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Private Krankenversicherung: Basistarif

Seit dem 1. Januar 2009 sind alle privaten Versicherungsträger dazu verpflichtet, einen brancheneinheitlichen Basistarif anzubieten. Dieser beinhaltet die gleichen Leistungen, die bei den gesetzlichen Krankenkassen üblich sind, und ist insbesondere für alle freiwillig Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherungen vorgesehen. Bis zum 55. Lebensjahr steht dieser Tarif allen Versicherungsnehmern ohne vorherige Gesundheitsprüfung offen, d.h. es besteht Aufnahmezwang für die Anbieter.

Basistarif – Der Nachfolger vom Standardtarif

Personengruppen im Basistarif

Der Basistarif wurde ursprünglich für Selbst­ständige mit geringem Einkommen konzipiert. Da seit 2009 eine Krankenversicherungspflicht besteht, richtet sich der Tarif auch an Personen, die vorher ohne Versicherung waren, beziehungs­weise an PKV-Neuversicherte. Daher werden auch die Erstattungssätze der Leistungen an die der Krankenkassen angelehnt.

Wo Ärzte sonst bei privat versicherten Patienten den 2,3-fachen Gebührensatz abrechnen können, wird für Patienten im Basistarif nur der 1,7-fache Satz fällig. Die sonst weit verbreitete „Vorzugsbehandlung“ von Privatpatienten wird im Basistarif deshalb nicht geboten.

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Standardtarif

Die Idee eines brancheneinheitlichen Tarifs ist nicht neu. Ein solches Tarifmodell wird bereits seit dem 1. Juli 1994 angeboten und wurde bis zum 31.12.2008 als Standardtarif bezeichnet.

Durch die Gesundheitsreform 2007 wurde dieses Angebot jedoch in den Basistarif umgewandelt. Der Leistungsumfang des Standardtarifs entsprach den Leistungen des derzeitigen Basistarifs und war demnach an den Leistungskatalog der gesetzlichen Kranken­versicherung angelehnt. Wurden dort Leistungen gekürzt, konnten diese analog dazu im Standardtarif ebenfalls angepasst werden. Altmitglieder, die noch im (alten) Standardtarif versichert sind, dürfen weiterhin in diesem Tarif verbleiben. Neuabschlüsse im Standardtarif sind nicht mehr möglich, seit es den Basistarif gibt.

INFO: LOHNT DER BASISTARIF ÜBERHAUPT?

Vor allem Neueinsteiger sind mit normalen Tarifen zur Krankenvollversicherung meist besser beraten, zumal die Kosten ebenfalls oft niedriger sind als im vielfach überteuerten Basistarif mit ungünstigem Preis-Leistungs-Verhältnis.

Ab 1. Juli 2013 wird der Basistarif zudem für einige Personengruppen teurer, auch wenn der Höchstbetrag unangetastet bleibt. Betroffen sind dabei vor allem Frauen, Kinder und Jugendliche.

PKV Basistarif – Beiträge und Leistungen 2018

Der Beitragssatz zum Basistarif beträgt 2017 für Erwachsene ab 21 Jahren maximal 682,95 Euro im Monat (§12 VAG) und ist unabhängig von Alter und Gesundheitszustand (bei Versicherungsbeginn) der zu versichernden Person. Für Kinder und Jugendliche ist der Basistarif auf etwa die Hälfte des Höchstbeitrags für Erwachsene begrenzt. Die Summe verringert sich außerdem um die Hälfte, wenn der Versicherte nachweisbar hilfebedürftig ist.

Die Verbraucherorganisation Stiftung Warentest hat den Basistarif stark kritisiert. Der Tarif biete zwar die gleichen Leistungen wie der Versicherungsschutz in einer gesetzlichen Krankenkasse, koste aber zu viel. So zahlen Versicherte im Basistarif der privaten Krankenversicherung stets den Höchstbeitrag, der in der gesetzlichen Krankenversicherung fällig werden würde.

Tipp für Beamte im Basistarif: Nach einem Urteil darf die Beihilfe zur PKV nicht gekürzt werden, trotz der abgespeckten Leistungen im Basistarif.

Leistungen des Basistarifs

medikamenteDie privaten Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, den Basistarif anzubieten. Diese orientieren sich stark an der gesetzlichen Krankenversicherung – sowohl hinsichtlich der Kosten als auch der Leistungen. Es gilt im Wesentlichen der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und der entsprechende Höchstbeitrag zur Gesetzlichen.

Außerdem sind die privaten Krankenkassen – anders als in sonstigen Tarifen – gezwungen, Patienten aufzunehmen. Ablehnungen aufgrund von besonderen gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Risiken sind nicht zulässig. Ebenso wenig dürfen entsprechende Zuschläge erhoben werden.

Damit das aus wirtschaftlicher Sicht für die Anbieter privater Krankenversicherungen finanzierbar bleibt, müssen die privaten Versicherungsträger einen Mechanismus zum Ausgleich der finanziellen Belastungen einrichten, die aus dem Basistarif resultieren. So sollen die privaten Krankenversicherungen gegenseitige Ausgleiche zahlen, um das System des Basistarifs langfristig effektiv zu halten.

Mitgliedschaft bei einem anderen Anbieter

Privatversicherte können in den neuen Basistarif wechseln (auch zu einer anderen Versicherungsgesellschaft) und ihre angesparten Altersrückstellungen mitnehmen. Dennoch lohnt der Basistarif nur für wenige Personen (zum Beispiel Empfänger von Hartz IV in der PKV). Privat Versicherte können seit 2009 weitgehend beliebig in den Basistarif wechseln, egal ob innerhalb des eigenen Versicherers oder zu einem zweiten Anbieter.

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Eine Krankheitskostenvollversicherung in der privaten Krankenversicherung umfasst einen umfangreichen Versicherungsschutz für das gesamte Krankheitsrisiko. In der Regel sind ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungensowie unter Umständen auch eine Krankentagegeld– sowie eine Krankenhaus­tagegeld­versicherung in den Versicherungsleistungen enthalten.

Die Kunden entscheiden dabei selbst über Art und Umfang des Versicherungsschutzes (Basis-, Standard- oder Komfortschutz) sowie über das Risiko, das sie selbst tragen können (Selbstbehalt). Grundsätzlich haben Voll­versicherte eine freie Arzt- und Krankenhauswahl. Viele Vollversicherungs­tarife beinhalten auch Behandlungen durch Heilpraktiker und Psychotherapeuten.

Sind billige Einsteigertarife eine Option?

Viele Unternehmen öffnen regelmäßig neue Tarife zu sehr niedrigen Preisen. Dies sind vor allem für Neueinsteiger sehr attraktive Angebote. Allerdings gilt bei solchen Tarifen: Wer sich aus Kostengründen für die günstigste private Krankenversicherung entscheidet, sollte damit rechnen, dass die Leistungen eingeschränkt sind. Das geht auch aus unserem Online-Tarifrechner hervor. „Billigtarife“ sind außerdem oft mit hohem Selbstbehalt verbunden.

Es ist ratsam für alle Personen, die einen solchen Tarif wählen, während der Mitgliedschaft regelmäßig den Beitrag zu prüfen, und ob es beim selben Anbieter bessere Tarife gibt. Vor allem wenn es teurer wird (was bei solchen PKV im Vergleich zu anderen Tarifen schnell passiert), bietet sich ein Tarifwechsel an, um bessere Leistungen für weniger Geld zu bekommen.

Beitragsentlastungstarife zur Beitragsreduzierung im Alter

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Gerade im Alter können die Beiträge zur privaten Krankenversicherung ansteigen. Um solche altersbedingten Beitragssteigerungen jedoch zu vermeiden, bieten private Krankenversicherungsunternehmen sogenannte Beitragsentlastungstarife an.

Zusätzlich zum bestehenden Vertrag und der vereinbarten monatlichen Prämie, zahlen Versicherte hier einen zusätzlichen Beitrag, der zwischen 10 und 100 Euro im Monat liegen kann. Im Gegenzug dazu reduzieren sich ab dem 65. Lebensjahr (manchmal auch ab dem 55. Lebensjahr) die monatlich zu entrichtenden Beiträge.

Arten von Beitragsentlastungstarifen

Vor- und Nachteile der Entlastungstarife

Besonders vorteilhaft sind solche Tarife in Bezug auf steuerliche Aspekte: Zum einen lässt sich die Beitragsreduzierung im Alter bis zu 80 Prozent von der Steuer absetzen, zum anderen ist diese nicht von der Abgeltungssteuer betroffen.

Ein Nachteil der Beitragsentlastungstarife ist allerdings die zu geringe Flexibilität. So sind die Gelder dann verloren, wenn der Versicherte im Laufe seiner Erwerbstätigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig wird. Auch Selbständige und Freiberufler sind mit solchen Tarifen meist nicht gut beraten.

mögliche Versicherungsleistungen

Notlagentarif als „Nichtzahlertarif“ in der PKV

Am 1. August 2013 ist das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ in Kraft getreten. Seither existiert in der privaten Krankenversicherung ein neuer Tarif: Der Notlagentarif für Verbraucher, die ihre Beiträge nicht mehr zahlen können. Die Überführung kann auch rückwirkend ab dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer den Vertrag ruhend gestellt hat, erfolgen. Die Rückkehr in den Versicherungsvertrag ist möglich, nachdem die Beitragsrückstände vollständig gezahlt worden sind. Altersrückstellungen werden im Notlagentarif nicht aufgebaut.

 

Beiträge aus Altersrückstellung: 25 %

Prämie im Notlagentarif: Rund 100 Euro; 25 Prozent der Beiträge werden aus der Altersrückstellung entnommen.

Leistungen im Notlagentarif

Versicherte im Notlagentarif erhalten ausschließlich Behandlungen bei akuten Schmerzzuständen und Krankheiten. Ausnahmen bestehen für Schwangere. Sie erhalten alle notwendigen Behandlungen und Vorsorgeuntersuchungen, einschließlich Leistungen der Entbindung und Mutterschaft Kinder im Notlagentarif erhalten zusätzlich:

  • unaufschiebbare kieferorthopädische bzw. zahnärztliche Behandlungen
  • Impfungen auf Empfehlung der Ständigen Impfkommission der Robert-Koch-Instituts
  • Heilmittel, u.a. bei akuten Schmerzen
  • Vorsorgeuntersuchungen laut gesetzlichen Programmen (z.B. U-Untersuchungen).