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Berufsunfähigkeitsversicherung: Als Jurist richtig abgesichert

Anwältin

Juristen benötigen – wie jede andere Berufsgruppe auch – privaten Schutz mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Wichtig dabei:

  • Rentenhöhe richtig bemessen: Auch höhere Einkommen sollten bis zu 80 Prozent des Nettoeinkommens versichern.
  • Anwälte: Angestellte und Selbstständige benötigen private Absicherung
  • Dienstunfähigkeit absichern: Beamte benötigen spezielle DU-Klausel im Vertrag.
  • Auch Studenten und Referendare sollten abgesichert sein, weil sie keine staatlichen Leistungen zu erwarten haben.

Anwälte: Ohne Berufsunfähigkeitsversicherung droht der finanzielle GAU!

Schon junge juristische Absolventen bekommen hohe Gehälter: Jeder Dritte verdient mehr als 75.000 Euro im ersten Berufsjahr – entsprechend fatal sind aber auch die finanziellen Folgen einer Erkrankung, die zum Aus im Beruf führt. Das gilt vor allem in den ersten Berufsjahren, in denen es – wenn überhaupt – nur eine geringe Erwerbsminderungsrente gibt. Private Absicherung ist deshalb wichtig – wissenswert dazu:

Juristen Einstiegsgehalt
  • Angestellte Anwälte finden leicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung: Mit einer überwiegenden Bürotätigkeit stehen ihnen die meisten Versicherungen offen.
  • Günstiger Schutz möglich: Ein 30-jähriger Anwalt kann 2.000 Euro Rente bereits ab rund 56 Euro im Monat versichern.
  • Risiko Berufsunfähigkeit nicht unterschätzen: Die Tätigkeit von Anwälten ist anspruchsvoll, Schicksale hängen an ihrer Arbeit, die dadurch oft belastend wird. Entsprechend hoch ist z. B. die Burnout-Quote bei Anwälten.
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Selbstständige Anwälte: Problemfall Umorganisation

Selbstständige Anwälte benötigen auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung – meist sogar eine mit einer deutlich höheren Berufsunfähigkeitsrente als die angestellten Kollegen. Der Grund: Während Angestellte „nur“ Ihr Einkommen absichern, müssen die selbstständigen Anwälte auch die laufenden Kosten wie zum Beispiel die Miete für das Büro mit einkalkulieren.

Wichtig ist für selbstständige Juristen im Übrigen auch die Klausel zur Umorganisation: Damit hat der Versicherer die Möglichkeit, die Zahlung der Rente zu verweigern, wenn der Versicherte seine Kanzlei so umorganisieren kann, dass er trotz Krankheit noch weiterarbeiten kann. Die einzige Einschränkung dabei: Die Einkünfte dürfen nicht mehr als 20 Prozent zurückgehen.

Als Richter oder Staatsanwalt berufs­un­fähig? Besonderer Schutz ist notwendig!

Juristen im Staatsdienst als Richter oder Staatsanwälte können auch als Beamte berufsunfähig werden – der Dienstherr nennt das Dienst­unfähigkeit. Zwar ist die Absicherung deutlich besser als bei Angestellten oder Selbstständigen, aber ein Vollkaskoschutz sind die staatlichen Leistungen keinesfalls – vor allem nicht bei Beamten auf Widerruf oder Probe. Deshalb ist für Beamte eine Berufs­unfähigkeits­versicherung in Form einer Dienst­unfähigkeits­versicherung empfehlenswert.

RechtEntscheidend ist dabei die Dienstunfähigkeitsklausel: Die sieht vor, dass die private Absicherung bereits dann greift, wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit anerkennt. Die Klausel sollte so formuliert sein: „Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung oder Entlassung in den Ruhestand als Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen.“ Damit sind auch Beamte auf Widerruf und Probe abgesichert, die in den Ruhestand entlassen werden, während Beamte auf Lebenszeit in den Ruhestand versetzt werden.

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Angehende Juristen und BU-Schutz: Ohne private Absicherung kein Schutz

Studenten und Referendare stehen ohne private Berufsunfähigkeitsversicherung im Ernstfall ohne Absicherung dar, weil die Absicherung der Deutschen Rentenversicherung nicht greift und keinen ausreichenden Schutz bietet. Es ist also wichtig, eine entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen:

Studenten sollten darauf achten, dass der an­ge­­­strebte Beruf bereits mitversichert ist – da­mit ist die Rentenzahlung auch bei beruf­licher Wiedereingliederung in der Regel gesichert.

Rechtsreferendare sollten darauf achten, dass die BU eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält – vor allem, wenn später ein Job im Staatsdienst angestrebt ist.

Zukunft mit absichern: Bei einer geringen Ein­stiegsrente sollte die Berufs­unfähigkeits­ver­sicherung nachträglich über eine Dynamik oder Nachversicherungsgarantie anpassbar sein.

Absicherung über Versorgungswerk für Anwälte oft nicht ausreichend

Die Versorgungswerke für Anwälte, Notare und andere rechtsberatende Berufe werden oft als Alternative zu einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ins Feld geführt. Tatsache ist jedoch, dass der Schutz erhebliche Defizite aufweist:

  • Für Rentenzahlung ist nicht selten eine volle Berufsunfähigkeit erforderlich – bei privater Absicherung sind es in der Regel lediglich 50 Prozent.
  • In der Regel muss die Tätigkeit als Anwalt komplett aufgegeben und die Zulassung zurückgegeben werden!

Das Fazit: Der Schutz der Versorgungswerke gleicht eher dem geringen Schutz der Erwerbsminderungsrente und reicht im Ernstfall oft nicht aus!