit meist nicht ausreichend

Die staatliche Absicherung von Lehrern für den Fall einer Dienstunfähigkeit (bzw. Berufsunfähigkeit) richtet sich nach dem Beamtenstatus und der Art der Anstellung:

Beamte auf Lebenszeit: Sie werden bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und erhalten nach einer Wartezeit von 60 Monaten ihr Ruhegehalt.

Beamte auf Probe: Sie werden bei Dienstunfähigkeit durch Krankheit oder einen Freizeitunfall entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert – in aller Regel entstehen so keine oder bestenfalls geringe Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente. Lediglich bei Dienstunfällen und sog. Dienstbeschädigungen bestehen Unterhaltsansprüche.

Beamte auf Widerruf: Auch bei ihnen führt eine Dienstunfähigkeit wie bei den Beamten auf Probe zur Entlassung und Nachversicherung, sodass keine effektive Absicherung gegeben ist. Auch hier gilt: Dienstunfälle und Dienstbeschädigungen lösen Unterhaltsansprüche aus.

Angestellte Lehrer: Für sie gelten grundsätzliche keine beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche, sodass lediglich Ansprüche auf die Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung bestehen.

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Verbeamtete Lehrer: Warum die DU-Klausel so wichtig ist!

Verbeamtete Lehrer können spezielle Berufsunfähigkeitsversicherungen abschließen, die eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel haben. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung koppelt die Feststellung der Berufsunfähigkeit dann an das Votum des Dienstherrn zur Dienstfähigkeit – wird die aus gesundheitlichen Gründen anerkannt, wird auch die private Berufsunfähigkeitsrente gezahlt. Unterschieden wird dabei zwischen den echten und den unechten DU-Klauseln:

Echte Dienstunfähigkeitsklausel

Daumen hochHier wird die Rente gezahlt, wenn die Versetzung in den Ruhestand bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit erfolgt. Geschützt sind mit dieser Versicherung alle Beamten.

Unechte Dienstunfähigkeitsklausel

Daumen runterSie schützt nur Beamte auf Lebenszeit – die Klausel sieht nämlich vor, dass die Rente gezahlt wird, wenn eine Versetzung in den Ruhestand vorgenommen wird. Beamte auf Widerruf oder Beamte auf Probe aber werden entlassen und nicht versetzt, wenn Dienstunfähigkeit festgestellt wird.