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Berufsunfähigkeitsversicherung: Angestellte richtig absichern

Angestellter im Lager

Angestellte benötigen im Falle einer Berufsunfähigkeit eine finanzielle Absicherung durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung:

  • Angestellte erhalten zwar möglicherweise eine Erwerbsminderungsrente – die ist aber viel zu gering.
  • Viele Berufe finden günstigen und ausgezeichneten Schutz.
  • Berufsunfähigkeit kann jeden treffen – niemand kann wegen seines vermeintlich risikolosen Berufes darauf verzichten.

Hier erfahren Sie, was Angestellte rund um das Thema Berufsunfähigkeit wissen müssen.

Risiko Berufsunfähigkeit: Viele Angestellte betroffen

In vielen Berufsgruppen ist das Risiko einer Invalidität für Angestellte besonders hoch:

Die 10 gefährlichsten Berufe
1. Gerüstbauer
2. Dachdecker
3. Bergleute
4. Pflasterer
5. Fleisch-/ Wurstwarenhersteller
6. Estrichleger
7. Fliesenleger
8. Zimmerer
9. Maurer
10. Stukkateure/ Verputzer

Angestellte: Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt staatliche Leistungen

Wer längere Zeit krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, bekommt zunächst die sechswöchige Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Danach wird bei gesetzlich Versicherten das Krankengeld gezahlt – aber hier tun sich oft bereits erste Lücken auf:

  • Gezahlt werden 70 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal jedoch 90 Prozent des Nettoeinkommens.
  • Die Höhe des Krankengeldes ist begrenzt auf rund 2.600 Euro – egal, ob Sie 5.000 oder 10.000 Euro im Monat verdienen.
  • Das Krankengeld der gesetzlichen Kassen wird über den Progressionsvorbehalt indirekt besteuert.
  • Das Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt – es kann also zu Zeiten ohne Anspruch kommen bei längerer Krankheit.

AchtungLäuft das Krankengeld aus, weil Sie dauerhaft erwerbsunfähig sind, erhalten Sie nur noch die Erwerbsminderungsrente, wenn Sie nicht mehr als sechs Stunden am Tag arbeiten können. Die Versorgungslücke wird dann noch größer, weil Sie maximal 30 Prozent Ihres Bruttoeinkommens als Erwerbsminderungsrente erhalten – und diese Zahlung muss auch noch versteuert werden.

Eine sehr gute Berufsunfähigkeitsversicherung schließt beide Lücken: Sie zahlt bereits bei an­dau­ern­der Arbeitsunfähigkeit – sogar rückwirkend ab dem ersten Tag. Und sie leistet bei dauer­hafter Berufsunfähigkeit – bei entsprechender Vertragslaufzeit sogar bis zum Beginn der Altersrente.

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Berufsunfähigkeitsversicherung für Angestellte: Darauf kommt es an!

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Angestellte sollte auf die Bedürfnisse von Angestellten zugeschnitten sein – wichtig ist dabei unter anderem:

Verzicht auf abstrakte Verweisung: Der Versicherer sollte darauf verzichten, Sie bei einer Berufsunfähigkeit auf einen anderen Job im Angestelltenverhältnis abschieben zu können.

Rückwirkende Leistung: Wichtig ist, dass die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung auch rückwirkend erfolgen, um die Versorgungslücken auffangen zu können.

Gelbe-Schein-Regelung: Eine wichtige Klausel für Angestellte, die Leis­tung­en schon dann verspricht, wenn eine längere Arbeitsunfähigkeit vorliegt – unabhängig davon, ob später eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird oder nicht.

Verzicht auf Arztanordnungsklausel: Damit sind Angestellte bei einer Berufs­unfähigkeit nicht gezwungen, ärztliche Untersuchungen und Ein­griffe über sich ergehen zu lassen, um die Rente tatsächlich zu bekommen.

AnstiegNachversicherungsgarantien: Es ist wichtig, dass Angestellte mit einem in der Regel ja langsam steigenden Einkommen auch ihre Berufsunfähigkeitsrente anpassen können – Nachversicherungsgarantien erlauben das in der Regel bei bestimmten Lebensereignissen.

Definition der Lebensstellung bei Angestellten: Was passiert, wenn Sie nach einer Berufsunfähigkeit wieder in das Berufsleben zurückkehren? Muss die Versicherung weiterzahlen oder kann sie die Zahlung einstellen? Darüber entscheidet maßgeblich die Definition der Lebensstellung bei der konkreten Verweisung – die Versicherung sollte Angestellten nur dann die Rentenzahlung verweigern können, wenn die in einem sozial vergleichbar gut anerkannten Beruf arbeiten und mindestens 80 Prozent des früheren Einkommens beziehen.

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Berufsunfähigkeits­versicherung: Das kostet der Schutz für Angestellte!

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Angestellte Beitrag von … bis
Krankenschwester 113,32 Euro bis 276,98 Euro
Altenpfleger 120,78 Euro bis 261,55 Euro
Einzelhandelskaufmann 70,03 Euro bis 144,34 Euro
Erzieher 71,15 Euro bis 163,77 Euro
Hausfrau 92,84 Euro bis 144,34 Euro
Redakteur 44,19 Euro bis 151,20 Euro
Facharzt 42,88 Euro bis 131,68 Euro

Angestellter Antragsteller 30 Jahre, 1.500 Euro Rente bis 65 Jahre

Angestellte und Berufsunfähigkeit: XY klassische Vorurteile!

Viele verzichten als Angestellte auf den Schutz einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, weil sie klassischen Vorurteilen aufsitzen:

 In meinem Beruf werde ich doch nicht berufsunfähig!

Berufsunfähigkeit ist keine Frage des tatsächlich ausgeübten Berufes – psychische Erkrankungen wie ein Burnout können jeden treffen, den Facharzt genauso wie den Dachdecker, und zu einem Einkommensausfall führen. Und auch (oder gerade) Schreibtischarbeiter laborieren häufig an Beschwerden des Bewegungsapparates, die zu einer Invalidität führen können – gerade diese Berufsgruppe aber sieht besonders selten die Notwendigkeit einer Absicherung.

 Das ist doch viel zu teuer

Die Übersicht oben zeigt: Je nach Berufsgruppe kann der BU-Schutz schon teuer werden – aber vergleichen sollen Sie eben nicht die Kosten für Ihren Beruf mit denen anderer, sondern die Kosten im Vergleich zur Versicherungsleistung. Ein 30- Jähriger mit einer Absicherung bis 65 Jahre in Höhe von 1.500 Euro sichert 630.000 Euro Arbeitseinkommen ab! Das ist die Summe, die im Mittelpunkt stehen sollte! Das Fazit: Berufsunfähigkeit kann jeden treffen – auch Sie!

 Ich bekomme doch Geld vom Staat

EuroJa, bei Erwerbsminderung maximal 30 Prozent des letzten Bruttoeinkommens, wenn Sie nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können (volle Erwerbsminderung). Gerade einmal 15 Prozent sind es, wenn Sie mehr als drei, aber nicht mehr als sechs Stunden arbeiten können (teilweise Erwerbsminderung) – und keinen Cent gibt es, wenn Sie mehr als sechs Stunden arbeiten könnten. Selbst bei der vollen Erwerbsminderung bekommen Sie bei einem Bruttoeinkommen von 3.500 Euro also knapp etwas mehr als 1.000 Euro Rente, die zudem noch zu versteuern ist. Das dürfte gegenüber dem Nettoeinkommen – je nach Steuerklasse – ein Minus von 1.000 bis 1.600 Euro im Monat sein! Das Fazit: Ja, Sie bekommen als berufsunfähiger (ehemaliger) Angestellter also Geld vom Staat – es reicht aber nicht zum Leben!

 Ich komme auch so über die Runden

Die Lebenswahrscheinlichkeit zeigt, dass das bestenfalls für ein paar Monate funktioniert, wenn Sie vom Ersparten leben.

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Aber schon zwei Jahre Berufsunfähigkeit reißen bei 2.500 Euro Netto­gehalt ein Loch von bis zu 60.000 Euro! Haben Sie so viel Erspartes?
Das Fazit: Ohne Absicherung droht Angestellten bei Berufsunfähigkeit der soziale Abstieg!