PKV Beitragsrückerstattung und Barausschüttung

Ein Verzicht auf das Einreichen kleinerer Rechnungen kann sich lohnen: Die meisten privaten Krankenversicherer bieten ihren Versicherten die Möglichkeit einer sogenannten Beitragsrückerstattung (BRE) als zusätzliche Leistung an.

Privatversicherte erhalten eine BRE, sofern sie über einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch nehmen, das heißt bei ihrem Versicherungsunternehmen keine Belege zur Kostenabrechnung einreichen. Sieht der jeweilige Tarif es vor, erhalten Versicherungsnehmer dann eine Beitragsrückerstattung in Höhe von einem oder mehreren Monatsbeiträgen von ihrem Versicherer. Erfolgt dies durch Auszahlung einer Geldsumme, spricht man allgemein auch von einer Barausschüttung.

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Arten zur Beitragsrückerstattung im Überblick

Die Rückerstattung von Beiträgen kommt insbesondere Kunden in der Krankheitskostenvollversicherung, unter Umständen aber auch in der Krankenzusatzversicherung zu Gute. Sie soll einen finanziellen Anreiz zum kostenbewussten Handeln setzen und ist vor allem bei männlichen Versicherten beliebt. Hinsichtlich der Voraussetzungen und Regelungen unterscheiden sich die Gesellschaften und deren Tarife aber zum Teil erheblich. Grundsätzlich wird zwischen drei verschiedenen Arten unterschieden:

erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung: Diese Leistung ist vom Geschäftsergebnis des Versicherungsunternehmens abhängig und kann daher je nach Unternehmenserfolg variieren. Häufig wird sie für ein bis zwei Jahre im Voraus garantiert. Dann wird eine Barausschüttung an Versicherte ausgezahlt, die einen bestimmten Zeitraum leistungsfrei geblieben sind.

erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung oder Pauschalleistung: In allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelter Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung, sofern Versicherungsleistungen nicht beansprucht werden. Diese Leistung ist vertraglich garantiert, der Geschäftserfolg des Unternehmens hat keinen Einfluss.

Leistungsfreiheits-Rabatt: Vertraglich vereinbarter erfolgsabhängiger Rabatt auf den Grundbeitrag für leistungsfreie Monate. Die Auszahlung erfolgt meist zum 1. Juli des Folgejahres. Die maximale Beitragssenkung beträgt in der Regel 50 Prozent. Möglich ist dies beispielsweise im Tarif CS2Plus der Continentale.

BASIS DER BEITRAGSRÜCKERSTATTUNG

VergleichenWeiterhin sollten Versicherungsnehmer prüfen, auf welche Leistungen ein Tarif mit Beitrags­rückerstattung anwendbar ist. So legen manche Versicherer den gesamten Monatsbeitrag als Grundlage fest. Häufig wird aber lediglich der Tarifanteil für ambulante und/oder zahnmedizinische Leistungen als Basis festgelegt. Auf stationäre Behandlungen, Krankentagegeld sowie auf den zehnpro­zentigen gesetzlichen Zuschlag zur Alters­vorsorge werden dagegen nur selten Rückerstattungen gewährt. Ausgenommen sind in der Regel auch die branchen­einheitlichen Standard- und Basistarife.

WELCHE VORAUSSETZUNGEN MÜSSEN ERFÜLLT SEIN?

Damit Versicherte eine Beitragsrückerstattung erhalten können, müssen zunächst bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind den allgemeinen Versicherungs- und Tarifbedingungen zu entnehmen. In der Regel stellen die Anbieter aber folgende Bedingungen:

  • ganzjährige Versicherung in einem Tarif mit BRE-Anspruch
  • volle Beitragspflicht (ausgenommen sind daher Kinder-, Jugendlichen- oder Anwartschaftsbeiträge)
  • es besteht kein Beitragsrückstand
  • leistungsfreier Zeitraum, in dem keine oder nur sehr wenige Rechnungen eingereicht werden, meist ist dies das volle Kalenderjahr (01.01. bis 31.12. eines Jahres)

Sind die vom Versicherer vorgegebenen Voraussetzungen nicht das komplette Jahr über erfüllt, kann die BRE auch anteilig berechnet werden. Teilnahmeberechtigung besteht meist auch, wenn Mitversicherte (z.B. in Beihilfetarifen) Leistungen beanspruchen.

Einsparpotenzial prüfen

TippWer Anspruch auf eine BRE hat, sollte zunächst im Laufe des Jahres alle Rechnungen von medizinischen Leistungen sammeln. Danach ist abzuwägen, ob es insgesamt günstiger ist, sie beim Versicherer einzureichen oder dies zu unterlassen und stattdessen von der Beitragsrückerstattung Gebrauch zu machen. Die meisten Anbieter halten dafür Musterdokumente bereit, in die Sie Ihre Rechnungen eintragen können. Je mehr Jahre der Versicherte leistungsfrei bleibt, desto höher wird seine Barauszahlung ausfallen. Die BRE kann bis zu sechs Monatsbeiträge jährlich betragen.

EINFLUSS VON VORSORGEUNTERSUCHUNGEN

Die Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen mindert den Anspruch auf die Barausschüttung bei vielen Versicherungsgesellschaften nicht. Kunden sollten aber prüfen, ob nicht gegebenenfalls Selbstbeteiligungen anfallen.

EINHEITLICHER AUSZAHLUNGSTERMIN

Achten Sie zudem darauf, wann die Rückerstattung ausgezahlt wird. Meist ist dies Anfang Juli des Folgejahres. Es sind aber auch andere Termine denkbar. Dies ist den Vertragsbedingungen entnehmen oder beim PKV-Unternehmen zu erfragen.

Tipp: Die RfB-Quote als Stabilitätsindikator

Mit der RfB-Quote wird die Höhe der Rückstellungen für Beitragsrückerstattung, also die Rücklagen, die der Versicherer für Beitragsrückerstattungen gebildet hat, im Verhältnis zu den Beiträgen ermittelt. Errechnet wird sie aus dem Quotienten aus den RfB und den Bruttobeiträgen des jeweiligen Versicherungsunternehmens. Neben Beitragsrückerstattungen können die Rücklagen auch zur Abfederung von Beitragsanpassungen (BAP) genutzt werden. Eine gute RfB-Quote kann so auf die Beitragsstabilität eines Versicherers hinweisen.

Steuerliche Behandlung der Beitragsrückerstattung

Grundsätzlich muss die Beitragsrückerstattung in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Sie mindert in dem Kalenderjahr, in dem sie ausgezahlt wird, die steuerlich abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen. Zu beachten ist also, dass die Erstattung immer dem Jahr zugeordnet wird, in dem sie der Versicherte erhalten hat.